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Vaterschaftstest in Australien moeglich ?
#1
Hey,

meine Ex hat mir neulich geschrieben das ich der Vater von Ihrem nun 1 Jahr altem Kind bin. Dies wird auch zu 99% stimmen, da ihr damaliger geliebter nicht der Vater ist. Dies hat der Test bewiesen. Ich lebe fuer die naechsten 1 1/2 Jahre hier, ist es fuer sie moeglich einen Vaterschaftstest hier einzuklagen?

Danke fuer eure Antworten
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#2
Die braucht gar keinen Test von dir, um dich zum Vater zu machen. §1600d BGB reicht.
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#3
..solange er das nicht bestreitet und es klaglos hin nimmt. Aber wenn er das Gegenteil behauptet MUSS doch ein gerichtlich angeordneter Test gemacht werden der die Vaterschaft eindeutig feststellt. Oder eben nicht.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#4
Gar nichts muss. Das hier reicht: "Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen."
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#5
@ der-lustige

Folgendes wird passieren: Exe wird vor dem Jugendamt behaupten, du seiest der Vater ihres Kindes (wie war das mit ihrem Geliebten - wurde da ein Abstammungstest durchgeführt, und wenn ja, warum?).

Du bist nicht in Deutschland, um dieser Vaterschaftsfeststellung zu widersprechen; es sei denn, Du tust es vom Ausland aus per deutschem Rechtsanwalt. Dann wird die Vaterschaft per Abstammungstest durchzuführen sein (wie das technisch abläuft, ist wieder ein anderes Thema. Du wirst eine DNA-Probe zur Verfügung stellen müssen - von Australien aus. Da kann ich mir wunderbare Möglichkeiten vorstellen, dafür zu sorgen dass der Test negativ ausfallen MUSS). Oder Du tust nichts, dann bist Du gesetzlicher Vater dieses Kindes. Und zum Unterhalt dieses Kindes verpflichtet. Wenn Du nicht im Lande bist und nicht zahlst, wird die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes in Vorleistung gehen und dieses Geld wieder bei dir eintreiben.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Warum soll sie einklagen? Willst du die Vaterschaft freiwillig anerkennen oder nicht?
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#7
Weiß sie überhaupt, dass du in Australien bist?
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#8
Hey,

und danke fuer die vielen schnellen Antworten. Ich habe mich in DE abgemeldet da ich zu einer 4 Jaehrigen Rundreise gestartet bin und unter anderen in Laender auch das Work and Holiday Visa nutze.

Letzter Stand war das Sie wusste ich sei in Vietnam, von Australien hat Sie meiner meinung nach keine Ahnung.

Ich habe nie mit ihr zusammengewohnt, lediglich 3 ONS gehabt... Vaterschaft will ich natuerlich nicht anerkennen, sie hat mich ein Jahr im glauben gelassen ihr damaliger freund sei der Vater.

Da mich keine Post erreichen kann weiss ich auch nicht wie der Stand ist. Alles was ich weiss das sie vom Jugendamt betreut wird, da sie erst 19 ist und auch keinen Kontakt zu Eltern oder sonstigen hat,
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#9
Vom Jugendamt wird sie nicht betreut, sondern es besteht höchstwahrscheinlich eine Beistandsschaft für das Kind.
Also wenn rauskommt, dass du der Vater bist erwarten dich in D etwa 2400€ Schulden für aufgelaufenen Kindesunterhalt sowie Gerichtskosten, also mal zusammen locker über 3000€. Die musst du zurückzahlen plus laufenen Unterhalt.
Dazu gibt es möglicherweise weitere Probleme, wenn du Kontakt zum Kind aufbauen willst, denn scheinbar wurde ja ein Ersatzvater installiert.

Wenn du unter diesen Umständen wieder zurück nach D willst, kein Problem. Schon mal überlegt weg zu bleiben?
Es gibt für dich sogar "sichere" Orte in Europa, z.B. Spanien und ob dir ein deutsches Gericht die Vaterschaft alleine aufgrund der Aussage der Mutter ohne Test anhängt ist zwar möglich, aber noch lange nicht sicher. Dies könnte dann in anderen Ländern in Europa dazu führen, dass die deutschen Unterhaltsforderungen u.U. nicht vollstreckt werden.

Solange sie nicht weiß, wo du dich in der Welt rumtreibst wird es für dich erst wieder kritisch wenn du einen neuen Reisepass brauchst oder du auf die Idee kommst nach Deutschland einzureisen und einen Grenzübergang zu benutzen der in Deutschland liegt. (also Flughafen oder Seehafen)
Wenn du z.B. jetzt schon weißt, dass das ganze Vaterschaftsverfahren noch nicht angelaufen ist, du also noch nicht zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben bist, dann macht es Sinn, jetzt bereits einen neuen Reisepass zu beantragen, z.B. in einer Botschaft in SO-Asien, aber nicht in dem Land, wo du dich gerade aufhältst.
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#10
Wenn du der Verantwortung entziehen willst, dann mach es wenigstens richtig. Als erstes sollte mann das Buch "Deutschlandflucht" vom Prof. Dino, Dr. der Prellologie, erwerben. Wie die Zeit "nach der Flucht" (sagen wir so, 10 Jahren im Ausland kann einem u. U. langsam langweilig werden), da gibt es mehrere Szenarios , wenn deine "Rundreise" Big Grin irgendwann mal zu ende ist, kann mann zum Bleistift völlig pleite - à la Wunder - zurück ins Reich emigrieren, nach den Rechten (und Unrechten) schauen, ggf. neuen Pass besorgen. Und wenn einem die Harzerei wieder zu langweilig wird, tja dann kommt hoffentlich irgendwann "Deutschlandflucht" Teil II, verfügbar als e-paper Big Grin
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#11
(13-11-2013, 22:55)der-lustige schrieb: Ich habe nie mit ihr zusammengewohnt, lediglich 3 ONS gehabt... Vaterschaft will ich natuerlich nicht anerkennen, sie hat mich ein Jahr im glauben gelassen ihr damaliger freund sei der Vater.

Wenn du vorhast, irgendwann zurück nach Deutschland zu kommen, dann versuche dir damit noch mindestens zwei Jahre Zeit zu lassen. Das ist die restliche Mindestdauer, in der zusätzlich zum Kindesunterhalt noch Betreuungsunterhalt anfällt. Allerspätestens nach deiner Rückkehr wirst du mit der rechtlichen Vaterschaft und allen ihren Folgen konfrontiert werden. Das Jugendamt hat Zugriff auf alle Daten in unserer Bananenrepublik, du wirst gefunden werden.

Wie die Mutter wen angelogen hat und wie oft auf welche Weise ihr intim wart, spielt keine Rolle. Das Kind ist da, bleibt da, und wenn du der rechtliche Vater bist, läuft die übliche Kaskade von Unterhaltforderungen ab. Darauf hast du keinen Einfluss, du bist da nur Zielobjekt. Hadere nicht, sondern lerne daraus - zum Beispiel, dass man bei kurzen Sexabenteuern schon allein übler Krankheiten wegen Schutz verwenden sollte. Wer nicht verhütet, muss mit den Folgen leben, das gilt für beide Turteltäubchen, auch für dich.

Solltest du fortbleiben können und wollen, wäre das ein dauerhafter Abschied, bei dem du auch aufpassen musst, dauerhaft nicht gefunden zu werden, nicht über Frende, nicht über Facebook, nicht über Briefe. Spätestens wenn dein Pass erneuert werden muss, dürfte das schwer werden. Du wirst im Bundeszentralregister stehen und bis zur "Klärung" dieser Sache keinen Neuen bekommen.
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#12
@ der-lustige

Wie Du jetzt erkennen kannst, steht und fällt alles mit der Frage der Vaterschaft. Bist Du der Vater oder wird deine Vaterschaft nach §1600d BGB verfügt, weil Du nicht widersprichst, wirst Du die nächsten 20 Jahre nicht Herr deiner Finanzen sein. Auch die Frage, ob und wie viel Du arbeiten und/oder verdienen willst, wirst Du dir nicht mehr selber beantworten, sondern deutsche Juristen werden dir sagen, wie viel du zu arbeiten und zu verdienen hast.

Oder du machst dir jetzt Gedanken, wie du da heil rauskommst. Zu der Exe besteht wohl keine emotionale Beziehung mehr, zum Kind willst du keine aufbauen. Was also tun? Als erstes, die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft verhindern! Wenn Exe so doof war, dich per Brief vorzuwarnen - selbst schuld. Beauftrage so schnell als möglich einen Anwalt, sich um die Sache zu kümmern. Nichts anerkennen!
Wenn der Widerspruch zur Vaterschaftsfeststellung bei Gericht liegt, entstehen erst mal keine Unterhaltsansprüche, damit keine Rückstände und keine Schulden. Erst wenn man dir beweisen hat (per Abstammungsgutachten, DNA-Analyse oder sonstwie), dass du der Vater dieses Kindes bist, dann kann und wird man Geld von dir fordern. Vermeide also unter allen Umständen, dass es dazu kommt. Sechs Jahre lang bezahlt die Unterhaltsvorschusskasse den Kindesunterhalt an die Kindsmutter - so lange wird diese voraussichtlich auch Ruhe geben. Geld kommt ja regelmässig vom Amt. Erst wenn dieses Geld endet, wird Exe wieder aktiv werden.
Parallel dazu wird eventuell das Jugendamt versuchen, deiner habhaft zu werden und dir das Geld abzuknöpfen, das man der Exe als Vorschuss gezahlt hat. Dabei arbeitet das Jugendamt mit ALLEN Tricks - legal, illegal, scheissegal. Ganz wichtig: nichts anerkennen! Dafür sorgen, dass die Vaterschaft NICHT nachgewiesen werden kann. Entweder du bleibst ausserhalb Deutschlands, oder du lässt dir was einfallen, was den eigentlichen Vaterschaftstest angeht.
Einfach mal so zum Nachdenken: wenn ein DNA-Test/Abstammungsgutachten zum Ergebnis kommt, dass du nicht der Vater bist - weil vielleicht die Proben verwechselt oder vertauscht wurden? Dann ist Exe natürlich in der unangenehmen Lage, dem Jugendamt erklären zu müssen, dass sie in der fraglichen Zeit mindestens mit einem Dritten gepoppt haben muss. Den aber irgendwie vergessen hat.....

Den Rest überlasse ich deiner Fantasie.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
Danke für die Hilfe von euch allen.

@ Austriake, richtig, keine emotionale Beziehung zur Mutter und zum Kind will ich keine aufbauen. Danke für den Tipp mit dem Anwalt, die Frage ist nur für mich, wann ich den einschalten sollte. Da ich ja keine Adresse in DE habe, wird mich ja auch keine Post erreichen.
In wie weit könnte ich die Ex dafür nutzen? Kann diese sich erkundigen wie weit der Vorgang vorgeschritten ist?
Da sie so vernarrt darauf ist mir richtig eins reinzuwürgen, werd ich sie sicher dazu bringen können mir weitere Infos unwissentlich zu besorgen Big Grin
Die Frage für mich stellt sich nur welche.

Könnte es sein, dass das JA erst einmal an meine alte bekannte Adresse schreibt? Dann könnte ich ein Nachsendeverfahren zu Eltern/bekannten beantragen fürs erste. Oder lieber nicht?
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#14
was soll Dir eigentlich noch gutes passieren, du bist down under hast ein visa und die Gelegenheit das visa in ein workpermit und damit früher oder später in eine pemanent resident umzuwandeln, andere hier würden 2 Finger fuer diese Ausgangs Position geben.

Einfach in einen andere Stadt ziehen, Funkstille zur Ex und das wars, aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das nichts passiert, eventuell bekommen deine Eltern 2 nette Briefe und einmal klingelt ein Oberfoerster und fragt wo du bist ...aber das wars dann auch wirklich
Eventuell kannst du, zur Sicherheit, ach mit air asia kurz auf die Pills und von da aus einen Brief an Exe schreiben das du jetzt einen Job bei Klaus Jaeger Manila hast und außerdem einen neue Freundin.

Alles nicht so eng sehen außerhalb Europas hat Deutschland nix zu melden.

have Fun

Peter
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
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#15
Ich kann Peters Meinung nur bestätigen. Im Übrigen ist „Fliehen“ laut UN ein Menschenrecht. Das erkennen sogar die ansonsten ziemlich radikalen Frauen des Reiches an, hier der Beweis (kein Photoshop!):


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#16
@ der lustige:

Ich muss es noch mal betonen: einfach nur ausserhalb Deutschlands zu bleiben, reicht NICHT!

Wenn deine Exe dich als Vater angibt, dann reicht das dem Jugendamt, und man macht dich locker zum Unterhaltspflichtigen und die Maschinerie kommt in Gang.
Und du wirst einer Tages völlig unerwartet an irgeneinem Flughafen verhaftet und nach Dutschland ausgeliefert. Oder irgendeine deutsche Botschaft in irgendeinem Zipfel der Welt verweigert Dir die Verlängerung des Reisepasses, "weil etwas gegen Sie vorliegt". Und in Deutschand erwartet dich ein Berg Schulden.....

Kümmere dich um einen Anwalt in Deutschland. Mit dem kannst Du per e-mail kommunizieren, Geld kannst Du ihm online überweisen. Der muss nicht unbedingt wissen, wo du dich aufhälst. Und der hat dafür zu sorgen, dass du NICHT als Vater dieses Kindes in irgendein Papier eingetragen wirst.

Peter Pan und der GenderRealist sehen das ein wenig zu locker, also aufgepaßt! Die gehen wohl davon aus, dass du nie wieder deutschen Boden betreten willst.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
Ein Anwalt würde dann auch eine zustellfähige Adresse bedeuten, das hat auch eine Reihe negativer Folgen. Gleichzeitig bringt ein Anwalt im jetzigen Stadium nichts.
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#18
(18-11-2013, 13:03)Austriake schrieb: Oder irgendeine deutsche Botschaft in irgendeinem Zipfel der Welt verweigert Dir die Verlängerung des Reisepasses, "weil etwas gegen Sie vorliegt".

Na jo, das kann sie so nicht ohne weiteres verweigern.

Hier zwei Beispiele von vielen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8129

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6131

Das Gastgeber-Land wird die irgendeine Bananistan-Botschaft schon vorschreiben wo es lang geht: Der Junge kann doch nicht ohne Ausweis durch die fremde Gegend laufen. Wink
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#19
Nimm es mal locker. Wie lange ist dein Pass noch gültig? Fast 10Jahre?

Dann bist du 10Jahre verschwunden und nicht erreichbar. Da kann dir niemand einen Strick draus drehen.
Falls der Pass nur noch wenige Jahre gültig ist, dann würde ich nach Indonesien etc. fliegen und dort einen neuen Pass holen, wegen einer Vaterschaftsklage ist der Pass noch nicht in Gefahr, erst wenn dann die Unterhaltsklage durch ist und nichts gezahlt wird, fängt es an kritisch zu werden.

Nach den 10Jahren reist du unwissend in D ein und wirst damit konfrontiert Vater zu sein und nun Unterhalt zahlen zu müssen. Da sagst du ja, toll, mach ich, holst dir einen neuen Pass, den du ja bekommst, weil du dich ja jetzt um die Angelegenheit kümmerst und reist danach wieder aus und bist wiederum 10Jahre weg. Beim nächsten Mal Pass holen ist das Kind dann über 20Jahre, Unterhaltspflichtverletzung ist weitgehend vom Tisch, nur noch dicke Schulden warten. Also sollte der nächste Pass auch kein Problem mehr sein.

Bei einer Einbürgerung ist das etwas schwieriger: da könnten die autralischen Behörden in D nachfragen ob alles sauber ist, dann wissen die Säcke wo du bist, ob diese Info innerhalb Deutschland weitergereicht wird, ist auch nicht sicher, aber wahrscheinlich. Da ist die Einreise zum Pass abholen allemal risikoloser. Insbesondere Sollte der alte Pass noch ne Weile gültig sein und natürlich hat man den verloren.
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#20
Also noch mal, wenn er sich in dt meldet, öffnet ein eine Büchse mit Würmern wie man im englischen sagt...

wenn er nun offiziell auf den phils ist hat kein deutscher Beamte Lust sich um den Fall zu kümmern

...bei der kooperationsbereitschaft ausländischer Beamter liegen die phils wohl irgend wo zwischen Nordkorea und Suedsudan ..

die Idee mit der falschen DNA probe aus Australien halte ich für abwegig..aber da ist wohl LD der experte

...also wird er nach deutschem Recht wohl Vater ob er will oder nicht.

Die frage mit dem Pass nach 10 Jahren stellt sich hoffentlich nicht da er bis dahin einen australischen haben kann...

inwieweit eine eventuelle Verurteilung nach 170 stgb einer einbuergerung im Wege steht werde ich in 3 Jahren wissen.

(ich sehe die Chance einer verurteilung und nur um die geht es bei maximal 10% weil macht ja Arbeit und warum soll sich ein Staatsanwalt die machen)



"Und du wirst einer Tages völlig unerwartet an irgendeinem Flughafen verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert."

selten so einen Schmarren gelesen, ich reise wirklich viel beruflich und kreuze in der Regel mindestens einmal die Woche eine grenze und da sind auch die USA dabei wo ja wirklich jeder gescannt wird und glaubt es mir einfach außerhalb der EU ist da nix.
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
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#21
Noch mal zur Rekapitulation:

der Threadstarter, der Lustige, hat mit keinem Wort erwähnt, dass er dauerhaft auswandern will. Er hält sich nur DERZEIT in Australien auf, für 1 1/2 Jahre. Ob er danach nach Deustchland zurückkehren will (oder muss), hat er nicht geschrieben. Ihm ging es nur um die Frage, ob man ihn in Australien zu einem Vaterschaftstest zwingen könne. Wobei er wohl irrtümlich davon ausgegangen war, dass man ihm die Vaterschaft ohne Vaterschaftstest nicht anhängen kann - inzwischen weiss er, dass das deutsche Familienrecht da wesentlich einfacher ist. Mutti behauptet, dieser oder jener One-Night-Stand sei es gewesen, und fertig. Es sei denn, dieser ONS wehrt sich dagegen. Tut er dies nicht, weil er es nicht kann (z.B. wegen längerem Auslandsaufenthalt), dann wird er zum Vater erklärt - und die Unterhaltsmaschinerie läuft an. Wie das auch "p" ganz richtig in seinem Beitrag #11 beschrieben hat.

Der allereinfachste Weg für den Lustigen, aus dieser Situation herauszukommen ist: verhindern des Nachweises der Vaterschaft. Dann gibt es keinen Unterhaltsanspruch, keine Unterhaltsforderungen durch Behörden wie Jugendamt, kein Rechtsstreit, keine Schulden, keine Strafanzeigen nach § 170 StGB, kein Stress, kein Theater. Und der Lustige bleibt ein freier Mann, der ein selbstbestimmtes Leben führen kann, wo immer er will. Er muss nicht ins Exil, kann aber, wenn er es möchte. Er kann aber auch in Deutschland bleiben.

Vorausgesetzt, er wird nicht zum Vater dieses Kindes erklärt. Erst, wenn das schiefgeht und der Lustige zum gesetzlichen Vater gem. §1600d BGB gemacht wird - dann kann er sich Gedanken machen über mögliche Exil-Szenarien, Reisepassverlängerungen etc. pp.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#22
Hey und danke für die wirklich Informativen Beiträge, auch wenn sie sich in Kleinigkeiten widersprechen.

Zitat:der Threadstarter, der Lustige, hat mit keinem Wort erwähnt, dass er dauerhaft auswandern will.
Richtig, da ich jetzt erst Mitte zwanzig bin, habe ich noch genügen Zeit zum reisen. Was nach Australien kommt, keine Ahnung, evtl. ein weiteres Jahr reisen und arbeiten in dem nächsten Land?

Ich habe nicht vor mich in den nächsten 3 Jahren fest irgendwo niederzulassen.

Ich gehe stark davon aus das meine Ex meine alte Adresse als Postadresse angegeben hat. Wird dahin auch erst mal die Post versucht zuzustellen obwohl ich da nicht mehr wohne?

Wenn ja wäre das gut, dann werde ich nämlich vorgewarnt wenn ein Brief eintrudeln sollte.

Ob ich nach DE zurückwill weiß ich bis jetzt noch nicht. Außer dem gutem Bier und meiner geliebten Kirmes vermisse ich bis jetzt nach nem knappen Jahr noch nichts wirklich Big Grin
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#23
Mal zur Richtigstellung:

Man kann, auch wenn die Mutter behauptet, das der oder ein anderer der Vater ihres Kindes sei, nicht einfach wegen Abwesenheit zum Vater und damit zum Unterhaltsschuldner gestempelt werden.
Meist wird dann der Prozess, wenn der Putativvater nicht erreicht werden kann, das Verfahren als ruhend gestellt, besonders dann, wenn der "Beklagte" sich nicht mehr in Deutschland aufhaelt und auch nicht mehr angemeldet ist.
Nochmal: Gibt es keinen Anhaltspunkt, wo sich der vermeintliche Vater aufhaelt, wird dieser nicht sogleich bei Gericht als Vater verurteilt!

Da kann ja jede ONS geschwaengerte Frau sich im Internet ein Telefonbuch nehmen, vorzugsweise im Ausland, und irgendjemand als ihren Vater aussuchen.
Das ist Kaese und da wird erstmal jahrelang gar nichts passieren, wenn der angegebene Vater nicht auffindbar ist.
Es gibt aber einen Nachteil, der gravierend ist:

Kommt der Beklagte moegliche Vater irgendwann wieder nach Deutschland und wird durch DNA Analyse als Vater festgestellt, wird er RUECKWIRKEND vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes zum Unterhalt verurteilt und hat somit sofort einen Schuldenberg vor sich. Ein weiterer Nachteil ist, das diese rueckwirkenden Unterhaltsschulden 30 Jahre vollstreckbar sind. Der dann beginnende laufende Unterhalt ist nur einer 3 jaehrigen Verjaehrung unterworfen, teils sogar weniger wenn die Berechtigte Mutter nicht zeitnah den Unterhalt mit mindestens einem Vollstreckungsversuch pro Jahr der Verjaehrung entgegentritt.
Das der Unterhalt dann rueckwirkend ausgeurteilt wird, liegt an der perversen deutschen Gesetzgebung, die besagt, das die Mutter an der Unterhaltsbeitreibung gehindert war weil der Erzeuger nicht auffindbar war.

Nur mal so als Randnotiz zu der Perversitaet dieser Gesetzgebung:
Wenn ein Unterhaltsschuldner zuviel Unterhalt bezahlt hat, gilt er laut Rechtssprechung als im guten Glauben verbraucht und kann nicht wieder zurueckgefordert werden.
Bei rueckwirkenden gerichtlichen Unterhaltsschulden gilt das bereits verbrauchte Einkommen des Vaters dann nicht und er muss von Geburt an nachzahlen, weil er nicht auffindbar war. Dabei ist es egal, ob der Mann es wusste, das er ein Kind hat, oder nicht.

Tolle deutsche Rechtssprechung, nicht wahr?

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#24
(20-11-2013, 05:02)gleichgesinnter schrieb: Der dann beginnende laufende Unterhalt ist nur einer 3 jaehrigen Verjaehrung unterworfen, teils sogar weniger wenn die Berechtigte Mutter nicht zeitnah den Unterhalt mit mindestens einem Vollstreckungsversuch pro Jahr der Verjaehrung entgegentritt.

Hmmmm.. Dazu mal eine Frage in eigener Sache: 2011 nicht bezahlter Exenunterhalt verfällt dann bereits 2014? Jan 2014 verfällt der Jan 2011 Unterhalt, Feb der Feb Unterhalt, usw..?
Keine Pfändungsversuche in 2011, 2012 und 2013 bisher.

Meine Anwältin meint, dass die Rückstände erst in 30 Jahren verjähren.

Ich erkenne die offene Forderung ja grundsätzlich an und zahle immer wieder was ab, so gut ich halt kann, erkenne halt auch irgendwie die Betreuungsleistung der KM an und habe auch wieder regelmäßig Kontakt zum Kind.

Wer weiß was?
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#25
@Lustiger
Wenn du eines tages zurueck gehst, und es dann durch DNA festgestellt wird, dass du der Vater bist, und du keinen Unterhalt zahlen willst, dann musst du so machen wie viele Schuldner (nicht nur Unterhaltsschuldner btw) es auch tun: Unter der Pfaendungsgrenze leben. Das wars. Niemand geht deswegen in den Knast. Schulden machen und dann nicht zahlen ist mittlerweile Volksport... auch bei Staaten und Banken.
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"The pursuit of happiness ist unantastbar."
(The Founding Fathers)
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" -Ich lebe noch, ihr Schweine! "
Henri Charrière
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