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Zitat:Es war alles nur erfunden: Eine inzwischen 33-jährige Frau hat vor Gericht in Memmingen zugegeben, ihren Vater zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt zu haben. Der Mann hatte wegen der Vorwürfe sieben Jahre im Gefängnis gesessen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/er...30583.html
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Is klar:
7 Jahre Kosten für die Haft, danach Schadenersatz für die 7 Jahre an einen zu Unrecht verurteilten Mann.
Mal vom menschlichen Leid abgesehen, darf der Staat (also wir Steuerzahler) jetzt zahlen.
Wer hat's verursacht: eine gehässige Alte, die ihre Tochter aufgestiftet hatte.
Strafe/Konsequenzen für die beiden? Null, Null.
Das ist dann die neue gefühlte Gerechtigkeit in D
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bei missbrauchsvorwürfen sind anschuldigung und verurteilung eins. das ist wie im mittelalter bei den hexenprozessen. selbst bei erwiesener unschuld ist es sehr schwer danach wieder in sein normales leben zurück zu finden.
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(29-10-2013, 14:57)expat schrieb: selbst bei erwiesener unschuld ist es sehr schwer danach wieder in sein normales leben zurück zu finden.
unmöglich - nach 7 Jahren läuft das Leben anders weiter. Früher vorhandene Qualifikationen sind verloren und die vorherige Sozialisation ebenfalls. Man ist 7 Jahre älter und kann bei null anfangen mit dem zusätzlichen Makel der letzten 7 Jahre im Lebenslauf. Ein schönes Beispiel ist H.Arnold - nach Entlassung aus der Haft war er Hartz IV Bezieher und ist nie wieder auf die Beine gekommen, bevor er dann tot von seinem Fahrrad fiel.
Hier sind noch ein paar Beispiele:
Unschuldig im Gefängnis (justizkacke.de)
https://t.me/GenderFukc
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Die Süddeutsche schreibt einen ausführlichen Artikel darüber: http://www.sueddeutsche.de/bayern/vergew...:#comments
Die Lügnerin wird noch gelobt: "Zuvor hatte sie der Tochter Respekt für ihren Mut ausgesprochen. "Wir zollen Ihnen Respekt, dass Sie diesen Weg gegangen sind." Strafrechtliche Konsequenzen wegen ihrer Falschaussage hat die junge Frau nicht mehr zu erwarten, der Vorgang ist verjährt."
Es war wohlgemerkt nicht die Justiz oder ein Anwalt oder neue Ermittlungen oder neue Beweise - nein, einzig und allein die Tochter hat das neue Verfahren möglich gemacht. So lief es damals: "Als sie sich trennten, habe ihre Mutter sie gegen den Vater aufgehetzt."
Es ist also nicht so, dass die Roben irgendwie genauer hinsehen oder wieder gelernt haben, was das Wort "Beweis" bedeutet, sondern allein das schlechte Gewissen der Lügnerin war für die Wiederaufnahme verantwortlich. Es würde mich mal interessieren, wieviele wegen Vergewaltigung Verurteile im Gefängnis sassen oder sitzen, in deren Verurteilung keine Beweise vorhanden waren, sondern nur die altbekannte Pseudo-"Glaubwürdigkeit". Die Antwort auf diese Frage kenn ich schon: So eine Statistik gibt es nicht, wird nicht erhoben.
Die Statistiker sind halt alle vollauf damit beschäftigt, die Lohnlüge zu fälschen oder die Zahl besonders krummer Bananen pro Kiste zu erheben...
Man muss das so sehen: Aus der Sicht des Regimes müssen die Gefängnisse in D mindestens zu 70% ausgelastet sein, sonst rentieren sie sich nicht. Und nicht vergessen: die Gefangenen arbeiten im Gefängnis fast für umsonst bzw. für wenig Geld. Da sind erfundene Geschichten bei der Justiz willkommen.
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Stimmt so nicht ganz:
(29-10-2013, 13:57)MitGlied schrieb: Is klar:
7 Jahre Kosten für die Haft, danach Schadenersatz für die 7 Jahre an einen zu Unrecht verurteilten Mann. ...
Für den gezahlten Schadensersatz kann die Falschbeschuldigerin durchaus in Regress vom Staat genommen werden, was ich bei der Gebährerin von mittlerweile 3 Kindern allerdings als (fast) aussichtsloses Unterfangen einschätze.
Auch der falschbeschuldigte Vater könnte zivilrechtlich die (verlorene) Tochter in Regress nehmen, was vielleicht sogar schlauer wäre ...
Ich hätte als Betroffener wenig Bedenken in diesem Fall.
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Wenn da nichts zu holen ist, nutzt auch das Zvilrecht nichts. Wäre ich dieser Vater, würde ich vorsichtig sein. Alte Lügen zurückzunehmen ist einfach, wenn man dafür straflos bleibt. Die Tochter soll das nächste Jahrzehnt erst einmal mit tätiger Reue verbringen, bevor da irgendein Versuch von Aufarbeitung des persönlichen Verhältnisses ins Auge gefasst werden kann. Sieben Jahre Gefängnis plus fünf Jahre Führungaufsicht - tätige Reue würde kräftiges Engagement darstellen müssen, um dem auch nur ein bisschen etwas entgegenzusetzen.
So lange zu warten, bis die Lüge verjährt ist - das setzt der auslösenden Lüge noch einen drauf. Wenn die Dame erst dann den Mund aufmacht, nachdem sie ihren dicken Hintern vor den Folgen der eigenen Lügen in Sicherheit gebracht hat, dann sind ihre Worte nach wie vor wertlos. Vielleicht hat sie Schiss, dass sie nur den Pflichtteil erbt und will deshalb gut Wetter machen. Ich misstraue dieser Jammerei über das eigene Versagen.
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29-10-2013, 22:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-10-2013, 22:11 von StrengGeheimerInformant.)
Tja, @p
tätige Reue einer Täterin? Ich sehe, ähnlich wie du, eine eiskalte Berechnung dahinter. Die Falschbeschuldigerin und Ex-Tochter wird sicherlich genau wissen, was sie da tut. Und auch warum: Um ihr 'vermeintlich' vorhandenes Gewissen zu beruhigen!
Dazu passen ja auch die Auftritte vor Gericht: "... unter Tränen ...", "... ihre Mutter hat sie ..." und was man sonst noch so für Schmonzes lesen muss.
Dieses nun selbst s.g. 'Mutter' brachte schonungslos den Großvater der drei Enkelkinder, also ihren eigenen Vater, für viele Jahre hinter Gitter - und das wird dieser hoffentlich nicht vergessen haben. Und sicherlich wird diese Borderlinerin genau wissen, wann sie sich 'erleichterte' - nämlich nach der Verjährung.
Und genau aus eben diesem Grunde würde ich mir sie zur Brust nehmen
- aber nicht an die selbige.
Einfach erbärmlich konstruiert,
nun plötzlich ein Gewissen zu haben!
Eine ruinierte Familie in D und (in spe) mehr ...
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Moralische Reinwaschung zum Nulltarif mit einer roten Schleife dran würde ich ihr jedenfalls nicht ins Geschenkkörbchen legen. Sie hat eine schwere, sehr schwere Bringschuld gegenüber Vater und Gesellschaft aufgeladen, schöne Worte reichen da nicht um das abzuarbeiten. Mit Führungsaufsicht war der Vater 12 Jahre in den Fängen der Justiz, da hat sie längst fröhlich mit ihrem Lover Kinder produziert und heile Familie gespielt. Sicher kommt wieder das übliche Argument, das arme Kind sei damals halt im Elternstreit zerrieben worden. Leider war das arme Kind längst eine reife Frau und die manipulierende Mutter war tot, als das Vater noch im Gefängnis oder unter Führungsaufsicht war. Da hatte sie sie halt noch die Hosen voll, weil ihre Lüge noch nicht verjährt war. Der Papa kann ja so lange weiter hinter Gittern brummen, kein Problem, ist er ja gewöhnt?
Wo bleibt eigentlich das ansonsten unvermeidliche Geplärre der Justizministerinnen nach Verschärfungen? Vergewaltigung hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen. Wo bleibt die Gleichberechtigung? Dann muss auch die Falschbeschuldigung derselben Verjährungsfrist unterfallen.
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29-10-2013, 22:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-10-2013, 22:56 von StrengGeheimerInformant.)
Das ist der Punkt:
(29-10-2013, 22:30)p schrieb: .. Wo bleibt eigentlich das ansonsten unvermeidliche Geplärre der Justizministerinnen nach Verschärfungen? Vergewaltigung hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen. Wo bleibt die Gleichberechtigung? Dann muss auch die Falschbeschuldigung derselben Verjährungsfrist unterfallen.
Genau dieses wurde heute in diversen Kommentaren zu den 'Leidartikeln' in den Medien zurecht thematisiert.
Aber es ist wie mit der Bigotterie beim Thema Beschneidung: Alles halb so wild, so lange es nicht Täterinnen betrifft.
Zum ersten Absatz deines Kommentares: Das sehe ich genau so.
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29-10-2013, 23:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-10-2013, 23:55 von StrengGeheimerInformant.)
Der Massenmord an Vätern:
raid schrieb:Da ich es am eigenen Leib wegen einer Ex erlebt habe und noch heute Alpträume deswegen habe und mein Leben zwar läuft, aber auf Sparflamme und ich mich nach dieser Zeit ungelogen 30 Jahre älter fühle, wünsche ich solchen Frauen aus ganzem Herzen und aus vollster Überzeugung mit viel Herzblut, dass sie aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden und ihre Tat behandelt wird wie versuchter Mord!
Danke für deine offenen Worte und es tut mir leid, was du da erlebt hast und nun immer noch durchleben musst. Letztendlich muss man konstatieren, dass es mehr ist, als ein "versuchter Mord". Es ist am Ende eine Vernichtung und Auslöschung. Lass dich davon nicht noch weitere 30 Jahre älter machen, als du dich ohnehin (und leider) schon fühlst.
Zum Thema - und zu meiner Überschrift:
"Der Massenmord an Vätern in Deutschland"
Dort geht es teilweise zwar um andere Dinge, es ist aber trotzdem lesenswert!
(und daher etwas OT)
Falschbeschuldigung ist und bleibt (zumindest) seelischer Mord.
Und @p hat recht: Gesetze angleichen und nicht relativieren!
Wenn eigene Kinder dich 'töten' (um zum Thread zurück zu kommen), dann liegt es nicht nur in der Verantwortung derer Mütter - sondern auch an der berechnenden Psyche, solcher zwischenzeitlich erwachsen gewordenen Falschbeschuldigerinnen. Da ist nichts mehr mit *mimimi* oder *heul doch*. Punkt.
Aber Täterinnen sind immer das Opfer,
denken sie dann wohl (zurecht?)
Der Fehler liegt im System!
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(29-10-2013, 22:30)p schrieb: Wo bleibt eigentlich das ansonsten unvermeidliche Geplärre der Justizministerinnen nach Verschärfungen? Vergewaltigung hat eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen. Wo bleibt die Gleichberechtigung? Dann muss auch die Falschbeschuldigung derselben Verjährungsfrist unterfallen.
In diesem Fall hätte sich eine längere Verjährungsfrist für das Opfer katastrophal ausgewirkt: Dann hätte er nämlich vermutlich auf seine Rehabilitierung noch länger warten müssen, weil anzunehmen ist, dass die Tochter eben immer bis zum sicheren Ablauf der Verjährungsfrist mit ihrer Aussage gewartet hätte.
In dem Fall hätte dem Vater am besten eine möglichst kurze Verjährungsfrist geholfen.
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Dieser Logik nach solle man Falschbeschuldigung grundsätzlich straffrei stellen, damit sich die Täterinnen und Täter eher trauen, eine Lüge zuzugeben. "Ätschebätsche, war nur Spass. Tschüss dann mal!".
Das Beste wäre eine Rechtspflege, die sich des offenbar ach so unwichtigen Wörtchens "Beweise" erinnert, dann würde die Frage nach Verjäghrungsfrsiten gar nicht erst aufkommen.
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(30-10-2013, 16:38)p schrieb: Dieser Logik nach solle man Falschbeschuldigung grundsätzlich straffrei stellen, damit sich die Täterinnen und Täter eher trauen, eine Lüge zuzugeben. "Ätschebätsche, war nur Spass. Tschüss dann mal"
Ausgangspunkt war Deine Frage, weshalb es kein "Geplärre" nach
Verschärfungen im Sinne einer längeren Verjährungsfrist gebe. Und meine Erklärung dafür ist eben, dass es für den aktuellen Fall eine kontraproduktive Maßnahme gewesen wäre.
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Da wäre ich mir längst nicht so sicher wie du. Der Anwalt beim Wiederaufnahmeverfahren war Kachelmanns Schwenn. Es hätte auch gut sein können, dass der die Wiederaufnahme erfolgreich ganz ohne die späte Reue von Lügen-Töchterlein durchgezogen hätte, das hat er schon öfters erfolgreich ohne initiale Reueanfälle von Falschbeschuldigerinnen getan, nicht zuletzt auch im pressebekannten Fall Ralf Witte/Wulfhorst.
Möglicherweise war genau dies und dieser Anwalt der wahre Auslöser, dass sich das Töchterlerin der Wahrheit besonnen hat. Hätte sie das nicht, wäre sie wesentlich schlechter dagestanden wie mit einem richterlichen Lob jetzt. Eine verlängerte Verjährungsfrist hätte damit zu wesentlich mehr Gerechtigkeit geführt, aber nichts an der Situation des Vaters jetzt.
Noch ein Indiz für die These "Tochter kriegt Kniezittern, weil Vater Wiederaufnahme mit Spitzenanwalt organisiert": Wenn so klare Aussagen der Tochter am Anfang von allem gestanden hätten wie sie sie im Verlauf das Verfahrens machte, dann hätte der Vater gewiss nicht den extrem teuren Schwenn engagiert. Dann hätte ein Wald & Wiesen Anwalt vollauf genügt.
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(30-10-2013, 21:38)p schrieb: Da wäre ich mir längst nicht so sicher wie du.
Das kommt aber davon, dass Du gerne ohne Anhaltspunkte spekulierst.
(30-10-2013, 21:38)p schrieb: Der Anwalt beim Wiederaufnahmeverfahren war Kachelmanns Schwenn. Es hätte auch gut sein können, dass der die Wiederaufnahme erfolgreich ganz ohne die späte Reue von Lügen-Töchterlein durchgezogen hätte
Wohl kaum. Für die Wiederaufnahme müssen strenge Kriterien vorliegen, z.B. neue Beweismittel. Anders als beim von Dir genannten Fall Witte gab es keine neuen Erkenntnisse außer der Aussage der Tochter von 2009. Nur durch diese konnte das Verfahren wieder aufgerollt werden.
Im Übrigen scheint der Vater selbst sich sehr viel weniger auf Rache aus zu sein als so manche hier:
Er hoffe, dass es wieder möglich sein wird, zu seiner Tochter und ihrer Familie ein normales Verhältnis aufzubauen. "Ich bin dankbar, dass meine Tochter den Mut gefasst hat, noch zur Wahrheit zu finden."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/er...30618.html
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31-10-2013, 02:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-10-2013, 02:24 von expat.)
was da gelaufen ist weiss niemand. es gibt in jedem fall einen auffälligen zeitlichen zusammenhang zwischen dem auftauchen des spitzenanwalts und dem geständnis der tochter. im übrigen hilft schwenn auch immer wieder leuten die kein geld haben. eventuell war das ja auch ein mandat was er kostenlos übernommen hat.
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(30-10-2013, 22:02)raid schrieb: Mir fällt auf, dass mit Frauen in diesem Land sehr gerne Kuschelkurs veranstaltet wird, egal ob in Bezug auf Umgangsboykott oder Falschverdächtigungen.
ts ts .. sag doch nicht sowas. Nachher glaubts noch einer.
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(31-10-2013, 02:24)expat schrieb: es gibt in jedem fall einen auffälligen zeitlichen zusammenhang zwischen dem auftauchen des spitzenanwalts und dem geständnis der tochter.
Woher weißt Du das? Die Frau widerrief ihre damalige Aussage 2009 auf Anraten ihrer Psychologin. Die Wiederaufnahme des Verfahrens war dann in 2013 auf der Basis der Aussage der Frau von 2009.
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(31-10-2013, 00:15)Theo schrieb: Das kommt aber davon, dass Du gerne ohne Anhaltspunkte spekulierst.
Ich schreibe ja auch offen, dass es Gedankenspiele sind, allerdings durchaus aufgrund von Anhaltspunkten.
Das tust du unzulässigerweise nicht, deine Behauptung über die Folgen einer längeren Verjährungsfrist ist eine unbelegte Spekulation, die du uns als Faktum mit logischem Zusammenhang verkaufen willst, den du gar nicht nachgewiesen hast.
(31-10-2013, 00:15)Theo schrieb: Wohl kaum. Für die Wiederaufnahme müssen strenge Kriterien vorliegen, z.B. neue Beweismittel.
Spekulation. Wo stand, dass Schwenn den Fall nicht angenommen hätte und die Wiederaufnahme gescheitert wäre, wenn die Tochter nicht ausgepackt hätte? § 359 StPO kennt übrigens eine ganze Reihe von Begründungen. Lies mal den Artikel und die darin enthaltene Kritik an den Gutachten. Die Wiederaufnahme im Fall Witte begann über ein neues Gutachten, das die Unglaubwürdigkeit der Hauptzeugin in Frage stellte. Erst als die Wiederaufnahme bereits lief, kam neues Beweismaterial auf den Tisch - das die Staatsanwaltschaft in einem unglaublichen Fall von Rechtsbeugung zurückgehalten hatte. Wie die Strafanzeige von Schwenn dazu ausging, ist mir leider nicht bekannt.
(31-10-2013, 00:15)Theo schrieb: Im Übrigen scheint der Vater selbst sich sehr viel weniger auf Rache aus zu sein als so manche hier:
Die Unterstellung eines billigen Rachbedürfnisses wäre allerdings eine ziemlich armselige Spekulation. Wieso wäre die Verlängerung der Verjährung auf das Niveau der falschangezeigten Taten blosses Rachbedürfnis statt Gerechtigkeit? Mit dieser zusammenhanglosen Behauptung könnte man auch ebenso freischwebend behaupten, die Verjährungsfristen für andere Taten, z.B. Vergewaltigung wären viel zu lang, schliesslich sei spätestens nach ein paar Jahre alles nur noch billige Rache.
Ich stelle nur fest, dass Politiker angesichts von Straftaten die es in die Medien schaffen ständig von allen möglichen Verschärfungen plärren. In diesem und in anderen Fällen höre ich nichts von Polikern, auch nicht über die zugrundeliegende Frage der praktizierten Mechanik des Strafrechts bei Vergewaltigungen. Seltsame Stille!
Die Verjährungsverlängerungen bei Vergewaltigung sind übrigens ein sehr interessantes Thema. Die Hemmung der Verjährung würde nämlich erst kürzlich verlängert, vom 18. auf das 21. Lebensjahr. Eingeführt wurde die Hemmung bis 18 überhaupt erst am 30.6.1994, unter grossem politischen Getöse.
Wo bleibt die Diskussion und Forderungen auf der anderen Seite, der Seite von Falschbeschuldigungen zu diesem Straftatbestand?
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ich seh es nicht als rache, wenn eine falschbeschuldigung - speziell dann, wenn sie für das opfer sehr negative konsequenzen hatte - rechtlich geahndet wird. momentan ist falschbeschuldigung in missbrauchsfällen für die mädels ebenso bequem wie folgenlos. eine freischuss geht immer und wenn's nicht klappt ist auch egal.
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Rache ist ohnein etwas Persönliches, der Begriff ist hier fehl am Platze. Das Strafrecht ist ja gerade angetreten, um Ausübung von Gerechtigkeit in die neutrale Hand eines Dritten zu legen und damit Rache zu verhindern: Nicht der Geschädigte oder sein Clan bestraft Täter, sondern der (hoffentlich) Staat. Ein Rechtsstaat übt keine Rache aus, sondern Gerechtigkeit.
So ist das selbstverständlich auch bei einer Falschbeschuldigung. Und um Ängsten entgegenzutreten, eine lange Verjährung könnte ein Problem sein: Gestaltet es als Antragsdelikt. Der Vater hätte dann entscheiden können, ob er sie dafür noch anzeigt oder nicht. Da er ja offenbar einen gewissen Frieden mit ihr gefunden hat, wäre sie vermutlich auch nicht angezeigt worden. Für Lügnerinnen wäre das trotz Verlängerung der Verjährung eine gute Motivation, einen Frieden zu erreichen. Aber dass die eigenen Handlungen auch Konsequenzen und Verantwortung bedeuten, das wäre damit deutlicher geworden.
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(31-10-2013, 16:38)p schrieb: Ein Rechtsstaat übt keine Rache aus, sondern Gerechtigkeit.
Ein Rechtsstaat spricht geltendes Recht und übt keine Gerechtigkeit aus. Deswegen wissen auch Anwälte nicht mal im Ansatz, wie ein Richter entscheidet, weil das Recht alle Optionen offen läßt.
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Wichtig ist, das es der Staat übernimmt und nicht den Leuten selbst überlässt. Das tut er, um das Racheprinzip zu verhindern. Diese Idee war überhaupt der Anfang der Rechtssprechung in den ersten Staaten vor vielen tausend Jahren.
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