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Ich würde sagen, mit Antragstellung beginnt das Trennungsjahr, bin da aber bei weitem kein Experte.
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Etwas nebulös geschrieben. Wenn es dir nur um den Beginn des Trennungsjahrs geht, das ist das Datum ab tatsächlicher Trennung von "Tisch und Bett". Der Stichtag für Zugewinn- und Versorgungsausgeleich ist dagegen der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird.
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@papi: ok - wie das kleine p schon schrieb...ab trennung von kloh und bürste....
wichtig: wenn es irgendwie geht, lasse in den beschluß über das umgangsrecht auf jeden fall den passus einbauen, daß das gem. kind personelle kontinuität von BEIDEN elternteilen erfährt. wenn deine ex weiter wegziehen will, dann ist das enorm wichtig - hätte mir fast das genick gebrochen...
bb
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