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hallo väter!
folgende situation:
exe (brasilianerin) möchte mit kind über ostern nach BR. seit neuestem muß kind, wenn doppelte staatsbürgerschaft vorliegt, mit reisepass BR nach BR einreisen.
sie hat nur reisepass-D. ich müßte mit den BR-reisepass beantragen und alle formalitäten für eine evtl. rückführung bei rumbocken der ex im voraus erstellen.
frage:
1. exe zahlt keinen unterhalt an mich, (habe abr und die kleine wohnt bei uns)
2. sie will ticket buchen und in raten zahlen
3. frage: wenn das jugendamt erfährt wo gebucht, bei welcher airline etc., kann es eine pfändung ausbringen?
4. exe arbeitet so, daß sie keinen unterhalt zahlen muß und somit leistungsunfähigkeit durch JA bestätigt wurde.
warscheinl. muß erstmal ein titel erstellt werden.
was meint ihr?
bb
netlover
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Hallo netlover,
also, da schrillen bei mir alle Alarmglocken. Kannst Du ausschliessen, dass Deine Exe Euer Kind nicht einfach in Brasilien behaelt?
Im uebrigen ist es wieder mal "nett" zu lesen, wie Frauen einfach keinen KU zahlen und so locker damit durchkommen.
Wenn Sie zwei Flugtickets nach Brasilien zahlen kann (>1500 Euro), dann soll sie auch KU zahlen..
Gruss
Clint
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@ netlover,
ta tun sich ja Abgründe an Versäumnissen auf. Wieso existiert über den Kindesunterhalt kein Titel? Ob die Exe im Augenblick tatsächlich vollstreckbar resp. leistungsfähig ist, ist doch vorläufig erst mal egal. Wenn du einen Titel erwirkst, dann hast Du Exe dreissig Jahre lang am Haken. Wenn du auf das Geld vom KU verzichten kannst, gut. Aber mit Titel ist Exe viel leichter zu handhaben - wenn sie nicht spurt, Vollstreckung!
Das Kind für eine Reise nach BR würde ich sowieso nicht der Mutter überlassen. Dass kein Reisepass existiert, ist doch glückliche Fügung, oder nicht?
Austriake
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Wert des Flugtickets ca. 1500 Euronen. Stornogebuehr irgendwas zwischen 20 und 90%. Das sich da niemand die Muehe machen wird den Restwert zu pfaenden, kannst Du Dir denken.
Wenn die Exe in Brasilien bleibt, wird es EXTREM schwierig werden Dein Kind zurueckzubekommen. Die ganzen tollen Abkommen sehen alle schoen auf dem Papier aus, in der Praxis laeuft das ganz anders, speziell ausserhalb Europas. Ich waere da sehr vorsichtig.
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Gibt es solide Gründe für eine Annahme, dass sie mit dem Kind in Brasilien bleiben würde? Wenn nicht, gibts auch keinen Grund, mit einem Reisepass rumzuzicken.
Für eine Pfändung von Flugtickets sehe ich keine Chancen. Es ist eh dumm, das Pferd vom Schwanz her aufzuzäumen. Beende deinen und den Schlendrian der Ex und gehe systematisch vor: Klage auf Kindesunterhalt mit besonderer Betonung ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Wenn das nicht gelingt, ist dein Weg schon wieder zu Ende. Wenn es gelingt und sie pfändbare Werte hat, dann kannst du einen Pfändungsversuch machen. Meistens aber sinnlos.
Zu den Flugtickets: Weitaus die meisten Flugtickets sind keine indossablen Papiere, damit gilt auch §831 ZPO nicht. Über den Wert bei einer Rückgabe entscheidet die Fluggesellschaft, es könnte sein dass sie nach Pfändung wertlos sind. Dann hättest du Geld verbrannt und der Mutter einfach etwas zerschlagen, wovon niemand einen Nutzen hat. Welche Begründung könnte es für so eine Aktion geben?
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(07-11-2013, 10:31)p schrieb: Gibt es solide Gründe für eine Annahme, dass sie mit dem Kind in Brasilien bleiben würde? Wenn nicht, gibts auch keinen Grund, mit einem Reisepass rumzuzicken.
Oh doch, es gibt einen triftigen Grund, keinen brasilianischen Reispass erstellen zu lassen.
Wenn das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft hat und einen deutschen Pass (soweit habe ich alles richtig verstanden, oder?), dann kann das Kind 90 Tage in Brasilien bleiben. Das reicht doch für einen Besuch, oder?
Ich selber bin ja auch mit meinem deutschen Pass völlig problemlos nach Sao Paulo und wieder zurück gekommen.
Einen brasilianischen Reisepaß für das Kind braucht die Kindsmutter nur, wenn sie was anderes vorhat als einen Besuch in Brasilien von maximal 90 Tagen Dauer.......
Austriake
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Dann habe ich das falsch verstanden. Ich meinte, aus n.s undeutlicher Schilderung herauszulesen, dass es für die Reise einen Pass braucht, für Kinder einen eigenen. Braucht es keinen, dann gibts auch keinen Grund einen auszustellen oder einer Ausstellung zuzustimmen.
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also - es ist so:
kind hat doppelte staatsbürgerschaft und gem. gesetz, muß ein kind aus mischehe .../BR mit dem BR-paß einreisen, das ging früher problemlos nur mit D-reisepass, aber die policia-civil setzt dieses gesetz eben jetzt zu 100 % um
also: das mit dem flugticket - hatte ich auch schon so im kopf...
also: kindesunterhalt: laut auss. JuA - wird zwar ein titel erstellt, dieser aber auf 0 und nix heruntergesetzt, wenn der counterpart leistungsunwillig ist, dafür ist er nicht vollstreckbar.
frage: wenn titel bestehen würde, auch auf 0 und nix im nachhinein wegen leistungsunwilligkeit gesetzt - könnte dann auch nach fiktiven einkommen gepfändet werden?
klar - ich verstehe, daß die mutter nach BR will, sie will auch wieder zurück, sie war schon mal während der trennung in BR, aber mich ärgert, daß sich die [Unterschreitung des Mindestniveaus] immer wieder auf das jammerpotential zurückziehen, während die väter sich im analogen fall selbst auf einer galeere verdingen müßten!
bb
netlover
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WEGEN LEISTUNGSUNWILLIGKEIT wird ein Titel NICHT VOLLSTRECKT?????
Das ist die Nachricht des Tages -welches Jugendamt?
Austriake
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naja - so die aussage des JA in ED....
titel würde festgesetzt, ABER wegen leistungsunfähigkeit auf NULL gesetzt...
also so habe ich das erklärt bekommen! deswegen habe ich keinen titel beantragt...
helft einem juristischen laien....
bb
netlover
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Da hat man dir Mist erzählt oder du hast es falsch verstanden. Stufe 1: Unterhaltsforderung stellen, Unterhaltsforderung vollstreckbar machen. Dieses Papierchen, mit dem sie vollstreckbar wird, nennt sich Titel. Stufe 2: Sie zahlt oder du vollstreckst.
Eine Vollstreckbarkeit über Null Oiro goibt es noicht.
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ja - hab ich verstanden, aber was ist - wenn exe unter 950 netto verdient? da kann ich doch den titel an die wand nageln!
bb
netlover
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Das halbe Forum ist aus Sicht der Pflichtigen voll davon, was passiert wenn man nicht genug verdient und hier im Thread wurde das auch schon gesagt: Trotzdem fordern, auf fiktives Einkommen verweisen wenn sie ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt. Erst einmal die Forderung amtlich machen, anschliessend sehen ob man vollstreckt.
Gedanken an eine Vollstreckung sind verschwendet, solange noch nicht einmal die rechtlichen Voraussetzung dafür vorliegen.
Natürlich sind Chancen gering. Wenn du mit einer Brasilianerin ein Kind produziert hast, die womöglich weder mit Sprache noch Ausbildung richtig fit ist, ja dann ist tatsächlich nicht zu erwarten, dass sie zur gutverdienenden fleissigen Unterhaltszahlerin mutiert. Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten, Stichwort "Aufstocker".
Übrigens ein gutes Beispiel, dass es auch umgekehrt ein Schuss ins eigene Knie ist, sich mit Damen von irgendwoher einzulassen, die voraussichtlich ein Minus auf dem hiesigen Arbeitsmarkt darstellen. Meist steht man dann ohne Kind, dafür mit heftigen Unterhaltspflichten da. Aber auch umgekehrt läuft es mies, wenn das Kind mal beim Vater bleibt: Unterhaltsverweigerung sieht man diesen Damen leichter nach und genug verdienen können sie eh nicht.
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@p: es sind keine rachegedanken, wir haben auch schöne zeiten gehabt!
das stelle ich hiermit klar!
ich habe ihr ganz klar gesagt, wenn kind bei pappa, wird mama genauso zahlen, wie papa für kind - als kind bei mama! da sind die latinas alle gleichgestrickt....
bb
netlover
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Rache ist dir keinesfalls vorzuwerfen. Du bist in der glücklichen Lage, das Kind zu haben, dahinter verblasst sowieso alles. Solltest du einen guten Verdienst haben (hast du?), dann könnte auch aufgrund dessen die Ex vor Gericht bei der Barunterhaltspflicht weicher angefasst werden.
Was Ankündigungen und Absprachen nach Trennungen noch wert sind, weisst du vermutlich auch...
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(07-11-2013, 15:53)netlover schrieb: da sind die latinas alle gleichgestrickt....
bb
netlover
Mag sein. Trotzdem ist mir eine Latina lieber als zehn germanische Walküren....aber das ist jetzt Offtopic.
Austriake
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