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KU Titulierung
#1
Hallo zusammen,

Habe anfang Mai Post vom JA bekommen, nachdem ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt habe. Ich zahle 133 Euro.
Ich soll bis 4.6.12 titulieren lassen.
[attachment=616]

z.Z. bin ich in befristeter Anstellung bis Ende Juli.
Hier titulieren zu lassen ist doch eigentlich unfug, weil ja wieder Arbeistlosigkeit droht.
Was meint ihr? Sollte ich das dem JA mitteilen und abwarten, was passiert? Anonsten gedenke ich eine notarielle Erklärung abzugeben.
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#2
Da im Schreiben die Möglichkeit von Hinderungsgründen eingeräumt wird, würde ich dem JA die Situation mitteilen, grundsätzliche Zahlungsbereitschaft entsprechend vorhandener Leistungsfähigkeit erklären und ´mal abwarten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Biete an zu titulieren bis Ende befristeter Anstellung, also einen Monat. Erkläre unter Nachweis der Befristung, dass sich danach grundlgegende Veränderungen bei deinem Einkommen ergeben, die Abänderungen erforderlich machen, so dass eine neue Festlegung nötig wird.
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#4
(03-06-2012, 21:23)p schrieb: Biete an zu titulieren bis Ende befristeter Anstellung, also einen Monat.

Gut! - das wäre dann der Spaßfaktor...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Vielen Dank, werde ich morgen per Einschreiben abschicken.
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#6
In Ihrem Schreiben werde ich zur Titulierung des Unterhaltes aufgefordert. Dem möchte ich gerne im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit nachkommen.
Kürzlich habe ich Ihnen meine Einkünfte mitgeteilt und ergänze, dass ich noch in einer befristeten Anstellung bin. Danach droht wieder Arbeitslosigkeit. Die dann eintretenden Veränderungen der Einkommensverhältnisse würden eine Abänderung und erneute Unterhaltsermittlung nötig machen.
Da ich nun bereits regelmäßig und zuverlässig Unterhalt für meine Tochter bezahlen, besteht an meiner Zahlungsmoral keine Zweifel.

Ich bitte um Aufschiebung der Unterhaltstitulierung, bis meine Einkommensverhältnisse stabil sind.


Wie klingt das?
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#7
Frau Beistand,

Ihre Drohung habe ich erhalten, mich zu verklagen wenn ich nicht unter Fristsetzung den von ihnen festgesetzten Unterhalt tituliere, den ich ohnehin immer anstandslos bezahlt habe, obwohl ihre Berechnung einseitig zu meinen Ungunsten manipuliert war.

Folge ich ihrem Befehl, muss ich die Unterhaltsurkunde auf eine Laufzeit von einem Monat begrenzen, denn zum 31.7.2012 bin ich arbeitslos, meine Einkommensverhältnisse ändern sich mit diesem Tag grundlegend und eine Neuberechnung wird nötig. Den Nachweis der Befristung meiner Arbeitsstelle auf 31.7.2012 habe ich ihnen beigelegt. Ich stelle Sie hiermit vor die Wahl, einen Titel mit einem Monat Laufzeit anzunehmen oder die Frist ihres Titulierungsbefehls zu verschieben.

gezeichnet

Dr. Ückeberger
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#8
hab ich genauso abgeschickt Wink
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#9
(03-06-2012, 20:37)bio schrieb: z.Z. bin ich in befristeter Anstellung bis Ende Juli.
Da kann ich nur hoffen, dass Du nicht einer von denjenigen "Fachkräften" bist, die die Politik und Wirtschaft so händerigend sucht!
Tongue
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#10
Aber sicher doch. Ich bin eigentlich unentbährlich; nur zu teuer. Big Grin
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#11
Hallo und Gesundes Neues Jahr.

Im neuen Jahr quälen mich alte Probleme.
Ich habe KU noch nicht tituliert und zahle 133 Euro. Meine Ex-Partnerin fordert mich seit einigen Monaten immer wieder mal auf, mehr Unterhalt zu zahlen - meist zwischen Tür und Angel in rüdem Ton. Sie verlangt mindestens 225 Euro gemäß DDT.

Nach meinem Studium war ich 2011 arbeitslos und sie bekam UHV. JA hatte damals bereits gerichtliche Unterhaltsfestsetzung beantragt. Meine damalige RAin hatte immer wieder Aufschub erreicht. Irgendwann ließ sie mich ein Formular zur Festsetzung im vereinfachten Verfahren unterschreiben. Dann entfiel 2012 der UHV, weil ich Einkommen hatte und 133 Euro zahlte. Ich erteilte Auskunft über mein Einkommen im März 2012.

Wenn ich das richtig sehe, bin ich zur Einkommensauskunft erst wieder im März 2014 verpflichtet. Kann meine Ex mich vorher in Verzug setzen, so dass bei etwaiger KU-Klage Nachzahlungen zu leisten sind? Wie verhält es sich mit der geleisteten Unterschrift auf dem Formular zur Festsetzung im vereinfachten Verfahren? Welche Fallstricke können mir gedreht werden?

Wie sollte ich sinnvoller Weise verfahren?
Gerne auch per PN.
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#12
@bio

Zunächst einmal, ich halte wenig von PN´s, wenn es eine Vielzahl von Usern und Gästen geben kann, die dasselbe Problem haben wie Du.

Nach § 1605 Abs 2 BGB kann die Kindesmutter vor Ablauf von 2 Jahren Auskunft verlangen, wenn sie glaubhaft machen kann, dass sich Deine Einkommens und/oder Vermögensverhältnisse wesentlich gebessert haben.

Das muss allerdings schriftlich geschehen. Eine mündliche Aufforderung reicht dazu nicht aus.

Wenn sie Dich noch mal zwischen Tür und Angel darauf anredet, verweise sie an einen Anwalt oder an das Jugendamt. Du bist in diesem Fall ohne schriftliches Begehren der falsche Ansprechpartner.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#13
Danke Camper.
Ich weiß nicht, ob meine Ex dies glaubhaft machen kann. Sie weiß lediglich, dass mein alter Arbeitsvertrag bis einschl. Juli 2012 lief.
Später habe ich ihr mitgeteilt, dass das JA die 133 Euro seinerzeit für angemessen hielt und ich sie informiere, sobald sich etwas bei mir verändert. Seit August ist mein Verdienst gestiegen und so wie es jetzt aussieht, werde ich auf die nächsten Jahre mindestens 1450 Euro Netto verdienen. Außer 5% pauschal sind vom dem Einkommen nichts abzuziehen glaube ich. Bei einem Kind wären dann also 241 Euro KU fällig (Altersstufe 1; Gehaltsstufe 2).

Ich frage mich, ob ich in einem Gerichtsverfahren u.U. zu rückwirkend höherem KU verdonnert werden könnte.
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#14
ich hoffe mal mit meiner jetzigen Aussage recht zu haben, denn ich verstehe es so, dass man nur bei Falschangaben nachträglich verdonnert werden kann.
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#15
(02-01-2013, 18:44)bio schrieb: Ich frage mich, ob ich in einem Gerichtsverfahren u.U. zu rückwirkend höherem KU verdonnert werden könnte.

Ich denke nicht. Du hast bisher keine schriftliche Auskunftsaufforderung erhalten. Auf Unterhalt kann nur für die Zukunft nicht verzichtet werden.

§ 1614 Abs 1 BGB.

Und dazu brauchst Du nun mal was schriftliches in den Händen.

Ohne Papierkrieg geht da gar nichts. Hoffentlich hast Du Beweise in Form von Kontoauszügen, dass Du die 133 € regelmäßig überweist.

Abgesehen davon liegt Dein Selbstbehalt bei regelmäßigem Umgang mit dem Kind schon mal über 1000 €. Umgangskosten und erhöhte Wohnkosten erhöhen nun mal den Selbstbehalt. Deine angemessenen Wohnkosten dürften ja höher liegen, als 360 € warm.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#16
Ich habe mittlerweile Post meiner Ex bekommen und bin in Verzug gesetzt worden. Sie verlangt höheren KU auf Basis meines Einkommens (das sie nicht kennt); mindestens aber Mindestunterhalt von 225 Euro.
Der erneute Auskunftsanspruch wäre erst nächstes Jahr.
Habe nun zurückgeschrieben, warum sie vor Ablauf der Frist Auskunft ersucht. Mal sehen, was dann kommt.
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#17
Post von der KiMu? Oder von JA oder AnwältIN?

Jedenfalls handelt es sich um eine "Inverzugsetzung", wie du selbst schreibst. Also kann ab diesem Monat der KU gefordert (und später in einem evtl. Verfahren auch nachgefordert werden).

Klammere dich nicht an die 2 Jahre bei Auskunft. Nach deinen Angaben weiß die KiMu, dass dein Arbeitsvertrag endete. Bei "geänderten Verhältnissen", die damit eingetreten sind, kann daher auch früher als nach 2 Jahre Auskunft gefordert werden. Das trifft m.M. nach hier zu.

Einem Gericht wird das wohl leider als Glaubhaftmachung "geänderter Verhältnisse" ausreichen. Die Beweislast liegt damit allein bei dir.

Für den Fall, dass du ordentlichen Umgang hast und mindestens 2 Zimmer-Wohnung zur kindgerechten Unterbringung, würde ich eine Zweijahres-Titulierung des Mindest-KU (225.-) und anschließend die Aufstockung über SGBII prüfen...Evtl. vor Aufstockung Umzug in größte, angemessene Wohnung...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
Habe jetzt Post vom JA. Eine weitere verschärfte Aufforderung 100% Mindestunterhalt zu zahlen.
Man verweist auf den ausgelaufenen Arbeitsvertrag vom letztem Jahr und die damit mutmaßlich einhergehende wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse. Man habe beim Gericht die Vetretung des Kindes imgerichtlichen Verfahren beantragt. Man will aber eine einvernehmliche Lösung bla, bla, bla. Und dann ist ein Formfehler enthalten. Man gab mir eine Frist bis 10.6.13 (Brief ist vom 28.6.13).
Ich frage mich hier, ob das so einfach geht. Bislang traten die nicht als Beistand auf, sondern lediglich beratend und unterstützend nach §18 KJHG.
Die Inverzugsetzung anfang des Jahres erfolgte duch die KM.

Achso, die Frage dazu ist, in welcher Form mir die Beistand bekannt gegeben werden muss oder geht das auch irgendwie im Verbrorgenen und man zaubert eines Tages eine Klage aus dem Ärmel?
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#19
Dann muss dir der Beschluss vom Gericht zugestellt werden.

Die Fristensache bekommen sie hier auch nicht auffe Reihe.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#20
Seltsam, ich dachte immer wenn eine Beistandschaft besteht, müssen die doch nicht mehr beim Gericht die Vertretung des Kindes beantragen. Oder sind das Drohgebärden?
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#21
(02-07-2013, 19:04)bio schrieb: Man habe beim Gericht die Vetretung des Kindes imgerichtlichen Verfahren beantragt.

Meinst du ein "vereinfachtes Verfahren"?

Eine Klage jetzt hätte mit "aus dem Ärmel zaubern" nichts zu tun - es besteht längt Klagebefugnis seitens Kimu oder dem von ihr eingesetzten JA-Beistand. Du wurdest Inverzug gesetzt, Beurkundung wurde ergebnislos gefordert, usw. das reicht längst um jederzeit Klage einzureichen.

Mir kommt es so vor, als ob dir die rechtlichen Zusammenhänge noch nicht klar wären und du dich an Vermutungen klammerst, die auf unvollständigen Infos beruhen. Du tust dir keinen Gefallen, wenn du bei dieser Haltung bleibst.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#22
Die Frau JA ist aber noch gar keine Beiständin, hat sich jedenfalls so nicht vorgestellt. Darauf zielte meine Frage ab. Muss sie sich als rechtliche Vertretung des Kindes zu erkennen geben?
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#23
Mein Gott,

du wurdest unlängst dazu aufgefordert Mindestunterhalt zu zahlen, ob durch Mutter, Beistand oder sonstwen spielt nicht die geringste Rolle. Hier herumzunörgeln ist der absolut falsche Ansatz, sei lieber froh, dass man dich so lange ungeschoren hat davon kommen lassen. In der Mehrzahl der Fälle geht das wesentlich schneller. Selbst ein geneigter Richter wird nicht weniger als Mindestunterhalt akzeptieren, stell dich einfach drauf ein und zieh die Konsequenzen.

Wenn du es für dein Seelenheil ganz genau wissen willst, dann frag eben nach, ob eine Beistandschaft besteht oder nicht.
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#24
"so lange ungeschoren"? Gerade mal ein 3/4 Jahr ist es her, dass ich überhaupt meinen ersten Vollzeitarbeitsvertrag bekommen habe. Der ist auch noch befristet von jetzt an für ein Jahr. Alles was ich möchte ist etwas Zeit, um stabile Einkommensverhältnisse zu haben. Aufstockung klappt derzeit jedenfalls nicht.
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#25
Es spielt sowieso keine Rolle, weil der Unterhaltsanspruch rückwirkend geltend gemacht wird und was deine stabilen Einkommensverhältnisse betrifft, solltest du lieber zügig ins Wolkenkuckucksheim umziehen. Fiktives Einkommen sagt dir etwas?!

Du hängst genauso am Haken, wie alle anderen auch. Gewöhn dich an den Gedanken. Man ist in deinem Fall nur so perfide möglichst hohe Unterhaltsschulden zu produzieren. Das ist alles. Unterhalt ist ab dem Zeitpunkt der Forderung fällig.

Du bist nur zu verbohrt, einzusehen, dass die Sache schon seit Monaten gelaufen und beschlossen ist. Versteh mich nicht falsch, ich kann das durchaus nachvollziehen, aber es ist nunmal, wie es ist.
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