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Was kann noch kommen?
#1
Hallo Leute, hab heute ein ziemlich heftiges Gespräch mit meine Exe gehabt. Von ihre Seite kammen nur Drohungen "das würst du noch bereuen" usw. Was meint ihr was evtl noch kommen kann? Die exen sind erfinderisch! Wie gesagt, ich wohne in EU Ausland und bezahle KU mindestbeitrag !
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#2
Das ist eine Frage wie "ich fahre jetzt Richtung Nordost. Wo könnte ich ankommen?". Antwort: Überall. Es hängt davon ab, welche Strasse, wie lange, wie schnell und viele andere Faktoren.

In dieser allgemeinen Weise muss ergo die Antwort lauten: Es kann theoretisch alles kommen, zwischen gar nix und Gefängnis ist alles drin.
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#3
(29-07-2013, 16:20)kuwals schrieb: "das würst du noch bereuen" usw.

Diese Aussage ist genauso substanzreich wie: Gott wird dich strafen, du kommst in die Hölle, der Blitz soll dich bei weiß ich was treffen...

So was kommt, wenn jemand feststellt, dass er die A-Karte in der Hand hält und sich nicht weiter reichen kann.

Geniese, wie sich deine ex jetzt bei wirklich allen Stellen ausheult (bzw. schon gemacht hat) und im Prinzip nix dabei rum kommt. Es sei denn, sie weiß wo du steckst.
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#4
Sie weißt wo ich wohne, aber was kann sie noch machen? Ich bezahle schon den KU! Und ich wohne in EU Ausland
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#5
Je nach dem welches Land kann sie exakt dasselbe machen wie sie es auch im Inland machen kann oder auch nicht. Sie kann dich vor Gericht auf mehr Unterhalt verklagen, pfänden, wegen irgendwas anzeigen....
In manchen Ländern klappen manche Sachen sogar besser wie im Inland. So ist z.B. in manchen osteuropäischen Staaten das Vollstreckungsrecht übel radikal.
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#6
Trotz KU Zahlungen ?
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#7
Wieso sollen Kindesunterhaltszahlungen weitere Klagen der Mutter unmöglich machen? Sie kann so wie im Inland jederzeit sagen "ist mir nicht genug" und Klage einreichen. Du wirst verurteilt, zahlst aber nicht das, zu dem du verurteilt wurdest und sie leitet eine Vollstreckung ein. Ganz einfach. Wie das en Detail läuft und was genau wie schnell und wie stark möglich ist, hängt davon ab ob du z.B. in Rumänien oder Schweiz oder in Spanien bist, was du dort machst, wo dein Geld und Einkommen her ist etc.
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#8
Du schreibst, dass Du Mindestunterhalt bezahlst. Falls es einen Unterhaltstitel über dem Mindestunterhalt gibt und Du deshalb Unterhaltsschulden hast, dann ist der Weg zur Pfändung je nach EU-Land mehr oder weniger offen.

Sie kann auch plötzlich irgendetwas ganz Wertvolles vermissen und Dich anzeigen/verklagen, weil sie sich sicher ist, dass nur Du das eingesackt haben kannst.

Mit Gegenständen in Deinem Besitz, für die sie die Kaufbelege oder die sie (mit)finanziert hat, kann sie Dir ebenfalls Ärger bereiten.

Da gibt es sicher noch mehr.
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#9
Ok, danke für eure Antworten. Also so gesehen gibt's keine Vorteile von Ausland!
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#10
Richtig, da du ja nur nach den Möglichkeiten fragst.
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#11
Warum Ausland:
Es gibt keinen ZPO850d oder ähnliches, also keine "Kahlpfändung"
Dein Aufenthaltsort ist teilweise nur mit erheblichem Aufwand feststellbar
Jegliche Amtstätigkeiten müssen zunächst einmal auf die Regeln des Landes abgestimmt werden. Der Aufwand vergrößert sich enorm
Einfachere Insolvenz.

Also wenn du weiterhin brav den Regelsatz an KU zahlen willst und jeglichem Schreiben aus D deine volle Aufmerksamkeit entgegenbringen willst, dann ist D besser, da kennst du die Gesetzte und Regeln am besten.
Wenn Ausland, dann solltest du die örtlichen Gegebenheiten besser nutzen. Also Schikaneanfragen nicht beantworten ohne rechtl. Konsequenzen. usw
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#12
Ja genau das hab ich auch getan wo JA mich nach mein Eikommen (Auskunftsplicht) gefragt hat, ich hab's einfach ignoriert und keine Stellungnahme gegeben!
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#13
Wie oft denn noch?

Wer im Ausland wohnt und Unterhaltsanspreuche aus D zu erwarten hat, der ist den Schikanen aus D viel besser gewappnet als jemand der in D lebt.
Wer zudem, wie hier der Fall, sogar den MindestKU bezahlt, braucht sich gar keine Sorgen zu machen und kann getrost die Anfragen aus D ignorieren, denn die Muehe macht sich keine Behoerde oder Gericht in D wenn schon genuegend Geld fliesst denn die Gefahr, das die Geldquelle ganz versiegt, ist nicht unerheblich.
Um dem ganzen Zinober mal Nachdruck zu verleihen, kann man ein kleines Schreiben ansetzen und im Falle weiterer Forderungen aus D schon damit drohen, das der Geldhahn komplett zugedreht wird. Das wird mit grosser Sicherheit dort schnell ernst genommen und weitere Schreiben werden dann eingestellt.

Unterhaltsansprueche in Deutschland gelten auch in Deutschland und NUR in Deutschland, alles andere sind nur internationale Vereinbarungen um die Vollstreckung zu vereinfachen bei dieser aber dann der Vollstreckungstaat die Hoheit hat und das ist sehr oft mehr als schwierig denn man kann sich im Ausland sehr gut dagegen wehren. Oft wird die versuchte Vollstreckung im Ausland dann fuer nicht vollstreckungsfaehig erachtet. Ich habe es schon mehrfach erlebt und kann auf einen sehr guten Erfahrungswert zurueckgreifen, besonders was Spanien betrifft!
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#14
Ist schon ein grosser Unterschied, ob das Ausland Spanien oder Niederlande heisst.
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#15
Eben, EU-Ausland ist nicht gleich EU-Ausland. Skandinavien z. B. beugt sich meistens auch nicht der deutschen Amtsarroganz.
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#16
In den Ländern, in denen zw. 1939 und 1945 die deutsche Kultur verbreitet wurde bzw. gerade im Moment die deutsche Sparkultur verbreitet wird, hat man sicherlich bessere Chancen als in den Ländern, die immer Freunde waren.
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#17
Hallo, hab wieder mal ein Brief von JA bekommen, mich interessiert eure Meinung dazu.

Sehr geehrter Herr XXX,
wie  Ihnen bekannt ist sind Sie zur Zeit zu Unterhaltszahlungen in Höhe von 100% des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe, vermindert um die Hälfte des jeweiligen für ein 1. Kind gewährten Kindergeldes verpflichtet. Hieraus ergibt sich derzeit ein Zahlbetrag von mtl. 225,00€, welche von Ihnen auch regelmäßig überwiesen wird.


Als mit Schreiben vom 31.05.12  wurden sie aufgefordert zu Überprüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse denn beigefügten Fragebogen auszufüllen und mit den entsprechenden Unterlagen an uns zurück zu senden. Trotz vielfacher Bemühungen haben wir leider keine Auskunft über ihre Einkünfte erhalten. Nach einer nunmehr vorliegenden Informationen sind Sie bei der Firma XY angestellt. Ihr derzeitiges Bruttoeinkommen beläuft sich auf circa xxx€ bis xxx€ (keine Ahnung woher sie diese Zahlen haben?!)
Grundsächlich ist die dem vorgenannten Einkommen eine Einstufung für den Zeit ab dem 01.06.12in der 3. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle vorzunehmen. Da die Düsseldorfer Tabelle jedoch darauf ausgelegt ist, dass man für zwei Unterhaltsberechtigte Zahlungspflichtig ist, Sie aber nur ein Kind haben für das Sie Unterhaltspflichtig sind, werden Sie in eine Einkommensklasse höher eingestuft.Demnach ist Unterhalt der 4. Einkommensgruppe ab dem 01.06.12 von ihnen geschuldet
und es ergibt sich ein Anspruch in Höhe von 115% des Kindesunterhalts des jeweiligen Alterstufe, vermindert um die Hälfte des für ein 1.Kind gewährten Kindergeldes.
 Dann kommt die Ausrechnung von Unterhaltsrückstand, es ist 1500 €.
Ich darf Sie nun bitten, umgehend den Rückstand zu tilgen und ab dem 01.01.15 den laufenden Unterhalt in Höhe von 273,00€ wie gewohnt an hiesige Jugendamt zu zahlen.
Des weiteren weise ich darauf hin, dass ihr Kind, unabhängig davon, ob Unterhaltsbetrag geleistet wird, einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel hat. Diese Titulierung können Sie beim hiesigen Jugendamt anerkennen. Sollte eine freiwillige Anerkennung Ihrerseits nicht erfolgen, müsste ich für die Festsetzung der Ansprüche ein gerichtliches Verfahren deim Amtsgericht beantragen.

Ich wohne in EU Ausland, bin hier verheiratet und wir haben ein kind.
Was passiert wenn ich kein Unterhaltsrückstand bezahle?
Muss ich den Unterhaltstitel anerkennen?



Danke im Voraus
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#18
Kam der Brief als Einschreiben? Falls nicht, kann er doch auch garnicht angekommen sein, oder?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#19
(19-12-2014, 15:38)kuwals schrieb: (keine Ahnung woher sie diese Zahlen haben?!)
Stimmen sie denn so ungefähr? Arbeitetst du wirklich bei der benannten Firma? Wenn ja, dann haben sie ihre Auskunftsmöglichkeiten genutzt aufgrund deiner (im Zweifel auch nur unterstellten) Auskunftsverweigerung.
Da wird man sagen müssen, dass deine Kopf-in-den-Sand-Taktik sich eher gegen dich wendet, als etwas genutzt zu haben. Vorallem wegen des langen Zeitraums.
Man sollte sich nicht auf seine Wut und irgendwelche Männermagazine verlassen. Tongue
(19-12-2014, 15:38)kuwals schrieb: Muss ich den Unterhaltstitel anerkennen?
Wirst du nur schwer drum rum kommen.
Es wäre besser gewesen, du hättest es von Anfang an in die Hand genommen. Bei einem z.B. befristeten Titel für 2 Jahre, hätten sie vielleicht weniger Aufriss gemacht. Da, wegen der verweigerten Auskunft, das immer noch offen ist, wird es jetzt schwerer.
(19-12-2014, 15:38)kuwals schrieb: Was passiert wenn ich kein Unterhaltsrückstand bezahle?
Na, sie werden wohl auf Titel und Rückstand klagen - und wenn du nicht kommst auch einen Titel kriegen - und dann irgendwelche Vollstreckungsversuche unternehmen. Dein Vorgehen hat unnötig den Strteitwert erhöht.

Wenn du dabei Frau und weiteres Kind nicht geltend machst, wird es auch nicht berücksichtigt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#20
(19-12-2014, 17:10)kay schrieb: Kam der Brief als Einschreiben? Falls nicht, kann er doch auch garnicht angekommen sein, oder?

nein es kam nicht als Einschreiben aber ich denke früher oder später wird es! Angry
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#21
Die Berechnung des Jugendamtes geht davon aus, dass es nur eine unterhaltsberechtigte Person gibt. Tatsächlich gibt es aber mindestens ein weiters Kind, also eine weitere unterhaltsberechtigte Person.
Dann kann das Jugendamt auch keine 115% DDT verlangen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#22
Das Jugendamt macht sich die Schwerkraft zunutze. Die Schwerkraft heisst im deutschen Familienrecht: Maximaler Unterhalt. Wenn du also NICHTS sagst, wird der Unterhalt erhöht. Wenn du NICHT nachweist, dass eine neue Ehefrau unterhaltsberechtigt ist, wird der Kindesunterhalt erhöht. Keine Auskunft zu geben wird in völlig überzogenen Forderungen enden, denn die hoffen still und leise, dass du keine Auskunft gibst und sie damit ein fettes Versäumnisurteil erwirken können. Wer NICHTS sagt, muss mehr zahlen. Absurd und pervers, Juristen eben wie sie im Buche stehen.
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#23
Beim Kindesunterhalt werden nur Werbungskosten als Abzugsposten zugelassen.

Möglicherweise arbeitest Du weit von deiner Wohnung entfernt und hast erhebliche Fahrtkosten?

Zusammen mit unterhaltspflichtigem Kind reicht es ja möglicherweise weiterhin für Stufe 100%?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#24
ok, dann ne andere Frage: meine Frau geht arbeiten, ab wann ist sie unterhaltspflichtig?
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#25
Gegenüber wem? Dir? Deinem Kind? Garnicht.
Der Trick funktioniert anders. Es werden Dir Vorteile unterstellt, dadurch dass Du mit einer arbeitenden Frau zusamen lebst. Um diesen "Vorteil" wird Dein Mindestbehalt gekürzt.
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