Bubi schrieb:Also ist er für die Zeit von Nov.09 bis Okt. 10 noch nicht verurteilt worden.
Danke für die Richtigstellung.
Skippie schrieb:Von Nov 2009 bis Okt 2010 ist keine Verurteilung erfolgt. Das soll ja jetzt plötzlich ermittelt werden
Du warst angeklagt, in der Zeit von Nov. 2010 bis dato, deine Unterhaltspflicht verletzt zu haben.
Gegen das Urteil hast du
und die StAschaft Berufung eingelegt.
In dem Berufungsverfahren werden Zeugenauskünfte für einen Zeitraum eingeholt, für den du nicht angeklagt warst.
Dann ist Dein Problem
NICHT ein eingetretener Strafklageverbrauch.
Es bestehen auch
wegen der Berufung durch die StAschaft keine Probleme, die das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) betreffen.
Dich stört nur, dass man im Berufungsverfahren in Zeiten ermittelt, für die du nicht angeklagt bist/ warst?
Grundsätzlich kann/muss die StAschaft Beweise liefern, die zu einer Verurteilung für den angeklagten Zeitraum führen.
Dazu muss sie sich auch auf Zeiträume beziehen, die vor dem Zeitraum des Tatvorwurfes liegen. Das meinte oben @riad vermutlich mit "immer".
Wenn bspw. zu einer früheren Zeit eine Erbschaft angefallen war, die dir im Anklagezeitraum zur Verfügung stand, dann läßt sich das nur durch Ermittlungen im vorliegenden Zeitraum beweisen. Das kann natürlich auch Ermittlungsgegenstand der Berufung sein, zumal dann, wenn auch die StAschaft Rechtsmittel eingelegt hatte und deswegen kein Verschlechterungsverbot gilt.
Die Ermittlungen dürfen natürlich nicht in willkürliche Schnüffelei ausarten. (Das könnte! der Fall sein, wenn konkret Zeiträume durchleuchtet würden, die bereits abgeurteilt wurden - was bei dir aber nicht gegeben ist.
Wenn deinerseits nun noch Bedenken hinsichtlich der Ermittlungen im Berufungsverfahren bestehen, die sich auf einen Zeitraum VOR dem Zeitraum beziehen, für den du angeklagt bist, fehlen uns (jedenfalls mir) schon konkrete Angaben dazu, dass diese Ermittlungen rechtswidrig sein könnten.
Also zurück:
Ibykus schrieb:Deine Vorgaben sind sehr abstrakt.
Und Deine Fragen auch.
p schrieb:Das ist derartig konfus geschrieben, dass du dich auf keine Antwort verlassen solltest. Es ist gefährlich, auf der Basis so unklarer Faktenlage Tips zu geben, die ein Strafverfahren betreffen.
Worum geht es
konkret?