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angelegenheiten von erheblicher bedeutung
#1
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass jemand mir dabei behilflich sein kann.
Wir sind geschieden seit 10 Jahren und haben eine Tochter ( 14 ), für die wir das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Die Schule bietet eine Schulreise ins Ausland für eine Woche. Die verbindliche Anmeldung erfolgte ohne meine Zustimmung durch die KM und sogar ohne vorherige Infos. Ich bin gegen einer solchen Reise, vor allem weil es sich um eine Busreise handelt. Die KM ist der Meinung, dass es sich nicht um Angelegenheit von besonderer Bedeutung handele, ich dagegen bin doch der Ansicht, dass es sich genau um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung ist.
Die KM hat bereits einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim FG gestellt und das gericht lässt sich viel Zeit damit, allerdings ist das Problem, dass die Reise schon in einer Woche ist und die Schule der Meinung ist, dass dies keine angelegenheiten von erheblicher bedeutung genau wie der Richter, der dazu nur einen Hinweis machte, aber noch kein Urteil gefällt hat.

Was meint Ihr ?
Wer hat in diesem Fall Recht und wie kann ich diese Reise verhindern ?
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#2
Also wenn der Richter schon den Hinweis gegeben hat, dass er deine Meinung nicht teilt, wird er sich ja wohl kaum beeilen um eine Entscheidung in deinem Sinne zu fällen.

Was hast du denn gegen diese Reise?
Und was hast du als Begründung in deinen Antrag geschrieben?
Dass es eine Busreise ist, ist ja nun nicht wirklich eine Begründung.
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#3
Es ist auch keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung!
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#4
Hallo beppo,

ich habe angegeben, dass ich eine Busreise ins Ausland für zu gefährlich halte ( 7 Stunden Reise nach Polen ), dass unsere Tochte eine 2 Tägige Veranstaltung gleich ein Tag nach dem sie aus der Reise zurückkommt.
Nach etwas, seit Mitte 2009 läuft ein Sorgerechtverfahren zu dem erst vor 2 Monaten ein Beschluß erging. Mir wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen für unsere Tochter, der leider vom Kammergericht per Eistweilige Anordnung aufgehoben wurde bis die Erziehungsfähigkeit der Eltern festgestellt wird. Also ist dieser Hinweis an den Anwalt der KM gerichtet.
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#5
Das ABR ist somit nach wie vor gemeinsam. Und die Reise ist ist tatsächlich keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Da kannst du im Moment nichts dagegen machen.
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#6
(10-08-2013, 08:55)Dodo schrieb: ich habe angegeben, dass ich eine Busreise ins Ausland für zu gefährlich halte ( 7 Stunden Reise nach Polen ), dass unsere Tochte eine 2 Tägige Veranstaltung gleich ein Tag nach dem sie aus der Reise zurückkommt.

Das ist doch albern.
Du kannst doch nicht alles verbieten, was so ein niedriges Gefährdungspotential hat.
Was soll sie denn dann für ein Leben führen?

Gönn ihr doch den Spaß und freue dich mit ihr.
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#7
Hallo zusammen,
danke erstmal für eure Beiträge.
Ich verstehe nicht, warum das keine angelegenheiten von erheblicher bedeutung ist. Es bleibt eine Reise ins Ausland ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten. Für den Fall dass es nicht bekannt ist, bedarf die Reise ins Ausland ohne ständige Begleitung und Anwesenheit eines Sorgeberechtigten die Zustimmung beider Sorgeberchtigten. Dies wurde der KM vom Kammergericht mitgeteilt, als sie mit unserer Tochter vor paar Jahren nach Polen reiste, das Kind dort mit den Großeltern ließ und nach De. alleine zurückkehrte.

Und wenn es so einfach ist, warum lässt sich das Gericht 3 Monate Zeit bei einer einstweiligen Anordnung zu einer Reise, die schon in 5 Tagen stattfinden soll ?
Meine Tochter will nicht auf diese Reise, sie wird nur masive unter Druck gesetzt von der KM um die Angelegenheit auf die Spitze zu treiben, da bald das Gutachter ergehen soll. Sie treibt es so auf die Spitze, dass zu befürchten ist, das uns beiden das Sorgerecht entzogen wird. Ich habe bei fast allen Angelegenheite bis jetzt nachgegeben ( Wahl der Kita, Wahl der Schule, Umzug in eine andere Stadt, Wahlfächer usw. und gab im Nachhinein meine Zustimmung ) um zu versuchen, Ärger zu vermeiden und den Druck von unserer Tocher zu mindern, trotzdem sind bis jetzt alleine in den letzten 7 Jahren 50 Beschlüsse ergangen vom FG & KG von denen 45 zu meinen gunsten ( zu Gunsten unserer Tochter )
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#8
(10-08-2013, 09:30)beppo schrieb:
(10-08-2013, 08:55)Dodo schrieb: ich habe angegeben, dass ich eine Busreise ins Ausland für zu gefährlich halte ( 7 Stunden Reise nach Polen ), dass unsere Tochte eine 2 Tägige Veranstaltung gleich ein Tag nach dem sie aus der Reise zurückkommt.

Das ist doch albern.
Du kannst doch nicht alles verbieten, was so ein niedriges Gefährdungspotential hat.
Was soll sie denn dann für ein Leben führen?

Gönn ihr doch den Spaß und freue dich mit ihr.

Das ist die einzige Reise / Unternehmung, gegen die ich bin. Sie hat im Laufenden Kalenderjahr bereits mehrere Reisen gehabt ( 1 Auslandsreise, eine Klassenfahrt, eine Kennenlernfahrt und 2 Teilnahmen an Veranstalltungen im Hamburg dazu kommt das Austauschprgramm Ende des Jahres ). Wie du siehst ist es mehr als ausreischend für ein Kind ihres Alters.
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#9
Und warum genau willst du dann nun diese eine Reise verbieten?
Gerade unter dem Hintergrund, dass deine Tochter bereits mehrere vergleichbare Reisen unternommen hat, ist das Argument "so eine Reise sei zu gefährlich" absurd.
Was viel eher ziehen könnte, ist, dass die Tochter selbst nicht will.

Persönlich sehe ich ehrlich gesagt aber keinen Grund, deiner Tochter die reichhaltige Erfahrung von Auslandsreisen und Klassenfahrten zu verweigern. Und eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ist so eine Schulreise auch nicht.
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#10
(10-08-2013, 10:18)Jessy schrieb: Und warum genau willst du dann nun diese eine Reise verbieten?
Gerade unter dem Hintergrund, dass deine Tochter bereits mehrere vergleichbare Reisen unternommen hat, ist das Argument "so eine Reise sei zu gefährlich" absurd.
Was viel eher ziehen könnte, ist, dass die Tochter selbst nicht will.

Persönlich sehe ich ehrlich gesagt aber keinen Grund, deiner Tochter die reichhaltige Erfahrung von Auslandsreisen und Klassenfahrten zu verweigern. Und eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ist so eine Schulreise auch nicht.

genau aus den o.g. Gründen. Viele Reisen, wenig Zeit, Das Kind will es nicht, an einem Samstag zurück von einer 1 wöchigen Auslandsreise und gleich am Sonntag zu einer anderen 3 tägigen Reise in eine andere Stadt und das alles während der Schulzeit.
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#11
An deiner Stelle würde ich schleunigst den Rückzug antreten. So riskierst du das die Mutter das ABR bekommt.

Deine Tochter ist 14 und mitten in der Pupertät. Eine Klassenfahrt mit Schulfreundinnen und eventuell einem Jungen den sie süss findet ist für ein Mädchen in dem Alter bestimmt spannender als ein Wochenende mit den Eltern.

Ich hätte in dem Alter keine Sekunde gebraucht um zu überlegen wozu ich mehr Lust hab.

Klassenfahrten werden nunmal überwiegend mit dem Bus gemacht. Wenn du da eine grundsetzliche Gefahr daraus konstruierst wird man dich nicht ernst nehmen.
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#12
(10-08-2013, 11:50)Absurdistan schrieb: An deiner Stelle würde ich schleunigst den Rückzug antreten. So riskierst du das die Mutter das ABR bekommt.

Deine Tochter ist 14 und mitten in der Pupertät. Eine Klassenfahrt mit Schulfreundinnen und eventuell einem Jungen den sie süss findet ist für ein Mädchen in dem Alter bestimmt spannender als ein Wochenende mit den Eltern.

Ich hätte in dem Alter keine Sekunde gebraucht um zu überlegen wozu ich mehr Lust hab.

Klassenfahrten werden nunmal überwiegend mit dem Bus gemacht. Wenn du da eine grundsetzliche Gefahr daraus konstruierst wird man dich nicht ernst nehmen.

Es geht nicht um Klassenfahrt, die hatte sie schon & wieder in 8 Monaten.
Du redest leider an der Sache vorbei und deine Meinung zu der Pupertät und die süssen Jungs teile ich überhaupt nicht, nicht in diesem Alter und auf Schulreise im Ausland.
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#13
Besorg dir mal ne Bravo-Girl. Da erfährst du was Teenager so interessiert. Deine Tochter ist in etwas mehr als 3 Jahren volljährig.
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#14
Also ich bin froh, dass meine Eltern damals nicht deine Einstellung hatten und mich mit einem anderen Jungen und 2 Mädels eine einwöchige Radtour haben machen lassen. Wir waren damals auch zwischen 14 und 16.
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#15
(10-08-2013, 09:44)Dodo schrieb: Ich verstehe nicht, warum das keine angelegenheiten von erheblicher bedeutung ist.

Was Juristen so von sich geben, ist selten verständlich. Man muss es hinnehmen. Eine Reise ist nichts, das schwer abzuändernde Folgen hat, was für eine sorgerechtlich relevante Frage Voraussetzung wäre.
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#16
Wenn eine 14Jährige nicht in einen Bus steigen will, dann tut sie das halt nicht: Ich wüßte nicht, wer sie dazu zwingen könnte. An sich sollte sie soweit sein, das allein aushandeln zu können; bei elterlicher Überbetreung allerdings ggf. nicht, was aber auch kein Grund ist, weiterer Überbetreuung Vorschub zu leisten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
wenn ich Jurist wäre, dann würde ich den Antrag unter den höchsten Stapel Akten legen und sagen: "Ihr könnt mich mal .. !"
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#18
(10-08-2013, 14:32)beppo schrieb: Also ich bin froh, dass meine Eltern damals nicht deine Einstellung hatten und mich mit einem anderen Jungen und 2 Mädels eine einwöchige Radtour haben machen lassen. Wir waren damals auch zwischen 14 und 16.

Ja, ist selten verstädlich leider.


(10-08-2013, 15:26)wackelpudding schrieb: Wenn eine 14Jährige nicht in einen Bus steigen will, dann tut sie das halt nicht: Ich wüßte nicht, wer sie dazu zwingen könnte. An sich sollte sie soweit sein, das allein aushandeln zu können; bei elterlicher Überbetreung allerdings ggf. nicht, was aber auch kein Grund ist, weiterer Überbetreuung Vorschub zu leisten...

Der Druck der KM, der Reiseleitung und der Schulleitung auf die kleine, da die sich alle erst jetzt im nachhinein schützen wollen und vor allem den finanziellen Schaden verhindern.

(10-08-2013, 15:53)Ibykus schrieb: wenn ich Jurist wäre, dann würde ich den Antrag unter den höchsten Stapel Akten legen und sagen: "Ihr könnt mich mal .. !"

Du hast dich mit diser Einstellung bereits zu einem Juristen qualifiziert.
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#19
@Dodo
Polen ist kein unsicheres Land und Du schreibst selbst, dass es Dir um die Busreise von sieben Stunden als solches geht. Mit Deiner Einstellung gehst Du das Risiko ein, dass man Dich irgendwann als querulatorisch einstuft - danach wirds dann auch mit anderen Anträgen und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht schwierig. Ausserdem ist eine 14 jährige sowieso kaum zu kontrollieren - die dürfte wohl ihren eigenen Kopf haben.
https://t.me/GenderFukc
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