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Sorgerechtsentzug bei noch verheiratetem Eltern?
#1
Hallo zusammen,

Exe beantragt das alleinige Sorgerecht für den jüngsten Sohn (die beiden Älteren sind schon volljährig) mit der Begründung "Psychoterror". Nur weil ich in Zukunft für eine ausländische Firma arbeiten werde und Exe befürchtet, beim Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt eventuell Einbußen hinnehmen zu müssen. Diese Tatsache versetzt meinen Jüngsten angeblich derart in Panik, dass er angeblich die Sorgerechts-Übertragung auf die Mutter wünscht.

Das Kind selbst möchte nicht zwischen die Fronten geraten und hält sich lieber etwas zurück; ich respektiere diesen Wunsch und dränge im Augenblick nicht auf Umgang (Umgangsregelung existiert nicht, wir sind ja noch nicht geschieden).

Typischer Fall von PAS. Das Kind wird mißbraucht für die finanziellen Inetressen der Mutter.
Hat sie damit Aussicht auf Erfolg?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
Der Jüngste wird sich wahrscheinlich mal Richtung seiner älteren Gechwister orientieren.
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#3
Dann ist es gelaufen- die Älteren halten zur Mutter.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
(25-06-2012, 12:05)Austriake schrieb: ich respektiere diesen Wunsch und dränge im Augenblick nicht auf Umgang
(...) Hat sie damit Aussicht auf Erfolg?
Wenn Du derart lasch reagierst und das Kind in quasi vorauseilendem Gehorsam bereits jetzt aufgibst, was soll Deine Frage dann überhaupt ?
Hätte ich nicht - zeitweise auch gegen den Willen des Kindes - immer dem Kampf um Umgang höchste Priorität eingeräumt, hätte mein Kind seinen Vater längst verloren.
Ist natürlich vom Alter abhängig, wie alt ist denn der jüngste Sohn ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#5
Genau, was willst Du mit dem Sorgerecht, wenn Du schon freiwillig auf Umgang verzichtest?

Unterhalt und Umgang haben normalerweise nichts miteinander zu tun - "Exe missbraucht Kinder für finanzielle Interessen".

Mit den volljährigen Kindern wurde ich mal ein Gespräch suchen. So blöd können die ja nicht sein, oder?
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#6
Doch, die sind leider so. Ob blöd oder von der psychopathischen (HPS) Mutter so manipuliert und emotional erpreßt, ist im Ergebnis egal.

Der Sohn, um den es geht, ist 16. Er selbst hat mir vor einigen Monaten in einer e-mail "die Freundschaft" gekündigt. Ihm wurde das Hin- und Hergezerre im Scheidungskrieg, der Mißbrauch und die Instrumentalisierung einfach zu viel. Der Umgang war in den Monaten zuvor mit den Euch allen bekannten Methoden von der KM sabotiert worden. Immer kam was ungeplantes dazwischen, dann war er über Nacht plötzlich erkrankt etc.pp.

Wegen der letzten beiden Jahre bis zur Volljährigkeit sollte man bezüglich Sorgerechts eigentlich keinen Aufstand mehr machen. Weder von mir noch von der KM aus. Deren krankes Hirn lässt ein friedliches nebeneinander aber nicht zu, also wird wieder ein Richter und ein Jugendamt bemüht......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Kaempfe um Deine Kinder. Ich würde das nicht vor Gericht tun, dazu sind sie schon zu alt. Zu einem Sorgerechtsprozess um einen 16-jährigen würde ich nicht mal erscheinen. Wozu soll das gut sein? Um zu entscheiden, ob er Abitur machen soll oder nicht?

Fahre alle Deine Schilde ein, egal was sie sagen, tun oder getan haben. Liebe Deine Kinder ohne Vorbehalte, ohne Bedingungen, egal was auch immer passiert sein mag und zeige Ihnen das. Gebe nicht auf. Ich würde mein Kind niemals aufgeben, egal, was es sagt oder tut.

Ich kenne die Details Deiner Scheidung naturgemäß nicht, vergiss die Ex und fokussiere Dich auf Deine Kinder..
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#8
(29-06-2012, 08:09)Austriake schrieb: Der Sohn, um den es geht, ist 16.
O.K. da kann mann nicht mehr viel erreichen, zudem mit einer HPS-Mutter ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#9
@Austriake; der Sohn ist 16. Reine Zeit- und Ressourcenverschwendung, soll sich doch die Mama am Familiengericht lächerlich machen.
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#10
So,

komme gerade zurück vom Gericht. Folgende Situation:

da Exe seit Jahren die Scheidung erfolgreich verzögert (Trennung im März 2010!), habe ich ihr vorletztes Jahr zu Ostern eine Ansichtskarte aus einem karibischen Land geschickt - was bei ihr einen Beinahe-Nervenzusammenbruch ausgelöst hat.

Rachsüchtig, wie Exe nun mal ist, konnte sie das nicht auf sich beruhen lassen und hat deshalb als "Strafaktion" die Übertragung des Sorgerechts für unseren Jüngsten, 16 Jahre alt und soeben mit der Realschule fertig, auf sie alleine beim Familiengericht beantragt.

Wohlgemerkt, wir sind noch verheiratet. Da einem Elternteil das Sorgerecht entziehen zu wollen ist schon ein verwegenes Vorhaben.

Deshalb wurde Sohnemann auch von Mutti entsprechend vorbereitet und geimpft, angeblich will jetzt Sohnemann mit mir nichts mehr zu tun haben und verlangt daher die Übertragung des Sorgerechts alleine auf seine Mutter.
Sei es drum - der Richter hat heute keine Entscheidung gefällt, aber einen hinterfotzigen Trick versucht, vor dem ich alle hier warnen möchte:

Als Protokoll hat er ins Tonband diktiert: es wird ein Beratungsgespräch zwischen Sohn und Jugendamtsmitarbeiter geben. Danach, wenn Sohn noch will, ein Dreiergespräch mit mir. Wenn Sohn nicht will, dass es ein Dreiergespräch gibt, dann stimmt der Vater der Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter zu.

Nur- so habe ich das nie gesagt. Ich habe dem Richter gesagt, dass er nach diesen Vermittlungsgesprächen zu entscheiden hat, und ich gegen seine Entscheidung wahrscheinlich keine Rechtsmittel einlegen werde - weil ich das Ganze für überflüssig und unnötig halte.

Gegen das Tonbandprotokoll habe ich protestiert, der Richter hat es dann zurückgespult, neu diktiert (wie von mir gesagt) und dann erst abgeschlossen.
Im Übrigen habe ich ihm versprochen, dass ich ihm seine Entscheidung nicht abnehmen werde - er ist Richter, er hat zu entscheiden, und zwar im Sinne des Kindeswohls.

Wollte das hier nur zur Kenntnis geben.

Austriake

P.S.: Ansonsten läuft das alles wie bekannt: mir als Vater wird jeder Umgang und Kontakt verwehrt; wenn der Junge dann doch mal bei mir anruft sieht er sich dem Psychoterror der Mutter ausgesetzt, und da lässt er es dann lieber. Und dann wird vor Gericht behauptet, der Vater kümmert sich sowieso nicht um seinen Sohn.....altbekanntes Muster. Nur- in meinem Fall ist der Richter selbst Scheidungsvater und kennt das alles aus eigener Erfahrung.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
Update:

Jugendamt hat ein Vermittlungsgespräch mit meinem Sohn geführt. ich habe ein Kurzprotokoll (halbe DIN A4-Seite) erhalten; demnach will Sohn derzeit keinen Kontakt mit mir, weil die Eltern immer noch nicht geschieden sind und er nicht "zwischen die Fronten" geraten will. Ein Dreiergespräch mit mir wird es also nicht geben. Später will Sohn vielleicht mal Kontakt zu mir aufnehmen, jetzt aber noch nicht....etc.pp.

Ungeachtet des Inhalts dieses Gesprächs - Sohn lehnt Kontakt ab, weil er "unparteiisch" bleiben will, macht sich damit aber zum Parteigänger seiner Mutter - wird die weitere Vorgehensweise interessant. Da kein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt stattfinden wird, stimme ich auch der Übertragung der alleinigen Sorge auf die Mutter nicht zu. So protokolliert während der Verhandlung am 27.06.2013. Jetzt nuss der Familienrichter entscheiden, im Sinne des Kindeswohls. Im parallel laufenden Scheidungsverfahren beruft sich ja die KM auf dauernde Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung als Folge der Trennungs-/Scheidungsproblematik. Sie befindet sich in andauernder psychiatrischer Behandlung, immer im Wechsel ambulant / stationär. Derselbe Richter, der mit ihrem Begehren nach unbefristetem nachehelichem Unterhalt befasst ist, derselbe Richter hat jetzt über die Übertragung der alleinigen Sorge zu entscheiden.

Für den Fall, dass dieser Richter das alleinige Sorgerecht einer psychisch gestörten Mutter überträgt: hat hier jemand einen guten Kontakt zur Skandalpresse? Ich habe Lust dazu, daraus ein öffentliches Skandälchen zu machen. Nützt mir zwar nichts, aber der lila Pudel von Richter soll seinen Karriereknick haben. (Obwohl - wer in einer kleinen Kreisstadt als männlicher Richter das Familiengericht darstellen muss, der gehört sicher nicht zu den Überfliegern in seinem Beruf....).

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
als Männlicher Richter könntest du Glück haben und er wurde noch nicht kastriert. Vielleicht zeigt ja Cojones und ist auf deiner Seite

[Bild: cochones.jpg]
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#13
Das hat mit "männlicher Richter" absolut nichts zu tun.

Mein, mit Abstand bester Richter, bzw. einzig gute Richter war eine Richterin.

Ich behaupte, der Anteil an Volldioten ist unter den Geschlechtern bei den Richtern relativ ausgewogen.
Irgendwo zwischen 80% und 95%.
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#14
(17-07-2013, 09:17)Austriake schrieb: Für den Fall, dass dieser Richter das alleinige Sorgerecht einer psychisch gestörten Mutter überträgt: hat hier jemand einen guten Kontakt zur Skandalpresse?

Ich habe darüber gelesen, das die psychische Erkrankung
einer Mutter nicht zwingend ihre Erziehungsfähigkeit in Frage stellt.
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#15
Wenn es keine tatsächlichen Gründe für den Sorgerechtsentzug gibt (ich habe jedenfalls keine gelesen) wäre ich auf die Begründung für den Entzug wirklich gespannt. Ich würde da aber auch nichts mehr machen...das Ganze hört sich so ziemlich unsinnig an.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(17-07-2013, 10:04)Sixteen Tons schrieb: Ich habe darüber gelesen, das die psychische Erkrankung
einer Mutter nicht zwingend ihre Erziehungsfähigkeit in Frage stellt.

Stimmt. Es steht nur in dem medizinischen Gutachten zum Gesundheitszustand der KM wörtlich drin, dass sie völlig unmotiviert ist, kaum noch ihren Haushalt schafft und keinen Sinn mehr im Leben erkennen kann........

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
(17-07-2013, 10:43)Austriake schrieb: ...dass sie völlig unmotiviert ist, kaum noch ihren Haushalt schafft und keinen Sinn mehr im Leben erkennen kann........

Sarkasmus an: Dann ist es wirklich an der Zeit, "Ihrer Göttlichkeit Mutter" ein Kinderopfer darzubringen... Sarkasmus aus

Natürlich kann einem Deine EX leid tun... und so ganz ist wol nicht von der Hand zu weisen, dass sich Dein Sohn für seine Mutter verantwortlich fühlt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
(17-07-2013, 10:04)Sixteen Tons schrieb:
(17-07-2013, 09:17)Austriake schrieb: Für den Fall, dass dieser Richter das alleinige Sorgerecht einer psychisch gestörten Mutter überträgt: hat hier jemand einen guten Kontakt zur Skandalpresse?

Ich habe darüber gelesen, das die psychische Erkrankung
einer Mutter nicht zwingend ihre Erziehungsfähigkeit in Frage stellt.

Ich kenne einen Fall, da ist die Mutter hochgradig psychsich gestört (schwerste Depressionen, Suizidabsichten usw), die Kinder bleiben trotzdem bei ihr.

Unausgesprochener Gedanke der Professionen (bis hin zur Richterin): Solch einer Frau kann man nicht auch noch die Kinder nehmen. Dann würde sie völlig zusammenbrechen. Kinder als Therapieersatz.
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#19
Tja-

meine Exe hat eine Histrionische Persönlichkeitsstörung, die ist aber nicht Gegenstand des medizinischen Gutachtens. Wer diese Persönlichkeitsstörung kennt, der weiß warum.

Es ist ja nachvollziehbar, dass eine Frau mit HPS alle möglichen "Hilfstruppen" um sich schart und für ihre Zwecke nutzt. Das gehört zum Krankheitsbild. Wenn Histrioniker alleine gelassen und isoliert werden, ist der Suizid die logische Folge.

Aber müssen sich meine Kinder zeitlebens in Abhängigkeit von dieser Person halten lassen, nur weil die nicht mit sich alleine zurecht kommt?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#20
(17-07-2013, 10:57)Lullaby schrieb: Kinder als Therapieersatz.
Leider allgemein übliche Praxis deutscher Familienrichter und nicht nur mir hinlänglich bekannt.

(17-07-2013, 11:19)Austriake schrieb: Wenn Histrioniker alleine gelassen und isoliert werden, ist der Suizid die logische Folge.
Das ist so aber nicht zutreffend.
Bei einer HPS ist Suizidalität nicht unbedingt zwangsläufig vorhanden.

Nun bleibt abzuwarten, wie der Richter entscheidet.
Bei einem 16-jährigem wird er vermutlich keinen Umgang gegen den "Willen" des Kindes anordnen, inwieweit dies auch seine Sorgerechtsentscheidung beeinflusst, wirst Du abwarten müssen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#21
So-

der Richter hat in der Sorgerechtssache immer noch nicht entschieden; da ich mit der Mutter immer noch verheiratet bin, haben wir auch gemeinsames Sorgerecht.

Heute bekomme ich eine Einladung zu einem Gespräch beim Jugendamt; es geht um die Jugendgerichtshilfe. Gegen meinen Sohn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat nach BtMG.

Sollte ich daven den Richter informieren, der das Sorgerecht zu entscheiden hat?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#22
(24-10-2013, 17:13)Austriake schrieb: Sollte ich daven den Richter informieren, der das Sorgerecht zu entscheiden hat?

Ich würde das lassen. Euer Sohn wird in ein paar Monaten 18. So wie es ausschaut, will der Richter die Sache durch Aussitzen lösen. Und selbst wenn es einen Beschluss zugunsten Deiner Noch-Frau gibt, bedeutet das lediglich, dass sie das Sorgerecht dann für wenige Monate allein hat. Dagegen anzukämpfen wäre mir keinen Briefbogen wert.
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#23
BtmG ist ja recht vielfaeltig. Ev. haben sie ihn ja nur mit einem Joint erwischt, das ist letztendlich Kavaliersdelikt und interessiert niemanden wirklich. Hat er aber 10K Koks im Kofferraum gehabt, sieht das anders aus.... Find erstmal raus was da wirklich Sache ist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#24
Der Fall nimmt vielleicht eine interessante Wendung-

ich werde anstreben, meinen Jüngsten zu mir zu holen, weg aus dem Dunstkreis seiner Mutter und seines Umfelds, das ihn zu diesen Straftaten gebracht hat.
Ich miete eine Wohnung am Ort seines Arbeitgebers, und wir machen eine kleine, feine Männer-WG auf, Vater und 17jähriger Sohn. Wenn der Junge mitmacht, ziehe ich das durch.

So- wenn das so Realität werden sollte, ändert sich die Situation für die Kindsmutter dramatisch. Dann wird sie unterhaltspflichtig; ihr Einkommen besteht laut Vergleichsbeschluss des OLG Stuttgart aus folgenden Quellen:

- Kindergeld 184.- Euro
- fiktives Einkommen 400.- aus geringfügiger Beschäftigung ( sie hätte ihren 400.-Euro-Job während der Trennungsphase weiter machen können, wollte aber lieber einen auf psychisch krank machen. Aber auch mit Depressionen kann man Regale einräumen im Supermarkt, meinte der Richter...)
- Wohnvorteil in unserem Haus 1.000.- Euro monatlich lt. OLG Stuttgart
- monatlicher Trennungsunterhalt 733.- Euro lt. OLG Stuttgart.

Tatsächlich hat sie nur den TU und das Kindergeld, sowie den Kindesunterhalt in Höhe von 215.- Euro (Azubi-Vergütung wird seit September aufgerechnet), also heute netto 733.- + 184.- + 215.- = 1132.- Euro bei mietfreiem Wohnen auf 220 qm.

Wenn der Junge zu mir zieht, wird die KM unterhaltspflichtig, und zwar aus einem Netto-Einkommen von 2.122.- Euro (TU + fikt. Einkommen + Wohnvorteil). Tatsächlich hat sie aber nur noch die 733.- Euro, wenn der Sohn bei mir ist. Abzüglich dem Kindesunterhalt, den sie wird leisten müssen. Sieht aus, als wenn die Einkommensfiktion meiner Exe auf die Füsse fällt...

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#25
Warte lieber ab, ob der Knabe überhaupt will. Und wenn, dann wirds nicht mehr lange bis zum 18. Geburtstag sein, dann ändert eh wieder vieles. Die Ex kann ihre Pflichten verzögern oder aussitzen.
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