Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Allgemeine Hilfe zum Umgangsrecht, Unterhalt
#1
Bug 
Nun es gäbe viel zu berichten, bin seit 04.08.2012 auf unglückliche Art und weise von meinen beiden Kindern zwei Jungs 09/2009 und 02/2012 getrennt worden. Die Mutter hat selbst eigentlich noch zwei Kinder. Ihre Tochter lebt seit über 8 Jahren bei der Oma - warum ? Keine Ahnung ! Die Tochter wurde 11/2002 geboren und ist nun 10. Ihr Sohn ist 11/2003 geboren ist 9 und war bereits einmal für eine Jahr in Obhut 2007 bis 2008.

Nun 12/2008 kurz nach dem der Junge von Ihr in Obhut genommen wurde habe ich die Frau und Mutter meiner Kinder kennengelernt und wohl erstmal auch aus der schlimmsten Situation gerettet.
Ob es im nachhinein einer meiner grössten Fehler war dieser Frau mein absolutes Vertrauen zu schenken - nun vor dieser Frage stehe ich seit der Trennung in einem Kurzurlaub hier in Bayern. Wir haben die totkranke Oma besucht und ihre Tochter die hier seit über 8 Jahren bei der Oma lebt (Regensburg) besucht. Es waren in 4 Jahren sehr wenige besuche bei der Tochter, da die Mutter in Rheinland-Pfalz wohnte. Nun ich verlor meinen Job kurz nach Beginn der Beziehung und kam auch mit der ganzen Situation eigentlich nicht wirklich mehr klar. Einerseits hatte ich eine für mich tolle Frau kennengelernt die mit mir nun zwei ganz tolle Kinder hat - andererseits verstehe ich ihre gesamte Lebensauffassung nicht mehr.

Sehr kompliziert alles !

Nun Fakt ist Sie ist im Urlaub bei gemeinsamer elterlicher Sorge einfach hiergeblieben und hat mit einem Grund alles in Rheinland-Pfalz stehen gelassen und hier über ihre Verwandten ein neues Leben angefangen. Nun Sie hat nie eine Job gelernt und ist 32 Jahre (vier Kinder - zwei davon sehen ihre Väter garnicht mehr).

Ich habe dann versucht meine Kinder zu mir zurück zu holen nach Rheinland-Pfalz da wir dort erst kurz vorher in ein Haus umgezogen waren bevor wir dann in Urlaub gefahren sind für eigentlich nur ein paar Tage.

Nun ihre Hunde (drei grosse Hund - etwa alle so 50 kg schwer - grösse Schäferhund) hat sie natürlich mitgenommen - ihre Katzen ging ja nicht.
Nun das nahm Sie wohl alles in Kauf für ein neues ALG II LEBEN mit drei KINDERN hier in Bayern. Sie fand nach drei Monaten bei Ihrem Stiefvater der Sie geduldet aufgenommen hatte - dann eine Vermieterin bei der Sie jetzt in einer drei Zimmerwohnung wohnen darf bis auf weiteres jeweils befristet für ein halbes Jahr ?

Ich bin dann um meine Kinder überhaupt sehen zu können im ersten angesetzten Umgang hier nach Regensburg gefahren und habe zum Glück direkt auch einen Arbeitsvertrag am selben Wochenende unterschreiben können und hab dann 6 Monate auch in einer Wohnung auf Zeit 650 Euro gezahlt um hierbleiben zu können.

Die Umgänge fanden dann durch eine Umstellung alle 14 Tage statt anfangs nur ich und die Kinder Samstags und Sonntags für 4 und 3 Stunden.

Für mich schon die Hölle auf Erden, da ich meine Kinder in dem Alter jeden Tag gesehen hatte und eine sehr sehr starke Bindunge zu beiden aufgebaut habe.

Nun von Oktober 2012 bis Ende Dezember 2012 habe ich halt gearbeitet und auf meine Kinder gewartet im 14 tägigen Abstand - die waren noch keine 3 und auch nur 6 Monate alt.

Erst im März 2013 habe ich erfahren das auch mein kleinster nicht bei der Mutter gewohnt hat sondern bei der Oma - nun das kam raus als die Oma sich beim dann neu zuständigen Jugendamt offenbart hatte.

Das Jugendamt entschied dann das ich meine Kinder in dem jungen Alter jede Woche sehen muss und ich habe von März an bis heute regelmässigen leider auch betreuten Umgang - was in meiner schweren Situation kein Nachteil sein soll.
Der Umgang wurde bis Ende Juli befriistet und soll jetzt auch ausgeweitet werden nach dem ich einen Krankenhausaufenthalt von Januar bis März hatte.

Bei ihr lebt mein kleinster Junge mittlerweile 17 Monate alt - mein ältester Sohn (wird im Dezember 4 Jahre alt ) ihr Sohn wird im November 10 Jahre alt und ihre Hunde.

In der Zeit von November bis heute gab es diverse Vorkommnisse wie der Verdacht des Bindungsverlustes meines jüngsten Sohnes an die Mutter und eine Kindswohlgefährdungsanzeige im Bezug zu ihrem ältesten Sohn mal wieder.

In den vier Jahren Beziehung vorher gab es sowas alles nicht. Ihr wurde damals per Gericht eine ständige Familienhilfe auferlegt, da Sie erhebliche Erziehungskompetenzmängel vorweist.

Das Jugendamt sieht in meiner Person als Vater eine starke Rolle auch die Bindung zu meinen Kinder ist nachweislich durch den betreuten Umgang jetzt noch mehr bekräftigt worden als zuvor. Das Jugendamt möchte jetzt den Umgang ausweiten und fragt mich wieviel Zeit ich für die Kinder trotz der Arbeit von Mo bis Fr. noch habe. Ich sagte das ich sogar darüber nachdenke das alleinige Sorgerecht irgendwann zu beantragen, da meine Kinder einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt sind.

Ihr Sohn hat leider keinen Kontakt mehr zu mir da Sie dies absolut unterbindet. Der Junge hat von seiner Mutter den ADHS - Stempel bekommen ohne das es jemals nachgewiesen worden ist. Sie macht mit dem Jungen keine Hausaufgaben weil sie damit überfordert ist.

Selbst ihre Hunde sind von 24 Stunden - 23 Stunden in der kleinen Wohnung.

Nun es geht mir in erster Linie darum alles wirklich alles für meine kleinen Kinder zu tun, damit Sie nicht in dem ALG II zustand bleiben müssen, da die Mutter mit 32 jetzt auch noch beim Jugendamt geäussert hat aufgrund Ihres schiefen Rückens die Teilzeitrente beantragen zu wollen.
Man muss dazu anmerken das das Jugendamt auch weiss das die Mutter zumindest einmal regelmässig ins Trampolintraining geht (Jugendturngruppe für 12 bis 18 jährige) nun Sie kennt den Trainer aus Jugendzeiten als Sie damals leistungsmässig Trampolin geturnt hat !

Ich weiss nur das es jetzt im August endlich ein Planhilfegespräch geben wird mit der Familienhilfe, der Umgangsbegleitung und der Mutter sowie mir als Vater !!

Ich habe leider auch nur ein kleines Zimmer hier in Regensburg da ich zwar 1500 netto verdiene aber der Unterhalt mir lediglich nur 1000 Euro zum leben lässt.

Nun ich musste mir hier von der Zahnbürste bis Handtuch alles mehr oder weniger neu anschaffen und kann hier einigermassen gut leben.

Ob ich meine Kinder jetzt im Umgang an jedem Wochenende sehen kann das weiss ich nicht genau - auf jeden Fall möchte ich das mein ältester Sohn bei mir übernachten soll - zumal er das auch schon mehrfach selbst geäussert hat.

Die Mutter hält sich strikt nur an den Umgangszeitraum von drei Stunden in der Woche. Für Anrufe hat Sie keine Zeit. Nun ich finde das schon eine Schweinerei an sich und das Jugendamt schaut einfach nur zu - sagte aber der Umgang soll auf jeden Fall ausgeweitet werden. Nun was das genau heisst weiss ich nicht.

Meine Rechtsanwältin sagte mir das ich meine Kinder von Samstags 9:00 Uhr bis Sonntags 16:00 Uhr sehen kann - und zwar zur Entlastung usw. jedes Wochenende sorgar damit die Bindunge zu meinen Kinder absolut bestehen bleiben kann.
Meine Rechtsanwältin möchte sogar sofort einen ANTRAG auf FESTSTELLUNG der Umgangszeiten beantragen wenn dem vom Jugendamt und der Mutter nicht stattgebeben wird - weil schon zuviel Zeit vergeudet worden ist.
Selbst das Informationsrecht unterwandert die Mutter absolut und in ihre Wohnung wo auch die Kinder leben darf ich nicht - weil Ihre Vermieterin mir Grundstücksverbot erteilte - obwohl Sie mich überhaupt nicht kennt.
Es gibt auch keine schriftliche Äusserung dazu.

Nun all das zeigt ganz klar das die Mutter mir die Kinder entfremden möchte - hier hat das Jugendamt auch keine Gewalt darüber. WAS SOLL ICH TUN ?

Ich denke ich bin jetzt schon der grosse Verlierer da ich zulasse das soetwas einfach so passiert. Ich habe elterliche Sorge jedoch was zur Zeit abläuft kann ich nicht mehr dulden.

Ja auch wenn die Mutter einen neuen Freund vieleicht verheimlichen will da Sie ja ALG II bezieht - weiss Sie das wenn jemand anderes meine Kinder längener sieht als ich als Vater - bzw. der Umgang nicht massiv erweitert wird ich meine Konsequenzen ziehen werde und dann ihre insgesamt VIER Kinder keine VÄTER mehr haben werden.

Ja zahlen werde ich wie immer meinen Unterhalt das ist meine Pflicht - das Geld steckt die Mutter eh in Ihre Hunde und in Ihren VOLVO 850 mit 144 PS und 2,5 Liter Hubraum. Neue Lackierungen - Graffities etc. Ich will nicht mehr zusehen wie meine Kinder langsam vor die Hunde gehen im warsten Sinne des Wortes.

Eigentlich könnte ich diese Zeilen auch noch mal an das zuständige Jugendamt schicken.


Ich werden Bayern wohl verlassen müssen um dem Elend seinen Lauf zu lassen. Leider - nur meine Kinder werden die vier Jahre bzw. 17 Monate einen VATER gehabt haben der wirklich alles versucht hat für die beiden dazusein. !!!

Liebe Grüsse
Vaterherz
Zitieren
#2
Gut, beim Jugendamt warst du schon, ohne Ergebnis, du hast minimalen
Umgang. Du musstest dich nach der Trennung erst einmal neu sortieren.

Das Gespräch mit der Familienhilfe regelt nach meiner persönlichen Erfahrung im Wesentlichen, welche konkreten Maßnahmen/Hilfen für die Familile in der Zukunft erforderlich sind und wer (Jugendamt, Vater, Mutter) welche Aufgaben dabei übernimmt. Um die Herausarbeitung einer grundsätzlichen Regelung zur Umgangsausübung geht es dabei jedenfalls nicht. Allenfalls um eine Entlastung auf Zeit für die Mutter.

Selber habe ich keine unvoreingenommene Meinung gegenüber Anwälten,
aber in dem Fall solltest du auf deine(n) hören. Ganz besonders bei
den von dir geschilderten Umständen im Haushalt der Mutter.

Wenn du gar nichts machst, wird das wohl in Bezug auf die Kinder und dir möglicherweise deine selbsterfüllende Prophezeiung.

Wie man das allerdings rein formaljuristisch angeht, das wissen andere
im Forum sicher besser als ich.
Zitieren
#3
Erstmal danke für Deine sehr gute Einschätzung .......!

Nun ich sehe das genauso. Der Termin für den noch betreuten Umgang der ja befristet ist bis Ende Juli soll halt zusammen mit dem der Familienhilfe gelegt werden. Das Jugendamt kann die Lage bei der Mutter im Haushalt auch nur über die Familienhilfe erfahren und durch ein paar Besuche die auch noch vorher angekündigt werden, weil einer Ihrer Hunde ja vor der Sachbearbeiterin erstmal weggeschlossen werden muss - er reagiert hat negativ. Das Jugendamt sieht schon eine erhebliche Erziehungskompetenzschwäche auch aus den zum Glück hinzugezogenen Akten aus der Vergangenheit. Wie das Jugendamt nun wohl auch von der Oma erfahren hat kommt diese finanzielle mehrfach wegen den Ausgaben für das Auto in absolute Bedrängnis. Die Oma offenbarte dem Jugendamt das Sie die Autoversicherung zahlen musste und die Winterreifen. Nun die Hunde kosten auch Geld zumal die Mutter schon immer auf Sozialhilfe oder ALG II angewiesen ist. Die Hunde so die Familienhilfe die sich wohl wie die anderen Familienhilfen haben einwickeln lassen mit vorgespielter Struktur da die Termine ja jeweils untereinander abgesprochen werden.

Ich bin bisher nicht in den Plan der Familienhilfe mit involviert. Es sollte so sein jedoch hat sich die Familienhilfe nicht bei mir gemeldet wie ausgemacht - auch nicht zu einem persönlichen Gepräch - was ich hoffentlich nicht vergessen werde und bei dem ersten PLANHILFEGESPRÄCH nun nach März 2013 auch ansprechen werde.

Sie sagte halt nur als ich fragte wie die Situation mit meinen Kinder sei und ich ja keinen Konatakt hätte: Ach machen Sie sich keine Sorgen die Hunde passen schon auf ihre Kinder auf......daraufhin sagte ich nur das wäre ja wohl nicht ernsthaft so gemeint.....! Nun ich halte nach der Aussage schon nicht sehr viel von der eingesetzten Fachkraft weil Sie selbst sich auch nicht darum bemüht den Kontakt zu mir und meinen Kinder zu verstärken und auf die Mutter einzuwirken. Nur als ich jetzt in meinem letzten Einzelgespräch bei Jugendamt von der Kindswohlgefährdung mit ihrem Jungen erfahren habe und das Jugendamt auch bereits massive Zweifel an den Aussagen der Mutter und der Entfremdungtaktik festhält ich sowieso beste Referenzen aufzuweisen habe was den Umgang mit meinen beiden Kindern angeht ( alles schriftlich festgehalten von der Umgangbetreuung) Nun ich muss dazu sagen ich war mir immer sehr sicher das der begleitete Umgang für mich nur zum Vorteil ausgelegt werden wird - so kam es ja jetzt auch. Also das Jugendamt sieht nach den ganzen Terminen eindeutig das ich viel mehr an der Entlastung der Mutter teilhaben muss und unterrichtete die Mutter über diesen gemeinsamen Termin um wohl einen auch gemeinsamen WEG zu finden. Nun ich sehe da keinen gemeinsamen Weg mehr den ersten sind meine Kinder noch sehr klein und benötigen sehr viel Aufmerksamkeit, Zuneigung, Liebe und Sicherheit die Ihr die Mutter auch aufgrund ihres Jungen der aus den Bahnen läuft - da Sie ihn nicht mehr erziehen kann. Deshalb wird er nun in einer weiteren Massnahme wohl zu einem ADHS - Kind abgeschoben und das schwer erziehbar abgestempelt. In den vier Jahren in denen ich den Sohn kenne - fast länger als sein leiblicher Vater jemals - gab es nie Probleme - dies wurde auch von dem damals zuständigen Jugendamt so erkannt - nun keine 6 Monate nach der Trennung die nächste Kindswohlgefährdung sich sperrt den Jungen mit 9 von Mittags bis Abends aus - so das er nicht in die Wohnung darf und die Mutter wird auch noch unterstützt das sie der Vermieterin die im selben Haus wohnt falsche Angaben macht - wie böse den wieder ihr Junge gewesen sei. Nun das Jugendamt hat nur die Möglichkeit über eine Nachbarin weitere Einzelheiten zu erfahren.

Es ist schon traurig ! Nun ich möchte auf jeden Fall auch weil in Ihrer Vergangenheit schon ihre beiden Kinder - die Tochter mit 10 (lebt ja schon seit 8 Jahren ohne Kontakt bei der Oma) und der Sohn der bereits neun Jahr ist und nie eine Chance hatte bei dieser Mutter auch nur einen Hauch von Zuneigung zu erfahren. Das Jugendamt bat mich nur - das ich mich ab sofort nur noch auf meine Kinder konzentrieren solle.

Also bei allem was die Sachbearbeiterin mir erzählte - müsste eigentlich vom Jugendamt aus bereits weitere Massnahmen erfolgen um nicht noch mehr Leid folgen zu lassen. Nun die jahrelange Familienhilfe die die Mutter jetzt schon hatte mindestens 8 Jahre - sind doch nur als HILFE zur SELBSTHILFE zu sehen und mir zeigt das doch das Sie es nicht will.

Ich werde mir das Gespräch anhören mir Notizen machen - ja am liebsten einen Mitschnitt davon - besser ist das sowieso - als Gedächtnisprotokoll - weil von allen Gesprächen bisher beim Jugendamt gab es keinen einzigen Bericht etc.

Mein Ziel bei den STEILVORLAGEN durch das Jugendamt und die Vergangenheit der Mutter mit bereits einem Gutachten auf Feststellung der Erziehungsfähigkeit bei ihrem Sohn und den Offenbarungen der Oma nun mehr gute Karten gibt es nicht mehr.

Ja ich habe hier nicht wie die Mutter über ALG II einen komplett neuen Hausstand bekommen mit Geschirrspüler, Waschmaschine, Fernseher usw. nein ich fange leider erstmal bei fast null an seit Anfang März 2013.

Nun das Jugendamt sieht es als absolut wichtig an das die Mutter mir demnächst schriftlich zugesteht mit meinen Kinder zwei mal die Woche vor dem zubettgehen zu telefonieren ( zur Zeit sagt SIE SIE hätte keine ZEIT) nun SIE versteht das GANZE noch nicht - ES geht ja nicht mehr um SIE - sondern um mich und meine KINDER - nicht mehr um SIE !

Nun SIE hat auch das erste Sommerfest boykottiert zu dem ich eingeladen war bei Kindergarten meines ältesten. Sie gab einfach an Sie muss zu Ihrem Massagetermin und nahm den Jungen einfach vor dem Sommerfest mittags aus dem Kindergarten ab. Nun die Leiterin hatte dazu auch keine Erklärung mehr. !! Ob die Mutter sich den Kindergärtner als neuen HAUSFREUND hält - nun mein älterster machte solche andeutungen das dieser ja schon bei ihnen wohne......nun darauf kann ich nichts geben - zumal SIE im ALG II - BEZUG keine weitere Bedarfsgemeinschaft mehr möchte und sich so alleine viel besser steht als mit einem Vater der eine ARBEITSSTELLE hat. Ein Mann stört ihren ganzen Tagesablauf etc sowas muss man sich dann anhören und Sie braucht erstmal keinen Mann in Ihrem Haushalt - Sie sucht sich ihren Freundeskreis selbst aus. !


Prost Mahlzeit - nun dem Jugendamt sind auch die Hände gebunden !
Zitieren
#4
Hallo raid,

nun habe jetzt nach diversen Umgangsregelungen die leider nur über das Jugendamt zu vermitteln waren - jetzt einen Termin der mir hoffentlich endlich viel viel mehr Zeit geben wird.

Nun klar ist meine Ex nicht in der Lage an Kinder zu denken. Wie Du sagst hat Sie wahrscheinlich in den letzten Jahren vor unserer Beziehung zuviel Scheissdreck erleben müssen - aber das ist auch zur Hälfte ihr Ding dann.

Ich hab Ihr jetzt da ich ein wenig besser wieder Fuss gefasst habe hier in einer neuen Stadt gesagt - das ich keinen Bock mehr habe mich mit Ihr über Scheisse zu unterhalten die Sie täglich erleben darf im ALG II mit ihren drei Hunden.

Was mir sehr schwer gefallen ist und auch noch nicht einfach ist - Sie so vor den Kopf zu stossen das Sie merkt das Sie für mich verbrannt ist.

Leider kenne ich sowas nur aus dem Fernseher da bis vor Monaten ja noch alles in Ordnung war - als Sie dann einen Flash wohl bekam und meinte wieder zu ihren Verwandten ziehen zu müssen.

Nun Abstand habe ich zum Glück jetzt da mir das Jugendamt die Möglichkeit gegeben hat mit meinen Kindern einen eigenen Weg zu finden ein sehr gute Bindung aufbauen zu können.

Ich möchte das meine Kinder nun jedes Wochenende bei mir sein können, damit ich meinen Kinder zeigen kann wo ich lebe und wie es bei Papa ist.
Das fehlt den Kinder sehr und mein ältester mit 4 fragt sehr oft wo ich bin

Sie ist nicht in der Lage zu Leben und sich zu fragen was eine Familie ist.

Mittlerweile haben sich wohl auch ihre Verwandten hier von ihr abgewiesen und die Mutter war auch zweimal beim Jugendamt und hat ihrer Tochter - so das Jugendamt - das Leben noch schwerer gemacht.

Klar kann oder muss ich vor Gericht wenn absolut nur noch heisse Luft und Zeitspiel von meiner Ex kommt - da das sonst den Kinder schadet.

Meine Kinder sollen nicht ihr weiteres Leben in ALG II leben müssen.
Was eine Schande auch für mich als Vater der auch hier in Regensburg wieder eine Arbeit hat und mit ein wenig Glück auch eine bessere Frau findet die auch arbeiten kann und so wird es einen Weg geben die Kinder da aus dem asozialen Zustand herauszunehmen.

Wie ging das bei Dir nach der Trennung weiter. Wann bis du zum Gericht und wie lief das dort ab.
Wenn mein ältester heute gefragt würde - dann würde er schon sagen das er zu mir möchte.


Nun leider habe ich ja hier ganz neu anfangen müssen - was Sie nicht mal dachte das ich den Weg hierher so schnell schaffe.

Es war viel Glück !

Ja Sie hat kein Gewissen und denkt nur an geschenkte Kohle vom Amt - ich möchte das Sorgerecht für mich allein- bzw. meine Kinder und dazu brauche ich bei Zeit eine günstige zwei / drei Zimmerwohnung - nun allein wird das nicht einfach hier.

Aber auch wenn ich das Sorgerecht habe kann ich mir vorstellen ganz wieder mit den Kinder wegzuziehen.

Mal sehen was das Umgangserweiterungsgespräch bringen wird.

Welche Punkte meinst du sollte ich in den Vordergrund stellen - Vater wird man auch nicht mal so nebenbei aber ich habe ein grosses Herz und VERSTAND.

Nun ich fordere einfach das Maximum wer weiss wann wieder das nächste Treffen ist. Auch Urlaub und Feiertage und Besuche bei den Kindern haben wir nicht mal geregelt - auch Geburtstage etc.

Nun ich kann wohl auch nur vor Gericht und selbst da muss ich einen ausführlichen Plan vorlegen für die Umgänge.

Viele Grüsse
Zitieren
#5
Hallo zusammen,

also bei mir wurde jetzt auch der Unterhalt von der zuständigen Beistandschaft festgelegt und ich soll doch einen Termin machen um das zu unterschreiben. Nun den errechneten Betrag werde ich wohl zahlen müssen meine Rechtsanwältin meinte nur mir bleibt eh nur der Selbstbehalt von 1000 Euro.

Ich habe zwei Kinder und kämpfe gerade auch noch aussergerichtlich um eine Umgangserweiterung. Sie sagt garnichts dazu und ich versuche nun bei einem bald anstehenden Termin zur Umgangserweiterung meine Kinder in gemeinsamer Sorge mehr als nur die drei Stunden die Woche zu sehen.

Nun das letzte Jahr war nicht sehr einfach und überschaubar ich bin nur froh das die Mutter jeden bisher festgelegten wenn auch dürftigen Umgang der vom Jugendamt geschlossen wurde ohne Probleme eingehalten wurde auch sagte ich der Mutter ich werde nicht bei Ihr betteln um die Kinder.

Meine Frage muss ich bei der Beistandschaft unterschreiben oder kann ich nur den Unterhalt der festgelegt wurde zahlen und gut ist. Ich habe einen guten Kontakt zu der Beistandschaft und dem Jugendamt und die wissen und äussern verständnis für meine Situation seit ich hier in das neue Bundesland umgezogen bin um meine Kinder zu sehen. Ich fange hier nochmal von ganz vorne an und so langsam habe ich auch wieder Boden unter den Füssen.

Es ist nicht so einfach aber durch die Arbeit bekomme ich auch langsam Kontakte hier was nicht so einfach ist.

Abgesehen vom Unterhalt - den die Mutter nie versucht hat einzuklagen - kommen wir als Eltern nicht auf einen gemeinsamen Nenner was die einfache Regelung des Umgangs angeht. Nun Sie hat sehr grosse Probleme mit dem Jugendamt zur Zeit das bei Ihr jetzt eine Anzeige wegen Kindswohlgefährdung wieder läuft und das bei Ihrem Sohn der schonmal mit bekannter Aktenlage für ein Jahr in Obhut war.

Leider habe ich hier nur ein kleines Appartment ich würde meine Kinder mit der Unterstützung des Jugendamtes gerne am Wochenende von Freitag bis Sonntag wöchentlich sehen.

Was bei dem Umgangserweiterungsgespräch beim Jugendamt herauskommt wird man dann sehen - aber auch Feiertage und Urlaubstage und Geburtstage sind nicht mal geregelt bisher. Meine Rechtsanwälting sagte nur das wenn das Jugendamt nicht auf meinen Vorschlag eingeht und dies auch schriftlich festlegt dann wird Sie den Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht einklagen.

Hätte ich das nicht schon früher machen sollen - da ich merke die Mutter spielt auf Zeit damit die Kinder - die den Sachverhalt wohl noch nicht so genau mitbekommen haben mit 4 und 2 sich für die Mutter entscheiden die ja jeden sonstigen Kontakt bis auf vereinzelte anrufe einfach unterlässt. Wie gesagt ich hätte das Recht täglich nachzufragen bei den Kinder etc. und auch das Informationsrecht - so wie bei meinen Umgängen das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein - aber ich will das die Situation nicht eskaliert, weil die Mutter mit ALG II und enormen Ausgaben (Auto - drei Hunde) sowieso schon überfordert ist laut Jugendamt.

Sie will jetzt durch Rentenantrag mit 32 Jahren nie gearbeitet in Rente um aus dem ALG II Bezug zu fallen.

Auch ich erhalte kaum weitere wichtige Verhaltensinformationen vom Jugendamt oder einem Rechtsanwalt.
Zitieren
#6
(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: Auch ich erhalte kaum weitere wichtige Verhaltensinformationen vom Jugendamt oder einem Rechtsanwalt.
Wenn Du so einen Müll von Dir gibst, ist das auch kein Wunder.
@p Schmeiß den Troll raus!
Zitieren
#7
(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: Rechtsanwältin meinte nur mir bleibt eh nur der Selbstbehalt von 1000 Euro.
so sind sie die Rechtsanwältinnen - wenigstens diesmal ehrlich

(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: kämpfe gerade auch noch aussergerichtlich um eine Umgangserweiterung.

Mutter jeden bisher festgelegten ... Umgang ... ohne Probleme eingehalten

kommen wir als Eltern nicht auf einen gemeinsamen Nenner was die einfache Regelung des Umgangs angeht.

das bei Ihr jetzt Anzeige wegen Kindswohlgefährdung wieder läuft
Du hast die Wahl - Eskalation über die Instanzen oder weiter verhandeln mit der Mutter und JA - da die Mama aber jeden Umgang bisher eingehalten hat, könntest Du versuchen mit Mama und JA weiter zu verhandeln. Warum läuft die Ermittlung gegen die Mutter? Wenn es etwas ernsthaftes ist, kannst Du versuchen dem Jugenamt einen Vorschlag zu machen, die Kinder bei Dir in einer neuen grösseren Wohnung unterzubringen - Dir stehen dann die Subventionsleistungen (Kindergeld, Kindesunterhalt, Betreuungsgeld ...) zu.

(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: Meine Frage muss ich bei der Beistandschaft unterschreiben oder kann ich nur den Unterhalt der festgelegt wurde zahlen und gut ist. Ich habe einen guten Kontakt zu der Beistandschaft und dem Jugendamt und die wissen und äussern verständnis für meine Situation ...
Die haben immer Verständnis, solange man macht, was sie wollen. Die Beiständin hat garnichts zu entscheiden - allenfalls kann das JA Massnahmen treffen oder mit Dir auf gemeinsamer BAsis inen Unterhalt titulieren - davon ist aber abzuraten, wenn es sich nicht gerade um einen statischen Titel mit begrenzter Laufzeit an der unteren Grenze handelt.

(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: Was bei dem Umgangserweiterungsgespräch beim Jugendamt herauskommt wird man dann sehen - aber auch Feiertage und Urlaubstage und Geburtstage sind nicht mal geregelt bisher. Meine Rechtsanwälting sagte nur das wenn das Jugendamt nicht auf meinen Vorschlag eingeht und dies auch schriftlich festlegt dann wird Sie den Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht einklagen.
passt irgendwie nicht alles nicht zusammen - einerseits läuft eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung (das ist keine Straftat) gegen die Mutter und andererseits ist das JA gegen Deine Vorschläge und will Urlaubstage und Geburtstage nicht regeln, obwohl Du einen guten Kontakt zu zum Jugenamt und Beiständin hast ???

(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: Sie will jetzt durch Rentenantrag mit 32 Jahren nie gearbeitet in Rente um aus dem ALG II Bezug zu fallen.
Wieso erst mit 32 - manche der [Unterschreitung des Mindestniveaus] verlangen den lebenslangen Unterhalt schon mit 25.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#8
Fall in einem Thread zusammengefasst, Überschriften angepasst.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Information Hilfe und wichtige Fragen zum Unterhalt und zu den Rechten snowpanter 28 22.625 23-04-2012, 17:34
Letzter Beitrag: mischka
  Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen lordsofmidnight 23 30.729 15-05-2011, 10:48
Letzter Beitrag: marecello

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste