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26-08-2013, 15:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2013, 15:27 von A-Bär.)
hallo,
hab mal ne frage zum thema unterhalt/unterhaltsvorschuss und schulden beim JA bzw landratsamt
JA gibt ja fleißig immer wieder bekannt wie hoch der rückständige unterhalt ist - wenn die gut drauf sind sogar schon aufgedröselt in schulden bei der unterhaltsvorschussstelle und der differenz von vorschuss und titulierten unterhalt beim JA selbst.
ich gehe mal davon aus, dass die KM von anfang an den unterhaltsvorschuss bezogen hat bzw "rückwirkend" erhalten hat, da der unterhalt nie gezahlt wurde.
hat die KM eigentlich auch den VOLLEN betitelten unterhalt erhalten oder wird dieser vom JA erst dann ausgezahlt wenn der rückstand getilgt wird?
bin mal auf die antworten gespannt weil mir googel und die auflistungen vom JA nicht wirklich weiter geholfen haben
gruß
a-bär
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Der Vorschuss ist in der Regel niedriger als der betitelte Unterhalt, zudem wird er für maximal 6 Jahre bezahlt. Hat die KM dich wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt? Falls nicht, dann bereite dich darauf vor.
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Mein gezahlter Unterhalt wurde ein ganzes Jahr nicht weitergeleitet. Begründet wurde es damit weil noch kein Titel besteht. Das hat die Beiständin tatsächlich auch vor Gericht so behauptet und wollte rückwirkend einen Titel damit sie den Unterhalt ans Jobcenter weiterleiten kann.
Wurde vom Gericht natürlich abgelehnt und als Unsinn bezeichnet. Was Beistände und Behörden halt so machen bzw. versuchen.
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hoffe ich habs jetzt richtig verstanden:
KM hat den unterhaltsvorschuss also ab "irgendwann" erhalten.
JA leitet gezahlten unterhalt+tilgung des rückstands weiter
glaube nicht dass da was kommt wegen unterhaltspflichtverletzung. soll auch nicht thema hier sein.
wollte einfach nur wissen wie das verhältnis zwischen den geleisteten und weitergegebenen zahlungen bzw rückständen aussieht :-)
hab mich wohl auch leicht missverständlich ausgedrückt: unterhalt wurde bis vor kurzem nicht gezahlt, da eigentlich nicht leistungsfähig. seit nem halben jahr wird der titulierte mindestunterhalt gezahlt und seit ca 3 monaten auch eine tilgung für die rückstände
danke für die beantwortung meiner fragen
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Das Jugendamt muss jeden Monat die Summe die du zahlst bis zur Höhe des Mindestunterhalts oder tituliertem Unterhalt weiterleiten.
Erst was du darüber hinaus zahltst, darf das JA zur Schuldentilgung von gezahlten Vorschüssen einbehalten.
Und Schulden aus Unterhaltsvorschuss entstehen nur, wenn du leistungsfähig gewesen bist, bzw. ein Titel existiert hat.
Frage: Wenn du direkt auf das Konto von Mutti zahlst, ergibt sich diese Problemtik gar nicht. Warum machst du das nicht?
Bei einer bestehenden Beistandschaft geht die Forderung auf die Beistandschaft über, sodass der TO nicht mit befreiender Wirkung an die Mutter leisten kann.
Der eine kann nicht die Suchfunktion des Forums benutzen und dem nächsten muss man wieder und wieder das kleine Einmaleins vorkauen. Also da geht einem echt der Spaß ab.
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(27-08-2013, 10:08)iglu schrieb: Bei einer bestehenden Beistandschaft geht die Forderung auf die Beistandschaft über, sodass der TO nicht mit befreiender Wirkung an die Mutter leisten kann.
Okay, gerade gesehen.