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		Stimmt, ist aber soweit ich weiss noch nicht rechtskraeftig weil Berufung noch moeglich ist.
	
	
	
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		Derzeit geht es darum, die Inhalte in einer angemessenen Zeit zu entfernen. Angemessene Zeit ist fraglich, ein Anwalt meinte, es bedeutet ab wann der Seintenbetreiber die Postings wahrgenommen hat. 
So weit ich erfahren habe, würde das Thema auch für Facebook & Co gelten.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (14-10-2013, 15:35)kay schrieb:  Stimmt, ist aber soweit ich weiss noch nicht rechtskraeftig weil Berufung noch moeglich ist.
Wo stellt man denn nach dem EGMR Berufung?
	
 
	
	
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Keine Ahnung, bin ja kein Rechtsverdreher, hier steht es aber so: "Gegen das Urteil des EGMR kann Berufung beantragt werden."
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...27258.html
	 
	
	
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		14-10-2013, 23:51 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-10-2013, 02:53 von expat.)
		
	 
	
		Webseiten und speziell Foren mit gesellschaftlich kontrovers diskutierten Themen sind rechtlich tickende Zeitbomben. Der Gesetzgeber legt dem Betreiber Pflichten auf, die nach menschlichem Ermessen kaum zu leisten sind. Das ist natürlich praktisch für die Großen wie Facebook und Co, weil sie über gut geölte Rechtsabteilungen verfügen. Ein kleinerer Betreiber sitzt aber ständig unter dem Damoklesschwert. Für ihn wird es schnell existenzbedrohend.
So haben sie das geregelt, unsere feinen Juristen 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (14-10-2013, 23:51)expat schrieb:  Ein kleinerer Betreiber sitzt aber ständig unter dem Damoklesschwert.
Angst war schon immer ein schlechter Ratgeber. Wer's nicht übertreibt, hat nicht viel zu befürchten.
	
 
	
	
https://t.me/GenderFukc
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Schön war die Zeit, auch dies nun dem Ende zuneigt.^^

	 
	
	
Gruß, der kollektive Samenspender.. 
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!