21-11-2013, 16:50
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die ich leider bei einer Webrecherche nicht eineindeutig beantworten kann:
Nach der Trennung hat sich meine Frau beim Jugendamt wegen der Unterhaltsthematik beraten lassen, mir wurde eine Berechnungsaufforderung zugesendet, welcher ich nachkam und zahle jetzt ein gutes halbes Jahr den beidseitig ermittelten Unterhalt.
Der schriftlichen Jugendamts Bitte nach Titulierung des Unterhalts habe ich widersprochen, da hier keine Beistandsschaft für die Mutter existiert und somit laut meinem Rechtsverständnis nach §1712 BGB gar kein Interesse seitens des JA existieren dürfte und die Unterhaltszahlung bisher reibungslos funktionierte.
Heute erreichte mich wieder ein Schreiben mit dem Verweis auf den Anspruch der Kinder sowie des Rechtsschutzbedürfnisses für die Titulierung, wessen ich mir vorab bewusst war. Unterschwellig wird gedroht, das bei Ignoranz des Themas eine gerichtliche Klärung möglich wäre.
Ich frage Euch also, ob es ohne einen mir bekannten JA Beistand der KM (es gab nie ein Schriftstück dazu bzw. es gibt keinen Verweis darauf in den Schreiben) ein legales Interesse bzw. eine Rechtsgrundlage für das Jugendamt gibt die Titulierung an der Mutter vorbei zu erstreben. Ohne Beistand des Jugendamtes sollte noch meinen Informationen nur der Weg über einen Rechtsbeistand zur Beantragung eines Titels gehen.
Danke für Eure Hilfe im voraus.
Gruß,
Krabbe
ich habe eine Frage, die ich leider bei einer Webrecherche nicht eineindeutig beantworten kann:
Nach der Trennung hat sich meine Frau beim Jugendamt wegen der Unterhaltsthematik beraten lassen, mir wurde eine Berechnungsaufforderung zugesendet, welcher ich nachkam und zahle jetzt ein gutes halbes Jahr den beidseitig ermittelten Unterhalt.
Der schriftlichen Jugendamts Bitte nach Titulierung des Unterhalts habe ich widersprochen, da hier keine Beistandsschaft für die Mutter existiert und somit laut meinem Rechtsverständnis nach §1712 BGB gar kein Interesse seitens des JA existieren dürfte und die Unterhaltszahlung bisher reibungslos funktionierte.
Heute erreichte mich wieder ein Schreiben mit dem Verweis auf den Anspruch der Kinder sowie des Rechtsschutzbedürfnisses für die Titulierung, wessen ich mir vorab bewusst war. Unterschwellig wird gedroht, das bei Ignoranz des Themas eine gerichtliche Klärung möglich wäre.
Ich frage Euch also, ob es ohne einen mir bekannten JA Beistand der KM (es gab nie ein Schriftstück dazu bzw. es gibt keinen Verweis darauf in den Schreiben) ein legales Interesse bzw. eine Rechtsgrundlage für das Jugendamt gibt die Titulierung an der Mutter vorbei zu erstreben. Ohne Beistand des Jugendamtes sollte noch meinen Informationen nur der Weg über einen Rechtsbeistand zur Beantragung eines Titels gehen.
Danke für Eure Hilfe im voraus.
Gruß,
Krabbe