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2. Wohnsitz bei mir ?
#1
Hallo zusammen,

meine heutige Frage dreht sich um den 2. Wohnsitz.

Ich hatte heute über iglu seinen Beitrag bzgl. des 2. Wohnsitz gelesen.
Nachdem wir ja die KM und ich in der selben "Stadt" leben und der sogenannte Hauptwohnsitz unseres Kindes noch bei der Mutter ist, lohnt es sich da eine Anmeldung vorzunehmen?
Ist es evtl. nicht sogar ein Automatismus des Einwohnemeldeamts? Bisher konnte ich zu diesem Thema nichts brauchbares "ergoogeln".

Wenn eine Anmeldung möglich ist, welche Vor- und /oder Nachteile ergeben sich dadurch?

Schönen Abend noch.
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#2
Suche mal nach "Nebenwohnsitz"

Hier findest du dazu was:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...10#pid3110
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...1#pid96781
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Hallo sorglos,

herzlichen Dank.

Viele Grüße
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#4
Einfach hingehen, Diskussion über ein ergehen lassen und Kind als Nebenwohnsitz bei sich anmelden.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#5
jetzt auch mal eine verdammt blöde Frage, auch wenn jemand meint, mich eventuell steinigen zu wollen.

Funktioniert das mit dem "Nebenwohnsitz" anmelden NUR wenn einer der Eltern Einkommen vorweist (oder die Mutter nen neuen Partner hat)?
Des wird mir nämlich im Moment nicht so ersichtlich, ob des auch anders ebenfalls im Bereich des Möglichen wäre.

Oder ist es dafür ausreichend, wenn die Kinder im selben Ort wohnen, und zum Wochenende pendeln?
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#6
Es reicht wenn sich das Kind regelmäßig bei dir auf hält. Da reicht ein Tag im Monat...

Verstehe nicht was du mit Einkommen möchtest?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#7
ich will da auf etwas hinaus, weil ihr mich auf ne Idee mit der Sache gebracht habt. Und mich damit im Grunde erstmal absichern will-ob des funktioniert.

Mutter alte gem. Wohnung, alleinerziehend mit Kinder, Unterhaltvorschuss, ALG II
Vater notgedrungen, unfreiwillig neue Wohnung, gem. Sorgerecht, 2 wöchiger Umgangsrhytmus mit Nächtigungen.
Vater Aufgrund Trennung ebenfalls erhöhte Erwerbsobliegenheit.

Nebenwohnsitz für Kinder nun möglich oder nicht?
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#8
Möglich! Selbe Situation bei mir und wie gesagt: einfach hingehen und anmelden, fertig
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
öhm, das wird aber jemanden denk ich jetzt mal dann gar nicht schmecken...

Würde ich jetzt mal so platt pauschal bemerken. Kosten?

Noch wichtiger, was brauch ich an Urkunden, Beweisen oder sonstiges?
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#10
Anmeldung immer kostenlos. Wem soll das nicht schmecken? Wenn keiner fragt erfährt es keiner.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#11
Stimmt auch wieder...
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#12
(25-06-2013, 14:05)Desaster2005 schrieb: Nebenwohnsitz für Kinder nun möglich oder nicht?
Die Frage von Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz(en) ist eine reine Frage des Melderechts.

Das hat mit dem Einkommen schnurzpiepsgarnichts zu tun.

Also wirklich, manche schaffen sich die (Kopf-)Probleme, gegen die sie zu kämpfen vorgeben Big Grin
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#13
@sorglos: na Du mich auch mal... meine Frage ist schon lang beantwortet, und dann muß man nicht noch unbedingt weiter sinnlos dran rumdiskutieren, ob irgendwo in China ein Sack Reis umfällt.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#14
Ich habe vor ein paar Wochen meine Kinder mit Nebenwohnsitz bei mir
angemeldet.Die Hauptwohnung ist bei der KM.
An Unterlagen brauchte ich: Ausweiskopie (Vordre- und Rückseite) der KMund den mitgegeben Anmeldebogen von der KM unterschrieben.Das ist alles.

Eine andere Möglichkeit,seine Kinder bei sich mit Nebenwohnsitz anzumelden,war nach Aussage des Behördenmitarbeiters folgendes:
Er hätte eine Urkunde zu sehen gebraucht,indem bestätigt wird,das gemeinsames Sorgerecht besteht.zb. vom Notar,Gerichtsbeschluss ,etc...
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#15
@Silek1:
- wenn kein gemeinsames Sorgerecht vorhanden ist, können die eine Ausweiskopie der KM verlangen. Ist in Deinem Fall wohl so vollzogen worden.

- wenn gemeinsames Sorgerecht jedoch besteht, wird diese Urkunde/n als Beleg ausreichend sein, um damit zu seinem Erfolg beitragen zu können.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#16
Also werde ich noch diese Woche mit der Urkunde dort hingehen.
Nur erschliesst sich mir noch immer nicht der positive Effekt aus dieser Massnahme- es sei denn, ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht!
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#17
@Knecht:

ich habe auch leider nichts recht aktuelles dazu gefunden, jedoch aber dieses: http://archiv.jurathek.de/showthread.php?p=933934

mir scheint, das könnte sich für die KM je nach Situation zu einer "bösen Falle" entwickeln, zumindest wenn ich dem geschriebenen Glauben schenken mag, was ich oben gelinkt habe.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#18
Du kannst versuchen steuerlich neben dem halben Kinderfreibetrag noch was geltend zu machen. Auch wenn in der Trennungsfaq dazu steht, dass das nach hinten losgehen kann.
Es ist psychologisch für Dich ggf. wertvoll.
Es schadet Dir sicher gar nicht.
Was mich restlos überzeugt hat, ist folgender Gedanke.
Das Haus brennt (oder sonst ne Katastrophe), die Feuerwehr (oder Polizei o.ä.) gleicht die Meldedaten ab, um abschätzen zu können, wer sich ggf. im Haus befindet.
Ich hab gemeinsame Sorge, bin hingegangen (ohne Urkunde), der Mitarbeiter des Meldeamtes hat fast nen Anfall gekriegt, weil der böse Vater etwas machen wollte, ohne die Mutter überhaupt zu fragen. Hat seinen Chef angerufen, dann hat er's halt gemacht.
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#19
@c:

ich sehe eher das Risiko dabei, das die KM wenn sie es vehement drauf anlegt, immer wieder versuchen wird, die Angelegenheit rückgängig zu machen - und das dieses letztendlich ein Fass ohne Boden werden könnte. Denn diese eventuellen daraus resultierenden ewigen An- und Abmelde-Eskapaden der streitsüchtigen KM wird keine Institution auf Dauer mitmachen.

Des weiteren schreiben die im Link etwas von der Rückforderung des hälftigen Kindergeldes bei der KM, ist da was dran, oder nur Blödsinn? Denn allein damit hätte sie schon eine böse Falle, und würde mit Sicherheit weiteren Stress vom Zaune brechen.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#20
Die schreiben da völliger Blödsinn. Kindergeld steht dem Kind zu. Die Eltern teilen es hälftig, fertig aus.

Das hat garnix mit Wohnsitz zu tun. Weder Haupt- noch Nebenwohnsitz.

Kindergeld wird für das Kind beantragt.

Die Regelung ist, dass es die Person bekommt, wo das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und die Betreuungsunterhalt leistet.

Dem Barunterhalt wird die Hälfte entsprechend angerechnet.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#21
welche Vorteile Nachteile ich dadurch habe das weiß ich noch nicht.
jedenfalls war ich heut beim Bürgerbüro und habe meinen kleinen mit Nebenwohnsitz bei mir eingereicht (Geburtsurkunde reichte, ausser ich wäre darin nicht Namentlich genannt worden, dann hätte ich das Sorgerechtsbescheid vorzeigen müssen).

Ein Vorteil hatte ich dadurch, bis heute war der Eintrag bei mir (zwecks wohnhaft des Kindes) auf Unbekannt, was ich heute ändern konnte Big Grin
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#22
Danke an die Antwortenden.

Ich habe morgen, Punkt 8 Uhr einen Termin mit der Sachbearbeiterin!

Grüsse

Knecht
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