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Volljährige Kids und Steuer
#1
Hallo Leutz !

Für das Steuerjahr 2012 hat sich ja was grundliegendes geändert.
Nämlich, daß Kids auch noch Kindergeldberechtigt sind, wenn sie sich in der Erstausbildung befinden und egal wie viel sie verdienen.

So, 2012 waren meine aus erster Ehe noch in der Erstausbildung und bekamen wieder beide Kindergeld, trotz eigenem Einkommen, wegen dieser Gesetzesänderung.
Somit ist ihr Existenzminimum gesichert und dann müßte doch mir auch der halbe Kinderfreibetrag pro Kind zustehen, obwohl ich keinen Unterhalt mehr zahle, wegen ihrem eigenen ausreichenden Einkommen.

Ich habe jedenfalls diesbezüglich mit der obigen Begründung Widerspruch eingelegt.
Denn das sind ja jetzt ganz andere Bedingungen als früher.
Da war das wegstreichen wegen dem Existenzminimum ja noch rechtens, aber jetzt nicht mehr.

Hat schon jemand Erfahrung damit gesammelt ?
Ist hier ein Steuerfuchs auf dem Gebiet anwesend ?
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#2
also jemand der nicht mindestens 2/3 des Unterhalts zahlt kann einfach der halbe Kinderfreibetrag weggenommen werden.

In der Einkommensteuererklärung kannst anstatt 0,5 einfach 1 eintragen und als Grund keine Unterhaltszahlung auswählen. Alles kein Problem, ging aber schon immer. Steht im Einkommensteuergesetz.

Der Witz ist ja auch wenn du kein Kindergeld bekommst für dein Kind.. Also meistens als Vater, musst du es im Zuge der Einkommensteuer zurückzahlen. (die Hälfte). Ausser du verdienst nicht so viel. Dann kannst deine nicht erhaltene hälfte behalten..

naja ich arbeite in dieser Branche

Aber versuche auf jeden Fall im Zuge deiner ESt erklärung den Kifreibetrag wieder einzutragen. Dann wirds Post vom FA geben. Dann kommts auf feinheiten an und ist vom Einzelfall abhängig.
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#3
Ja, das wäre die Frage, indem man erst einmal ausrechnen müsste, ob sich der Kinderfreibetrag bei Dir auswirkt. War nämlich auch nur ein Geschenk an Besserverdienende.
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#4
Die Kids habe ich bis 2011 immer bei der Steuererklärung angegeben.
Also Anlage Kind immer vollständig ausgefüllt.
2*0,5 Kids standen immer auf der Steuerkarte.
Ich bekam den Freibetrag noch nie gewährt, auch wenn ich Einspruch einlegte.
Halbes Kindergeld bekam ich auch noch nie.
Im Bescheid stand dann immer, weil ich das Existenzminimum der Kids mit meinem Unterhalt nicht decke, bekomme ich keinen Freibetrag.

Jetzt 2012 habe ich das mit den Kids weggelassen, weil das immer mit der Steuersoftware so das Ergebnis verfälscht.
Versuche es jetzt halt über den Widerspruch.
Könnte klappen, weil ich 2012 fast nur Krankengeld bekommen habe.

Aber beim Finanzamt ist man nun mal in Gottes Hand, wenn man nicht gerade ein Profi ist, denke ich.
Beispiel:
2011 hatte ich fast das gleiche Einkommen wie 2012.
Ich bekomme aus eine privaten BU noch ordentlich Geld, wenn ich krank bin.
2011 habe ich wegen Umzug bei einem anderen Finanzamt versteuert wie 2012.
Die haben den Ertragsanteil mit 5% versteuert.
Das jetzige Finanzamt hat den Ertragsanteil mit 0% versteuert.
Von dem was die Steuersoftware ermittelt weicht das eh immer gehörig ab.
Dieses Jahr waren es 350 Euro zu meinen Gunsten.
Einzelveranlagung natürlich.
Also mit was soll man denn dann da noch rechnen ?
Manchmal habe ich das Gefühl, die beim Finanzamt wissen selbst nicht so recht was sie tun ?
Zumindest, sobald es die Programm-Routinen ihres PCs verlässt.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#5
Da läuft hier einiges durcheinander:

@neuleben, was auf der Steuerkarte steht, muss sich tatsächlich nicht wirklich auswirken. Papier und Steuerkarten sind geduldig. Was zählt ist letztlich die zum Stichtag erstellte Einkommensteuererklärung.

Kindergeld bekommst Du ja als Unterhatspflichtiger bei dem die Kinder nicht wohnen, nicht in Form einer Auszahlung. Es wird ja lediglich im Rahmen der düsseldorfer Tabelle berücksichtigt, indem es vom Kindesunterhaltssatz abgezogen bzw. zur Hälfte berücksichtigt wird.

Wenn Du z.B. keinen oder keinen vollständigen Kindesunterhalt seinerzeit gezahlt haben solltest, dann kann das FA natürlich die Anrechnung des Kindergeldes hier auch streichen. Das Finanzamt kann durchaus an die Daten heran gekommen sein. Da muss nur Deine Ex ein bißchen drin herum gerührt haben.

Es wird auch nichts zurück gezahlt, wie es oben erwähnt wurde! Was denn? Es gibt auf der einen Seite Kindergeld und auf der anderen Seite den Kinderfreibetrag.
Der Kinderfreibetrag wirkt sich meist auch nur bei besser verdienenden aus, was ein weiteres Geschenk an die besser verdienende Zunft von Seiten unserer Politik war. Nur wurde das natürlich nie so publiziert.

Hier wird also seitens des Finanzamtes eine Günstigerprüfung gemacht.

Das heißt: Was ist für den Steuerpflichtigen günstiger? Das Kindergeld oder die Anrechnung des Kinderfreibetrages, also entsprechender Steuervorteil. Zum besseren Verständnis:
Es geht nicht um Auszahlungen oder gar um Rückzahlungen Deinerseits.

Ist also das erhaltene Kindergeld in Summe höher als der Steuervorteil im Rahmen des Kinderfreibetrages, verbleibt alles beim Alten. Der Empfänger des Kindergeldes (hier Deine Ex und nicht Du) hat das Kindergeld bekommen und dabei bleibt es.

Ist aber der Steuervorteil im Rahmen des Kinderfreibetrages höher als das erhaltene Kindergeld, so wird dieses (Kindergeld) vom Steuervorteil in Summe abgezogen und der verbleibende Steuervorteil kommt dem Steuerzahler zu Gute. Hieran kannst Du sehen, dass gering verdienende von dem Kinderfreibetrag gar nichts haben. Auch wenn er auf der Karte eingetragen ist, heißt das also nicht, dass er sich auch auswirkt.

Bezüglich Deiner Nachricht einmal einen Ertragsanteil von 5% und einmal von 0% errechnet bekommen zu haben, bleibt nur zu sagen, dass in einem Fall ganz sicher ein Fehler passierte, der aber hier so nicht geklärt werden kann, da Informationen fehlen.

Im Falle der Berufsunfähigkeitsrente die Du bekommst, ist das steuerlich relevant, da die Rente an sich zwar steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das ist eine komplizierte Berechnung.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte kann dadurch höher versteuert werden, indem sich der Steuersatz ändert. Nämlich nach oben.

Hier mal Rechenbeispiele:

1. Ehepaar / 1 Kind

zu versteuerndes Einkommen 40.000 € → Steuer (Tarif 2010) 5.402 €[3]
./. 1 Kinderfreibetrag 7.008 €
= zu versteuerndes Einkommen 32.992 € → Steuer (Tarif 2010) 3.568 €
= Steuerersparnis aus 1 Kinderfreibetrag 1.834 €
Anrechnung 1 Kindergeld 2.208 €
Das Kindergeld ist um 374 € höher als der Steuervorteil.


2. Lediger mit Unterhaltspflicht für 1 Kind

zu versteuerndes Einkommen 40.000 € → Steuer (Tarif 2010) 9.007 €[4]
./. 1/2 Kinderfreibetrag 3.504 €
= zu versteuerndes Einkommen 36.496 € → Steuer (Tarif 2010) 7.770 €
= Steuerersparnis aus 1/2 Kinderfreibetrag 1.237 €
Anrechnung 1/2 Kindergeldanteil 1.104 €
Die Steuerersparnis ist um 133 € höher als das anteilige Kindergeld.


Alles klar? Also nochmal: Auch wenn Du den Kinderfreibetrag auf Deiner Karte hast, so muss er sich NICHT auswirken!

Was den Kindergeldanteil für Dich angeht, so wird er vom KU-Satz der DD agezogen, wurde aber NICHT gewährt, da nicht der volle KU gezahlt wurde. So wäre es jedenfalls zu unterstellen.
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#6
Oh, vielen Dank !
Wusste es doch, hier hat es verborgene Talente !
OK, NICHT gewährt weil ich zu wenig Unterhalt in der Vergangenheit gezahlt habe.
Alles klar.

Aber was ist jetzt ?
Ich bin nicht mehr unterhaltspflichtig, also steht mir je das halbe Kindergeld für 2 Kids zu ?
Exe oder die Kids, keine Ahnung wer es derzeit kriegt, rückt das natürlich nicht raus.
Also müssten die 133 Euro aus deinem Beispiel *2, weil ich 2 Kids habe, bei mir steuermindernd für 2012 angesetzt werden ?
Da waren Beide noch in der Erstausbildung.

Oder ist es so, daß mit Volljährigkeit das Kindergeld den Kindern zusteht ?
Also sich bei mir steuerlich eh nicht mehr auswirken kann ?
Gemeldet sind die Kids noch bei Exe, obwohl sie dort schon lange nicht mehr wohnen, das weiß ich.

Bin mal gespannt, was das Finanzamt auf meinen Widerspruch wieder schreibt.
Immer interessant, wenn dann eine Azubine vom Existenzminimum das nicht gesichert wurde schwadroniert..................
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#7
A)

1. wenn der nicht mit den Kind zusammen lebende Elternteil das Kindergeld erhält, so muss er dieses Kindergeld an das volljährige Kind auszahlen.

2. wenn das volljährige Kind bei dem Elternteil lebt, der das Kindergeld bekommt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass dieses Kindergeld auch für die Verpflegung des Kindes verbraucht wird. Das Kind kann dann nicht auf die Auszahlung des Kindergeldes bestehen.

Eine besondere Situation wird vorliegen, wenn das Kind seinen Unterhaltsbedarf vollständig aus den eigenen Einnahmen bestreiten kann. Dies wäre immer dann der Fall, wenn das Kind ein so hohes eigenes Einkommen hat, dass der maximale Bedarf eines nicht mehr im Haushalt der Eltern lebenden Kindes von 640 € durch eigenes Geld gedeckt werden kann. In diesem Falle wird das Kind keinen Anspruch auf die weitere Auszahlung des Kindergeldes haben.

Hier bleibt es dann bei der Grundfunktion des Kindergeldes, wonach dieser staatliche Betrag der Entlastung beider Eltern dienen soll.

Damit taucht sofort die Frage auf, ob der Elternteil, der in diesen Fällen das Kindergeld erhält, die Hälfte davon an den anderen auszahlen muss. Ich würde sagen: JA.

B)

Die von Dir oben erwähnten 133 Euro sind ein Steuervorteil, weil ja Dein zu versteuerndes Einkommen durch den Kinderfreibetrag gemindert wurde.

Deine Formulierung lautete: "Also müssten die 133 Euro bei mir steuermindernd angesetzt werden.."

Selbst sogenannte Steuerfachleute kapitulieren regelmäßig bei den Begrifflichkeiten des deutschen Steuerrechts. Also Vorsicht ;-)
"Steuermindernd" wirkt sich der Freibetrag aus!
Er senkt Dein "zu versteuerndes Einkommen"
Dadurch senkt sich Deine "Steuerlast"
Und der "Steuervorteil" ist nun 133 Euro. (Es wurde ja das Kindergeld vom Steuervorteil im Ganzen abgezogen)

Alles klar?
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#8
"Also müssten die 133 Euro bei mir steuermindernd angesetzt werden.."
Ja richtig Nappo, so soll es sein !

Ich habe Widerspruchs-Eingangsbestätigung vom Finanzamt erhalten.
Sie wollen noch die Verdienstnachweise meiner Jungs.
Die habe ich und werde sie nächste Woche denen faxen.
Bin guter Hoffnung, denn beim Finanzamt am Wohnort bis letztes Jahr hatte ich als Sachbearbeiter immer Frauen.
Die haben gnadenlos abgelehnt.
So bald die das Wort Unterhalt lesen, zieht sich bei denen doch die Gebärmutter zusammen.
Jetzt ist am neuen Wohnort mein Sachbearbeiter zum ersten mal ein Mann !
Big GrinBig GrinBig Grin
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#9
Da kann ich aus eigener Erfahrung inzwischen ein Lied von singen................
Wann ist die nächste grüne Woche ? Will mich anmelden !

Zitat:Verloren im Steuer-Dschungel

Wer in Deutschland Steuern bezahlt, erlebt so manche Überraschung. Je nach Kommune oder Bundesland weichen Steuern voneinander ab
Sogar Experten verlieren den Überblick.
Und es wird Jahr für Jahr immer komplizierter.
.
Er berichtet von „grünen Wochen“, bei denen Steuererklärungen ohne Prüfungen durchgewinkt werden. Alle Verantwortlichen wissen das, hängen das aber nicht an die große Glocke.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/rec...10572.html
neuleben
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