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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
(17-05-2013, 13:43)Jessy schrieb: Mehr oder weniger kommentarlos, nur mit einem eA auf Umgang am seitens des JA für gut befundenen Tages, haben wir dieses Schreiben eben ans Gericht geschickt. Smile
Gut. Dass endlich das Jugendamt am Kindeswohl mitarbeitet. Angel
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Sehr schön, aber auch keine tragfähige Lösung.
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was ich unter 426 lese, rechtfertigt zwei Möglichkeiten:

1. Sorgerechtsentzug

2. die "Jugo-Lösung"

Frag' doch einfach beim Gericht an, was sie von Letzterem halten -
eine seriös wirkende Initiative würde sowas im Netz publizieren und Du wüsstest nicht, wie ernsthaft man damit umgehen könne/ müsse.

Vielleicht kriegen wir dann einen Anfrage vom Verfassungsschutz und werden zu einer Stellungnahme aufgefordert - eine Steilvorlage für die Presse.
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Sorgerechtsentzug nicht, aber ich würde ernsthaft überlegen, das alleinige ABR zu beantragen. Und zwar mit der Begründung der Umgangshistorie: Der Vater kann garantieren, dass das Kind Kontakt zu beiden Eltern behält, die Mutter garantiert aufgrund dieser Historie, dass sie den Kontakt nie akzeptiert hat und nicht akzeptieren wird.

Das ist für deutsche Verhältnisse zwar eine wilde Aktion, aber in eurem Fall gibt es nicht viel zu verlieren und die Mutter arbeitet hart daran, sich selbst ins Aus zu kicken. Nach so einem Antrag rotiert sie vermutlich total und schafft es auch, es so heftig zu überreissen, dass sie den Kredit vollends verspielt, den sie als Mutter immer hat.
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Will hier mal kurz mein Frust verfassen und was fragen:

Hatte ein Brief dass mein Gerichtstermin wegen Umgang ERNEUT um eine Woche verschoben wurde...damit wäre es seit Antragsstellung 12 Wochen bis zum Termin!!

Zum Glück ist die KM gerade wieder etwas "wohlwollender" und wird mir wohl Umgang ermöglichen...alsbald...wenn nicht wieder irgendein Grund...

Muss ich das so hinnehmen? Kann mich iwo beschweren? Bringt es was oder kippe ich meinerseits nur Benzin ins Feuer???
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Du kannst dich beim Richter selbst beschweren und der kann sich dann überlegen ob er auf sich sauer ist oder doch lieber auf dich.

Das Beschleunigungsgebot nach FamFG ist so formuliert, dass innerhalb von 4 Wochen terminiert werden soll.
Aber nur wenn es geht.
Immer wenn es länger dauert, ging es eben nicht schneller.

Das ist wie bei Otto und seinem Hund der immer aufs Wort gehorcht.
Wenn man sagt, "Kommst du jetzt oder nicht?"
Dann kommt er oder nicht.
Irgendeine Wirkung als Gelächter oder eine stärkere Abneigung gegen dich hat das nicht.
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Kann da @ beppo leider nur zustimmen. Bei unserem ersten Termin hat es auch Monate gedauert, bis er endlich stattfand.
Natürlich kannst du einen höflichen Brief ans Gericht schreiben, an das Beschleunigungsgebot erinnern und darum bitten, keine weiteren Verschiebungen mehr zuzulassen, da es das Kindeswohl beeinträchtigt. Bringen wird es aber vermutlich nicht wirklich etwas.
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde machst du dir nur unbeliebt.
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Ich liebe diese Bananenrepublik.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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§ 155 FamFG-Kommentar
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@beppo...

Genau. Nur wenn es geht.

In meinem Fall ging monatelang gar nichts. Aber dann und exakt an dem Tag, an dem ich operriert wurde und sogar genügend entschuldigt fehlte, genau an dem Tag viel dem netten FamRichter (viele Grüße an Mischka) doch ein, dass es doch das Beschleunigungsgebot gibt.

Naja. Als er seinen Spruch machte und der KM die Alleinsorge übertrug, lag ich eh gerade unter Vollnarkose und habe nix mitbekommen. Komatöses Verhalten sozusagen.

Das Schriftstück dazu, das bekam ich dann allerdings rasend schnell zugestellt. Sozusagen mit der Expresspost von SpeedEx. Wenn du verstehst was ich meineSmile
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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(22-05-2013, 10:21)Dzombo schrieb: genau an dem Tag viel dem netten FamRichter (viele Grüße an Mischka) doch ein, dass es doch das Beschleunigungsgebot gibt.
Grüße zurück. Ich warte auch schon wieder seit über 6 Wochen auf einen Beschluss. Wohl gemerkt: Beschluss! Die Verhandlung war vor 6 Wochen...
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So... denen haben sie alle ins Gehirn geschissen.

Erst kommt das JA wegen einem Termin zur Mediation zwischen mir und KM, um auszuloten ob wir noch reden und es eine Einigung geben könnte.

Jetzt wurde irgendso ne daher gelaufene Dr.-Diplom-Pädagogin als Beistand für das Kind bestellt, die GENAU DASSELBE nochmal machen will...

edit:

Habe gerade noch in der TFAQ gelesen, dass man auf jeden Fall vor Gericht ein Urteil fordern soll und keinen Vergleich. Stimmt das so uneingeschränkt? Ich will auf jeden Fall für das viele Geld was haben, was ich uneingeschränkt vollstrecken kann (ob mit Erfolg ist erstmal egal).
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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In welchen Thread sollte dieses Posting denn?
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Es geschehen noch Zeichen und Wunder !

Wir haben einen nach § 89 vollstreckbaren gerichtlichen konkreten Umgangsbeschluss für diesen Monat (wie beantragt), sogar mit dem Hinweis (natürlich an beide Elternteile), dass negative Beeinflussungen gegenüber den Kindern zu unterlassen sind.
(Winziger Wehrmutstropfen: Die Kosten werden wieder nicht der KM auferlegt, sondern wie immer gegeneinander aufgehoben.)

Hauptsacheverfahren ist nächsten Monat.

Es wird. Smile
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(07-06-2013, 15:51)Jessy schrieb: Es wird. Smile
Gut.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Also!
Auch hier zeigt sich, dass wer nicht das Handtuch voreilig wirft, etwas erreichen kann.
Schritt für Schritt gehts weiter. Man darf es der Mutter nur nicht zu einfach machen.

Freue mich für Euch, Jessy.
Die Möglichkeit, dass Boykotte künftig Konsequenzen haben (können), wird geregelten Umgang zu haben erleichtern.
Ganz sicher!
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Danke. Smile
Ich hoffe, dass es nun einfacher wird, bzw. der Trend sich im Hauptsacheverfahren fortsetzt, zumindest JA- und richterlicherseits. Der jetzige Beschluss gilt nur für den Juni-Umgang (eA). Geholfen hat aber tatsächlich nur der §89er, um den Beschluss durchzusetzen.
Der Beschluss kam nämlich recht kurzfristig gestern, Umgang soll schon nächste Woche sein. Die JA-Mitarbeiterin hat daher versucht die KM telefonisch zu erreichen, die war aber "für das JA nicht zu sprechen" und hat sich von ihrem LG, pardon, jetzigen Ehemann, verleugnen lassen. Überhaupt hieß es, ein Beschluss sei noch nicht zugestellt, man wisse von nichts, blablubb. Daher ist die Dame vom JA zum Gericht marschiert, und hat die Richterin persönlich bei der KM anrufen lassen. O-Ton: "Als es dann an den Geldbeutel ging, hat Frau Mutter in einem Anflug von Einsicht bestätigt, dass sie die Kinder natürlich zur begleiteten Übergabe bringen wird."
Irgendwas aber sagt mir, dass die Kinder am Montag krank sein werden... aber naja, mal sehen.

Es ist allerdings fest damit zu rechnen, dass die Gegenseite sich im Hauptsacheverfahren wieder mit Händen und Füßen gegen konkrete Termin wehren wird.

Was mir außerdem gerade noch Bauchschmerzen bereitet ist der Zeitpunkt des gSr-Antrages. Da die Gegenseite uns permanent unterstellt, wir wollten die KM nur ärgern, weiß ich nicht, ob es so sein guter Zeitpunkt ist, jetzt das gemeinsame Sorgerecht zu fordern (effektiv bringt es uns ja nicht wirklich was). Sollte man evtl. erst das Umgangsverfahren abwarten, auf eine Mediation bestehen und am Jahresende versuchen das Sorgerecht durchzusetzen?
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Da die besonderen Qualitäten der Kindesmutter sich ja zunehmend nunmehr auch dem Gericht erschließen, würde ich diesem nicht vorenthalten wollen, aktuell über die Inhalte des Begriffes Kindeswohl vertieft nachzudenken - ich denke ´mal ohne Streit wird Dein LG die geS ohnein nicht bekommen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Ihr werdet es nicht glauben... oder doch?!

Der Umgangstermin heute ist geplatzt. Angeblich hat die KM nichts von einem Termin gewusst. Ihre Anwältin habe den Beschluss erst heute auf dem Schreibtisch gehabt.
Wir hatten den Beschluss am Freitag zugestellt bekommen.

Ich bin sehr gespannt, wie auf unseren Ordnungsgeld- und Schadenersatzantrag reagiert werden wird.
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(10-06-2013, 13:56)Jessy schrieb: Ich bin sehr gespannt, wie auf unseren Ordnungsgeld- und Schadenersatzantrag reagiert werden wird.
wenn sie das Vorbringen glaubhaft darlegen kann, wird auf den gestellten Ordnungsgeldantrag hin nichts passieren.

Trotzdem werdet Ihr erreichen, dass das Gericht künftige Umgangsausfälle genauer hinterfragen wird - langsame Schritte zwar, die sich aber umgangsstabilisierend auswirken.

Trotz und Uneinsichtigkeit lassen sich nicht immer 'auf Anhieb' abstellen.
Die Mutter verliert aber Sympathien und irgendwann in nicht all zu weiter zeitlicher Ferne, fällt das Schwert auf sie hernieder.

Auch wenn's müßig ist - Ihr seid auf gutem Wege .
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Danke für die aufmunternden Worte, @ Ibykus.
Allerdings habe ich inzwischen den Glauben daran verloren, dass irgendwann die KM der Blitz der Einsicht trifft.

Ob sie glaubhaft machen kann, sie habe nichts gewusst, ist mir letztlich schei**egal. Denn jeder weiß, dass sie von dem Termin wusste. Insofern wird es sich sicher auf die Hauptverhandlung auswirken, aber als tatsächliche Fakten haben wir erstmal, dass die KM sich vorerst ins Fäustchen lacht, wir 150 € Fahrtgeld verschwendet haben und die Kids nicht sehen können.

Da im Beschluss folgender Passus stand, hätten wir die Kinder auch mit der Polizei aus der Kita holen lassen können, aber wer macht das schon...?!
"2. Die Zulässigkeit der Vollstreckung des Beschlusses vor der Zustellung an die Antragsgegnerin wird angeordnet."

Ich stell gleich mal das Vorab des Ordnungsgeld-Antrages hier rein, vielleicht kann es jemand Korrektur lesen.
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Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß § 89 FamFG
sowie Antrag auf Schadenersatz
bzgl. der Umgangssache KV ./. KM - Az: blablubb

1. Es wird beantragt, gegen die Antragsgegnerin ein empfindliches Ordnungsgeld festzusetzen.
2. Weiterhin wird beantragt, dem Antragsteller den entstandenen Schaden für den seitens der Antragsgegnerin zu verantwortenden Ausfall des gerichtlich beschlossenen Umgangstermins am 10.06.2013 wie folgt zu ersetzen:
Hin- und Rückfahrt/ Wohnort – Umgangsort/ 714 km a 0,25 € = 178,50 €

Begründung:

Laut Beschluss des Familiengerichtes vom 06.06.2013 waren die gemeinsamen Kinder der Parteien dem Antragsteller am 10.06.2013 von 11:00 Uhr bis 15:30 Uhr zwecks Umgang herauszugeben.

Um 10:03 Uhr rief Frau abc, welche die angeordnete begleitete Übergabe durchführen sollte, den Antragsteller auf seinem Handy an. Der Antragssteller befand sich zu diesem Zeitpunkt ca. 30 km vor dem Zielort. Frau abc teilte mit, die Antragsgegnerin werde die gemeinsamen Kinder nicht um 11:00 Uhr zum Ort der begleiteten Übergabe bringen; die Kinder befänden sich im Kindergarten, die Antragsgegnerin habe nicht vor, die Kinder dort so rechtzeitig abzuholen, um wie beschlossen zum festgesetzten Umgang zu erscheinen.

Nach mehreren telefonischen, bzw. persönlichen Rücksprachen mit der für den Fall zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes, Frau xyz, sowie Frau abc, stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Die Antragsgegnerin behauptet, vom gerichtlichen Beschluss habe sie keine Kenntnis erlangt. Demzufolge habe sie beide Kinder in den Kindergarten gebracht. Da der 10.06.2013 Kind 1 erster Tag im Kindergarten sei, würde hier ein Fest stattfinden, in dessen Verlauf Kind 1 von ihrer bisherigen Kita-Gruppe in die Kindergarten-Gruppe der „Großen“ wechseln solle. Das eigentliche Fest sei um 11:30 Uhr beendet. Danach solle Kind 1 in ihrer neuen Gruppe zu Mittag essen, Mittagsschlaf halten und im Anschluss noch die Möglichkeit zum gemeinsamen Spiel mit ihren neuen Gruppenkameraden haben. Wann genau der Kindergartenbesuch regulär beendet sein sollte, wurde nicht mitgeteilt.

Fakt ist, dass die Antragsgegnerin seit längerem Kenntnis von dem beantragten Umgangstermin am 10.06.2013 hatte. Fakt ist weiterhin, dass die Antragsgegnerin bereits ab dem 06.06.2013 inoffiziell Kenntnis vom Inhalt des Beschlusses hatte.
Abseits dessen ist auch das Vorbringen, die Antragsgegnerin hätte offiziell vom beschlossenen Umgang keine Kenntnis erlangt, (gerade im Hinblick auf die im Vorfeld strikte Verweigerung des Umgangstermins) nicht im Mindesten glaubwürdig. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin hier nicht wahrheitsgemäß Unkenntnis über den gerichtlichen Beschluss vorschiebt, um konsequenzlos den beschlossenen Umgang vereiteln zu können.
Dem Antragsteller wurde der gerichtliche Beschluss am Freitag, den 07.06.2013 zugestellt.
Es wird diesseits daher davon ausgegangen, dass der Antragsgegnerin, bzw. deren rechtlicher Vertretung, der Beschluss ebenfalls am 07.06.2013 zugegangen ist.
Insofern hatte die Antragsgegnerin (auch offiziell) ausreichend Gelegenheit, vom Inhalt des Beschlusses rechtzeitig Kenntnis zu nehmen. Soweit sich die Antragsgegnerin, bzw. deren Anwältin also darauf beruft, sie hätte den Beschluss „erst am Montagvormittag auf dem Schreibtisch gehabt“, ist dies vorliegend völlig irrelevant und darüber hinaus unglaubwürdig. Das Versäumnis ist seitens der Antragsgegnerin zu vertreten; ihr steht es ja frei, sich wegen Regressansprüchen an ihre Anwältin zu wenden.

Eine Vollstreckung des Beschlusses unter Zwang war im Hinblick auf das Wohl der Kinder nicht in Betracht zu ziehen.

Auch der eilends seitens der Antragsgegnerin vorgebrachte Vorschlag, die gemeinsamen Kinder zeitiger aus dem Kindergarten abzuholen, um einen Umgang ab ca. 12:30 Uhr zu realisieren, war im Interesse der Kinder abzulehnen. Der 10.06.2013 war (de facto, auch wenn es entsprechend der Interessen der Kinder und des Antragsstellers ein anderer Tag hätte sein müssen) Kind 1 erster Tag im Kindergarten, ein eigens für sie organisiertes Fest fand statt. Es war weder im Sinne der Kinder, noch im Sinne einer positiven Umgangsatmosphäre, Kind 1 und Kind 2 verfrüht und unvorbereitet aus ihrem besonderen Tag zu reißen, um ohne Rücksicht auf die Interessen der Kinder hier Umgang mit dem Antragsteller durchzusetzen. Obwohl es zumutbar war, den Kindergartenstart von Kind 1 um einen Tag zu verschieben, um einen Kontakt zum Antragsteller zu gewährleisten, war es aus Sicht des Antragstellers nicht zu vertreten, Kind 1 ihren großen Tag zu verderben und damit einhergehend auch das Verhältnis der Kinder zum Antragsteller weiterhin zu trüben, weil die Antragsgegnerin - unter bewusster Missachtung des gerichtlichen Beschlusses - Umgang am 10.06.2013 nicht, bzw. im weiteren nur unter sehr negativen Voraussetzungen zulassen wollte.

Ungeachtet der Frage, ob es zweifelsfrei nachweisbar sein wird, dass die Antragsgegnerin absichtlich den Umgangstermin boykottiert hat, liegen die Gründe für den Ausfall des Termins dennoch zweifelsfrei auf der Seite der Antragsgegnerin, so dass sie dieses Versäumnis und den damit einhergehenden Schaden zu vertreten hat.

Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten.
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Ihr verzichtet auf die Möglichkeit, die Kinder aus der Kita zu holen, stellt aber einen Ordnungsgeldantrag? Und Schadensersatz, obwohl Ihr Eure Möglichkeiten nicht ausgeschöpft habt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(10-06-2013, 15:26)wackelpudding schrieb: Ihr verzichtet auf die Möglichkeit, die Kinder aus der Kita zu holen, stellt aber einen Ordnungsgeldantrag? Und Schadensersatz, obwohl Ihr Eure Möglichkeiten nicht ausgeschöpft habt?

Zudem ist auch das Argument, wonach die Herausgabe um 12.30 dem Kindeswohl widerspräche, weil die Kinder damit "verfrüht und unvorbereitet aus ihrem besonderen Tag" gerissen würden, nicht stichhaltig, denn ein Herausreißen der Kinder zu dem im Beschluss festgelegten Zeitpunkt wäre ja noch verfrühter und unvorbereiteter gewesen.

PS: Ein Vorbringen ist weder "unglaubwürdig" noch "glaubwürdig".
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Ja, wir haben auf diese Möglichkeit verzichtet. Aus unserer Sicht, der Sicht des Jugendamtes, und auch aus Sicht der Richterin, mit der noch ein kurzes Gespräch möglich war, ist bei der sowieso für die Kinder schon schwierigen Situation es nicht kindeswohlentsprechend, die Kinder Knall auf Fall aus der Kita rauszuholen. Bevor wir mit Gewalt Umgang durchsetzen, muss man sich schon erstmal fragen, was für die Kinder gut ist. Gut für die Kinder (und für uns) ist guter, ruhiger und konfliktloser Umgang. Schlecht ist, die Kinder von jetzt auf gleich aus ihrem Kita-Fest zu reißen, um wieder "mit dem bösen Onkel" Umgang zu haben....

Hätte die KM sich an den Beschluss gehalten, wäre kein Herausreißen nötig gewesen, denn im Beschluss wurde ihr eindeutig nahegelegt, die Kinder erst am nächsten oder übernächsten Tag in den Kindergarten zu bringen.
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