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Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt?
#1
Ich habe einen gerichtlichen Umgangsbeschluß, habe das Kind alle geraden Kalenderwochen von Freitag bis Sonntag.
Wie ist das jetzt, wenn Ostern nächstes Jahr genau da rein fällt?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#2
Wie sind denn die Feiertage in deinem Beschluss geregelt?

Wenn gar nicht, kannst du dein Kind abholen.
Die Frage ist nur, was passiert, wenn niemand die Tür aufmacht.

Sind Ordnungsmittel angedroht?
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#3
Dass Feiertage nicht extra genannt sind, ist verwunderlich. Die Normalregelung verordnet oft einen Wechsel, z.B. Ostern Papa, Weihnachten Mama und nächstes Jahr umgekehrt.
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#4
Feiertage sind NICHT angesprochen. Da ich schon lange hier im Forum bin, habe ich meinen RA vor dem Prozess darauf angesprochen, auch so Termine wie Vatertag und Geburtstag von Oma/Opa väterlicherseits und eben auch Weihnachten zu regeln. Der RA hat mir davon abgeraten bzw empfohlen das nicht zu fordern. Im nachhinein vlt. etwas zu vorsichtig..
Aber das schöne ist, seit der Regelung zickt Mama kaum noch, Umgang wurde nicht mehr vereitelt mit dem Argument er habe Schnupfen und ich hab Sohnemann regelmässig. Insofern ist alles ok.

EDIT: Ja Ordnungsgeld ist angedroht, ich denke das hat die Ex auch nachhaltig beeindruckt.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#5
Hast du Grund zu der Annahme, dass es Ostern Probleme gibt?

Wenn sich euer Verhältnis entspannt hat, kannst du deiner Ex ja vielleicht ein Angebot zu einer Erweiterung eurer Umgangsregelung machen.

Z.B. Ostern als ganzes im Jahreswechsel.
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#6
(18-11-2013, 21:19)L3NNOX schrieb: Der RA hat mir davon abgeraten bzw empfohlen das nicht zu fordern.

Mit welcher Begründung? Meine Praxiserfahrung zeigt, dass das ein schlechter Rat ist. Undefiniertes und Unklares sind typische Zündpunkte für neuen Ärger. Oder Angriffspunkte für Rache, wenn Ärger an anderer Stelle (z.B. Unterhalt) stattfindet.

Umgangsregelungen sollen nicht überladen sein, aber sie müssen den Aufenthalt des Kindes für 365 Tage im Jahr definieren. Tage nicht zu beachten oder gar Punkte mit "das vereinbaren die Eltern im Gespräch" sind auf die Dauer tödlich. Das geht immer nur gut, solange Friede Freude Eierkuchen ist. Und das ist es bestenfalls nur eine Zeitlang. Unklarheiten gehen immer zu Lasten des Umgangsberechtigten, der ist immer im Nachteil. In seinem Interesse muss es liegen, eine wohldefinierte Regelung zu erreichen.
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#7
(18-11-2013, 21:30)p schrieb: Umgangsregelungen sollen nicht überladen sein, aber sie müssen den Aufenthalt des Kindes für 365 Tage im Jahr definieren. Tage nicht zu beachten oder gar Punkte mit "das vereinbaren die Eltern im Gespräch" sind auf die Dauer tödlich. Das geht immer nur gut, solange Friede Freude Eierkuchen ist. Und das ist es bestenfalls nur eine Zeitlang. Unklarheiten gehen immer zu Lasten des Umgangsberechtigten, der ist immer im Nachteil. In seinem Interesse muss es liegen, eine wohldefinierte Regelung zu erreichen.

Dem kann ich aufgrund eigener Erfahrung nur voll und ganz zustimmen.

@L3NNOX: Wie weit wohnst Du denn von Deinem Kind weg?

Wäre eine Regelung wie:

Ostersonntag bei KM, Ostermontag bei Papa,

oder

1. Weihnachtstag bei KM, 2. Weihnachtstag bei Papa,

durchführbar?

Simon II
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