14-06-2013, 09:56
Bald kann der Unterhaltsflüchtling auf seiner Südseeinsel online selber nachsehen, ob noch was gegen ihn vorliegt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/B...88337.html
"Das Führungszeugnis kann in Zukunft online beantragt werden. Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gibt es künftig auf dem elektronischem Weg. Dazu verabschiedete der Bundestag am frühen Freitagmorgen ein Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer Bestimmungen."
"Das Führungszeugnis kann in Zukunft online beantragt werden. Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gibt es künftig auf dem elektronischem Weg. Dazu verabschiedete der Bundestag am frühen Freitagmorgen ein Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer Bestimmungen."