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Trennung - Frau noch im Grundbuch
#26
(30-08-2013, 14:00)p schrieb: Sich vor einem Gang zum Anwalt erst selbst etwas kundig zu machen ist doch eine gute Idee.

Genau das hatte ich vor. Gerade diese Foren sind doch dazu da, sich mit dieser Materie auseinander zu setzen, eben weil man sich damit noch nicht auskennt, aber andere es hier schon tun.
In diesem Fall kann ich jetzt schon ein "Danke" aussprechen, da das Wissen, was ich inzwischen habe (wenn auch nur grob und wenig) zumindest aus jetziger Sicht etwas gebracht hat.
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#27
(30-08-2013, 14:26)jessie17 schrieb: Welches Vermögen denn?


(Mit)eigentum an einer Immobilie ist Vermögen.

(30-08-2013, 14:26)jessie17 schrieb: Und welche Zweckerklärung ist hier jetzt gemeint?

Damit wird erklärt, dass und inwieweit eine Grundschuld für einen bestimmten Kredit haftet.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#28
Ich habe damals als meine Frau jegliche Kooperation verweigerte, nach Rücksprache mit der Bank und der Hausverwaltung
alle Zahlungen bez. der ETW eingestellt und das "gesparte" Geld bei einem Bekannten gebunkert, nach zwei Besuchen des Gerichtsvollziehers und der Ankündigung, dass die ETW zwangsversteigert wird und sie dann auch für die gemeinsamen Schulden haftet, lenkte sie ein, gegen einen fairen Obulus
habe ich sie aus dem Grundbuch herausgekauft.
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#29
Ist im Grunde alles Wurscht!
Hauskredit : Gesamtschuldnerisch
Ideeller Anteil am Haus: Je zu 50% der beteiligten Personen
Hat Herr Soundso einen Kredit alleine unterzeichnet, steht er auch dafür ein. Ist der Grundbucheintrag des Kredites allerdings NICHT auf seinen ideellen Anteil beschränkt, haftet die Ex-Frau mit ihrer Hälfte mit.
Will die Ex Unterhalt eintreiben, indem sie sich an dem Hausvermögen vergeht, muss sie eine Teilungsversteigerung erwirken.
Das ist langwierig, kompliziert und WENIGE Anwälte kennen sich da aus. Liegt in der Natur der Dinge: TV sind äußerst selten!
Siehe : www.teilungsversteigerung.net
Die rufen auch zurück.
Ein regulärer Verkauf des Hauses funktioniert nur bei beidseitiger Einwilligung.
Es ist nicht kompliziert, man muss nur Vieles beachten ;-)
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#30
Danke für den Tip für die Teilungsversteigerung, man kann ja nie wissen..

Die Idee mit dem Zahlungseinstellen zwecks drohender Zwangsversteigerung ist nicht schlecht ;-)
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#31
Zitat:Hat Herr Soundso einen Kredit alleine unterzeichnet, steht er auch dafür ein. Ist der Grundbucheintrag des Kredites allerdings NICHT auf seinen ideellen Anteil beschränkt, haftet die Ex-Frau mit ihrer Hälfte mit.


Wenn dem so ist, daß Frau F indirekt noch mithaftet, dann dürfte es doch noch möglich sein, mit ihr in gemeinsamen Interesse das Haus zu verkaufen ;-)
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#32
Nicht "indirekt". "Direkt"! Die Bank kann das Haus verwerten, wenn die Raten nicht kommen. So einfach ist das. Man kann heute mit den Wenigsten "verhandeln", weil die Meisten zu blöd sind. Deshalb sind sie auch zu blöd zu kapieren, dass das gute alte Verhandeln allen helfen könnte.....
Heute wollen die Meisten aber Alles und Du sollst nichts haben. Und deswegen kann man oft logische Sachverhalte nicht vermitteln.
Übrigens wäre ich vorsichtig in Sachen TV. Sie lohnt sich eigentlich nur, wenn das Haus gar nicht oder nur bißchen belastet ist.
Denn es wird das gesamte Objekt als Eigentümergemeinschaft versteigert! Es kann also für alle Beteiligten weg sein, schnappt es sich einfach ein Dritter.

Das Gutachten und die Gerichtskosten zahlt der jenige in Vorkasse, der die TV beantragt...

Die Keule sollte ihre Unterhaltsforderungen von der Hausgeschichte trennen. Lösung wäre:
Beispiel:

1. Haus/reeler VK-Preis : 200.000

2. Belastet in Höhe von : 150.000

3. Differenz : 50.000 ./. 2 = 25.000 für die Ex

4. Voraussetzung : Ex geht dann aus dem Grundbuch und die Bank entlässt die Ex aus der gesamtschuldnerischen Haftung ( was natürlich zu ihrem Vorteil ist und sich aber auch so gehört)

5. Mann hat Haus für sich alleine.

Alles Andere stehen die wenigsten durch.....
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#33
Nun, in diesem Fall ist es etwas anders.
Haus soll tatsächlich verkauft werden. Es bleibt auch nix an Guthaben davon übrig, wenn sich ein Käufer finden sollte, sondern noch Schulden.
Exfrau muß nur zustimmen, sonst gehts nicht. Und wenn sie böse wollte, könnte sie sich querstellen. Aber wenn sie dann noch haftet als Sicherungsgeberin, muß sie dann doch wohl oder übel mitspielen ;-)
Damit braucht Herr H nicht mehr ganz so schwarz zu sehen. Denn wer weiß, wie lange es dauert, bis das mit dem rückwirkenden Unterhalt geklärt ist..
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#34
Ah so! Naja, dann ist die Ex schön blöd wenn sie nicht zustimmt und Teilungsversteigerung ist dann Unsinn. wenn sie nicht zustimmt und der Mann weiß wo er in Zukunft wohnen wird, würde ich die Zahlungen als Mann einstellen und die Privatinsolvenz einleiten. Dann wird der Kredit für das Haus fällig gestellt und da beim Mann wegen der Inso nichts mehr zu holen ist, hält sich die Bank an die Ex. Das hat sie dann von ihrer Kriegstreiberei. Das Ding wird für die Ex zum Rohrkrepierer. Schlag ihm das mal vor. Ihre Unterhaltsforderung soll er erst mal schön ausrechnen lassen und so lange noch warten. Wenn sie auf dem Tisch liegt, direkt ab zu den LLDK Anwälten (siehe Tante Google). Geht schneller als bei der Diakonie und haben mehr Ahnung. Dann fließt der rückständige Unterhalt in ide Insolvenz ein und Schwupps......Ist die Kohle für die Ex auch weg. Er hat seinen pfändungsfreien Betrag und führt fortan zwar kein opulentes, aber ruhiges Leben. Ja, ich denke in diesem Fall, wäre das die Lösung.
Wo es nichts mehr zu gewinnen gibt, braucht man auch nicht zu kämpfen. In dieem Fall wird ja nicht um Vermögen gekämpft. Letztlich wird der Mangel verwaltet. Sag ihm das mal so. Vielleicht bekommt er dann eine andere Sichtweise seiner Situation.
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#35
Das klingt recht logisch alles und vor allen Dingen interessant.
Die Forderungshöhe steht schon fest. Frau F wird wahrscheinlich klagen, weil Herr H auf Verwirkung pocht,dank des Forums hier ist es uns bekannt. Vielleicht kriegt man sie aber mit dieser neuen Sichtweise zur Vernunft ;-)
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#36
Nein. Exen die auf Unterhalt pochen, kriegt man nicht zur "Vernunft", weil "das steht ihnen ja zu!" ACHTUNG IRONIE !
Außerdem muss sich erst mal ein Richter finden, der das mit der Verwirkung auch schluckt! Da kann man oft in Händen halten was man will.
Ich habe den Eindruck, dass es sich hier mal wieder um einen Mann handelt, der sich noch der Illusion hergibt, streitbare Exen könne man mit Logik, Vernuft und Einsicht zu etwas bewegen. Schön wäre es....
Außerdem ist dies unabhängig der Privatinsolvenz. Es können nämlich im vorgeschaltetem außergerichtlichem Einigungsverfahren die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen im Ganzen oder der Höhe nach bestritten werden.
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#37
das erinnert mich an einen alten jiddischen mentalitätswitz...:

vorgeschichte: ein jude muß seiner frau alles geben, was er verdient - damit sie den haushalt schmeißen kann...

frau eines juden kommt zum rabbi: mein mein menne schlägt mich, geht saufen, macht mit schicksen rum, versäuft das geld und wenn ich nichts zu essen mache schlägt er mich wieder...

darauf der rebbe: weib - lass mich klären und komme morgen wieder...

sie kommt am nächsten morgen wieder...

der rebbe: nebbich - nu - hab ich geklärt...weib...dein mann handelt richtig - ER VERDIENT PRÜGEL - nu - die gibt er dir ja - somit ist alles in ordnung....

nach der witzsammlung von salzia landmann...

bb
netlover
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#38
(31-08-2013, 11:03)Nappo schrieb: Außerdem muss sich erst mal ein Richter finden, der das mit der Verwirkung auch schluckt! Da kann man oft in Händen halten was man will.

Außerdem ist dies unabhängig der Privatinsolvenz. Es können nämlich im vorgeschaltetem außergerichtlichem Einigungsverfahren die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen im Ganzen oder der Höhe nach bestritten werden.

Ist es also sehr unwahrscheinlich mit der Verwirkung? Wieso steht es dann geschrieben und wieso gibts dann Urteile dazu?

Irgendwie blicke ich hier gerade nicht durch. Erst heißt es hü und dann hott?
Was genau ist jetzt unabhängig von PI und welche vorgeschalteten Einigungsverfahren sind da gemeint?
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#39
Also : Nur weil das "geschrieben" steht und auch die entsprechenden Urteile schon mal gefällt wurde, kann man nicht direkt davon ausgehen, dass man vor jedem Gericht und jedem Richter deshalb gleich gewinnt.
Ob der vorliegende Fall tatsächlich auf dasjenige Urteil (Verwirkung) in Verbondung zu bringen ist und somit man sich auch darauf berufen kann ist zwar wahrscheinlich, muss aber von einem Juristen (das ist das was Ibikus manchmal meint) auch richtig geprüft werden. Das übersteigt die Möglichkeiten eines Forums.

Was ich meinte in Bezug auf die Insolvenz ist,

1. Sind die Forderungen verwirkt, sind sie natürlich nicht mehr vorhanden.
2. Sind sie nicht verwirkt, fließen sie in die Insolvenzmasse mit ein und verflüchtigen sich nach 6 Jahren durch Restschuldbefreiung. Sind also auch weg.
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#40
Das ist natürlich klar, daß ein Forum keine Justiz darstellt und daß jeder Richter für sich anders entscheidet.
Hieß es nicht, daß PI inzwischen verkürzt wurde, oder ist das noch gar nicht durch? Sind es doch immer noch 6 Jahre?
Euch hier einen schönen Sonntag!
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#41
Zwischenzeitlich verkürzt. Auf 3,5 Jahre. Aber nur wenn eine Quote von 35% erfüllt ist. Das dürften die wenigstens Schuldner schaffen.
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#42
Den Unsinn mit der PI würde ich mir mittlerweile sparen (Ausnahmen gibts allerdings immer). Gründe sind:
  1. Es ist nicht sicher, dass durch die PI auch Unterhaltsschulden erfasst werden. Insbesondere bei Kindesunterhalt ist Vorsicht geboten. Wenn die Schulden fahrlässig oder mutwillig verursacht wurden, bleiben sie stehen. Dafür reicht zB. ein nicht wahrgenommenes Job-Angebot
  2. In der Wohlverhaltensphase von 7 Jahren in Deutschland ist man auf Gedeih und Verderb allen Repressalien ausgeliefert - mit der Aussicht, dass danach die Titel weiterlaufen, ist das wenig motivierenf
  3. Mit der PI stellt man einen Antrag, durch den das bestehende System der Schuldknechtschaft widerspruchslos anerkannt wird, auch wenn man die Schulden nur indirekt selbst zu verantworten hat (Unterhaltsschulden werden von anderen an einen herangetragen) - das ist aus meiner Sicht der kritischte Punkt
  4. Nach der Privatinsolvenz sind sieben Jahre des Lebens verstrichen, die man auch produktiver hätte nutzen können; keinesfalls sichergestellt ist, dass man danach finanziell wieder auf die Beine kommt.

Wo steht eigentlich, dass man keine Schulden haben darf? Und es steht auch nirgends, dass man bei Schulden eine PI beantragen muss.

Vor diesem Hintergrund ist doch eher die Strategie und Lebenseinstellung zu ändern. Arbeit auf eigene Rechnung lohnt sich eben nicht mehr. Besser ist stressfreie, gesundheitlich fördernde und geregelte Arbeit gegen Naturalien, Ersatzwährungen, Nachbarschaftshilfe, Arbeit für Familienunternehmen oder Unternehmen eines Freundes, der sich bestimmt auf die einen oder andere Weise revanchiert.

Wer Unterhalt zahlt und dann noch in die PI geht, stützt das System und alle Leistungsbezieherinnen der Freizeitgesellschaft freuen sich. Damit wird es nur noch schlimmer. Den Unterhalts-Sumpf und die kontrollierende Helfermafia kann man nur durch totalen Mittelentzug trocken legen.
https://t.me/GenderFukc
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#43
Das ist ganz sicher richtig, eine PI ist keine Lösung an sich.
Wenn es anders geht, dann lieber anders.
Mir ist noch eine Frage eingefallen, vielleicht weiß einer was dazu?
Und zwar Thema Rente und Ausgleich bei Scheidung.
Soweit ich informiert bin, hat Frau auf die Jahre Anspruch, bis die Scheidung eingereicht wurde, egal wie lange man getrennt war, stimmt das??
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#44
Stichtage für den Versorgungsausgleich sind Eheschliessung und Zustellung des Scheidungsantrages.
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#45
(01-09-2013, 15:30)Petrus schrieb: Insbesondere bei Kindesunterhalt ist Vorsicht geboten. Wenn die Schulden fahrlässig oder mutwillig verursacht wurden, bleiben sie stehen. Dafür reicht zB. ein nicht wahrgenommenes Job-Angebot...
Deswegen auf eine Insolvenz zu verzichten, viele mir im Traume nicht ein.

§ 850d I 4 ZPO schrieb:Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat.

Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Schuldner aber zu beweisen, dass er sich nicht absichtlich der Unterhaltspflicht entzogen hat.
Das wird in der Tat schwer, wenn er sich schon ein Urteil eingefangen hat, in dem sein Einkommen fiktiv festgesetzt wurde, weil er nicht hinreichend seinen Erwerbsbemühungen nachgekommen sei.

In solch einem Fall bleibt nur: fiktives Einkommen - fiktiver Unterhalt! Basta.

Übrigens:
Bei der PI liegen die Pfändungsfreigrenzen über dem, was einem Unterhaltsschuldner im Falle der Zwangsvollstreckung verbleiben würde !!!
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#46
(02-09-2013, 13:21)Ibykus schrieb: Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Schuldner aber zu beweisen, dass er sich nicht absichtlich der Unterhaltspflicht entzogen hat.
Das wird in der Tat schwer, wenn er sich schon ein Urteil eingefangen hat, in dem sein Einkommen fiktiv festgesetzt wurde, weil er nicht hinreichend seinen Erwerbsbemühungen nachgekommen sei.
so ist es - nicht nur schwer, sondern unmöglich.

(02-09-2013, 13:21)Ibykus schrieb: In solch einem Fall bleibt nur: fiktives Einkommen - fiktiver Unterhalt!
Und damit sind wir wieder am Anfang ...

(02-09-2013, 13:21)Ibykus schrieb: Übrigens:
Bei der PI liegen die Pfändungsfreigrenzen über dem, was einem Unterhaltsschuldner im Falle der Zwangsvollstreckung verbleiben würde !!!
Vermutlich die einzige Motivation, sich dem Theater auszusetzen - aber aich nur dann, wenn es keine Alternativen mehr gibt.
https://t.me/GenderFukc
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#47
(01-09-2013, 15:30)Petrus schrieb: Und es steht auch nirgends, dass man bei Schulden eine PI beantragen muss.

Richtig. Bei solchen strittigen Scheidungsverfahren und dann noch die Ex im Grundbuch ... also da hilft sicher nur noch die bewährte Methode: Alles gegen die Wand. Das wird sowieso kommen, denn die Anwaltskosten werden enorm sein und am Ende steht eh die Pleite.
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#48
(02-09-2013, 10:31)p schrieb: Stichtage für den Versorgungsausgleich sind Eheschliessung und Zustellung des Scheidungsantrages.
Das heißt, der Trennungszeitpunkt wird keineswegs berücksichtigt?
Es waren eine Menge Trennungsjahre :-(
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#49
(02-09-2013, 18:24)Leutnant Dino schrieb: Richtig. Bei solchen strittigen Scheidungsverfahren und dann noch die Ex im Grundbuch ... also da hilft sicher nur noch die bewährte Methode: Alles gegen die Wand. Das wird sowieso kommen, denn die Anwaltskosten werden enorm sein und am Ende steht eh die Pleite.

In diesem Fall wäre es doch dann gar nicht so schlecht mit dem Grundbuch, wenn die Ex dann herhalten muß für den Kredit. Was allerdings erstmal zu vermeiden gilt, da die PI nicht allerwelts Lösung darstellt.
Für die Scheidung gibts PKH.
Ist es nicht so, daß die Anwaltskosten sich am Streitwert berechnen, oder wie ist das? Für über 2 Jahre Rückforderung hielte sich der Streitwert bisher noch in Grenzen...
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#50
So werden hier Threads verheddert und zerredet. Der Eine redet von "alles gegen die Wand fahren" (Wie hilfreich! - Schon gemerkt? Es steht schon alles vor der Wand...) , der andere redet von "PI ist Unsinn, man sollte seine Lebenseinstellung ändern." Manchmal frage ich mich echt........

Wenn ich vor einen roten Bild stehe, dann ist das Bild ROT! Ändere ich meine Lebenseinstellung, ist das Bild immer noch ROT! (Kann ich trotzdem tun, damit es mir besser geht. O.K. Aber Bild ist ROT!). Fahre ich alles vor die Wandm ist das Bild übrigens immer noch ROT !

Thema hier:
Mann hat scheinbar kein oder wenig Geld. Scheidungsverfahren : PKH / Versorgungsausgleich: Wie "p" sagte. Fertig. Nicht änderbar.
Haus : Haus ist überschuldet. Mann kann es nicht halten. Frau will nichts außer Kohle aus etwas zu ziehen, dass ohnehin fremdfinanziert ist. Geht also nicht.
Unterhalt : Frau will rückständigen Unterhalt. Mann hat den aber nicht. Punkt.

Wie also den Mist jetzt los werden?

@petrus: Entschuldige, aber was Du geschrieben hast, wegen Repressalien in der Insolvenz etc. ist gelinder gesagt : Unsinn ! Das steht Dir in dieser Situation eher bevor, wenn man sich versucht durch zu mogeln.

Tatsächlich gibt es Situationen, in denen eine Insolvenz Quatsch ist. Das habe ich NIE bestritten.

Hier ist es dann so: Während der INSO hast Du Ruhe! Da kommt auch keine Post mehr. Herr des Verfahrens ist der Insolvenzverwalter.
Nach 7 Jahren ist der Herr schuldenfrei und kann einen Neustart wagen.
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