20-06-2013, 17:48
"Nach § 18 Abs. 1 SGB VIII haben allein erziehende Elternteile Anspruch auf Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen. Die Unterstützung umfasst dabei nicht eine Befugnis des Jugendamtes, das Kind bzw. den Jugendlichen im Verfahren rechtlich zu vertreten. Demgemäß kann im Rahmen dieser Rechtsgrundlage weder ein eigenständiger Auskunftsanspruch noch ein solcher aus übergeleitetem Recht nach § 1605 Abs. 1 BGB durch das Jugendamt geltend gemacht werden; dieser ist vielmehr an die Person des Unterhaltsberechtigten gebunden.
Unterhaltsangelegenheit § 1605 BGB
Frage:
Wenn die KM über die Einkünfte des KV informiert ist (Nachweis Gehaltsabrechnung), der Mindestunterhalt nach DDT Stufe 1 bezahlt wird, kein Titel besteht oder von der KM gefordert wird, dass Kind regelmäßig vom KV betreut wird an durchschnittlich 11 Tagen im Monat mit Übernachtung.
Kann diese umfassende Auskunft tatsächlich verweigert werden?
Auch oder gerade dort, wo ein Titel besteht? Wo in der Vergangenheit geprüft wurde und sich die Einkommen nicht um mindestens 20% erhöht haben?
Es betrifft mittlerweile drei Väter, wo z.B. nachmittägliche Betreuung (Hort), Wohngeld, die KM`s Leistungen erhalten und diese Leistungen sollen ja wie üblich die Väter auch noch übernehmen.
Die Nettoeinkommen liegen in allen drei Fällen bei 1.250, 1.450€ mit jeweils einem Kind und in einem Fall bei 1.800€ mit drei Kindern.
Danke für eure Unterstützung.
Unterhaltsangelegenheit § 1605 BGB
Frage:
Wenn die KM über die Einkünfte des KV informiert ist (Nachweis Gehaltsabrechnung), der Mindestunterhalt nach DDT Stufe 1 bezahlt wird, kein Titel besteht oder von der KM gefordert wird, dass Kind regelmäßig vom KV betreut wird an durchschnittlich 11 Tagen im Monat mit Übernachtung.
Kann diese umfassende Auskunft tatsächlich verweigert werden?
Auch oder gerade dort, wo ein Titel besteht? Wo in der Vergangenheit geprüft wurde und sich die Einkommen nicht um mindestens 20% erhöht haben?
Es betrifft mittlerweile drei Väter, wo z.B. nachmittägliche Betreuung (Hort), Wohngeld, die KM`s Leistungen erhalten und diese Leistungen sollen ja wie üblich die Väter auch noch übernehmen.
Die Nettoeinkommen liegen in allen drei Fällen bei 1.250, 1.450€ mit jeweils einem Kind und in einem Fall bei 1.800€ mit drei Kindern.
Danke für eure Unterstützung.