Mein Kind hat Anfang Februar ein Schulzeugnis erhalten.
Ich hatte ihr für eine Eins 20 € versprochen, wenn sie mir zeitnah eine Zeugniskopie mitbringt. Darauf hat sie natürlich nur wenig Einfluss.
Nach gut einer Woche habe ich ihr (erstmal) 10 € gegeben und ihr gesagt, die andere Hälfte soll sie sich von ihrer Mutter geben lassen, die es offenbar für nicht erforderlich hält, mir eine Zeugniskopie zur Verfügung zu stellen.
Die KM teilte daraufhin mit, dass ich nun kein Zeugnis mehr bekommen müßte, weil ich sowieso nix mehr zahlen würde - eine Logik, für die nicht Dummheit, sondern Streitsucht die Ursache ist.
Daraufhin habe ich kurzerhand ihren RA angeschrieben und der KM eine Wochenfrist gesetzt.
Nach Verfristung habe ich sofort Klage eingereicht.
Die Gegenseite beantragt die Klage wegen Mutwilligkeit abzuweisen.
Ich hätte der KM die Möglichkeit genommen, mir via eMail eine Kopie zukommen zu lassen, indem ich ihre eMail-Adresse gesperrt habe. Sie sei vor diesem Hintergrund nicht Willens, die Kosten für eine Kopie und die Kosten für das Versenden eines Briefes zu tragen und wolle auch die dafür erforderliche Zeit nicht aufwenden ....
Diesem Schreiben, das an das Gericht ging, fügt der RA eine Zeugniskopie bei (aber nur eine).
Ich rufe nach Erhalt dieses Schriftsatzes das Gericht an um mitzuteilen, dass mir zwar das Schreiben des RA, aber nicht die Zeugniskopie übersandt wurde.
Daraufhin verfügt das Gericht, dass die KM eine -weitere- beglaubigte Abschrift binnen Wochenfrist zur Weiterleitung an mich dem Gericht übersenden soll.
Wenn ich die Kopie erhalten habe, werde ich die Sache für erledigt erklären. Kosten entstehen keine: wir befinden uns im VKH-Verfahren.
Aber die KM hatte einen RA eingeschaltet, den sie nun auch bezahlen muss.
Wegen einer Kopie und einer Briefmarke!
Fertig!
.. man muss auch immer mit der Justiz rechnen.
Am 18. Februar hatte ich beim FamGericht beantragt, die KM zu verpflichten, mir künftig acht Tage nach Erhalt des Schulzeugnisses meiner Tochter eine Kopie zur Verfügung zustellen.
RA Borkenkäfer findet natürlich wahrheitswidrige Gründe, die dagegen sprechen....
Die liebe KM hat ja ...
und konnte gar nichts dafür ....
und man reiche ihr stattdessen eine Tränenvase ....
Der Antrag wird abgewiesen.
Dagegen reiche ich fristwahrend beim OLG sofortige Beschwerde ein ohne diese zu begründen und bitte das Verfahren bis zur Entscheidung des mittlerweile am 20. Mai 2013 anhängig gemachten Sorgerechtsverfahrens auszusetzen (es macht ja keinen Sinn, bei gemeinsamer Sorge die Mutter zu verpflichten, Zeugniskopien vorzulegen).
Ich erhalte Frist bis zum 21.05. !
Bis dahin ist das sorgerechtliche Verfahren natürlich noch nicht entschieden. In der Verhandlung spreche ich kurz die Problematik an und erhalte die Antwort: ich könne selbst entscheiden, ob ich die Beschwerde in der Auskunftssache begründen wolle oder nicht.
Nun, nachdem der Sorgerechtsantrag abgewiesen wurde, wir mir mitgeteilt, dass dem (Auskunfts-) Beschluss nicht abgeholfen wird und die Sache deswegen dem OLG zur Entscheidung vorgelegt wurde.
Das OLG wird die Beschwerde zurückweisen, weil ihm die Begründung fehlt, die nachzureichen zwischenzeitlich verfristet ist!
Lustig, oder?
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(24-07-2013, 13:30)Ibykus schrieb: Lustig, oder?
Eher traurig .. dass mit so einem Juristengeplänkel der wirkliche Kern ( Sorgerecht oder Zeugniskopie ) ausgehebelt wird...
Jeder sucht sich sein Argument, um ja nicht tätig zu werden. Rechtsverdreherbrut ! ( Sorry Ibykus, bei aller Wertschätzung für Dich .. )
Ich weiß schon , warum ich meine Signatur so gewählt habe wie sie da steht ..
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Auf hoher See und vor deutschen Gerichten.....
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Soviel zur Rechtstaatlichkeit ...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-07-2013, 14:45 von Nathan.)
(24-07-2013, 13:54)Austriake schrieb: Auf hoher See und vor deutschen Gerichten.....
Damit tust Du der Seefahrt unrecht, denn die hat sich im Gegensatz zur Justiz stets weiterentwickelt zu einer heute zuverlässigen Transportart mit hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
Qualitätsmanagement an den Gerichten gibt es nur zur Erhöhung der Arbeitseffizienz, aber nicht zur Verbesserung der lausigen Urteilsqualität.
Für dich als Apologeten des Gerichtswegs muss das ja ein herber Schlag sein. Hauptsache du hast, wie immer, Recht.
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Postings mit demselben Thema zusammengeführt.
Was ich natürlich fairerweise auch sagen muss:
Der Antrag zu 1), (nämlich eine Kopie zu übersenden) wurde ja von der KM, nachdem er rechtshängig war, sofort bedient.
Und das jetzige aktuelle Zeugnis habe ich unaufgefordert(!) zwei Tage, nachdem es meiner Tochter übergeben wurde, erhalten.
Ihr Anwalt wird seiner Mandantin erklärt haben, dass über den Antrag, die Mutter zu verpflichten künftig umgehend Kopien vorzulegen nur deswegen nicht entschieden wurde, weil das Parallelverfahren Glück brachte.
Verzögert sie künftig wieder, gibt's was auf die Ohren.
Es ist doch auch viel lustiger und für die Mutter kostenträchtiger, wenn du sie zwei mal im Jahr vor den Kadi zerrst. Ich würde das wohl so machen.
Ich bekomme das Zeugnis immer direkt vom Gymnasium geschickt. Naja, so lange wie sie noch dort ist.....
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Nicht-Sorgeberechtigte kriegen nie was direkt von der Schule.
In Deutschland. Selbst in Österreich und der Schweiz bekommen sorgerechtslose Väter solche Minimalinformationen direkt.
Fremde, Lehrer, Geheimdienste - jeder kann seine Stinknase in private Informationen stecken, nur der eigene Vater muss strikt von allem isoliert werden.
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(25-07-2013, 14:01)p schrieb: Nicht-Sorgeberechtigte kriegen nie was direkt von der Schule.
Sorgeberechtigte auch nicht. Selbst erlebt.
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Sorgeberechtigte haben zumindest die Chance, etwas zu bekommen.
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Gegen Bezahlung nach einklagen wohlgemerkt.
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(27-03-2013, 01:32)Gerald Emmermann schrieb: Wenn ich die Kopie erhalten habe, werde ich die Sache für erledigt erklären. Kosten entstehen keine: wir befinden uns im VKH-Verfahren.
Das kann so nicht stimmen. Es entstehen vielleicht DIR keine Kosten, das mag sein.
Ansonsten - ich habe Kopien der Zeugnisse meines Jüngsten bei der Schule geholt. Ohne Richter, Anwälte und Kindsmütter zu bemühen.
Ich bin aber auch nicht so streitlustig.
Austriake
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Ich bekomme die Zeugnisse immer vom JA zugeschickt. Die kümmern sich regelmäßig darum, dass ich die erhalte. Dieses mal bekam ich sogar eine ausführliche Stellungnahme, warum mich meine Kinder nicht sehen wollen.
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Ich habe mich als Elternbeiratsvoritzender eingekauft. Jetzt bekomme ich über die Schule alle Infos die ich benötige, auch ein Zeugnis!
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@Knecht...
Das Stichwort schlechthin.
Lässt man uns nicht rein, kaufen wir uns eben ein.
Denn dranbleiben wollen ALLE.
Irgendwie jedenfalls.
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(29-07-2014, 14:29)Dzombo schrieb: Lässt man uns nicht rein, kaufen wir uns eben ein.
Denn dranbleiben wollen ALLE.
Nicht alle - es gibt Realisten, die das abgeschrieben haben, und die nicht unkluge Entscheidung getroffen haben, das Geld besser zu investieren, als damit die Helferindustrie am Leben zu halten.
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REALIST. Ein neuer Berufszweig entsteht. Wurde auch Zeit. Sonst holen wir die hier niemals ein:
http://www.youtube.com/watch?v=XGiK51DM_mY
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
(29-07-2014, 12:29)Knecht schrieb: Ich habe mich als Elternbeiratsvoritzender eingekauft. Jetzt bekomme ich über die Schule alle Infos die ich benötige, auch ein Zeugnis! Warum sollte ich mir soviel Stress machen, wenn meine Kinder keinen Kontakt zu mir wünschen? Das macht das JA für mich! Bin doch ein guter Steuerzahler. ;-)
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Da ich Kontakt (wenn auch unzureichend) habe, nutze ich alle erdenklichen Lücken über die meine EX bisher keinen Zugriff hat.
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