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(26-08-2013, 16:10)theddorfer schrieb: Um den KU Unterhalt geht es hier gar nicht!
Vielmehr interessiert mich ob ich noch Betreuungsunterhalt zahlen muss, wenn sie sich jetzt in einer gefestigten Beziehung befindet und ich dies beweisen kann?!
Vergiss es. Von einer "gefestigten Beziehung" wird vor Gericht frühestens nach 1 1/2 Jahren, eher nach 2 Jahren ausgegangen. Wenn Deine Ex erst seit April mit dem Mann zusammen ist, bringt Dich das nicht aus der BU-Pflicht.
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Können gesprächsaufnahem vor dem FamG angehört werden? Falls die mit der Begründung fehlender Kommunikation um die Ecke kommen.
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(26-08-2013, 16:26)Theo schrieb: (26-08-2013, 16:10)theddorfer schrieb: Um den KU Unterhalt geht es hier gar nicht!
Vielmehr interessiert mich ob ich noch Betreuungsunterhalt zahlen muss, wenn sie sich jetzt in einer gefestigten Beziehung befindet und ich dies beweisen kann?!
Vergiss es. Von einer "gefestigten Beziehung" wird vor Gericht frühestens nach 1 1/2 Jahren, eher nach 2 Jahren ausgegangen. Wenn Deine Ex erst seit April mit dem Mann zusammen ist, bringt Dich das nicht aus der BU-Pflicht.
Hab mir sowas schon gedacht :-)
Arschbacken zusammen kneifen und 1 Jahr durchhalten