03-07-2013, 08:31
Hallo zusammen,
ich hab mal ne Frage für einen anderen Vater.
Kurzer Abriss:
- Tochter 16 Jahre alt
- gemeinsames Sorgerecht
- Unterhalt wird immer pünktlich gezahlt
- regelmäßige Umgangsverweigerungen durch die Mutter
- Kaum Kontakt zur Tochter, da sie "keine Kommunikation" wünscht
- regelmäßig Ignoranz des Sorgerechts des Vaters, indem die KM "Vater unbekannt" angab (z.B. Umschulung des Kindes ohne Benachrichtigung oder gar Einwilligung des Vater)
Nun will die Mutter das Kind in einen zweijährigen Bundesfreiwilligen Dienst schicken, ohne dass die Tochter erstmal eine Ausbildung macht. Der Vater ist dagegen.
Was kann der Vater tun um die Alleingänge der Mutter in Sorgerechtsfragen zu verhindern? Übertragung des aSR wird ja wohl kaum gelingen, wenn kaum Kontakt zum Kind besteht, oder?
ich hab mal ne Frage für einen anderen Vater.
Kurzer Abriss:
- Tochter 16 Jahre alt
- gemeinsames Sorgerecht
- Unterhalt wird immer pünktlich gezahlt
- regelmäßige Umgangsverweigerungen durch die Mutter
- Kaum Kontakt zur Tochter, da sie "keine Kommunikation" wünscht
- regelmäßig Ignoranz des Sorgerechts des Vaters, indem die KM "Vater unbekannt" angab (z.B. Umschulung des Kindes ohne Benachrichtigung oder gar Einwilligung des Vater)
Nun will die Mutter das Kind in einen zweijährigen Bundesfreiwilligen Dienst schicken, ohne dass die Tochter erstmal eine Ausbildung macht. Der Vater ist dagegen.
Was kann der Vater tun um die Alleingänge der Mutter in Sorgerechtsfragen zu verhindern? Übertragung des aSR wird ja wohl kaum gelingen, wenn kaum Kontakt zum Kind besteht, oder?