06-08-2008, 12:56
Thread aus den früheren Beiträgen:
Nachdem das Gesetz nun genehmigt ist und am 1.9.2009 in Kraft tritt, sollte man sich darauf vorbereiten.
Letztes Jahr hatte ich im pappa.com Forum schon darüber geschrieben, die Entwürfe sind seither kaum verändert worden:
- Aus dem bisher erfolglosen Instrument des Verfahrenspflegers wird ein Verfahrensbeistand; zusätzlich wird ein Umgangspfleger geschaffen. Verfahrensbeistände werden sogar für einige Verfahren verpflichtend. Offenbar der Versuch, den Personen der Rechtsindustrie noch mehr Umsätze zu bescheren, noch mehr "Helfer" und Dritte in die Verfahren zu packen.
- Neue Regelungen über die Abänderung von Unterhaltstiteln. Wie sich das in der Praxis auswirkt, ist mir noch unklar. In einem Punkt gibt es eine Verschärfung, eine Abänderungsklage soll nur bei Änderungen zulässig sein die nach dem letzten Verfahren eingetreten sind. Etwas, das beim ersten Verfahren übersehen wurde kann nicht als Begründung für eine Abänderung gelten. Interessanterweise taucht über die Änderungen beim Unterhaltsverfahren kaum etwas in den Pressemeldungen auf.
- Grosse Änderungen bei den Gerichtskosten, es wird ein eigenes "Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)" entstehen. Bei einigen Kindschaftssachen bleibt das Niveau in etwa gleich, für die meisten anderen wird es massiv steigen. Pauschale Verfahrensgebühren werden eingeführt. Wir kriegen also "Preisschilder".
- Für alle Unterhaltssachen wird künftig Anwaltszwang eingeführt! (§ 106 III 1 FamFG) Bisher waren erst 61% in Verwandtenunterhaltssachen von einem Anwalt vertreten. Während bereits nach Bekanntgabe der ersten Entwürfe der FamFG die Anwälte Zeter und Mordio geschrieen haben, weil kinderlose Kurzzeitehen ohne Anwalt geschieden werden können sollen (diesen Punkt haben sie bereits durch ihr Geschrei erfolgreich zu Fall gebracht), herrscht zu diesem gravierenden kostenerhöhenden Punkt in den Medien und der Rechtsindustrie dunkles, schwarzes Schweigen. Zypries wird die Ehrenmedaillie der Anwälte für ihre Umsatzsteigernden Massnahmen bekommen.
- Wegfall der weiteren Beschwerde zum OLG. Auch das wird gravierende Auswirkungen haben. Begründung ist die Einsparung von OLG Richterstellen. Das entspricht dem Gesamttrend in der Justiz, den Instanzenweg so früh wie möglich zu beenden. Hammer drauf und fertig, Amtsrichtermurks festzementiert.
- Das Fallbeil der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen soll ausgebaut werden, um nachfolgende Hauptsacheverfahren zu vermeiden. Eine attraktive Sache für Unterhaltsempfängerinnen, in Zukunft wird noch schneller zugeschlagen und gepfändet. Ausgerechnet vom Anwaltszwang befreit ist das Verfahren der einstweiligen Anordnung (§ 106 III 2 Nr. 1 FamFG)!
- Das Gericht kann (und muss manchmal) künftig problemlos selbst Auskünfte bei allen Unterhaltsangelegenheiten nach belieben einholen z.B. bei Finanzamt und Arbeitgeber. In Kombination mit dem gläsernen Steuerpflichtigen, dem gläsernen Bankkunden wird der Unterhaltsverpflichtete so gläsern, dass er schon verurteilt und gepfändet ist bevor er selber weiss, was er eigentlich verdient.
- Die Unterlagen, die man für Prozesskostenbeihilfe einreicht sollen künftig vom Gericht direkt an den Antragsgegner gehen können (§ 106 FamFG) Aus das ist ausdrücklich zum Vorteil der Unterhaltsberechtigten geplant.
- Das Gericht kann künftig Verpflichtungen aussprechen, finanzielle Veränderungen von selbst mitzuteilen. Auch dies unter dem Prinzip "Der Gesetzgeber ist bestrebt, das Unterhaltsverfahren im Interesse des Unterhaltsberechtigten und der öffentlichen Leistungsträger möglichst zu straffen". Mal sehen, ob davon nicht etwas nach hinten losgeht und auch von Unterhaltspflichtigen genutzt werden kann.
- Positiv: Unterhaltsempfänger können sich nicht mehr in allen Fällen pauschal darauf berufen, zu Unrecht kassierten Unterhalt verbraucht zu haben und deswegen aller Verpflichtungen zur Rückzahlung frei zu sein (§ 252 FamFG). Man wird sehen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.
- Einer der grössten schwachsinnigen Regelungen, dass trotz Eintritt der Volljährigkeit weiter Unterhalt vollstreckt werden kann, wird ausdrücklich bestätigt und fortgeführt.
- Der Einsatz von Ordnungsgeld statt Zwangsgeld in Umgangssachen wurde schon kräftig betrommelt. Jedoch: Die Festsetzung eines Ordnungsmittels soll unterbleiben, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat ("Kind weigert sich"). Da es bisher in der Praxis fast nie Zwangsgeld gab, wird es auch kein Ordnungsgeld geben. Ausserdem ist in diesen Fällen ein zusätzliches vorheriges Vermittungsverfahren vorgeschrieben.
- ein interessanter -positiver- Nebenpunkt: Wenn die Ex umzieht und bereits ein Gericht eine Umgangsregelung ausgesprochen hat, bleibt dieses Gericht für die Vollstreckung zuständig. Das herumhüpfen von Gericht zu Gericht und somit Verzögern durch Umzüge, sattsam bekannt von Borderline-Exen wird dadurch erschwert (§ 93 I FamFG).
- Das Familiengericht wird in Zukunft auch für Gewaltschutzsachen zuständig (§ 90 I Nr. 4 FamFG).
- bessere Vollstreckung von Vergleichen, war bisher in §33 FGG gar nicht vorgesehen (§ 90 bis 104b FamFG). Generell werden Vergleiche noch stärker gefördert.
- Festsetzung von Zwangsgeldern wird vereinfacht, wenn Auskünfte in Unterhaltssachen verweigert werden( § 104a FamFG).
Nachden in den Medien einige "Zuckerle" über die Reform lanciert wurden, sehe ich dieses Reformwerk bei genauer Betrachtung als hochproblematisch und in vielen Punkten als katastrophale Verschlechterung für Bürger und Väter an. Es wird eigentlich kaum etwas verbessert, stattdessen steigen Kosten, werden Instanzwege beschnitten, der Zugriff auf Verpflichtete noch weiter verstärkt, grenzenloser Schwachsinn so zementiert als wenn er normal wäre. Als Vater gibt es in meiner Situation keinen einzigen Punkt, der auch nur annähernd positive Wirkung hätte, jedoch viele Punkte die negative Wirkung entfalten.
Gesamtentwurf: http://www.vaeternotruf.de/FGG-RG_20060214.pdf
Stellungnahmen dazu:
VAK: http://www.v-a-k.de/index.php?id=6821
djb: http://www.djb.de/Kommissionen/kommissio...06-14-FGG/
Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungna.../Stn35.pdf
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: http://www.deutscher-verein.de/05-empfeh...051201.pdf
"Des Anwalts" und Jugendamts: http://www.familien-u-erbrecht.de/165%20...Anwalt.pdf
Bundesnotarkammer: http://www.bnotk.de/Service/BNotK-Intern..._4_03.html
Bund der Katholiken: http://www.familienbund.org/2/showartikel.php?id=251
Deutscher Notarverein: http://www.dnotv.de/Dokumente/Stellungnahmen.html
Ein paar Kommentare von mir dazu: Wie immer hat auch das mieseste Recht seine Vorteile. Beispiel: Saust das Fallbeil nun sofort auf den Pflichtigen herab, wird ihm sehr viel früher klar, dass er alles verloren hat. Einstweilige Anordnung gegen den "stinkreichen Drückeberger" - Geld ist nicht da - Pfändung - Zusammenbruch. Das überzeugt sicherlich mehr Väter davon, dass sabberndes Brav-sein-wollen nur zum eigenen Untergang führt. Faltet Papierflieger aus den Gerichtspapieren, füllt lieber Anträge auf Auswanderungsvisa oder Sozialleistungen aus.
Die Einführung des Verfahrenspflegers bei der letzten Reform war teuer, sinnlos und wirklungslos. Nun beschafft man sich neue Gründe, um diesen Mist weiter zu rechtfertigen, schliesslich braucht die Helferindustrie Kohle. Bezahlen soll natürlich der Vater, schliesslich will der Umgang und das Kind ist ja mittellos.
Die Beschleunigung kann auch zu einer Beschleunigung des Entzuges von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht der Väter führen (95% alleiniges Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter, wenn ein Entzug stattfindet). Ein Monat genügt wirklich, bevor der Richter seine Satzbausteine abspulen kann. Die Kosten für die Antragsteller bleiben gleich, einfacher und schneller bedeutet natürlich nicht, dass irgendetwas für den Rechtssuchenden billiger wird.
Ob Ordnungs- oder Zwangsgeld ist egal. Was nicht verhängt und vollstreckt wird, bleibt heisse Luft. Genauergesagt eine kostenlose Image-Massnahme für den Schrotthaufen von Familienrecht.
Nachdem das Gesetz nun genehmigt ist und am 1.9.2009 in Kraft tritt, sollte man sich darauf vorbereiten.
Letztes Jahr hatte ich im pappa.com Forum schon darüber geschrieben, die Entwürfe sind seither kaum verändert worden:
- Aus dem bisher erfolglosen Instrument des Verfahrenspflegers wird ein Verfahrensbeistand; zusätzlich wird ein Umgangspfleger geschaffen. Verfahrensbeistände werden sogar für einige Verfahren verpflichtend. Offenbar der Versuch, den Personen der Rechtsindustrie noch mehr Umsätze zu bescheren, noch mehr "Helfer" und Dritte in die Verfahren zu packen.
- Neue Regelungen über die Abänderung von Unterhaltstiteln. Wie sich das in der Praxis auswirkt, ist mir noch unklar. In einem Punkt gibt es eine Verschärfung, eine Abänderungsklage soll nur bei Änderungen zulässig sein die nach dem letzten Verfahren eingetreten sind. Etwas, das beim ersten Verfahren übersehen wurde kann nicht als Begründung für eine Abänderung gelten. Interessanterweise taucht über die Änderungen beim Unterhaltsverfahren kaum etwas in den Pressemeldungen auf.
- Grosse Änderungen bei den Gerichtskosten, es wird ein eigenes "Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)" entstehen. Bei einigen Kindschaftssachen bleibt das Niveau in etwa gleich, für die meisten anderen wird es massiv steigen. Pauschale Verfahrensgebühren werden eingeführt. Wir kriegen also "Preisschilder".
- Für alle Unterhaltssachen wird künftig Anwaltszwang eingeführt! (§ 106 III 1 FamFG) Bisher waren erst 61% in Verwandtenunterhaltssachen von einem Anwalt vertreten. Während bereits nach Bekanntgabe der ersten Entwürfe der FamFG die Anwälte Zeter und Mordio geschrieen haben, weil kinderlose Kurzzeitehen ohne Anwalt geschieden werden können sollen (diesen Punkt haben sie bereits durch ihr Geschrei erfolgreich zu Fall gebracht), herrscht zu diesem gravierenden kostenerhöhenden Punkt in den Medien und der Rechtsindustrie dunkles, schwarzes Schweigen. Zypries wird die Ehrenmedaillie der Anwälte für ihre Umsatzsteigernden Massnahmen bekommen.
- Wegfall der weiteren Beschwerde zum OLG. Auch das wird gravierende Auswirkungen haben. Begründung ist die Einsparung von OLG Richterstellen. Das entspricht dem Gesamttrend in der Justiz, den Instanzenweg so früh wie möglich zu beenden. Hammer drauf und fertig, Amtsrichtermurks festzementiert.
- Das Fallbeil der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen soll ausgebaut werden, um nachfolgende Hauptsacheverfahren zu vermeiden. Eine attraktive Sache für Unterhaltsempfängerinnen, in Zukunft wird noch schneller zugeschlagen und gepfändet. Ausgerechnet vom Anwaltszwang befreit ist das Verfahren der einstweiligen Anordnung (§ 106 III 2 Nr. 1 FamFG)!
- Das Gericht kann (und muss manchmal) künftig problemlos selbst Auskünfte bei allen Unterhaltsangelegenheiten nach belieben einholen z.B. bei Finanzamt und Arbeitgeber. In Kombination mit dem gläsernen Steuerpflichtigen, dem gläsernen Bankkunden wird der Unterhaltsverpflichtete so gläsern, dass er schon verurteilt und gepfändet ist bevor er selber weiss, was er eigentlich verdient.
- Die Unterlagen, die man für Prozesskostenbeihilfe einreicht sollen künftig vom Gericht direkt an den Antragsgegner gehen können (§ 106 FamFG) Aus das ist ausdrücklich zum Vorteil der Unterhaltsberechtigten geplant.
- Das Gericht kann künftig Verpflichtungen aussprechen, finanzielle Veränderungen von selbst mitzuteilen. Auch dies unter dem Prinzip "Der Gesetzgeber ist bestrebt, das Unterhaltsverfahren im Interesse des Unterhaltsberechtigten und der öffentlichen Leistungsträger möglichst zu straffen". Mal sehen, ob davon nicht etwas nach hinten losgeht und auch von Unterhaltspflichtigen genutzt werden kann.
- Positiv: Unterhaltsempfänger können sich nicht mehr in allen Fällen pauschal darauf berufen, zu Unrecht kassierten Unterhalt verbraucht zu haben und deswegen aller Verpflichtungen zur Rückzahlung frei zu sein (§ 252 FamFG). Man wird sehen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.
- Einer der grössten schwachsinnigen Regelungen, dass trotz Eintritt der Volljährigkeit weiter Unterhalt vollstreckt werden kann, wird ausdrücklich bestätigt und fortgeführt.
- Der Einsatz von Ordnungsgeld statt Zwangsgeld in Umgangssachen wurde schon kräftig betrommelt. Jedoch: Die Festsetzung eines Ordnungsmittels soll unterbleiben, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat ("Kind weigert sich"). Da es bisher in der Praxis fast nie Zwangsgeld gab, wird es auch kein Ordnungsgeld geben. Ausserdem ist in diesen Fällen ein zusätzliches vorheriges Vermittungsverfahren vorgeschrieben.
- ein interessanter -positiver- Nebenpunkt: Wenn die Ex umzieht und bereits ein Gericht eine Umgangsregelung ausgesprochen hat, bleibt dieses Gericht für die Vollstreckung zuständig. Das herumhüpfen von Gericht zu Gericht und somit Verzögern durch Umzüge, sattsam bekannt von Borderline-Exen wird dadurch erschwert (§ 93 I FamFG).
- Das Familiengericht wird in Zukunft auch für Gewaltschutzsachen zuständig (§ 90 I Nr. 4 FamFG).
- bessere Vollstreckung von Vergleichen, war bisher in §33 FGG gar nicht vorgesehen (§ 90 bis 104b FamFG). Generell werden Vergleiche noch stärker gefördert.
- Festsetzung von Zwangsgeldern wird vereinfacht, wenn Auskünfte in Unterhaltssachen verweigert werden( § 104a FamFG).
Nachden in den Medien einige "Zuckerle" über die Reform lanciert wurden, sehe ich dieses Reformwerk bei genauer Betrachtung als hochproblematisch und in vielen Punkten als katastrophale Verschlechterung für Bürger und Väter an. Es wird eigentlich kaum etwas verbessert, stattdessen steigen Kosten, werden Instanzwege beschnitten, der Zugriff auf Verpflichtete noch weiter verstärkt, grenzenloser Schwachsinn so zementiert als wenn er normal wäre. Als Vater gibt es in meiner Situation keinen einzigen Punkt, der auch nur annähernd positive Wirkung hätte, jedoch viele Punkte die negative Wirkung entfalten.
Gesamtentwurf: http://www.vaeternotruf.de/FGG-RG_20060214.pdf
Stellungnahmen dazu:
VAK: http://www.v-a-k.de/index.php?id=6821
djb: http://www.djb.de/Kommissionen/kommissio...06-14-FGG/
Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungna.../Stn35.pdf
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: http://www.deutscher-verein.de/05-empfeh...051201.pdf
"Des Anwalts" und Jugendamts: http://www.familien-u-erbrecht.de/165%20...Anwalt.pdf
Bundesnotarkammer: http://www.bnotk.de/Service/BNotK-Intern..._4_03.html
Bund der Katholiken: http://www.familienbund.org/2/showartikel.php?id=251
Deutscher Notarverein: http://www.dnotv.de/Dokumente/Stellungnahmen.html
Ein paar Kommentare von mir dazu: Wie immer hat auch das mieseste Recht seine Vorteile. Beispiel: Saust das Fallbeil nun sofort auf den Pflichtigen herab, wird ihm sehr viel früher klar, dass er alles verloren hat. Einstweilige Anordnung gegen den "stinkreichen Drückeberger" - Geld ist nicht da - Pfändung - Zusammenbruch. Das überzeugt sicherlich mehr Väter davon, dass sabberndes Brav-sein-wollen nur zum eigenen Untergang führt. Faltet Papierflieger aus den Gerichtspapieren, füllt lieber Anträge auf Auswanderungsvisa oder Sozialleistungen aus.
Die Einführung des Verfahrenspflegers bei der letzten Reform war teuer, sinnlos und wirklungslos. Nun beschafft man sich neue Gründe, um diesen Mist weiter zu rechtfertigen, schliesslich braucht die Helferindustrie Kohle. Bezahlen soll natürlich der Vater, schliesslich will der Umgang und das Kind ist ja mittellos.
Die Beschleunigung kann auch zu einer Beschleunigung des Entzuges von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht der Väter führen (95% alleiniges Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter, wenn ein Entzug stattfindet). Ein Monat genügt wirklich, bevor der Richter seine Satzbausteine abspulen kann. Die Kosten für die Antragsteller bleiben gleich, einfacher und schneller bedeutet natürlich nicht, dass irgendetwas für den Rechtssuchenden billiger wird.
Ob Ordnungs- oder Zwangsgeld ist egal. Was nicht verhängt und vollstreckt wird, bleibt heisse Luft. Genauergesagt eine kostenlose Image-Massnahme für den Schrotthaufen von Familienrecht.