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Schule beendet, keine Ausbildung?
#26
Hallo liebes Forum,
erstmal vielen Dank für eure Meinungen und Hinweise. Es gibt neue Sachen zu berichten. Sohn macht ab Aug. jetzt ein FSJ in einer sozi. Einrichtung. Soll 363 Euro bekommen Brutto. Wie läuft das jetzt mit dem Unterhalt ab? Sohn wie gesagt 17 Jahre und ein befristeter Titel bis zum 18 Lj.
Danke für eure Hinweise.
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#27
Die Titel muss weg, weil während dem FSJ kein Unterhaltsanspruch besteht, wie im Thread schon geschrieben wurde. Kost und Logis bekommt der Knabe dort, die 363 gibts obendrauf. Bis der Titel ungültig gemacht ist (siehe faq), gilt er aber fort bis zum Fristende, der Volljährigkeit!
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#28
(02-07-2013, 13:37)Pappnase schrieb: Hallo liebes Forum,
erstmal vielen Dank für eure Meinungen und Hinweise. Es gibt neue Sachen zu berichten. Sohn macht ab Aug. jetzt ein FSJ in einer sozi. Einrichtung. Soll 363 Euro bekommen Brutto. Wie läuft das jetzt mit dem Unterhalt ab? Sohn wie gesagt 17 Jahre und ein befristeter Titel bis zum 18 Lj.
Danke für eure Hinweise.

Wenn es nicht sehr eng für Dich ist, würde ich mir den Stress mit der Aufforderung zur Herausgabe des Titels und den ganzen Kram ersparen und die paar Monate einfach noch den Unterhalt zahlen. Immerhin chillt Dein Sohn ja nicht nur herum, sondern tut etwas Sinnvolles.

Und vielleicht ist das FSJ ja durchaus positiv für seine weitere Entwicklung. Jungs brauchen in dem Alter eben häufig ein bisschen länger, starten dafür aber umso stärker durch, wenn sie erst einmal ein Ziel gefunden haben.
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#29
Wenn ich mich mit der Mutter einige, daß ich, sagen wir mal 100 Euro noch zahlen würde als Taschengeld und sie mir einen schriftlichen Verzicht erklären würde aus dem bestehenden Titel könnte das ein wenig rechtssicher sein, ohne gleich die großen Geschützte auf zufahren?
Gibt es dafür eigentlich OLG-Entscheidungen zum Unterhalt beim FSJ? Danke.
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#30
(02-07-2013, 17:27)Pappnase schrieb: Wenn ich mich mit der Mutter einige, daß ich, sagen wir mal 100 Euro noch zahlen würde als Taschengeld und sie mir einen schriftlichen Verzicht erklären würde aus dem bestehenden Titel könnte das ein wenig rechtssicher sein, ohne gleich die großen Geschützte auf zufahren?
Wenn Du mit ihr so gut verhandeln kannst, würd ich ihr anbieten, dass sie den Titel rausgibt und Du ihr im Gegenzug 100 Euro Taschengeld zahlst. So bist du auf der sicheren Seite. Und als Argument, warum sie darauf eingehen sollte: Wenn sie es nicht tut, klagst du den kompletten Titel weg und sie bekommt garnix.
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#31
(02-07-2013, 17:36)mischka schrieb: Wenn Du mit ihr so gut verhandeln kannst, würd ich ihr anbieten, dass sie den Titel rausgibt und Du ihr im Gegenzug 100 Euro Taschengeld zahlst. So bist du auf der sicheren Seite. Und als Argument, warum sie darauf eingehen sollte: Wenn sie es nicht tut, klagst du den kompletten Titel weg und sie bekommt garnix.

Sehr guter Vorschlag!

Genau so würde ich es auch machen.

Simon II
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#32
(02-07-2013, 18:50)wunder schrieb: Ich währe nicht so doof und würde den Titel aus der Welt schaffen du kannst ihm immer noch Geld rüberschieben aber nur von deiner Hand!

Du kennst die Rechtslage nicht, nicht wahr?!?

Simon II
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#33
Es gibt keinen Grund, freiwillig Unterhalt weiter zu zahlen. Da es ein DM-Titel ist, zahlt er offenbar schon mehr als ein Jahrzehnt. Bei Pflichtigen wird kein Monat ausgelassen, jede Erpressung angewendet, ihm centgenau vorgerechnet was er zu zahlen hat, dynamisch erhöht, und wenn er einen Cent weniger zahlt, kann er gepfändet werden.

Nach so langen und hohen Unterhaltszahlungen sehen ich keinen Grund, weiter mit Geld um sich zu werfen. Das fördert auch eine verwerfliche "Papi zahlt immer" - Mentalität. Kein Unterhalt ist der korrekte Standardfall und nicht Dauer-Geldflüsse.

Weg mit dem Titel. Die Mutter dazu auffordern und klagen, wenn sie zickt. Ich würde nach Verstreichen der Frist keinen einzigen Tag warten, sondern sofort klagen. Ich lass mich doch nicht vom Unterhaltsrecht fertig machen und laufe dann noch freiwillig monatelang in Spendierhosen herum, wenn dieser Unterhaltsschwachsinn endlich endet.
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#34
Den Titel würde ich schon gern in den Händen halten, nach so langer Zeit. Dann kann Sie auch keine bösen Sachen machen,falls da noch ein umdenken passiert.
Noch eine kurze Frage: Muss sie mir den FSJ Vertrag oder eine Bescheinigung vorlegen zwecks Überprüfung meinerseits?
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#35
Hallo Pappnase,

ich stand vor Jahren mit meinen beiden Jungs vor dem gleichen Problem wie du.
Ich habe mich dann darum bemüht, daß sie eine Ausbildungsstelle bekommen.
Habe mit ihnen und für sie Bewerbungen geschrieben, Vorstellungsgespräche, Eignungstests organisiert.
Der Älteste mit guten Noten konnte dann aussuchen und erledigt heute seinen Traumberuf.
Der Jüngste mit den schlechten Noten hat nach 1,5 Jahren die Ausbildung wieder geschmissen.
Davon habe ich gar nichts erfahren, weil er sich monatelang mit 400 Euro Jobs über Wasser hielt.
Er hat dann sich selbst mit Hilfe des Arbeitsamtes was gesucht.
Jetzt macht er auch das, was ihm Spass macht.
Mutti hatte in der ganzen Aktion überhaupt keine Aktien.
Die wollte so wie deine Ex die Kids weiter auf irgendwelche Schulen schicken.
Versuche dich einzubringen, denn letztendlich geht es um dein Geld.

Gruß
neuleben
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#36
(02-07-2013, 22:51)p schrieb: Weg mit dem Titel. Die Mutter dazu auffordern und klagen, wenn sie zickt. Ich würde nach Verstreichen der Frist keinen einzigen Tag warten, sondern sofort klagen. Ich lass mich doch nicht vom Unterhaltsrecht fertig machen und laufe dann noch freiwillig monatelang in Spendierhosen herum, wenn dieser Unterhaltsschwachsinn endlich endet.

Volle Zustimmung (auch auf den nicht zitierten Teil)!

Simon II
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#37
(03-07-2013, 11:10)neuleben schrieb: Mutti hatte in der ganzen Aktion überhaupt keine Aktien.
Die wollte so wie deine Ex die Kids weiter auf irgendwelche Schulen schicken.
Versuche dich einzubringen, denn letztendlich geht es um dein Geld.

Vergleichbares habe ich in der letzten Zeit mitbekommen:

Erst der konsequente Entzug des KUs (dank auf bis 18. Lebensjahr begrenzten Titels) brachten Mutter und Kind zur Vernunft.

Kind verdient heute seinen Lebensunterhalt durch vernünftige Arbeit selbst.

Simon II
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#38
(02-07-2013, 22:51)p schrieb: Weg mit dem Titel. Die Mutter dazu auffordern und klagen, wenn sie zickt. Ich würde nach Verstreichen der Frist keinen einzigen Tag warten, sondern sofort klagen. Ich lass mich doch nicht vom Unterhaltsrecht fertig machen und laufe dann noch freiwillig monatelang in Spendierhosen herum, wenn dieser Unterhaltsschwachsinn endlich endet.

Kann ein teurer Ratschlag sein. Billiger wäre es sicher die Füße still zu halten, den Kopf einzuziehen, Zahlungen einstellen und einfach mindestens die gesetzlichen und rechtsprechungstechnischen Zeiten abzuwarten. Verjährung greift erst in 30 Jahren, zu Verwirkung kann man nachlesen - aber Achtung: Altersgrenzen und diverse Fallen beachten...

Stecke mitten in der Herausgabeklage - seit 6 Monaten. Kosten bisher knapp 4.000EUR für Anwalt und Gericht. Von mir cash zu zahlen, weil VKH unrealistisch ist. Die Kinderlein haben VKH gewährt bekommen, die Ärmsten haben ja nichts. Kein Geld, keinen Job, kein gutes Zeugnis, keinen lieben Vater. Von Anstand, Respekt und Moral rede ich erst gar nicht...
Selbst wenn ich gewinne kann ich mir also die 4.000EUR als Verlust verbuchen und erhalte vielleicht einen wunderhübschen Titel, mit dem ich dann das Klo tapezieren kann - weil ja nix zu holen ist.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#39
Willkommen zurück :-) Leider mit teuren Problemen.
Ich nehme an, du gehst nach §371 BGB vor. Wie argumentiert denn die Gegenseite? Wird das Ende der Unterhaltspflicht in Zweifel gezogen?
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#40
So liebes Forum,
Antwort von Mutti bekommen. Sie war beim Jugendamt um sich zu informieren, daß sie sich nicht irrt mit ihrer Meinung. Wie lachhaft, daß einzige was das Jugendamt will ist die maximale Kohle vom Papi. Jedenfalls heißt es jetzt, bei Minderjährigen kann nur die Hälfe angerechnet werden auf den Unterhalt von 363€ so die Aussage vom JA. Mein Einwurf keine Schule und keine Ausbildung nix Unterhalt wird nicht wahr genommen und das Beste zum Schluß für Aug. soll ich nochmal vollen Unterhalt bezahlen weil er beim FSJ erst Ende Aug. Geld bekommt. Vertrag oder was schriftliches hat Sie noch nicht.Ich sehe schon ich werd noch Freude haben.
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#41
Hallo an Alle,
wollte nochmal ein kleines Update zu meinen Fall geben. Sohn macht ja gerade ein FSJ wo ich vermindert Unterhalt zahle. Fsj geht bis 31.07.2014. Jetzt bekomme ich von der Mutter die Mitteilung, das mein Sohn ab Okt. Volljährig dann, eine Ausbildung zum Ergotherapeuten macht. Natürlich mit Schulgeld von 380€ monatlich, wird aber nicht mitgeteilt, hab mir die Schule ergoogelt. Sie war jetzt beim Jugendamt zwecks Beratung und ich soll jetzt Post bekommen, bestimmt Überprüfung Einkommen etc. Nun eigentlich meine Fragen: Muß ich für die Mon. Aug,Sep. 14 den vollen Unterhalt bezahlen? Junge macht Urlaub nix weiter.Und wie siehst es mit dem Schulgeld aus, bin ich da mit im Boot? Besten Dank für eure Antworten.
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#42
Vergesse bloß nicht, daß sobald er 18 ist, du weder mit dem JA noch mit der Mutter kommunizieren mußt.
Exe hatte es damals auch per SMS-Drohungen bei mir versucht, noch Geld rauszuleiern.
Ganz klare Antwort gabs von mir, ab 18 kommuniziere ich nur noch mit den Jungs, sie hat absolut nichts mehr zu melden.
Seither habe ich von der nie wieder was gehört.
Dein Verhandlungspartner ist dein Sohn und sonst niemand mehr !
Das JA hat von dir gar nix mehr zu fordern.

Äh Schulgeld 380 Euro monatlich hä ????
Laß dich bloß nicht verarschen !
Unterhalt komplett einstellen, Druck erzeugen, gucken was passiert, meist werden die dann plötzlich ziemlich flexibel............
neuleben
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#43
Vor der Volljährigkeit wird von Jugendamt und Ex meisten noch einmal alles richtig aufgefahren. Die Gegenseite wälzt sich in deinen Einkommensnachweisen und legt sich bereits alles passend zurecht, wenn mit der Volljährigkeit die Barunterhaltspflicht beider Eltern eintritt. Da verringert sich bei den Exen auf magische Weise plötzlich das Einkommen, wenn am Horizont auftaucht, dass sie auch zahlen sollen.

Für die Lücke nach dem freiwilligen sozialen Jahr würde ich nichts zahlen, in dieser Zeit kann das Kind einen Ferienjob annehmen wenn es Geld will. Forderungen nach bezahlten Urlaub würde ich ablehnen. Eine Orientierungsphase ist das auch nicht, womit gerne argumentiert wird, schliesslich ist die Orientierung abgeschlossen und eine Ausbildung geplant. Das kann aber vor Gericht für dich schiefgehen.

Bei den Kosten für die Schule für Ergotherapie sehe ich wenig Chancen, dass die Eltern sich nicht daran beteiligen müssen. Auszuloten wäre, ob es eventuell andere Ausbildungsbeihilfen gibt, die den Bedarf senken - z.B. BAB oder Bafög. Ansonsten ist das halt eine Ausbildung mit qualifiziertem Abschluss und so wie bei Studiengebühren von den Eltern zu bezahlen. Lass dir regelmässig Ausbildungsfortschritte nachweisen, wenn der Knabe lieber an der Ecke mit den Kumpels eine rauchen geht und deshalb Fehlzeiten entstehen, musst du sofort reagieren und Zahlungen einstellen.
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#44
Aber 380 Euro monatlich p ?
Was ist denn das für eine Schule ?
Mein Jüngster hat auch eine Berufs-Ausbildung gemacht, da war nie die Rede davon, daß er etwas für die Schule zahlen mußte.
Dafür steht er doch dem Arbeitgeber, der die Ausbildung finanziert, durch Arbeiten zur Verfügung.
Ich kann das irgendwie nicht glauben, daß das monatlich sooooooo viel kosten soll.

Wenn es tatsächlich stimmt mit den 380 Euro, würde ich mir Sohnemann zur Brust nehmen und mit ihm gemeinsam einen anständigen Beruf und Arbeitgeber suchen.

Noch was, wenn man so viel zahlt und der Bub arbeitet, subventioniert Papa den Arbeitgeber, nicht den Sohn.
neuleben
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#45
Das sind deine Wünsche. Vor Gericht würdest du damit baden gehen, selbst mit weniger krummen Biografien des Kindes. Ausbildung geht nicht nach dem Prinzip "nur das Billigste ist erlaubt".
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#46
Hallo,
danke für eure Antworten. Also es ist eine private Schule in SH wo er drei Jahre eine Ausbildung zum Ergotherapeuten macht. Schulgeld monatlich dafür 380€. Es gibt ja auch staatliche Schulen, wo die Ausbildung nix kostet, aber dort sind die Aufnahmebedingungen hoch. Sein Zeugnis ist nicht so toll. Ich hab aber ergoogelt das es zum Beispiel auch eine gleiche private Schule in Hamburg gibt die "nur" 75€ monatlich will für die gleiche Ausbildung. Kann man den Jungen nicht darauf verweisen? Bafög hab ich schon der Mutter geschrieben, soll muss beantragt werden.
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#47
Sicherlich wird das Schulgeld erhoben, weil mit besonderer Förderung oder so was Ähnlichem geworben wird. Damit wird die ziellose Instabilität des Kindes erst recht zum Argument für so eine Schule. Das hat Anspruch auf Unterhalt für eine Ausbildung, die seinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Er wird sich als gehandicapped darstellen. Mach dir da keine Hoffnung.
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#48
Bafög, da mußt du auch wieder vor der Behörde die finanziellen Hosen runter lassen.
Aber auch Exe.
Habe mich da vor Jahren mal eingehend mit beschäftigt, aber so weit kam es dann bei mir doch nicht.
Ja, als Normalverdiener hast du da schon zu viel und die zahlen nix für Sohnemann und der zahlepeter ist wieder bei dir.
Bei Exe wird ja eh nix zu holen sein.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#49
Kleines Update nochmal von mir:
Hab jetzt JA und Bafög-Amt Auskunft erteilt, Bafög gibt wohl nicht, weil zu viel Einkommen vorhanden. KM war schon beim Bafög Amt und hat eine "Vorrausrechnung" machen lassen. Hatte daraufhin schon regen Mail-Verkehr mit der KM wegen der Berufswahl meines Kindes etc. Dabei kam so rein zufällig dann raus, daß sich Sohn schon im vorigen Jahr bei der privaten Schule, wo er jetzt ab 1.10. hingehen will, beworben hatte aber abgelehnt worde, wegen dem schlechten Zeugniss. Dann Bewerbung Krankenpfleger auch abgehnt. Deshab wurde ein FSJ vorgeschlagen, was ihn jetzt den Platz gesichert hat bei der Ergo-Schule.
Im Grunde hab ich ja nix gegen die Ergo-Schule will aber jetzt keine 3 Jahre mon. 380€ Schulgeld zahlen zum Unterhalt.Confused
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#50
Vielleicht kommt Bundesausbildungsbeihilfe in Frage?
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