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Trennung, Scheidung, nicht bezahlbarer Kindesunterhalt
#26
Hallo Leute!

Bei mir gibt es ein Update!

Ich konnte mich mit ihr einigen und sie pfiff das JA wieder zurück.
Alles ok....ich zahlte 150€ KU bei nur 1160€ netto Monatslohn.

Dann verlor ich Mitte July meinen Job und war ALG1-Empfänger. Ich konnte noch einen weiteren Monat KU zahlen aber nun diesen Monat ging es nicht. Bei 820€ ALG1 reicht es vorne und hinten nicht.

Sie wird nun wieder zum JA gehen und UV beantragen.

Sie wohnt in unserer alten Wohnung die recht gross und teuer ist. Sie verdient auch 1500-1600€ netto und kommt mit KU und Kindergeld auf knappe 1900€ 2000€! Sie meinte damit kommt sich nicht klar und ich solle Geld auftreiben. Schon toll wie man nach 11Jahren mit einem umgeht. Naja.....jetzt wird sie ja ihr wahres Gesicht zeigen.

Daher jetzt meine Fragen:
Also.....darf sie weiter in der teuren Wohnung (über 700€ Miete) weiterleben und trotzdem UH beantragen? (ich denke ja)
Muss ich trotz 820€ ALG1 UH zahlen?


Gruß
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#27
Sie darf wohnen, wo sie will.

Du könntest dein ALG I mit ALG II aufstocken. Ich persönlich zahl gar nichts.
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#28
Ja, darf sie.
Kommt drauf an - hast du inzwischen einen Titel unterschrieben?
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#29
Hi!

Nein. Bisher ist niemand an mich rangetreten.

gruß

@ALG2 liegt unter meinem ALG1! Also kein Bedarf bei mir sichtbar.
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#30
Zitat:@ALG2 liegt unter meinem ALG1! Also kein Bedarf bei mir sichtbar.

Immer schön zu lesen, dass andere es besser wissen.
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#31
Erstmal würde ich locker bleiben. Lass sie zum JA gehen, lass die rechnen. Warte erstmal ab.
Und wenn sie dann mit einer UH-Summe abgewackelt kommen, geh zum JC und stocke auf.
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#32
Das aufstocken würde (je nach Rechner den ich dazu nutze) nichts bringen...oder 52€ Plus bringen.

Im besten Falle bekomme ich 52€ mehr und unterliege aber den vollen Hartz4-Sanktionen! nee...das ist nichts für mich.
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#33
Man fragt sich ja immer, warum die Leute, die es ja immer besser wissen nicht besser durchs leben kommen. Nee...das ist nichts für mich.
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#34
wie meinen?
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#35
(12-09-2013, 20:35)Anonymous schrieb: Ich konnte mich mit ihr einigen und sie pfiff das JA wieder zurück.

Einigung zwischen den Eltern ist immer das Beste. Aber nun ist wieder die Unterhaltsvorschusskasse mit im Boot und die werden mit aller Macht versuchen, Geld von dir zu bekommen. Bei 820 EUR ALG bist du mit minestens 20 EUR leistungsfähig, aber rechne damit dass die wieder alle Tricks anwenden, um mehr aus dir herauszuholen.

Deine Fragen sind schon beantwortet. Grundsätzlich meine ich, dass deine weitere Strategie weiterhin am Besten die Aufstockeroption ist. Such dir einen neuen ähnlich bezahlten Job und lass die Arbeitsagentur Unterhalt bezahlen.

(12-09-2013, 21:00)iglu schrieb: Immer schön zu lesen, dass andere es besser wissen.

Spiel nicht zickige Ex :-) Du schreibst viel, das den Leuten hilft. So etwas verdient Applaus. Mit mehr Gelassenheit, vor allem gegenüber Vätern die unter Druck sind und nicht so den Überblick haben ist das noch optimierbar.
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#36
Ok...ich danke dir.

Ja, die Einigung war super wo ich noch Arbeit hatte....aber nun kann ich diese 150€ nicht mehr auftreiben. Bin selbst total wütend darüber aber ich werde nicht kriminell nur um ihr weiter die grosse Wohnung zu finanzieren.
Mir schwant ich hab was übersehen, oder? Sonst würde iglu nicht in Rätseln schreiben, oder?

Ein neuer Job ist in Aussicht der dann den vollen Mindestunterhalt ergeben würde. Also ich denke und hoffe das der neue Job nur 4-8Wochen braucht.
Liegt nicht an mir....das Probearbeiten war super.

(12-09-2013, 22:52)p schrieb: Deine Fragen sind schon beantwortet. Grundsätzlich meine ich, dass deine weitere Strategie weiterhin am Besten die Aufstockeroption ist. Such dir einen neuen ähnlich bezahlten Job und lass die Arbeitsagentur Unterhalt bezahlen.

Wie meinst du das genau?
Ich soll mir einen 6h-Job suchen wo ich 800€ verdiene?


Gruß
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#37
Genau,

such dir einen Teilzeitjob. Davon zahlst du Unterhalt. Der von dir gezahlte Unterhalt steht dir dann ja nicht mehr zur Verfügung und wird sozusagen erstattet. Da du ja arbeitest und das Lohnabstandsgesetz greift hast du dann noch wesentlich mehr durch die Aufstockung als ein nicht arbeitender AlgII-Empfänger. Umgangskosten werden ebenso bezahlt und du hast ein Anrecht auf größeren Wohnraum. Temporäre Bedarfsgemeinschaft.

Dafür muß der Unterhalt aber tituliert sein. Wenn du weisst das du so einen Job sicher hast kannst du auch den Mindist-Unterhalt titulieren. Wenn du mit Ex einigermaßen gut kannst lässt sich sowas gut mit Hilfe von Umgangsvereinbarungen regeln.
Wenn ihr clever seid stimmt ihr euch genau ab wie der Umgang geregelt werden muss damit alles hinhaut.

Also dann so: Kind glücklich weil viel Zeit mit entspannten Papa, Mutter glücklich weil Mindest Unterhalt und Unterstützung durch dich, du glücklich weil Kontakt zum Kind und genug Geld und nicht kaputtarbeiten.
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#38
Zitat:such dir einen Teilzeitjob. Davon zahlst du Unterhalt.

Um mich vom nicht ganz unberechtigten Vorwurf der Zickigkeit ein wenig freizusprechen wiederhole ich noch einmal, dass man auch ALG I aufstocken kann.
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#39
(13-09-2013, 00:06)Absurdistan schrieb: Genau,

such dir einen Teilzeitjob. Davon zahlst du Unterhalt. Der von dir gezahlte Unterhalt steht dir dann ja nicht mehr zur Verfügung und wird sozusagen erstattet. Da du ja arbeitest und das Lohnabstandsgesetz greift hast du dann noch wesentlich mehr durch die Aufstockung als ein nicht arbeitender AlgII-Empfänger. Umgangskosten werden ebenso bezahlt und du hast ein Anrecht auf größeren Wohnraum. Temporäre Bedarfsgemeinschaft.
Dafür muß der Unterhalt aber tituliert sein.

Ok.....sollte ich den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen (272€)? Oder abwarten was das JA schreibt?
Dann danach zum Jobcenter gehen und ALG2-Empfänger nebst Sanktionen werden. Ok.
Wie berechne ich anteilige Umgangskosten und woher weiss ich das diese richtig berechnet wurden.....einen Anwalt sollte ich wohl schon einschalten, oder?
Grösseren Wohnraum will ich nicht...hab mit Mühe und Not meine kleine Wohnung gefunden und eingerichet.
Wer berät mich in meinem Interesse denn nun was ich beantragen kann? Die vom JA sicher nicht.....die sind blinde Männerhasser!
Aber das Jobcenter, oder?

Den Unterhalt zu titulieren....davon wurde mir immer von allen (mir freundlich zu gewandten Seiten) abgeraten. Und du sagst ich solle es tun. Hmmm.


Gruß


PS: Entschuldigt mein leicht naives Auftreten......aber mit der ganzen Marterie hatte ich bisher nix zu tun und es überrollt einen im ersten Moment einfach nur.
Also habt bitte Geduld mit mir! ; )
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#40
Die Titulierung ist natürlich schon irgendwo ein Strick, den man sich nicht gerne um den Hals legen lässt.

Nur kann der Unterhaltsberechtigte diesen verlangen und bekommt ihn dann auch und aufstocken und dir den Unterhalt quasi vom Jobcenter ersetzen lassen, kannst du auch nur mit tituliertem Unterhalt.
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#41
Brauchst dich nicht zu entschuldigen. Von dem scheinheiligen, widersprüchlichen Scheiß haben nur Betroffene oder die Helferindustrie ne Ahnung.

Als aktiver Vater möchtest du doch sicherlich auch am Alltag deines Kindes teilhaben. Dies bedeutet Umgang auch in der Woche. Um die enge Bindung zu halten kannst du nur Teilzeit arbeiten. Das Jobcenter wird dich nicht auffordern den Umgang einzuschränken. Sanktionen hast du dann eher nicht zu erwarten. Du bist ja berufstätig und würdest durch Jobwechsel wahrscheinlich auch nicht mehr verdienen.
Also Bewerbungsmaßnahmen, 1 Euro Jobs, irgendwelche Kurse, oder das massenhafte vorlegen von Bewerbungen fällt weg.
Nervig ist bestimmt das ständige Belegen von Umgangsfahrtkosten u.s.w.

Ohne Titel geht Aufstocken nicht. Das ist der Haken. Es geht bei dir aber um den Mindestunterhalt. Da drumherum zu kommen wenn Jugendamt beteiligt ist, ist schon schwer.

Wenn du mit deiner Ex kannst empfehle ich:
1. ihr klar machen das du bereit bist die Doppelbelastung aus vollem Barunterhalt + Betreuungsunterhalt zu leisten, sie hat dadurch mehr Zeit für sich und das Kind hat guten Kontakt zum Vater.

2. Umgangsvereinbarung mit Ex machen
3. Teilzeitjob beginnen
4. kostenlos beim Jugendamt titulieren
5. Unterhalt überweisen (an Ex nicht JAAngel), Antrag bei Job-center stellen,
6. wahrscheinlich nicht ganz korrekten Leistungsbescheid hier besprechen.
Angaben ohne Gewähr

Was war mit Wechselmodell?
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#42
Hier mal eine Berechnung von Skipper mit meiner damaligen Situation:

Gesetzt:
Brutto 1700 €,
Netto 1196 € (nach WISO Gehalt)
8 Tagen/Monat Umgang, Kind ist Teil der BG
470 € angemessene Warmmiete für 1-Personen-Haushalt (Vater und Kleinstkind)
(535 € angemessene Warmmiete für 2-Personen-Haushalt (Vater und Kind))
gem. Fachanweisung des Jobcenter HH,
titulierter gesetzlicher Mindest-KU 225 €.

Bedarf:
374 € Vater
58 € Kind für 8 Tage Umgang (RL 219 € * 8/30)
50 € Reisekosten für Umgang
470 € Warmmiete (1 Personenhaushalt)
---
952 € Grundbedarf

Einkommen:
1700 € Brutto
1196 € Netto (etwa)
-100 € Grundfreibetrag
-230 € Freibetrag für Erwerbstätige, min ein Kind im Haushalt
-225 € Mindest-KU
---
641€ anrechenbares Einkommen

Bedarf gegen Einkommen:
952 €
-641 €
---
311€ Leistungsanspruch, 'Aufstockung'

Ergebnis:
1196 € Netto
311 € Aufstockung
---
1507 € Gesamt-Zufluß
-470 € Miete
-225 € KU
---
812 € zum Leben für Vater mit Kleinkind (Miete und KU bereits bezahlt!!!)

Rechtsgrundlagen
- insbesondere §§ 11 SGB II
- Fachanweisungen für JC HH
.
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#43
Skippers Berechnung würde das eine oder andere Update vertragen. Ist er eigentlich abgesoffen oder wo treibt er sich herum?
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#44
Raid, ein geldwerter Vorteil ist nicht die Befreiung von GEZ-Gebühren,
sondern die Anrechnung von z. B. Sachbezügen auf deine Grundsicherungsleistungen. Der Einkauf bei der Tafel wäre schon eher
etwas, das in die Richtung geht. Für die Bedürftigen hat erfreulicherweise das BSG zwischenzeitlich die Anrechnung von Tafeleinkäufen
auf den Regelsatzanteil für Ernährung untersagt.

Wo wir gerade bei geldwerten Vorteilen sind: Da hat meine Kommune dann den Steueranteil meines Dienstwagens als Einkommen in meiner
Berechnung mit eingepreist. Damit zahle ich das Fahrzeug jetzt dreimal: Ans Finanzamt, für den Unterhalt und jetzt noch im Leistungsbezug.
Eigentlich müssten die jetzt sogar noch was von mir wiederbekommen.

Leider habe ich auch keine Ahnung, wie man eine ALG-Berechnung mit
variablen Parametern durchführt. Ich bin schon froh, das ich das gerade noch für mich selber ausrechnen kann. :/

Die zigtausen Rechner im Netz taugen aber nix. Irgendwo fehlt immer
ein Teil, der für eine individuelle Berechnung wichtig wäre. Die Programme können allenfalls Nährungswerte liefern.
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#45
Hallo Jungs!

Danke für eure Hilfe.

Update zu meienr Lage:

Heute kam der neue Bescheid vom JA.
Der KU-Vorschuss wurde ab 01.09.13 beantragt in Höhe von 180€! Man setzt mich mit diesem Schreiben davon in Kenntnis. Ok.

Was sollte ich jetzt mit dem Auskunfts- und Ermittlungsbogen machen?
Wenn ich den ausfüllen muss....wie verhindere ich ein versehentlich falsches ausfüllen mit dazugehörigen Nachteilen?

gruß
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#46
hi!

Wer sich mit diesen Auskunftserteilungsbögen auskennt, soll sich hier mal melden.
Das wäre super.


Gruß
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#47
Die Bögen sind von JA zu JA verschieden.
Was du meines Wissens nach angeben musst/solltest:
- Postadresse
- Einkommen nebst Nachweis darüber (Arbeitgeber ggf. schwärzen)
- sonstiges Vermögen
- sonstige Unterhaltsverpflichtungen

Was die in keinem Fall was angeht:
- Einkünfte einer Partnerin
- dein Arbeitsvertrag

Im Zweifelsfalls scan den Bogen und stell ihn hier ein, dann kann man sehen, welche Angaben sonst noch gefordert werden.

Prinzipiell gibst du mal alles an, was die UH-Pflicht senken könnte. Lügen oder wesentliche Dinge verschweigen würde ich nicht, im Zweifelsfalls fragen die schon nochmal nach.

Wenn du dir wegen dem Bogen unsicher bist, schreib alles in eigenen Worten auf, zum Ausfüllen von Formularen bist du nicht verpflichtet.
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#48
http://666kb.com/i/cijgbfvh8jdt0kzvo.jpg
http://666kb.com/i/cijgbrqk4qm06viqs.jpg
http://666kb.com/i/cijgc1h0u6z91uwtg.jpg
http://666kb.com/i/cijgcbfitl0ptnan8.jpg
http://666kb.com/i/cijgckqbqamb3mv8k.jpg

Danke für deine Hilfe! ; )

gruß
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#49
Hallo Anonymer,

am besten mal die tFAQ lesen (Abschnitt Jugendamt).
Zitat:Die Fragebögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben. Das gilt auch für alle anderen angeforderten Informationen von Behörden. Alles was diesen Organisationen die Arbeit erleichtert ist zu unterlassen.
Am besten noch mit falscher Grammatik, Zeichensetzung und Rechtschreibung Smile
Im Forum gibts schon ein paar lustige Beispiele. Einfach mal die Suchfunktion bemuehen.
Viel Erfolg!
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#50
Hi ExDeutscher!

Ja das hab ich schon gefunden. Werde auch Freitextig antworten. Nur bin ich mir noch nicht sicher was ich angeben muss und was nicht.
Nicht das mir durch unwissenheit Nachteile enstehen.


Gruß
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