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Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ...
#26
Könnte er nicht schnell, die Immo verkaufen und denn mit dem Erlös die Düse machen.
Live or Die...Make Your Choice
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#27
Verkaufen ja. Düse machen nur bedingt schnell da Fahnenflucht droht
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#28
Wenn er erzählt, dass er vor Damaskus vom Pferd gefallen sei, und der HERR ihm gesagt habe, dass er nicht töten dürfe, ist er raus aus der Nummer.
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#29
stimmt weil in der Nähe von Damaskus soll der Herr als öfters auftauchen.
Vielleicht sollte ich da auch mal hin zur Erleuchtung.
Aber genug den Thread "zerfleddert"
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#30
Smile 
Hallo nun ist es wieder soweit es ist viel passier die letzten 2 Tage,

  1. Autounfall
  2. altes Auto bei der Bank Ausgelöst
  3. neuer Kredit für neues Auto
  4. neues Auto fast besorgt

Also mein Bruder hat sich nun alles durchgelesen und weis nun ungefähr wohin die Reise gehen könnte

  1. er hängt sehr an seine Kinder er würde auch die Betreung Hälftig erstreiten aber die Arbeit will er auch nicht aufgeben
  2. er möchte auf keinen Fall Auswandern
  3. beim Bund kann er nicht "einfach" gehen
  4. Das Haus wurde erst vor ein paar Monaten von ihm Finanziert und er steht alleine Im Grundbuchamt (Verlust Verkauf)
  5. Im Haus möchte er 2 Etagen Vermieten und die 3te für sich behalten, währe das ne Idee um die kosten für das haus zu deckeln?

Ich möchte noch was richtig stellen weil ich es nicht besser wusste, die KM hat sich eine eigene Wohnung genommen und der neue hält sich da bei ihr jetzt auf...

Alles wird gut hoffe ich...
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#31
(07-06-2013, 18:10)eisbear schrieb: Alles wird gut hoffe ich...
Na klar. Er lebt doch ganz feist aus dem Staatssäckel und kann als erstes an einen neue Autokredit denken. Da wird bestimmt alles gut. Solange er jetzt noch seine auf Staatseinkommen bassierende Kreditwürdigkeit hat, hätte er auch Kredit fürs beiseite schaffen bekommen. Aber er glaubt, dass alles ordentlich läuft. Will das ordentlich glauben.

Sein Arbeitgeber wird ihm ordentlich behilflich sein, sein Einkommen nach den ordentlichen Regeln dieses Staates ordentlich umzuverteilen. Und das wird alles gut, das war ja auch seine Wahl. Diese ordentlichen Regeln verteidigt er. Mehr oder minder.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#32
man korrigiere mich bitte wenn ich es falsch sehe.

1.) hälftige Betreuung der Kinder erstreiten
keine Chance nicht einmal einen Gedanken daran verschwenden.
Vor Gericht kriegst du Standardumgang jedes 2te Wochenende Fr. - So
und wenn es ganz gut läuft noch eine Übernachtung unter der Woche.

2.) Auswandern. Würde ich auch nicht. Wir sind nen sehr sozialer Staat der sich um die finanziell geschundenen kümmert

3.) beim Bund ist schon klar das man aus Lust und Laune nicht so schnell gehen kann. Aber jeder knn krank werden. Vorallem bei Scheidung und Trennung von seinen geliebten Kindern

4.) Wohneigentum ganz schlecht bei Unterhaltspflichtigen. Weg mit dem Ding. Immobilien sind derzeit gefragt. Selbst wenn er 20.000.- miese macht weg weg weg

5.) vermietetes Wohneigentum. Noch schlechter als selbstbenutztes Wohneigentum. selbstbenutztes Wohneigentum wird ja schon unterhaltsrechtlich wie Einkommen berechnet durch das mietfreie Wohnen. Wenn er jetzt noch Wohnungen vermietet. Oh da freut sich die Muddi aber.


Empfehlung meinerseits :
- monetäre Anlagen ganz schnell zu Bargeld machen und zu "Blutsverwandten" ( Eltern oder Geschwister seinerseits )
- emotional zumindest so gut wie es geht von den Kindern trennen. Ja ich weiss wie schwer das ist
- Hütte umgehend verkaufen. Zur Not unter Verlust
- krankschreiben lassen. Er verkraftet die Trennung/Scheidung nicht. Depression, Angststörung. Nein so kann man auf unbestimmte Zeit nimmer arbeiten.

Das ist das soweit anständige.
----------------------------------------------------------
Richtig unanständig ist das was sorglos schrieb ;-)
Kredit aufnehmen solange noch Kreditwürdigkeit besteht
( die ist ja noch gegeben durch seinen Staatsdienst )
und dann "in Sack hauen"

@sorglos
Du bist aber ein wüster Mensch Tongue
aber im Grund richtig was du sagst. Wenn vor die Wand dann aber richtig.
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#33
(07-06-2013, 19:16)nowayout schrieb: - krankschreiben lassen. Er verkraftet die Trennung/Scheidung nicht. Depression, Angststörung. Nein so kann man auf unbestimmte Zeit nimmer arbeiten.
Wenn er dann in Afghanistan war, stehen die Chancen gar nicht so schlecht. Angel
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#34
stimmt das mit Afghanistan kommt noch dazu.
Also ich denke da gibt es genügend Möglichkeiten.

Ich weiss halt nicht in wie weit man ( wenn man Depressionen unterliegt ) bei richtigen (H)exen dann nen Problem kriegen könnte was die Betreuung des Kindes/r betrifft. Das schreibe ich aber mal in meinen Fred wil ich den des TO hier nicht zerpflücken möchte.
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#35
Zitat:Diese ordentlichen Regeln verteidigt er. Mehr oder minder.

Notfalls am Hindukusch.Big Grin
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#36
(07-06-2013, 19:34)nowayout schrieb: Ich weiss halt nicht in wie weit man ( wenn man Depressionen unterliegt ) bei richtigen (H)exen dann nen Problem kriegen könnte was die Betreuung des Kindes/r betrifft.
Da tut sich nix gegenüber anderer Berufe. Wird halt ein Gutachten in Auftrag gegeben und gut ist. Depression ist die Modekrankheit schlechthin!
Hat nichts mit einer Erziehungsfähigkeit zu tun. Sonst müßten die meisten Muddis heutzutage in die Klappse. Big Grin
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#37
naja dein Wort in Gottes Gehörgang.
Ich sags Dir ehrlich für die Muddis wird ja alles "verwertet" was zu Ihrem Vorteil. Pardon zum Kindswohl ist.

Aber ich habe dieses Thema jetzt mal in meinen Fred reingepackt.
da der TO glaube ich derzeit dringlichere Probleme hat.
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#38
(07-06-2013, 20:33)nowayout schrieb: da der TO glaube ich derzeit dringlichere Probleme hat.
Den Kredit für sein neues Auto abzuzahlen? Tongue
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#39
(07-06-2013, 18:10)eisbear schrieb: Autounfall
altes Auto bei der Bank Ausgelöst
neuer Kredit für neues Auto
neues Auto fast besorgt

Absolut idiotisch, in seiner Situation einen Autokredit aufzunehmen!

(07-06-2013, 18:10)eisbear schrieb: Also mein Bruder hat sich nun alles durchgelesen und weis nun ungefähr wohin die Reise gehen könnte

Nö, er hat es noch nicht geschnallt (aber das wird noch Tongue )

(07-06-2013, 18:10)eisbear schrieb: er hängt sehr an seine Kinder er würde auch die Betreung Hälftig erstreiten aber die Arbeit will er auch nicht aufgeben

Wenn er seine Arbeit nicht aufgeben will, kann er seine Kinder vergessen: Er wird Grüßonkel und Zahlvater.

(07-06-2013, 18:10)eisbear schrieb: Das Haus wurde erst vor ein paar Monaten von ihm Finanziert und er steht alleine Im Grundbuchamt (Verlust Verkauf)

Im Haus möchte er 2 Etagen Vermieten und die 3te für sich behalten, währe das ne Idee um die kosten für das haus zu deckeln?

Klingt vernünftig, er muß aber aufpassen, daß ihm die Mieteinnahmen nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet werden, was den KU und TU/BU erhöhen würde.


(07-06-2013, 18:10)eisbear schrieb: Ich möchte noch was richtig stellen weil ich es nicht besser wusste, die KM hat sich eine eigene Wohnung genommen und der neue hält sich da bei ihr jetzt auf...

Kann er das nachweisen, daß die beiden zusammen wohnen?

In dem Fall kann er eine Härteregelung für die Scheidung in Anspruch nehmen,so daß die Wartezeit von einem Jahr entfällt.

(07-06-2013, 18:10)eisbear schrieb: Alles wird gut hoffe ich...

Wenn er so weiter macht, wird nichts gut!

Simon II
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#40
(07-06-2013, 21:08)Simon ii schrieb: Klingt vernünftig, er muß aber aufpassen, daß ihm die Mieteinnahmen nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet werden, was den KU und TU/BU erhöhen würde.
Nö.
Das Haus wird ihm sowieso in Gänze zugerechnet.
Egal ob er es ganz oder in Teilen vermietet.
Durch die Vermietung kann er wenigstens das fiktive in reales Einkommen umwandeln.
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#41
(07-06-2013, 21:08)Simon ii schrieb: Wenn er seine Arbeit nicht aufgeben will, kann er seine Kinder vergessen: Er wird Grüßonkel und Zahlvater.

das wird er auch selbst wenn er seine Arbeit aufgibt.
Mit dem Unterschied das er halt mehr Tagesfreizeit hat.
Und er "buckelt" nicht für seine 2 Bankverbindungen.
Pardon geht ja alles an ein Konto. An das der Kindsbesitzerin.

Arbeit reduzieren bzw. aufgeben heisst nicht gleich mehr als Standardumgang. Dies sollte dem TO nicht suggeriert werden.

Einziger Vorteil das man nicht in lauter Hass und Prass sich mind. 40 Stunden zur Arbeit schleppt. Und trotz über 40 Stunden nicht mehr hat als knapp über Sozialhilfeniveau.

Aber Grüßonkel wirst du trotzdem.

Die Konstellation hier ist klar.
Dennoch würde ich es als angebrachter halten die Hütte zu verkaufen.
Lass mich aber gerne eines besseren belehren.

Und der Autokredit ist glaube ich derzeit nicht das Problem.
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#42
Naja die Zinsen kann er abziehen. Er sollte ohne Tilgung zahlen. Die Untermieter offiziell nur zinshöhe Miete zahlen lassen. Alles drüber auf die Kralle und auf nen bauspare vom Vater. Nach 15 Jahren oder besser wenn kein unterhalt für Kinder mehr anfällt auszahlen und ins Haus einzahlen lassen. In die Richtung könnte er ein wenig rausholen ist aber sehr anfällig Wink
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#43
(07-06-2013, 21:20)nowayout schrieb: das wird er auch selbst wenn er seine Arbeit aufgibt.
Welche "Arbeit" macht er denn so?
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#44
(07-06-2013, 21:20)nowayout schrieb: das wird er auch selbst wenn er seine Arbeit aufgibt.
Mit dem Unterschied das er halt mehr Tagesfreizeit hat.
Und er "buckelt" nicht für seine 2 Bankverbindungen.
Pardon geht ja alles an ein Konto. An das der Kindsbesitzerin.

Arbeit reduzieren bzw. aufgeben heisst nicht gleich mehr als Standardumgang. Dies sollte dem TO nicht suggeriert werden.

Das sagt ja auch keiner!

Aber wenn er eine Arbeit am Ort hat, hat er eine Chance, die hälftige Betreuung durchzusetzen (hängt natürlich stark von dem Richter ab. Aber es gibt mittlerweile auch moderne Richter und Richterinnen, die die wichtige Rolle der Väter unterstützen).

Wenn er aber nur am Wochenende in seinem Haus ist, hat er absolut null Chancen!

Und was den Autokredit betrifft:

Das Geld wird er entweder für einen guten RA brauchen oder der KM in den Allerwertesten blasen dürfen.

Er kann es sich auswählen. Big Grin

Simon II
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#45
(07-06-2013, 21:25)MasterOfDesaster schrieb: Naja die Zinsen kann er abziehen.
Ja aber auch das ist unabhängig davon ob er vermietet oder nicht.

Wenn der Richter pro Etage 400,-€ Mietwert festlegt, und er vielleicht 500,-€ Zinsen bezahlt, so beträgt sein Wohnvorteil 700,-€.

Wenn er eine Etage für vielleicht 400,-€ vermietet, werden ihm immernoch 700,- € Gewinn angelastet.
Nur beträgt sein tatsächlicher Verlust dann nur noch 300,-€.
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#46
(07-06-2013, 21:27)Simon ii schrieb: Aber wenn er eine Arbeit am Ort hat, hat er eine Chance, die hälftige Betreuung durchzusetzen (hängt natürlich stark von dem Richter ab. Aber es gibt mittlerweile auch moderne Richter und Richterinnen, die die wichtige Rolle der Väter unterstützen).

ohne Zustimmung der Muddi geht da gar nichts.
Da kann er im gleichen Haus eine Etage höher wohnen. Ist egal.
Es existiert kein Wechselmodell. Es wird nichts durchgesetzt, umgesetzt oder ausgeurteilt was nur annähernd nach Wechselmodell "schnuppert"

Bitte keine Nebelkerzen hier zünden.

Natürlich hat der TO keinerlei Argumente wenn er eine Arbeitsstelle hat wie ein "Vagabund".

Aber Wechselmodell vor Gericht bekommen ohne Zustimmung der Muddi. NOWAY(out)

Zeig mir ein Urteil dazu und ich jag meiner (H)exe am Montag 5 Anwälte auf den Hals.

Iglu schrieb bei mir im Thread
(11-05-2013, 20:32)iglu schrieb: Es gibt ein schönes Urteil des BGH, wonach ernsthafte Betreuungsangebote des grundsätzlich barunterhaltspflichtigen Elternteils vorrang vor unterhaltsrechtlichen Erwägungen hat.Big Grin

Ich bin da mal nicht weiter drauf eingegangen weil ich erstmal andere finanzielle Dinge "richten" muss.
Aber das hätte ich in meinem Thread mal gerne genauer gewusst. Mit Einverständnis des TO auch gerne hier.
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#47
(07-06-2013, 22:17)nowayout schrieb: ohne Zustimmung der Muddi geht da gar nichts.
Da kann er im gleichen Haus eine Etage höher wohnen. Ist egal.
Es existiert kein Wechselmodell. Es wird nichts durchgesetzt, umgesetzt oder ausgeurteilt was nur annähernd nach Wechselmodell "schnuppert"

Quatsch!

Die Zustimmung von der KM interessiert einen Dreck!

Wenn er es richtig anstellt und einen vernünftigen Richter hat, kann er sehr wohl die hälftige Betreuung erreichen.

Aber dazu müßte er sein Leben entsprechend einrichten - wozu er aber wohl (noch?) nicht willens ist.

Simon II
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#48
sehe ich gänzlich anders als du.
Wäre schön wenn es so wäre wie du sagst aber no way.

Ich habe eine Vielzahl von OLG Urteilen gelesen wo der KV das Wechselmodell "erwirken" wollte. 99,9% abgelehnt. Und warum abgelehnt ? weil die KM nicht wollte.

- Bei nahezu allen Urteilen stützte sich das jeweilige OLG darauf das ein Wechselmodell gerichtlich nicht angeordnet wird solange sich nicht beide Elternteile darauf verstehen.

- wenn ein Wechselmodell von einem Elternteil installiert werden soll geht eine "Schlacht" voraus. Das freut die KM und das OLG. Dann heisst es sofort " aufgrund der konfliktbeladenen Situation der Elternteile wird keine Basis einer blablablubber gesehen und von daher nicht statt gegeben. Mediationen beim Jugendamt werden natürlich voll gegen den "aufbegehrenden" Vater gewertet.
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#49
(07-06-2013, 22:29)Simon ii schrieb: einen vernünftigen Richter
Schwarze Schimmel?
Einhörner?
Elfen?
Batman?
Vernünftige Richter?

Mythen und Sagen!
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#50
Batman auch? :-(
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