23-07-2013, 16:59
Hallo.
Ich möchte mich kurz vorstellen da ich neu in diesem Forum bin.
Ich bin männlich 35 Jahre alt und lebe in BaWü. Ich bin seit 2,5 Jahren getrenntlebend unverheiratet und habe ein 6 Jähriges Kind. Vaterschaft ist anerkannt und das Sorgerecht hab ich zur Hälfte.
Unterhaltstitel ist noch keiner vorhanden wird aber von meiner Ex angestrebt über Beistandschaft. Gründe für diesen Schritt gibt es eigentlich keine, da ich den Unterhalt und die Betreungskosten für den Kindergarten abzüglich Essengeld immer pünktlich bezahlt habe.
Meinen Sohn unterstütze ich mit Barunterhaltszahlung und persönlicher Betreuung Montags von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Freitags von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr in den Wochen wenn ich kein Wochenende mit dem Kind habe. In der Woche in der ich am Wochenende betreuen darf, verbringe ich montags die Zeit von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit ihm und von Freitag 13.00Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr. Diese Betreuung findet seit der räumlichen Trennung zur KM statt. Dies resultiert aus der überwiegend von mir, während der Partnerschaft ausgeführten Betreuung des Kindes (KM musste sehr oft bis abend arbeiten).
Um der Betreuungssituation gerecht zu werden, habe ich mir nach der Trennung eine Wohnung gesucht, welche groß genug ist, ein Kinderzimmer einzurichten. Die Entfernung zur Wohnung der KM beträgt 3Km. Zum Kind habe ich, meiner Meinung nach ein sehr gutes Verhältnis, und auch meine neue Lebenspartnerin (wohnt nicht bei mir) wird sehr akzeptiert. Manchmal könnte der Eindruck entstehen mein Sohn mag meine neue Freundin mehr als mich ;-).
Nun, nachdem sich das Jugendamt mit mir beschäftigt, habe ich auch angefangen über Lösungen nachzudenken, die dem Kindswohl entsprechen und die mich finanziell auch besser stellen ( Mietkosten und Fahrtkosten und Verpflegungskosten u.s.w. fallen in höherem Maße an als bei Mindestbetreuung jedes 2. Wochenende).
Ich bin dann auf dieses Wechselmodell gestoßen und habe bei genauerer Recherche gemerkt das ich die meisten Kriterien die berücksichtigt werden, schon seit 2,5 Jahren erfülle.
Jetzt meine Fragen.
1. Welche Schritte sollte ich unternehmen um ein Wechselmodell durchsetzen zu können.
2. Ist es von Nachteil einen Titel zu unterschreiben ( Titulierungsfrist bis Ende August)
3. wenn 2. mit ja zu beantworten wäre, wie kann ich mehr Zeit bis zur Titulierung herausschlagen um das Wechselmodell etablieren zu können.
Vielen Dank erstmal fürs aufmerksame lesen. Ich hoffe es ist nicht zu viel Text.
Mit freundlichen Grüßen
Empress.
Ich möchte mich kurz vorstellen da ich neu in diesem Forum bin.
Ich bin männlich 35 Jahre alt und lebe in BaWü. Ich bin seit 2,5 Jahren getrenntlebend unverheiratet und habe ein 6 Jähriges Kind. Vaterschaft ist anerkannt und das Sorgerecht hab ich zur Hälfte.
Unterhaltstitel ist noch keiner vorhanden wird aber von meiner Ex angestrebt über Beistandschaft. Gründe für diesen Schritt gibt es eigentlich keine, da ich den Unterhalt und die Betreungskosten für den Kindergarten abzüglich Essengeld immer pünktlich bezahlt habe.
Meinen Sohn unterstütze ich mit Barunterhaltszahlung und persönlicher Betreuung Montags von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Freitags von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr in den Wochen wenn ich kein Wochenende mit dem Kind habe. In der Woche in der ich am Wochenende betreuen darf, verbringe ich montags die Zeit von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit ihm und von Freitag 13.00Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr. Diese Betreuung findet seit der räumlichen Trennung zur KM statt. Dies resultiert aus der überwiegend von mir, während der Partnerschaft ausgeführten Betreuung des Kindes (KM musste sehr oft bis abend arbeiten).
Um der Betreuungssituation gerecht zu werden, habe ich mir nach der Trennung eine Wohnung gesucht, welche groß genug ist, ein Kinderzimmer einzurichten. Die Entfernung zur Wohnung der KM beträgt 3Km. Zum Kind habe ich, meiner Meinung nach ein sehr gutes Verhältnis, und auch meine neue Lebenspartnerin (wohnt nicht bei mir) wird sehr akzeptiert. Manchmal könnte der Eindruck entstehen mein Sohn mag meine neue Freundin mehr als mich ;-).
Nun, nachdem sich das Jugendamt mit mir beschäftigt, habe ich auch angefangen über Lösungen nachzudenken, die dem Kindswohl entsprechen und die mich finanziell auch besser stellen ( Mietkosten und Fahrtkosten und Verpflegungskosten u.s.w. fallen in höherem Maße an als bei Mindestbetreuung jedes 2. Wochenende).
Ich bin dann auf dieses Wechselmodell gestoßen und habe bei genauerer Recherche gemerkt das ich die meisten Kriterien die berücksichtigt werden, schon seit 2,5 Jahren erfülle.
Jetzt meine Fragen.
1. Welche Schritte sollte ich unternehmen um ein Wechselmodell durchsetzen zu können.
2. Ist es von Nachteil einen Titel zu unterschreiben ( Titulierungsfrist bis Ende August)
3. wenn 2. mit ja zu beantworten wäre, wie kann ich mehr Zeit bis zur Titulierung herausschlagen um das Wechselmodell etablieren zu können.
Vielen Dank erstmal fürs aufmerksame lesen. Ich hoffe es ist nicht zu viel Text.
Mit freundlichen Grüßen
Empress.