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Zuweisung der Wohnung
#26
(25-06-2013, 14:42)raid schrieb: Ich denke, wenn wir frühzeitig bereits als Jugendliche erkennen könnten, dass Frauen nur für eins gut sind und zwar fürn Sex und nicht fürs Gefühl bzw. Herz, dann würden wir uns viele viele viele Probleme ersparen.

Konzentriere doch solche Theorien in einem anderen Thread, hier gehts ganz konkret um PapaBalus Fall.

PapaBalu, hast du die Liste in der faq bei Trennungen ganz abgearbeitet? Was passierte eigentlich in der Vorgeschichte? Aus welchem Grund hast du eine Mittellose unverheiratet als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen? Was ist das für eine Frau, was arbeitete sie?
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#27
jessy: vorsicht...anspruchsüberleitung...da muß der anspruch rechtlich VOR der abtretung entstanden sein....und der anspruch muß tituliert sein. der gesetzgeber hat da hohe hürden eingebaut.

verrechnung: nur mit bestehenden oder titulierten und unbestrittenen forderungen....auch vorsicht... nicht bange machen lassen...

also - papabalu...welchen schweinetrick nimmste an??? jetzt hast eine ganze kiste schweinereien bekommen...

BB
netlover
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#28
...im entsprechenden Thread.
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#29
Ich danke allen für die guten Tipps. Habe die letzten Wochen auf Sparflamme gelebt und dementsprechend keinen Computer gehabt. Die Wohunug bleibt in meiner Hand. Exe hat das feld geräumt. Aber es geht munter weiter, dazu mehr im entsprechendem Thread. Danke nochmals!
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