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Trennung - Frau noch im Grundbuch
#1
Hat jemand hier zufällig einen guten Einfall?
Es geht um folgenden Fall:
Herr M und Frau F sind schon länger getrennt. Scheidung läuft erst jetzt, sowie ein Unterhalts"streit" (falls man das schon so nennen kann).
Während der Ehe wurde ein Haus zusammen gekauft. Nach der Trennung zog Frau F aus dem Haus aus. Herr H tilgte die KRedite weiter. Vor einiger Zeit lief der Kredit aus und Herr H veranlasste einen neuen Kredit auf seinen Namen. Frau H ist aber noch im Grundbuch drin. Da das Haus dringend verkauft werden muß und ein Unterhalts"streit" läuft (rückwirkende Forderung) steht die Frage im Raum, wie Frau F schnellstmöglich aus dem Grundbuch rauszukriegen ist. Denn was ist, wenn Frau F aufgrund des noch ungeklärten Unterhaltsstreits einem möglichen Verkauf nicht zustimmt? So lange sie im Grundbuch steht, kann sie da wiedersprechen, oder? Was kann Herr H tun, damit er bei einem möglichen Käufer das Haus auch wirklich verkaufen kann?
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#2
(30-08-2013, 07:47)jessie17 schrieb: wie Frau F schnellstmöglich aus dem Grundbuch rauszukriegen ist.

Gegen ihren Willen ist das unmöglich.

(30-08-2013, 07:47)jessie17 schrieb: Denn was ist, wenn Frau F aufgrund des noch ungeklärten Unterhaltsstreits einem möglichen Verkauf nicht zustimmt?

Dann kann die Immobilie nicht verkauft werden.

(30-08-2013, 07:47)jessie17 schrieb: So lange sie im Grundbuch steht, kann sie da wiedersprechen, oder?

Ohne ihre Zustimmung bleibt alles so wie es ist.

(30-08-2013, 07:47)jessie17 schrieb: Was kann Herr H tun, damit er bei einem möglichen Käufer das Haus auch wirklich verkaufen kann?

Entweder er findet eine Lösung mit seiner Ex oder er kann das Haus erst nach durchgeführtem Vermögensausgleich, also nach abgeschlossener Scheidung, verkaufen.

Er könnte die Ex jetzt auszahlen, weiss aber nicht, ob das Haus am Ende beim Verkauf tatsächlich den erwarteten Erlös erbringt.

Am einfachsten ist es das Haus gemeinsam zu verkaufen und dann aufzuteilen, was vom Erlös übrig bleibt.
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#3
(30-08-2013, 07:47)jessie17 schrieb: Hat jemand hier zufällig einen guten Einfall?
Es geht um folgenden Fall:
Herr M und Frau F sind schon länger getrennt. Scheidung läuft erst jetzt, sowie ein Unterhalts"streit" (falls man das schon so nennen kann).
Während der Ehe wurde ein Haus zusammen gekauft. Nach der Trennung zog Frau F aus dem Haus aus. Herr H tilgte die KRedite weiter. Vor einiger Zeit lief der Kredit aus und Herr H veranlasste einen neuen Kredit auf seinen Namen. Frau H ist aber noch im Grundbuch drin.

Der Fall ist total unklar. Es gibt 4 Personen: Herr M, Frau F (die von Herrn M getrennt ist), Herrn H, der die Kredite weiter tilgt (wieso tilgt der die Kredite von Herrn M und Frau F?) und schließlich Frau H (die noch im Grundbuch steht).

Frage ist erst einmal: In welcher Beziehung stehen Herr und Frau H zu Herrn M und Frau F? Und wer steht jetzt neben Frau H im Grundbuch? Und warum steht Frau H überhaupt im Grundbuch, wenn doch Herr M und Frau F das Haus während der Ehe erworben haben?

Also total undurchsichtig ohne die obigen Informationen.


Für den Fall, dass Herr M und Herr H identisch sind und auch Frau F und Frau H identisch sind, dann ist es so wie mein Vorschreiber geschrieben hat. Denn natürlich kann man einen (Mit)Eigentümer nicht einfach so gegen seinen Willen aus dem Haus "rauskriegen".
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#4
(30-08-2013, 08:40)Nathan schrieb: Gegen ihren Willen ist das unmöglich.

Nichts ist unmöglich :-) Schwierig, aber möglich: Aufhebung der Gemeinschaft, Teilungsversteigerung.
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#5
Zitat:Für den Fall, dass Herr M und Herr H identisch sind und auch Frau F und Frau H identisch sind, dann ist es so wie mein Vorschreiber geschrieben hat. Denn natürlich kann man einen (Mit)Eigentümer nicht einfach so gegen seinen Willen aus dem Haus "rauskriegen".

Oh weh, da ist mir wohl selbst ein Tippfehler unterlaufen. Herr M und H sind identsich (sorry) und Frau F und H auch.
Beim Verkauf des Hauses wird kein Erlös herauskommen, sondern Schulden übrig bleiben. Von daher würde Frau F gar nichts entgehen. Die Schulden würden ja dann Herr H gehören, oder sehe ich das falsch?
Zitat:Nichts ist unmöglich :-) Schwierig, aber möglich: Aufhebung der Gemeinschaft, Teilungsversteigerung.

Das wäre aber sicher ein langvieriger Prozess, oder? Das Haus muß wegen der teuren Haltung (und den geforderten Unterhaltzahlungen) so schnell wie möglich weg und Herr H versucht schon potentielle Käufer zu finden.
Muß denn Frau F persönlich für einen GRundbuchaustrag anwesend sein? Oder muß sie nur was unterschreiben?
Zitat:Am einfachsten ist es das Haus gemeinsam zu verkaufen und dann aufzuteilen, was vom Erlös übrig bleibt.

Es wird kein Erlös übrig bleiben. Können statt dessen vielleicht Schulden aufgeteilt werden, auch wenn der Kredit alleine auf Herr H läuft?

[Zitate repariert und Beiträge zusammengefügt. Bitte korrektes Zitieren beachten!]
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#6
Warum hat Herr M. den Kredit in Gänze auf sich gezogen? Gibt es da eine Vereinbarung mit Frau F.?

In der Regel wird ein Immobilenkredit ja am Objekt gesichert. Ist die Sicherung auf den ideellen Anteil des Herrn M. begrenzt, oder ist Frau F. weiterhin Sicherungsgeberin?

Des weiteren gehen laufende Kosten des Objekts i. d. R. zu Lasten aller Eigentümer. Wie ist das hier zwischen Herrn F. und Frau M. geregelt?

Bei einer Konstellation "Schulden" > möglicher Verkaufserlös könnte eine TV an der Bank scheitern, da es dort keine automatischen Absenkungen auf Teile des Verkehrswertes gibt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
Warum hat Herr M. den Kredit in Gänze auf sich gezogen? Gibt es da eine Vereinbarung mit Frau F.?

Wie geht "richtiges Zitieren"?
Frau F. hatte eine Unterschrift geleistet, daß sie damit einverstanden ist. Sie hätte sicherlich keinen neuen Kredit unterzeichnet, da sie schon lange getrennt sind.

In der Regel wird ein Immobilenkredit ja am Objekt gesichert. Ist die Sicherung auf den ideellen Anteil des Herrn M. begrenzt, oder ist Frau F. weiterhin Sicherungsgeberin?

Was ist mit "ideellem Anteil" gemeint? Mit Sicherungsgeberin ist es eine gute Frage. Ist zur Zeit nicht zu beantworten. Muß geklärt werden.

Des weiteren gehen laufende Kosten des Objekts i. d. R. zu Lasten aller Eigentümer. Wie ist das hier zwischen Herrn F. und Frau M. geregelt?

Ist es denn nicht geklärt, wenn der Kredit nur auf Herr H läuft, daß er dann die Kosten für das Haus trägt? Müsste das normaler Weise anders sein???
Es gibt da sonst keine weiteren Regelungen.

Bei einer Konstellation "Schulden" > möglicher Verkaufserlös könnte eine TV an der Bank scheitern, da es dort keine automatischen Absenkungen auf Teile des Verkehrswertes gibt.

Was ist eine "TV"?
Wenn eine Restschuld bleibt, so ist diese doch einfacher abzuzahlen, als ein hoher Betrag für ein Haus? Ist sowas nicht möglich?
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#8
Am Besten im Zweifel gar nicht zitieren, sondern zum Antworten auf die Fläche "Antworten" drücken und nicht auf die Fläche "Zitieren".

Wenn Zitieren, dann muss der zitierte Text zwischen einem "quote" stehen, sieht so aus:

Code:
[quote]Dies ist ein Zitat[/quote]

Knapp zitieren. Vollzitate sind unerwünscht, das bläst die Threads endlos auf mit Text, der ohnehin schon da steht.
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#9
Aha, dankeschön. Das wusste ich nicht!
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#10
(30-08-2013, 09:59)jessie17 schrieb: Frau F. hatte eine Unterschrift geleistet, daß sie damit einverstanden ist. Sie hätte sicherlich keinen neuen Kredit unterzeichnet, da sie schon lange getrennt sind.

Das es sich ursprünglich ja wohl um gemeinsame Schulden gehandelt hat, nehme ich an, dass Frau F. gegenüber Herrn M. weiterhin dem Grunde nach ausgleichspflichtig ist, auch wenn sie gegenüber der Bank nicht mehr aus dem Kreditvertrag haftet. Es wird hier auf die Gesamtkonstellation ankommen, über die wir ja nichts wissen.

(30-08-2013, 09:59)jessie17 schrieb: Was ist mit "ideellem Anteil" gemeint?

Im Grundbuch stehen beide als Eigentümer, z. B. zur Hälfte. Nun gehört ja nicht ein Dachziegel dem einem und der andere dem anderen, sondern ihnen gehören auch die jeweils zusammen. Gleichwohl kann man eine Sicherung auf die "gedachte" Hälfte beschränken.

(30-08-2013, 09:59)jessie17 schrieb: Ist es denn nicht geklärt, wenn der Kredit nur auf Herr H läuft, daß er dann die Kosten für das Haus trägt? Müsste das normaler Weise anders sein???

S. o.; wir wissen einfach zu wenig darüber; aber dem Grunde nach sind beide gleichermaßen als gemeinsame Eigentümer und zumindest ursprüngliche Gesamtschuldner einander verpflichtet.

(30-08-2013, 09:59)jessie17 schrieb: Was ist eine "TV"?

TV = Teilungsversteigerung

(30-08-2013, 09:59)jessie17 schrieb: Wenn eine Restschuld bleibt, so ist diese doch einfacher abzuzahlen, als ein hoher Betrag für ein Haus? Ist sowas nicht möglich?

Mit Banken kann man i. d. R. alles vereinbaren, was zu ihrem Vorteil ist Smile .
Wenn sie allerdings zwei Personen am Haken haben, braucht man schon Argumente, warum sie eine loslassen sollen.
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#11
Das ist richtig, es waren gemeinsame Schulden. Und es gab keine weiteren Verinbarungen, außer der neue Kredit.
Was für Fragen genau müssen hier geklärt sein, außer die Frage, ob Frau F noch Sicherungsgeberin ist?
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#12
Mir wird das jetzt ein zu umfangreiches Thema, weil es m. E. darum gehen wird, die ehelichen Verhältnisse einzuschätzen - zweifelsohne ist auch der neue Kredit in einem Zusammenhang damit zu sehen.

Ich würde aber empfehlen, dass Frau F. und Herr M. sich ohne Anwälte und Gerichte einigen: Verkehrswerte machen hohe Streitwerte und entsprechende Kosten.
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#13
Das mag an sich eine gute Idee sein, aber Herr H und Frau F haben zur Zeit nur Kontakt über RA's. Und Frau F wirkt nicht friedenswillig.
Eben auf Grund der Unterhaltsrückzahlungsgeschichte könnte es eine längere Sache geben. Und dann könnte Frau F einen Hausverkauf blocken wollen.
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#14
Tja, ohne Einigung wird´s kompliziert und teuer.

Vielleicht findest Du aber hier

http://www.groening-krause.de/Veroeffent...etzung.pdf

brauchbare Anregungen für Dich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
In dieser Situation und genügend restliche Finanzmittel vorausgesetzt würde ich ohne zu zögern die Auswanderung vorbereiten und dann über Nacht unbekannt ins Ausland verzogen sein.

Die Bank wird bei ausbleibenden Zahlungen die Immobilie versteigern und sich zur Tilgung der Restschulden an der Ex bedienen. Die Scheidung kriegt die Ex sicher auch alleine hin.
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#16
:-D das mit dem Auswandern klingt gut, ist aber nicht machbar.
Im Übrigen:
Frau F ist Sicherungsgeberin, konnte inzwischen geklärt sein.
Was heißt das faktisch? Ist das in diesem Falle hilfreich?
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#17
(30-08-2013, 12:07)wackelpudding schrieb: Vielleicht findest Du aber hier

http://www.groening-krause.de/Veroeffent...etzung.pdf

brauchbare Anregungen für Dich.

Dankeschön, ich werde es mir ansehen!
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#18
(30-08-2013, 12:51)jessie17 schrieb: :-D das mit dem Auswandern klingt gut, ist aber nicht machbar.

Es reicht vielleicht schon, wenn die Ex eine Auswanderung befürchtet.

(30-08-2013, 12:51)jessie17 schrieb: Frau F ist Sicherungsgeberin, konnte inzwischen geklärt sein.
Was heißt das faktisch? Ist das in diesem Falle hilfreich?

Das heisst faktisch, dass sie gegenüber der Bank für die Schulden mithaftet. Deshalb müsste sie eigentlich daran interessiert sein, dass die Immobilie möglichst schuldendeckend verkauft wird.
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#19
(30-08-2013, 12:51)jessie17 schrieb: Frau F ist Sicherungsgeberin, konnte inzwischen geklärt sein.
Was heißt das faktisch?

Das heißt für mich, dass sie ihr Vermögen eingesetzt hat, um den Kredit zu ermöglichen (Sie hat schriftlich gegenüber der Bank eine entsptrechende Zweckerklärung abgegeben.). Weshalb hätte sie es tun sollen, wenn sie die "Schulden" nicht als die ihren begriffen hätte?
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#20
Zitat:Das heisst faktisch, dass sie gegenüber der Bank für die Schulden mithaftet. Deshalb müsste sie eigentlich daran interessiert sein, dass die Immobilie möglichst schuldendeckend verkauft wird.

Das klingt einleuchtend. Einen gewissen Betrag muß Herr H sicher ausklammern, da sie seinem Auto zugeordnet werden muß.
Das Problem sind hier dann eher die Vorfälligkeitszinsen, die fällig wären.
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#21
(30-08-2013, 08:55)p schrieb:
(30-08-2013, 08:40)Nathan schrieb: Gegen ihren Willen ist das unmöglich.

Nichts ist unmöglich :-) Schwierig, aber möglich: Aufhebung der Gemeinschaft, Teilungsversteigerung.
Ich bin auch immer ganz baff, wenn ich Beiträge wie den von Nathan geschriebenen lese.

Wo Unterhalt gg einen Miteigentümer einer Immobilie gefordert wird, besteht natürlich die Möglichkeit, diese zu verwerten.

Ich verstehe allerdings nicht, warum man solche Angelegenheiten, bei denen es u.U. auf Details ankommt und die sachen- und schuldrechtlich sehr kompliziert sein können, in Foren versucht zu klären, anstatt einen Anwalt zu befragen.

Mehr als "geht nicht gibt's nicht" kann doch wohl nicht erwartet werden.
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#22
Dann lieber Ibykus nenne mir aus Deiner zweifellos reichhaltigen Erfahrung einen Fall, bei dem in so einer Konstellation ein Miteigentümer vom anderen Miteigentümer gegen seinen Willen "schnellstmöglich" aus dem Grundbuch gedrängt wurde.
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#23
Sich vor einem Gang zum Anwalt erst selbst etwas kundig zu machen ist doch eine gute Idee.
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#24
(30-08-2013, 13:54)Nathan schrieb: Dann lieber Ibykus nenne mir aus Deiner zweifellos reichhaltigen Erfahrung einen Fall, bei dem in so einer Konstellation ein Miteigentümer vom anderen Miteigentümer gegen seinen Willen "schnellstmöglich" aus dem Grundbuch gedrängt wurde.
Darum geht es nicht, Nathan. Ich kann mich auch nur an Vorschriften orientieren und ohne diese wenigsten gelesen (dazu müssen die einschlägigen Gesetze aber auch wenigstens bekannt sein) und verstanden zu haben, mich nicht weiter äußern.
Ich wollte Deine gutmütige Hilfsbereitschaft nicht kritisieren, sondern vor voreiligen rechtlichen Spekulationen oder Fehlinformationen warnen.

Was p dazu schreibt ist ja letztlich auch nur ein vager Hinweis auf eine Möglichkeit als Reaktion auf die mageren Fakten, die Jessy zur Verfügung gestellt hatte.

Ich habe mir fest vorgenommen, mich künftig an solchen -immerhin juristisch nicht unkomplizierten- Bewertungen nicht mehr zu beteiligen (was mir zugegeben bei deinem Beitrag wirklich schwer gefallen ist).

Wink
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#25
Zitat:Das heißt für mich, dass sie ihr Vermögen eingesetzt hat, um den Kredit zu ermöglichen (Sie hat schriftlich gegenüber der Bank eine entsptrechende Zweckerklärung abgegeben.).

Welches Vermögen denn? Und welche Zweckerklärung ist hier jetzt gemeint?
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