23-08-2013, 11:41
Verbindlich im Ton und (nur) taktisch nachgiebig in der Sache... wird Dir schon gelingen, wenn Du von Deinem Kind her denkst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
|
23-08-2013, 11:41
Verbindlich im Ton und (nur) taktisch nachgiebig in der Sache... wird Dir schon gelingen, wenn Du von Deinem Kind her denkst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
23-08-2013, 20:22
Das lief nicht ganz so gut.
Wenigstens sind die Fronten geklärt. Gleich zu Beginn hieß es das es um die gemeinsame Sorge geht. Ich meinte das wäre eigentlich nur ne Formalie. Es gibt ja keine triftigen Gründe die dagegen sprechen. Dann hat sie die 3 Seiten Stellungnahme der Gegenseite hochgehalten. Sie war von Anfang an der Meinung das die von KM behaupteten Konflikte ein Gutachten und Verfahrenspfleger erfordern. Ne zeitlang ging es echt heftig zur Sache. Ich fragte ob die JA-Dame mich verarschen will? und sie entgegnete das sie es so zu Protokoll bringt das ich meine sie wolle mich verarscen. Auf die Diskussion das vor kurzem noch alles für das Wechselmodell ok. erschien und ich das gerne bestätigt hätte wurde sich garnicht eingelassen.
23-08-2013, 20:39
In solchen Fällen sollte man das Gespräch beenden sobald die Fronten so klar sind.
23-08-2013, 20:51
(23-08-2013, 20:22)Absurdistan schrieb: Wenigstens sind die Fronten geklärt.Du meinst, sie hat es erfolgreich geschafft dich so zu provozieren, dass sie jetzt in ihren Bericht schreiben kann, "dem Vater gehe es nur ums Rechtehaben und nicht ums Kind" und im übrigen "sei er äußerst aggressiv".... Tja, etwas positives kann man von den JA-Tussen meist nicht erwarten, man kann sie nur mit knapper Freundlichkeit zumindest neutralisieren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
23-08-2013, 20:52
(23-08-2013, 20:22)Absurdistan schrieb: Auf die Diskussion das vor kurzem noch alles für das Wechselmodell ok. erschien und ich das gerne bestätigt hätte wurde sich garnicht eingelassen. Na schön, ist ´ne Vorlage: Frage sie im Termin doch, warum sie so etwas kooperationsbedürftiges wie ein Wechselmodell forciert, wenn sie etwas sehr viel weniger kommunikationsbedürftiges wie die geS für nicht möglich hält...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
24-08-2013, 00:40
(23-08-2013, 20:22)Absurdistan schrieb: Ich fragte ob die JA-Dame mich verarschen will? und sie entgegnete das sie es so zu Protokoll bringt das ich meine sie wolle mich verarschen.Das sind geschulte Kindeswohlfrevler! Wenn die Diskussion schon soweit eskaliert war, dann hätte ich unnachgiebig auf eine Antwort bestanden.... Meine Tochter ist mit ihrer Mutter aus dem Urlaub zurück. Nun will sie (die Mutter) noch mit meiner Tochter zu ihrer Tante, die auch schon in den 80gern leben muss. Nun stört natürlich der Hund, der während dieser paar Tage nicht mehr dort untergebracht werden kann, wo er während des Urlaubs war. Jetzt zur Kommunikation, in Ermangelung derer ja das gemSorgerecht nicht übertragen werden kann: Meine Tochter ruft mich an, ob ich den Hund solange nehmen kann .. "Das soll Mama mir per eMail schreiben!" Warum? Es sei ihr (meiner Tochters) Hund. "Trotzdem müssen Deine Eltern das besprechen." Mama schreibt Dir gerade eine Mail. Das Mailen geht hin und her .... Nun geht es noch darum, ob der Hund wieder von mir abgeholt wird oder ob ich ihn bringen kann. Bin mal gespannt, was das OLG zu diesen Kommunikations- und Kooperations"störungen" sagen wird. Bislang hat man sich ja nie die Mühe gemacht, die Lügen der KM dazu zu hinterfragen .... Das Ganze Sorgerecht muss man wohl als lächerliche Farce sehen. Dumme wollen es verhindern und wenigstens genauso Dumme entscheiden darüber. Wieviel ist es dann noch wert?
24-08-2013, 07:55
Selbst wenn alles klappt und es bei 1 oder 2 Dingen diskussionen gab können die mit Kommunikationsstörungen kommen. Das geht einfach immer anscheinend.
24-08-2013, 13:51
ob "Alles klappt", wissen die Richter nicht - dass kann ich noch verstehen.
Darauf kommt es aber auch nicht an: wo klappt schon alles?! Aber wer vor dem Hintergrund der oben geschilderten Kommunikation noch immer davon ausgeht, dass das gemSR "in Ermangelung einer solchen" nicht übertragen werden dürfe, der leidet wohl wirklich unter Wahrnehmungsstörungen (um das mit den Worten des RA Borkenkäfer einmal auszudrücken). Na ja - ich habe der KM angeboten, die menschenrechtsverletzende Diskriminierung meiner Tochter zu beenden, indem sie der Übertragung zustimmt und darauf hingewiesen, dass ich an der Beschwerdebegründung arbeite, die ich dann auch für erledigt erklären könnte .... Es ist eben alles auch eine Frage der Vernunft!
24-08-2013, 15:27
die Menschenrechtsverletzende Diskriminierung ist doch damit aufgehoben worden das wir jetzt so hoffnungslose Anträge stellen dürfen.
24-08-2013, 15:35
Damit hast du zwar grundsätzlich recht und du wirst natürlich noch reichlich Schikanen hinnehmen müssen aber am Ende wirst du sicher zu denen gehören, die das GSR erhalten.
25-08-2013, 09:00
Hallo zusammen,
ich habe es getan! Ich habe das gemeinsame Sorgerecht beim Famg. eingereicht. Hintergrund: Die KM und ich haben einen jetzt 2 Jährigen Jungen. Ich habe regelmäßigen Kontakt zur Mutter und unseren Sohn, der ca.10 Tage mit Übernachtung im Monat bei mir ist. Ich erfülle meine Sorgfaltspflicht zu 100% und möchte die gemeinsame elterliche Sorge nicht anstreben um Macht und Druck auf die KM auszuüben. Trotzdem weigert sie sich total dagegen (Ja, wir reden miteinander) obwohl es keine "Kindeswohl" (Unwort des Jahrtausends) gefährdeten Gründe gibt. Daraufhin habe ich aufgegeben und ihr mitgeteilt, dass ich das gemeinsame Sorgerecht beim FamG beantragen werde, da sie sich aus falschen Stolz dagegen wehrt. Gesagt, getan. Anwaltsschreiben: Jetzt erreichte mich ein schreiben ihres Anwalts. Es wird beantragt, wie folgt zu beschließen: Den Antrag auf Erteilung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechtes Bezüglich des Kindes xyz, zurückzuweisen. (Warum auch immer steht in den Sternen geschrieben) Des Weiteren wird beantragt, der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichners als Verfahrensbevollmächtigtem zu bewilligen. (Warum? Ich sehe nicht die Erforderlichkeit und den Sinn dahinter) Begründung: Zunächst wird die ördliche Zuständigkeit des angerufenen AG xyz gerügt. (Sorry... woher soll ich sowas wissen? Mach das nicht ständig.) Für Kindschaftssachen nach den §§ 151 Nr. 3, 152 Abs. 2 FamG ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Kind xyz hatte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort stets bei der KM. Diese hat ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort unter der...., sodass da AG L ördlich zuständig ist. (Ist das ein MUSS?) Gleichzeitig wird um Berichtigung des Passivrubrums gebeten. (Ich beabsichtige gar kein SGR-Streit vor dem FamG. Vielmehr liegt mir daran ein gemeinsames Gespräch mit der KM beim JA zu führen und eine Lösung zu finden) Ein weiterer Sachvortrag zur Frage, ob die Einräumung eines gemeinsamen Sorgerechtes dem "Kindeswohl" entspricht, bleibt ausdrücklich vorbehalten. (ehrlich gesagt fehlen mir hier die Worte!) Meine Frage an euch: Wie soll ich auf diesen Scheiß antworten ohne einen echten Sorgerechtsstreit anzuzetteln? Hat jemand erfahrungswehrte? Vorab Danke für eure Antworten :-)
25-08-2013, 09:04
Die KM ArbeitetE seit August 12 wieder zu 75% bei ihrem alten Arbeitgeber als Flugbegleiterin. Seither hat sich der Umgang zu unserem Sohn zum Vorteil für mich geändert. Wie gesagt sehe ich ihn seitdem regelmäßig.
Nun haben sich aber in den letzten 1 1/2 Monaten die Ereignisse überschlagen. KM hat seit April ein neuen Partner, was ich auch nicht schlimm finde und früher oder später sowieso passiert wäre. Nachdem ich sie darüber informiert habe, dass ich die Möglichkeit in Betracht ziehe, die neue Sorgerechtsregelung vom 19.05.13 anzuwenden, falls sie mir gegenüber keine vernünftige Argumente dagegen bring, hat bei ihr anscheinend danach das Hirn ausgesetzt. Sie ist hals über kopf am 01.08.13 zu ihren neuen Freund, mit unserem Sohn in eine andere Stadt gezogen (ca. 50 km) davon habe ich erst 2 Wochen vor Umzug zufällig erfahren. Laut Anwaltsschreiben ist sie noch bei ihrer Oma gemeldet, arbeitet ab September nur noch jedes zweite Wochenende bei ihren jetzige Arbeitgeber (angeblich zu 25%) und in der Woche auf 400€ Basis ( ich vermute der Rest wird schwarz ausgezahlt) im Laden ihrer Mutter, um weiter von mir BU zu bekommen und damit unser Sohn gleich um die Ecke KOSTENLOS in die KITA gehen kann. Ich muss somit weiter BU bezahlen, obwohl sie sich in einer gefestigten Partnerschaft befindet und dort wohnt. So bescheißt man erfolgreich den Stadt und und streicht noch die Kohle vom Vater ein. (Kindergeld+BU+KU (gerne)+Arbeitgeber+Schwarzgeld). Ich habe, seit unser Sohn da ist alles dokumentiert. Jeden Tag/Nacht die er bei mir war und warum ich ihn nehmen sollte. Z.B. um mit ihrer Freundin in den Urlaub zu fliegen, wenn er krank und zu anstrengen war, an den Karnevalstagen, wenn sie Arbeiten musste usw. Mir war es egal... Hauptsache der kleine war bei mir :-) Unzählige male habe ich ihn in der Woche die letzten 12 Monaten zur Tagesmutter/ den Großeltern und zu seiner Mutter gebracht und abgeholt. Von den ersten 12 Monaten ganz zu schweigen. Das waren bis dato Tausende Kilometer die ich gerne in Kauf genommen habe. Ich kann an zwei Händen abzählen wie oft sie ihn zu mir gebracht bzw. Abgeholt hat. Ich habe allen Schriftverkehr (Mail, whatsapp, SMS, Facebook usw.) dokumentiert. Das alleine sind schon ca. 80 Seiten ... Nun will sie ab 1 September jeden Tag 60 km zur Kita fahren, von dort 15 km zum Geschäft, von dort zur Kita, um dann wieder 60 km zurück zu fahren. Das sind 150km am Tag, 750km in der Woche, 3000km im Monat. Zum Wohle des Kindes??? Was das an Sprit kostet muss ich erst gar nicht erwähnen und gefährlich ist es auch noch, da es einer der meist befahrenen Autobahnen ist. Aber sorgen darf ich mir keine machen??? Ich zahle Brav den KU und BU Unterhalt, obwohl ich unseren Sohn manche Monate öfter gesehen habe als seine eigene Mutter. Und nun muss ich mir sagen lassen ich habe es nicht verdient das Sorgerecht zu haben? Ich könnte noch mehr schreiben... Lass es aber besser (meine Nerven) Ich kümmere mich um unseren Sohn und nehme meine Sorgfalt sehr ernst.
25-08-2013, 19:07
29-08-2013, 15:16
Mein mündlicher Termin zu meinem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht mit Richter, Ex und Jugendamt war kürzlich. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Herausgekommen ist dabei die Entscheidung des Richters, das Verfahren ruhen zu lassen. Hier nun mein Bericht, etwas länger, aber vielleicht findet es jemand unterhaltsam.
Erwartet hatte ich gar nichts, ein Tribunaltheater von Ex und ihren Jugendamtsfreundinnen vor "Richter unwillig". Die Ex schrieb viele Seiten Stellungnahme, von der ich nur die ersten Zeilen gelesen habe. Das war bereits derart konzentrierter Schwachsinn, rein aus ihrer Phantasie entsprungen, dass sich das nicht lohnte. Vor dem Saal angekommen sah ich, dass die Jugenamtsmitarbeiterin wieder gekommen war, die den ersten Preis der unfähigsten, verlogensten und aggressivsten Jugendamtsfiguren trägt, die ich je kennengelernt habe - und ich kenne viele. Man tuschelte eifrig mit der Ex. Dann rein in den Saal. Der Richter fragte Jugenamtsperson gleich zu Anfang, was sie zu unserem Fall zu sagen habe und da zog sie sofort mit üblen Lügen vom Leder. Erzählte grinsend von Terminen, die wir ausgemacht hätten und zu denen ich dann nicht gekommen wäre, von meinem angeblich so schlimmen Benehmen in ihrem heiligen Amtszimmer, der Richter sah eher gelangweilt drein. "Was sagen sie dazu, Herr p?". Herr p sagte einen Satz über falsche Phantasien und wurde dann unterbrochen, das sei Persönliches und hätte mit der Sache nichts zu tun. Aha. Herr p entschied sich dann, den Spiess umzudrehen und bescherte den Anwesenden etwas, was wohl nicht so oft vor dem Richter im Gerichtssaal vorkommt. Er brachte ein "wenn ich da vorne sitzen würde, hätte ich sie schon längst hochkant aus dem Saal geworfen, sie Lügnerin" und setzte nach, das er mit dieser Person kein Wort mehr wechseln würde, sie sei befangen, sie hätte dazu bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten, sie sei parteiiisch und vollkommen unfähig, irgendeinen qualifizierten Satz über uns zu beizubringen. Rumms. Der Richter hat sich das verdächtig cool angehört ohne zu kommentieren, kann sein dass der auch schon manche Erfahrungen mit dieser Person hatte. Jedenfalls war diese erste Lügensalve des Weibs dann auch die letzte. Danach sass sie eineinhalb Stunden im Saal und keiner hat sie mehr etwas gefragt oder auch nur angesprochen, nicht einmal die Ex. Keine weitere "Jugendamtsvermittlung", kein Wort mehr übers Jugendamt. Rausgekickt, Punktsieg. Kann sich also auch mal lohnen, harte Wahrheiten statt Bravsein zu bringen. Den Richter fragte ich noch, wieso das Jugendamt überhaupt geladen sei, er antwortete, das müsse er - zum mündlichen Termin immer. Die Ex durfte dann etwas sagen, dem dann aber der Unterbau fehlte, Jugendamt war stille, ihren Text hatte keiner gelesen, ich habe nicht viel geantwortet. Sodann führe ich einen Dialog mit dem Richter übers Sorgerecht. Wieso ich die Sorge wolle? Weil ich bei den sehr wenigen bis gar keinen kommenden Entscheidungen gemeinsam mitentscheiden will, die gemeinsame Sorge würde dem Kindeswohl dienen und ihm nicht widersprechen. Er meinte dann sie müsse dem Wohl des Kindes entsprechen, dann hab ich ihm §1626a BGB dahergesagt, worauf er den Unterschied zwischen "nicht widersprechen" und" entsprechen" als nahe beieinanderliegenden, sehr ähnlichen terminus technicus bezeichnete. Er sei mit der ganzen Gesetzgebung ohnehin unglücklich, in einigen Jahren werde der Gesetzgeber das ändern müssen. Grundvoraussetzung sei "dass sich die Eltern verstehen". Ich hätte im Prinzip damit recht (das hatte ich ihm vorgehalten), dass ein nötiger mündlicher Termin bereits so viel Konflikt beweisen würde, dass die gemeinsame Sorge nicht angebracht ist. Und: Wenn schon der Umgang nicht klappt, wieso dann die gemeinsame Sorge? Erst muss es mit dem Umgang klappen. Die gemeinsame Sorge würde wie ein "Fremdkörper" wirken, wenn sonst etwas nicht stimmt. Dann hat er das vorher durch die Ex von mir sorgsam ferngehaltene Kind angehört, zehn Minuten. Wir wieder rein, Kind raus. Richter wird dann väterlich, erzieherisch, lobt das Kind, wird zum vermittelnden Sozialpädagogen. Gespräche über Umgang, ich merkte dass er auch glaubte, ich wäre derjenige, der da uninteressiert ist. Good job beim Kind, liebe Ex. Also gleich mal im Saal einen Termin ausgemacht, bei dem das Kind kommt, die Ex nickt dazu. Sehen, wie sich das entwickelt, Verfahren ruht, Protokoll geht uns zu, Ende. Zu gewinnen hatte ich nichts, zu verlieren auch nichts. Die ganze Sache ist schon lange in einem Stadium, in dem eh nichts mehr von Wert passiert. Zwischenzeitlich versuchte ich, das Kind zu erreichen, da hat Ex sofort wieder auf Standardverhalten geschaltet: Telefon wird nicht abgenommen, egal um welche Uhrzeit angerufen wird, eMails werden nicht beantwortet, Briefe ans Kind kommen nicht an. Das regt mich nicht mehr auf, so war sie immer, die Ex. Im gleichen Atemzug lügt sie vor Gericht mit Dingen wie, "sie hätte mich nie erreicht" :-) Voller klassischer weiblicher Kompetenzen, diese Frau. Indirekt hat sich nebenbei bei einem Punkt herausgestellt, dass die Jugendamtsfigur mit grosser Energie im Internet nach mir sucht (Hallo Frau A.!), was sie garantiert auch bei anderen Vätern macht die ihr nicht passen. Man muss sich da nicht zurückhalten, wenn man solche Personen eh loswerden will, sollte sich aber darüber im klaren sein dass alles Geschriebene auch von Ex und Jugendamt gelesen wird - alte Sache, neu demonstriert. Im Internet suchen sie alle gerne, die Kindeswohllügnerinnen. Irgendwelche Diskussionen, Argumentationen bringen echt nichts. Das Ganze ist eine Teergrube, deren Zweck darin besteht, Väter die es wagen sich zu bewegen festzukleben. Mehr hat das "neue" Recht nicht gebracht.
29-08-2013, 15:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-08-2013, 15:30 von StrengGeheimerInformant.)
Danke @p
Starker und authentischer Bericht. Und hervorragende Konter deinerseits - bravo. Viel Glück weiterhin mit der Sache; Erfolg wünsche ich dir sowieso. Und Frau A. vom JA soll mal ruhig googeln. Dann rennt sie nicht so oft zur Kaffeemaschine und muss anschließend einen auf Pullertrude machen ... Der Richter scheint relativ ok und (im Rahmen der Herrschenden Meinung) halbwegs integer zu sein. Mehr ist meist nicht drin und insofern dürfte eine Mischung aus Druck, Verbindlichkeit und Wahrheit wohl der beste Zwischenweg sein. Dir weiterhin ein gutes Händchen dafür! (und Euch auch) SgI
29-08-2013, 15:59
(29-08-2013, 15:16)p schrieb: ... "wenn ich da vorne sitzen würde, hätte ich sie schon längst hochkant aus dem Saal geworfen, sie Lügnerin" ...Das das eine geile Nummer ist weisst du ja selber, p Dieser Einblick in das Zusammenwirken aller Beteiligten ist überaus lehrreich und interessant. Das Verhalten der JA-Trulla ist stereotypisch : bestenfalls durchschnittlich intelligent, machtgeil, überheblich, unreflektierend und verlogen. Diese Aufzählung ließe sich problemlos erweitern. Aber wirklich spannend ist die Interaktion zwischen Richterlein und JA-Trulla. Die Olle schießt aus allen Rohren, irgendetwas wird schon zutreffen. Diese Shotgun-Taktik wird von den Beteiligten als solche erkannt und trotzdem spielt jeder mit. Die Exe wirds nicht kapieren, da sie in ihrer eigenen kleinen Welt die gute ist. Die JA-Trulla wird sich höchstens ärgern über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Dein Beiwohnen beim Schmierentheater zeigt eines aber überdeutlich : dein Verhalten ist nicht der Normalfall. Wäre dein Verhalten deren täglich Brot, hätte sich die Trulla vom JA dadurch nicht abservieren lassen, sondern hätte nachgelegt. Normalfall scheint zu sein, dass der Trennungsvater brav mitspielt, weil ihm seine Kinder wie eine Karotte vor die Nase gehalten werden und er es laut JA "nicht noch schlimmer machen sollte". Vor Gericht wird der Vater anschließend hingerichtet. Es dürfte klar sein, dass ein Vater spätestens in einer solchen beschriebenen Konstellation wenig bis nichts gewinnen kann ; was er verloren hat, weiß er selber. Väter dürfen sich nicht durch warme Worte vom JA einseifen und ruhigstellen lassen. Wenn es einen Grund zu zivilem Ungehorsam gibt, dann wenn einem Vater die Kinder genommen werden, die Existenz vernichtet wird und spottende Exe, JA-Trullas nebst Juristen- und Helferindustrie blendend daran verdienen. Liebe Väter (mich eingeschlossen !) gebraucht die Logik des Lebens und entscheidet selbst - losgelöst von gesellschaftlichen Erwartungen an euch - wann es angebracht ist sich zu widersetzen.
29-08-2013, 18:37
Leute wie die Figur vom Jugendamt gehen immer so weit, weil sie einem nicht zutrauen, stechend zu reagieren. Das passiert mir auch sonst oft im Leben. Ich versuche, so wie Jeder erst einmal konsensorientiert zu sein, benehme mich zivilisiert und sprachlich nie niveaulos. Die Folge: Leute mit eingebauter Vorfahrt (von denen es viele gibt) drehen auf und glauben, das ausnutzen zu können. Wenn sie dann jemand erleben, der auf Freisler Version 2 umschalten kann, sind sie mehr als verwundert.
Unter unseren Exen, in der Familienrechtspflege mit seinen angeschlossenen Helferindustrien findet man die ganz offensichtlich besonders häufig. Man muss deshalb jedem raten, nicht zu viel zu lächeln, sondern Gespräche und Vorgänge mit eindeutig fomulierten Forderungen und Grenzen zu beginnen. Das ist im Prinzip beschissene Reviermarkiererei bei etwas, bei dem Reviere saudumm sind. Die verdrehten Beteiligten, mit denen wir es oft zu tun haben, brauchen solche leider Markierungen, sonst giften und wühlen sie ins Unermessliche hinein. Noch was zum Fall: Der Richter sagte, den Antrag auf gemeinsame Sorge solle man (als Alternative zum Ruhen) ruhig wieder stellen, wenn die Verhältnisse besser geworden sind. Leider sagte er damit zur Ex "nur anhaltende Bösartigkeit hält den Vater von der gemeinsamen Sorge fern".
29-08-2013, 20:14
In solchen Fällen steht man immer auch vor der Entscheidung, die letzte Möglichkeit in eigenen Angelegenheiten zu nutzen, um "Klartext" zu sprechen und Verantwortliche schonungslos beim Namen zu nennen.
Mir wurde stattdessen geraten, sachlich die Chance zu nutzen und auf diese Weise die uns vorenthaltenen Rechte zu erstreiten, auch, wenn Unvernunft, Rechtsungehorsam und Verfassungsuntreue entgegen wehen .. Kurisoser Weise ereignete sich vor wenigen Tagen ein Zwischenfall, der zur Kommunikation mit der KM geführt hatte, die ich vor dem Hintergrund des aktuellen Verfahrens natürlich gesichert habe. Nun darf man gespannt sein, ob und wie man gerichtlicherseits darauf reagiert: http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news
29-08-2013, 22:23
(29-08-2013, 20:14)Ibykus schrieb: Kurisoser Weise ereignete sich vor wenigen Tagen ein Zwischenfall, der zur Kommunikation mit der KM geführt hatte, die ich vor dem Hintergrund des aktuellen Verfahrens natürlich gesichert habe. War das diese whatsApp - Sache am Ende der Beschwerde? Du schreibst viel. Zumindest in meinem Fall hatte ich wieder einmal (bin jetzt fünfmal persönlich vor Gericht gestanden) den Eindruck, dass der Richter reinkommt und die Papiere zum ersten Mal überfliegt. Längeres wie eine A4-Seite kam noch nie zur Sprache, es war wie nichtexistent. Die vielen Seiten meinerer Ex flogen wie Konfetti umher, ein bisschen Geflimmer, aber keiner hat Lust was draus zu lesen :-)
29-08-2013, 22:41
(29-08-2013, 22:23)p schrieb: Längeres wie eine A4-Seite kam noch nie zur Sprache, es war wie nichtexistent. Ist jetzt doch OLG - so als einfacher Bürger würde ich mir schon wünschen, dass man dort mehr als eine Seite verarbeiten kann?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
29-08-2013, 22:44
Wünschen kann man sich vieles. Meine Bekannten, die an Gerichten arbeiten sagen mir, dass sich das System dort stetig auflöst. Totale Überlastung, immer noch schludrigere Arbeit, keine Zeit für nichts. Am wenigsten für lange Anträge. Querlesen ist das Maximum.
29-08-2013, 22:50
(29-08-2013, 22:44)p schrieb: ...immer noch schludrigere Arbeit,... Bei @Ibykus kann ich mir vorstellen, dass sein Antrag deshalb so lang ist, damit er auch eine adäquat lange Begründung bekommt...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
30-08-2013, 00:44
(29-08-2013, 22:23)p schrieb:ja - und noch weitere Kommunikation per eMail.(29-08-2013, 20:14)Ibykus schrieb: Kurisoser Weise ereignete sich vor wenigen Tagen ein Zwischenfall, der zur Kommunikation mit der KM geführt hatte, die ich vor dem Hintergrund des aktuellen Verfahrens natürlich gesichert habe.War das diese whatsApp - Sache am Ende der Beschwerde? Mir kam es gar nicht viel vor, was ich zu Papier gebracht habe. Mein schlechtes Gewissen sagt mir: zu oberflächlich. Wie Wackelpudding schon schrieb, hat ein OLG tatsächlich wesentlich mehr Zeit, sich den Dingen zu widmen, als ein Einzelrichter am AG. Auch die Berufung beim Landgericht arbeitet wesentlich komfortabler. Zu meiner Referendarszeit, hatten die Richter dort immer "aufgeräumte" Schreibtische Aber in der Tat kannst Du schreiben, was Du willst. Man ist "erhaben" genug, Dir mit einem Federstrich alles kaputt zu machen. Über ihnen gibt es keine Instanz mehr. Das wissen sie! Und der Weg zum BVerfG ist weit und mühselig. Das wissen sie auch. P.S. allerdings könnte es nicht schaden, die Beschwerde mit dem Antrag zu schließen, den rechtlich unvertretbaren Müll des AG aufzuheben und das gem SR zu übertragen ;-)
30-08-2013, 08:28
(30-08-2013, 00:44)Ibykus schrieb: Und der Weg zum BVerfG ist weit und mühselig. An sich kann diesen Weg beim Sorgerecht nur jemand gehen, bei dem am Ausgang des Verfahrens nichts hängt, z. B. wenn er sich ohne Sorgerecht bereits soweit um sein Kind kümmern kann, dass die rechtliche Diskriminierung des Kindes ohne tatsächliche negative Folgen für dieses bleibt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
30-08-2013, 13:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-08-2013, 13:44 von Absurdistan.)
(29-08-2013, 15:16)p schrieb: die gemeinsame Sorge würde dem Kindeswohl dienen und ihm nicht widersprechen. Er meinte dann sie müsse dem Wohl des Kindes entsprechen, dann hab ich ihm §1626a BGB dahergesagt, worauf er den Unterschied zwischen "nicht wiedersprechen" und" entsprechen" als nahe beieinanderliegenden, sehr ähnlichen terminus technicus bezeichnete. Sowas macht fassungslos. Wie konntest du da ruhig bleiben? Wo ist der Beweis das eine Beteiligung des Vaters an der Sorge dem Kindeswohl nicht entspricht. Es dem Kind also schaden oder es sogar gefährden würde? So doof kann der Richter doch nicht gewesen sein. Da fühlt man sich mehr als nur veräppelt. Es geht also doch weiter wie gehabt. Konstruierte und erlogene Konflikte können von den Mutti´s jederzeit aus dem Hut gezaubert werden. Es heisst mal abwarten ob die Konflikte weniger werden. Als Vater dann den Kopf bis zu den Schultern in den Allerwertesten. Wenn man dann nach unbestimmter Zeit den Kopf mal wieder herauszieht um die gemeinsame Sorge zu beantragen, zieht die Ex einfach wieder Konflikte aus dem Hut. |
|