Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehevertrag
#1
Hallo, und schönen guten Tag,
ich bin neu hier und grüsse alle von Sorgen geplagten.
Ich habe 1984 einen notariell beglaubigten Ehevertrag unterschrieben, womit ich meiner heutigen Ex mein ganzes Vermögen vermacht habe. Die Hälfte vom unserem gemeinsamen Haus inklusive Grundstück mit 3 großen Hallen. Die eine Halle war meine Werkstatt mit einem Inventar von 25.000 Euro, für das ich einen Kredit aufgenommen hatte, den ich auch selbst abbezahle.
Die Ex hat dann, als ich 2010 auszog, das ganze Ihrem Sohn überschrieben, um sich bedürftig darzustellen, und der blöde Mann ihr Unterhalt bezahlen muss. Aber das schlimme obendrein, der Sohn weigert sich, mir meine Werkzeuge (das Inventar meiner Werkstatt) heraus zu geben, obwohl mein Anwalt ihm schon ein paar Mal geschrieben hatte.

Meine Frage: Hat eigentlich so ein alter Vertrag noch seine Gültigkeit?
z.B. sie hat da angegeben, sie wollte 900 DM Unterhalt im Falle einer Scheidung.
Es wurde auch eine Gütertrennung vereinbart, was den Zugewinnausgleich am Ende er Ehe ausschließt. Da der Vertrag lange vor dem Euro gemacht wurde, müsste ich ihr normal 460 Euro zahlen, aber sie bestand darauf, 900 Euro zu bekommen. Das Gericht gab ihr Recht, genau wie bei den anderen Sachen, obwohl alles von ihr gelogen war. Ich hätte Zeugen bringen können, aber das hat das Gericht abgelehnt.

Nun das soll's für heute mal sein.
ich wünsche einen schönen Tag, und würde mich freuen über Zuschriften
Zitieren
#2
(12-09-2013, 17:00)Bierbauch schrieb: womit ich meiner heutigen Ex mein ganzes Vermögen vermacht habe.

Warum ? Huh
Zitieren
#3
(12-09-2013, 17:08)tumi schrieb:
(12-09-2013, 17:00)Bierbauch schrieb: womit ich meiner heutigen Ex mein ganzes Vermögen vermacht habe.

Warum ? Huh

Das kann bei einem Betrieb, der als Personengesellschaft geführt wird, schon aus Haftungsgründen sehr sinnvoll sein. Aber birgt natürlich auch Risiken, wie man an diesem Beispiel sieht.

@Bierbauch: Es ist nicht ganz klar, worum es Dir hier eigentlich geht.

Klar verliert ein Vertrag nicht seine Gültigkeit, bloß weil er alt ist (außer es ist ein konkretes Enddatum festgelegt).

Offensichtlich ist ja nun auch schon alles ausgehandelt: Scheidung, Unterhalt etc. Was ich aber nicht verstehe ist, dass Du das mit Deinem Werkzeug erst jetzt regelst, immerhin drei Jahre nach Deinem Auszug.

Hast Du Beweise, dass das Werkzeug Dir gehört? Was ist mit dem Ehevertrag, macht der eine Aussage zu dem Inventar des Hauses/der Hallen?
Zitieren
#4
Das ist eine gute Frage, das frage ich mich heute auch, dass ich so dumm und blöd gehandelt habe. Sicher, es ist gut einen Ehevertrag zu machen. Aber man muss auf alles Mögliche achten, ehe man unterschreibt. Damals hätte ich nie gedacht, dass es mal zur Scheidung käme, und weil ich viel geflogen bin mit meinem Sportflugzeug,
wollte ich im Falle, dass mir was passieren sollte, dass sie versorgt gewesen wäre.
Mit dem Vertrag ist so eine Sache. Nach 50 Jahre Ehe, konnte ich es nicht mehr aushalten bei meiner Ex. Sie hatte eine psychische Erbkrankheit und die Anfälle wurden immer schlimmer, aber sie ließ sich nicht behandeln. Ich war selbst bei einem Arzt und sprach mit ihm darüber, aber er sagte mir, es müsse erst was passieren ehe man eingreifen könne. Ich fühlte mich dann von ihr bedroht, denn sie lebte nur im Wahn, sie hatte überall Scheren und Messer rum liegen, warf mir meine Klamotten über,
schlug mit dem Stock auf dem Tisch herum. Ich war nervlich so fertig, dass ich keinen anderen Ausweg mehr wusste, nur weg und meine Ruhe haben.
Als ich fort wollte kam sie noch mit einem handgeschriebenen Zettel, den sollte ich mal schnell noch unterschreiben, ich wollte aber nicht unterschreiben, da drohte unser Sohn mir den Rücken krumm zu schlagen, wenn ich es nicht tue. Bei dem Schreiben handelte es sich nochmal um Unterhalt, obwohl er schon im Vertrag fest stand.
Nun bei Gericht stand auch unter anderem der Ehevertrag. Die Anwältin der Gegenseite meinte, der Vertrag wäre fehlerhaft. Er müsste neu geschrieben werden.
Der Richter schaute sich alles noch mal richtig durch und tatsächlich sind Fehler aufgetaucht. Dann sagte das Gericht, ich bekäme die Hälfte des gemeinsamen Hauses,
oder sie müssten mir das aus bezahlen. Später hatte es wieder geheißen, es könnte nur ein Teil des Vertrages anerkannt werden, das widersprüchliche gefällt mir gar nicht. Das einzige was für mich anerkannt wurde, ist der Versorgungsausgleich. Den brauch ich nicht zu bezahlen, weil die Ex das im Vertrag fest gelegt hatte,
dass sie darauf verzichtet. Mit den 900 DM Unterhalt, die im Vertrag stehen, hatte ich auf Anraten meines Anwaltes, weil er der Ansicht ist, das wir jetzt keine DM haben, sondern Euro, 460 Euro +Krankenkasse +Pflegeversicherung, zusammen 700 Euro bezahlt. Die Anwältin der Gegenseite verlangt die Nachzahlung der Differenz.
Ich habe deswegen Klage eingelegt bei Gericht, aber der Senat hat es abgelehnt mit der Begründung, daß der Ehevertrag für nichtig erklärt wurde. Also müsste er die 900 Euro bezahlen und die Klage geht auf meine Kosten.
Da hast Du Recht, dass alles ausgehandelt ist, aber die Ex hat überall Recht bekommen, obwohl sie das Gericht belogen und mich betrogen hat.
Das Urteil ist eine Fehlentscheidung. Alle sagen mir sie hatte die bessere Anwältin.
Ich habe das alles geschrieben und will wissen wie ihr darüber denkt.
Mit dem Werkzeug in der Halle muss ich nochmal nachsehen, aber Zeugen könnte ich bringen, die hatten ja das Gericht abgelehnt.
Das mit dem Regeln des Werkzeuges, das habe ich schon im April des Jahres 2012 gemacht, aber das ist beiseite geschoben worden, zuerst die Scheidung.
Nach der Scheidung hatte es geheißen, zuerst die Gerichtskosten begleichen. Dann ginge das ganze weiter. Und weil ich die nicht begleichen kann, hängt alles in der Luft.
Ich habe den Buckel voll Schulden und habe nun die Insolvenz angemeldet.
Zitieren
#5
Hallo Bierbauch,

ist ja eine wilde Geschichte. Zum Unterhalt kann ich nicht viel sagen. Ist es aber nciht so, dass der mittlerweile nicht mehr "auf ewig" gezahlt werden muss? Oder ist deine Ex schon Rentnerin bzw. hat nie gearbeitet? Dann wäre es m.E. egal, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde, weil du dann den Unterhalt auf "Dauer" zahlen musst. Der VersAusgleich ist ansonsten nach meiner Meinung das wichtigste Kriterium eines Ehevertrags. Hatte mal beruflich damit zu tun (Versorgungsanwartschaften berechnen und dem FamGericht mitteilen für die Verhandlung). Da gab es haarsträubende Fälle, wenn Madam nie gearbeitet hatte...
Zitieren
#6
(14-09-2013, 11:25)Bierbauch schrieb: Ich habe den Buckel voll Schulden und habe nun die Insolvenz angemeldet.
Das sind doch schonmal handfeste Fakten. Du kannst also auf Dein jetziges Lebensalter 7 Jahre addieren, in denen Du auf Unterschicht-Nieveau lebst, jeden Job und jede Möglichkeit zum Geldverdienen wahrnehmen musst und allenfalls mal am Wochenende einen erholsamen Spaziergang in die nahe Umgebung machen kannst. Dein Sprössling scheint auch nicht gerade eine Unterstützung zu sein. Und das Werkzeug wird Dir vermutlich weder praktisch noch finanziell weiterhelfen.

Was ich nicht verstanden habe, ist, wie alt Du bist und ob sich die 50 Jahre Ehe auf die jetzt in Scheidung befindliche Ehe beziehen. Das passt nicht zu dem Ehevertrag aus dem Jahre 1984.

Angenommen Du warst 50 Jahre verheiratet, dann wärst Du jetzt mindestens 68. In dem Fall kannst Du sowieso nichts mehr erreichen. Nimm den Selbstbehalt Deiner Rente und lass Dich in Thailand nieder - da kannst Du wenigstens für das wenige Geld noch ein menschenwürdiges Leben führen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#7
Hallo Petrus,
ich bin jetzt 75 Jahre, und die Ex auch, und sie war viel zu faul in jungen Jahren zu arbeiten, und ich muss von meiner Rente leben.
der Vertrag wurde 1984 gemacht, da war ich 47 Jahre. Ich war in der Reha, ich sass mit einer Frau am selben Tisch zum Essen, zufällig kam meine Ex und hat mich besucht.
da hatte sie gemeint, ich hätte was mit dieser Frau, sie sagte darauf hin, ich lasse mich scheiden. Ich dachte mir kanns recht sein, da nämlich die Ehe sowieso schon in der Kriese stand. Als ich nach Hause kam, war sie schon in der zwischen Zeit beim Notar und hatte alles mit ihm besprochen, ich musste dann mit zum Notar zum Unterschreiben. Sie meinte zuerst ein Ehevertrag, dann die Scheidung. Als alles unter Dach und Fach war,kam sie reumütig und fiel mir um den Hals, sie hatte so gebettelt sie hätte es nicht so gemeint, und ich Esel hab mal wieder nachgegeben und blieb. Dann hielt ich es noch 26 Jahre bei diesem Biest aus.
Sie ist erblich belastet mit ihrer Psychose, und hat sich nicht behandeln lassen.
Sie hat die 2 Jungs auf mich gehetzt, ich hatte ein Leben gleich 0. Dann musste ich doch noch im Alter weg, nur weg von ihr, mein Leben war bedroht. Sie hatte
Psychose und lies sich nicht behandeln, es war einfach nicht mehr auszuhalten
Nun ich habe noch eine liebe,gute Freundin gefunden, wenn das nicht wäre, dann wäre ich schon tot.
Zu Matzers Frage: Ja, ich muss zahlen so lange ich lebe.
Zitieren
#8
Nun, wie wir hier sagen : Hinterm Pflug ist geackert !
Es tut nicht gut eine solche Geschichte zu lesen. Aber es nutzt Nix!

Was hälst Du davon :

(Letzter Absatz von @petrus) :

Wisch der Ollen auf ihre letzten Psycho Tage noch Eins aus. Nimm Deine gute Freundin (oder auch nicht) und nimm Deine Rente und laß Dich nieder wo es warm ist. Es gibt noch ein paar so schöne lauschige Plätzchen, wo Dich

1. niemand mehr belästigen wird
2. deutsche Rentner gerne gesehen sind ;-)
3. Du noch ein paar Jahre richtig schön das Leben genießen kannst von DEINER Rente.

Mensch! Du hast hier keine Kinder mehr für die Du bleiben solltest/möchtest
Nur noch eine kranke zänkische Ex und Richter die das selbige sind.

Wo bleibst denn Du ?

Also: Wäre es nicht schön, Ihnen den Effenberg (oder ist es jetzt der Steinbrück) zu zeigen?

P.S.: Sollte bis dahin Dich nochmal als 75jährigen Jemand bedrohen, also "Jungs" auftauchen, dann komme ich gerne mal vorbei und "rede" mit ihnen ;-)
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste