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Eine Frau in einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann rechtlich „Vater“ eines gemeinsamen Kindes sein.
http://www.focus.de/panorama/welt/urteil...62258.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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es wird offenbar immer blöder...
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da kann man nur mit dem kopf schütteln
gruß
malko
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Ist ja geil. Dann werde ich Muddi - und bin unterhaltsberechtigt
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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(12-12-2009, 05:06)Gast1 schrieb: Da verwandelt sich also ein Mann in eine Frau, um eine Frau zu lieben. Wie abgefahren ist das denn?
<ironie>
"Bernd" war seiner Zeit voraus. Als Frau hat er seine Chancen um 4852% gesteigert. Bei einer Trennung ist bestimmt der Arzt der ihn operiert hat unterhaltspflichtig, da hier ja 2 gesetzlich bestimmte "Berechtigte" vorhanden sind.
</ironie>
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Falls es zu ein er Trennung kommen sollte, wird sich auch ein Richter finden, der das dann schon passend für die Austrägerin hinbiegt.
Das hier extra ein Gericht entscheiden musste ist eben typische deutsche verbogene Wirklichkeit: Der inzwischen zu einer Frau umoperierte Mann hat das Kind gezeugt, also ist er der Vater.
Kann durch einen Gen-Test einwandfrei nachgewiesen werden. Und da man sich als Kind seine Eltern nicht aussuchen kann, muss das wohl jeder akzeptieren, auch wenn die Geschichte ziemlich außergewöhnlich ist.
Man kann schlußfolgern und auch das tut das Gericht:
Er war der Vater und bleibt es auch. Auch wenn es sich nun um eine Sie handelt. Basta.
Bei einer Trennung wird dann auch Er/Sie genau das zukommen, was andere Väter auch kennen. Somit wurde hier seitens des Gerichts Klarheit geschaffen.
Alles andere, also die Wirkung auf das Kind, dass das Kind nun einen Papa namens Brigitte hat, ist Sache der Psychologen/Philosophen und sonstigen, dies zu erklären. Was auch immer da für ein Schmarrn rauskommen mag. Das Gericht beschäftigt sich damit nicht. Ist ja auch nicht deren Aufgabe.
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Demnächst heisst es wohl auch, dass ein Hund einen Vater als "Mann" im Haus ersetzen kann. Ich jedenfalls habe meine Ex schon lange durch eine Katze ersetzt. Miau, miau
Das Leben mag einem viele Dinge nehmen, doch solange es einem nicht den Willen gebrochen hat, ist nichts verloren.