Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#1
Hallo Zusammen,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, mir steht das Wasser bis zum Hals und kann nicht mehr ruhig schlafen seit einer Email.

Vor ~6 Jahren hatte ich eine längere Beziehung (dürften fast 3 Jahre gewesen sein) die ich irgendwann aber beendete. Heute flatterte mir eine Email in mein Postfach von meiner Ex in der steht dass ich eine 5 Jährige Tochter hätte und Sie mich auf Vaterschaftsanerkennung verklagen will, ausser ich gehe freiwillig zum Jugendamt.

Ich hab die Email bestimmt 20 mal gelesen und dachte es handelt sich um einen sehr schlechten und verfrühten Aprilscherz.

Auf die Rückfrage warum Sie nach 5 Jahren daherkommt, kam nur, das Sie die anderen "potentiellen" Väter angegeben und getestet hatte, ich ihr damals aber nicht einfiel und der Vater als "unbekannt" eingetragen wurde. Ein weiterer Tiefschlag wenn man erfährt dass Sie mit mehreren Typen fremdgegangen ist und das auch noch ohne Gummi...

Soweit so gut, ich hab mich inzwischen zwar etwas schlau gelesen was ich tun kann, aber viel ist das jedenfalls nicht.

Mein sekundäres Problem, ich habe Schulden und tilge die gerade. Zwar verdiene ich mit knapp 2000 Netto recht gut, aber mir bleiben gerade mal 450 Euro für den Haushalt übrig, der Rest wird von Miete (~400), Sprit (~200), Strom (~80, dank Almado! Ist aber ein anderes Thema), Telefonanschluss(~30) und Schulden(~640) aufgefressen. Die Schulden bilden sich aus einem "normalen" Kredit, Altlasten die ich zurückzahle und die größte "Belastung" ein Mitarbeiterdarlehen welches für einen Neuwagenkauf aufgenommen wurde. Ich brauchte einfach ein Auto das mich zuverlässig und kostengünstig in die Arbeit bringt. Es ist auch keine Nobelkarosse sondern ein Hyundai i20 als Reimport. Laut meinen Berechnungen komme ich mit diesem Auto und den Raten billiger als mit einem Gebrauchtwagen (die in der Regel 1-1,5 Jahre halten) und immer wieder Reparatur und Tüv verlangen (ich hab da einfach immer Pech gehabt) sowie Spritfresser sind.

Wenn ich von dem verbleibenden Geld noch Unterhalt zahlen muss, kann ich gleich daheim bleiben und einen auf Hartz IV machen.

Natürlich verstehe ich auch irgendwo meine Ex, da es den Unterhaltsvorschuss maximal 6 Jahre lang gibt. Jetzt braucht Sie eine neue Einnahmequelle. Anscheinend hat Sie auch immer noch keinen Job, da Sie mir schrieb Sie hat kein Geld von der Arge bekommen und kann daher das Kind nicht mehr ernähren. Geld für einen Telefonanschluss hat Sie offenbar aber noch. Man muss eben Prioritäten setzen Wink

Also meine Leidgenossen, wie soll/kann ich mich verhalten? Erstmal abwarten ist klar, ich werde nichts freiwillig unterzeichnen, vielleicht will Sie mir auch eins unterschieben. Soll ich warten bis Sie vor Gericht zieht?

Muss ich eigentlich die Summe zurückzahlen die der Staat im voraus geleistet hat? Da ich ja nichts von dem Kind wusste?!

Ich nehme nicht an, das es ein legales Mittel gibt den Unterhalt zu umgehen oder? Wie steht es bei z.b. einer Nadelphobie bzgl. der Blutabnahme? Hier habe ich etwas von einem Zwischenverfahren gelesen, allerdings gibt es ja heutzutage auch Speicheltests?!

Auch wurde ich hier nicht wirklich gefragt ob ich das Kind will (bzw. darauf hätte ich als Mann ja eh keinen Einfluss) und wenn man es genau sieht hat man mich um 5 Jahre mit meiner Tochter betrogen, sofern es denn meine ist. Ich finde das echt unfair vom Gesetzgeber... die Zeit gibt mir keiner zurück, Mitspracherecht hab ich auch keins aber zahlen ist in Ordnung.

Hoffentlich könnt ihr mir etwas Angst / Sorgen nehmen oder habt Ratschläge für mich sofern Sie nichts mit Suizid zu tun haben Wink

bye
Tobi
Zitieren
#2
Irgendwie funktioniert hier kein editieren des Beitrages, dann mache ich halt einen neuen.

Zitat:existieren bereits neue oder alte Unterhaltstitel, Gerichtsurteile, Vereinbarungen?
Es existiert noch gar nichts.

Zitat:Wird bereits etwas bezahlt, wenn ja wieviel? Existieren Rückstände oder eine Überzahlung?
Es sind noch keine Summen geflossen.

Zitat:Fliessen irgendwelche Sozialleistungen zu einem der Beteiligten?
Sie bezieht offenbar ALG 2

Zitat:Besteht eine Beistandschaft für den Unterhaltsberechtigten? Gab es andere Anspruchsübergänge, z.B. zum Jobcenter?
Keine Information hierrüber.

Zitat:In welchem Stadium befindet sich der Sachverhalt? Überlegung, Gespräch, vor einer Klage, anhängige Klage, abgeschlossenes Verfahren? Sind bereits Anwälte eingeschaltet?
Sie hat einen Termin beim Anwalt.

Zitat:Wie ist das Verhältnis der Beteiligten untereinander, sind Gespräche möglich, begegnet man sich nur noch über Anwälte?
Gespräche sind möglich, Sie bevorzugt aber den Weg über einen Anwalt.
Zitieren
#3
Klar bevorzugt sie einen Anwalt. Ist wie bei meiner Exe: Keine Ahnung und Angst Fehler zu machen. Ein gefundenes Fressen für Anwälte, die denen dann alles mögliche andrehen.

Zum Sachverhalt: Auf eine Vaterschaftsklage würde ich es nicht ankommen lassen. Kannst Du nur bei verlieren. Stell dich dem Vaterschaftstest und warte auf das Ergebnis. Ist es negativ - feier dein 2. Geburtstag. Ist es positiv - denke ich Ruhe über deine Zukunft nach!

Wirst Du vor Gericht verknackt zum Test, besteht das Risiko dass Du die gesamten Gerichtskosten bei einem positiven Test zahlen darfst.

Wenn Du später das Umgangsrecht und das Sorgerecht haben willst, ist der gerichtliche Vaterschaftstest das erste Argument, dass Du nicht kooperativ bist Wink

Daher bringt das in erster Linie nur Nachteile.

Unterhaltsvorschuss kann zurück gefordert werden. Es ist eben nur ein Vorschuss. Inwieweit das rückwirkend gelten gemacht werden kann geht jetzt aus dem UVG nicht hervor. Maßgebend wäre hier §7 (2) UVG und damit §1613 BGB. Nach Absatz 2 Punkt 2 kann dich nichts treffen, weil es schlichtweg das Pech der KM war, dass sie nicht mehr wusste mit wem sie alles geschlafen hat. Richtig ist, dass es nur 6 Jahre ab Antragsstellung gezahlt wird und bis das Kind 12 ist.

Ab Zeitpunkt der Vaterschaftsfeststellung per Gericht bzw. rückwirkend ab Antragsdatum oder der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt bist Du unterhaltspflichtig.

Es ist logischerweise in keinster Weise legal sich den Unterhalt zu entziehen. Man kann sich höchstens der deutschen Verwaltung entziehen durch Auswanderung.

Meine Empfehlung: Mach den Vaterschaftstest, hoffe auf ein für dich gutes Ergebnis. Sollte er positiv sein entscheide, ob Du dein Kind akzeptierst oder verdrängst. Entsprechend zahlst Du still deinen Unterhalt, wenn die KM dir das Kind nicht aufdrängt oder Du nimmst sofort Gespräche mit der KM auf und probierst Umgangsregelungen und eine Sorgerechtsvereinbarung herbei zu führen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#4
(08-01-2014, 02:36)tobi1983 schrieb: Vor ~6 Jahren hatte ich eine längere Beziehung (dürften fast 3 Jahre gewesen sein) .. Heute flatterte mir eine Email in mein Postfach von meiner Ex in der steht dass ich eine 5 Jährige Tochter hätte.
Auf die Rückfrage warum Sie nach 5 Jahren daherkommt, kam nur, das Sie die anderen "potentiellen" Väter angegeben und getestet hatte, ich ihr damals aber nicht einfiel

Sie hatte eine dreijährige Beziehung mit dir, aber ihr ist damals dein Name nicht mehr eingefalllen??
Hast du schon ein Bild gesehen? Vlt kann man ja eine Ähnlichkeit sehen oder gar ausschließen?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Zitieren
#5
da passt doch rechnerrisch schon was net.
vor 6 jahren eine beziehung die 3 jahre gedauert hat und eine 5 jährige tochter??
oder hab ich da was falsch verstanden?

Zitieren
#6
Willkommen im Forum.
Das Wasser steht dir nicht bis zum Hals, es ist nur eine Welle in Sicht, die es ansteigen lassen könnte.

Du hast drei kritische Punkte, von denen zwei sofort in sich zusammenfallen wenn der erst zusammenfällt.

1. Bist du überhaupt der Vater dieses Kindes? Sie scheint ja wahllose und verdeckte Bekanntschaften gemacht zu haben, es könnte also gut sein dass da noch andere Kandidaten für einen Vaterschaftstest in Frage kommen. Ohne vorherigen Test darfst du keine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben! Beim Vaterschaftstest etwas zu drehen, ist nicht gerade einfach und Tips dazu werden kaum öffentlich irgendwo stehen, darauf würde ich nicht bauen.

2. Unterhalt für die Vergangenheit. Keine Sorge. Unterhalt in diesem Fall (da kein anderer rechtlicher Vater existierte und da Ex nicht daran gehindert war, Vaterschaft und Unterhalt geltend zu machen) erst ab rechtlicher Vaterschaft. Dass die Ex mal Unterhaltsvorschuss bekommen hat, ändert nichts daran. Unterhaltsvorschuss ist kein Darlehen mit Rückzahlung. Ist kein Vater da, bekommt auch keiner Schulden.

3. Laufender Unterhalt. Wenn du allein lebst, könntest du eventuell Aufstocker werden, bei 2000 netto aber schwierig. Die Schulden und sonstigen Belastungen sind tatsächlich ein Problem. Machen kannst du im Moment eh nichts, warte mal den Vaterschaftstest ab.
Zitieren
#7
Freiwillig den Vaterschaftstest machen & bis dahin nichts unterschreiben, keine Versprechungen machen, etc. - danach weiterschauen. Spekulationen und "Hätte, Wäre, Wenn" nutzen im Vorfeld wenig.
Zitieren
#8
Zuerst solltest du einen Vaterschaftstest machen. Falls deine Ex mitmacht, solltest du das privat machen. (Ist billiger)
Wenn der positiv ist, dann bleibt dir nichts anderes übrig
- als die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen
- dich gegen extra Kosten gerichtlich zum Vater erklären zu lassen

Sobald du das Ergebnis hast, kannst du anfangen dir Gedanken um möglicherweise aufgelaufene Schulden und zukünftige Unterhaltszahlungen zu machen, bzw. evtl Auswege.

Einen behördlichen vaterschaftstest zu fälschen ist relativ einfach: Du musst jemand finden, der so aussieht wie der Typ auf deinem Personalausweis.
Der geht dann mit deinem Ausweis hin, lässt sich die Probe nehmen (Wattestäbchen) und gut is.
Danach kann dich der Typ jederzeit verpfeifen und deine Zukunft steht nach wie vor auf wackeligen Beinen. Vielleicht verlangt der Typ dann auch jeden Monat Unterhalt von dir. Du siehst, keine gute Idee.
Zitieren
#9
Mit Vaterschaftstest ist hier "Speicheltest" (Stichwort: Wattestäbchen) gemeint, NICHT "Bluttest", der ist zehnmal teurer.....erst recht bei Gericht dann....

Schreib ihr doch, dass dich der Gedanke eigentlich freut Vater zu werdenShy....du dir aber natürlich auch sicher sein willst Vater zu sein, und bitte Sie doch entsprechende Speichelprobe bei einem Arzt entnehmen zu lassen, den dieser dann an ein Gen-Labor weiterschickt....dir selber kannste den Speichel ja selbst entnehmen...(biete an, die Kosten zu übernehmen, vor 10 Jahren waren das mal 300 Euro oder so)

Falls auf Vaterschaftsfeststellung geklagt wird, stimme dem zu, bestehe aber auf den "Speicheltest" (genauso sicher, schneller, deutlich günstiger).....falls du Vater bist hast du den Prozess nämlich verlorenSmile......und zahlst alles.

Ansonsten nix überstürzen, oder gar Vorwürfe machen etc.....(noch) kein Geschirr unnötig zerdeppern!!!......das hält die Möglichkeit offen bei positiver Vaterschaft eventuell aussergerichtliche Lösungen zu finden...

Vaterschaftsanerkennung bei positivem Test dann sofort beim Jugendamt machen (erspart weitere Kosten)...

aber warte doch erstmal den Test ab....
Zitieren
#10
(08-01-2014, 07:47)L3NNOX schrieb: Sie hatte eine dreijährige Beziehung mit dir, aber ihr ist damals dein Name nicht mehr eingefalllen??
Hast du schon ein Bild gesehen? Vlt kann man ja eine Ähnlichkeit sehen oder gar ausschließen?
Ja schon irgendwie kurios, vielleicht dachte Sie das ich nicht zeugungsfähig wäre Wink
Bild gesehen, aber keine Ähnlichkeit ausser der Haarfarbe, wobei das auch nicht mit meiner Übereinstimmt, denn so helle Haare hab ich auch nicht.

(08-01-2014, 07:52)Blumentopferde schrieb: vor 6 jahren eine beziehung die 3 jahre gedauert hat und eine 5 jährige tochter??
Da hast du 2 Sachen vertauscht. Die Beziehung dauerte 3 Jahre, das ganze ist 6 Jahre her. Das Kind ist inzwischen 5 Jahre alt.

(08-01-2014, 10:17)p schrieb: Das Wasser steht dir nicht bis zum Hals, es ist nur eine Welle in Sicht, die es ansteigen lassen könnte.

1. Bist du überhaupt der Vater dieses Kindes? Sie scheint ja wahllose und verdeckte Bekanntschaften gemacht zu haben [...]
[...]
3. Laufender Unterhalt. Wenn du allein lebst, könntest du eventuell Aufstocker werden, bei 2000 netto aber schwierig. Die Schulden und sonstigen Belastungen sind tatsächlich ein Problem. Machen kannst du im Moment eh nichts, warte mal den Vaterschaftstest ab. [...]
Und genau dieser Anstieg macht mir Sorgen...
zu 1. Ich bin Ihr wohl als letzter eingefallen, irgendwie Situationslustig, Sie war mit mir zusammen hat aber "alle" anderen Typen angegeben Big Grin
zu 3. Kredite und Schulden kann ich halt nicht einfach "aufhören" dann Ende ich in einer Spirale in der ich schon war...

(08-01-2014, 11:11)MitGlied schrieb: Zuerst solltest du einen Vaterschaftstest machen. Falls deine Ex mitmacht, solltest du das privat machen. (Ist billiger)
Wenn der positiv ist, dann bleibt dir nichts anderes übrig
- als die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen
- dich gegen extra Kosten gerichtlich zum Vater erklären zu lassen
Soweit mir bekannt ist, war Sie schon beim Anwalt, sollte also zeitnah ein Schreiben erhalten. Was darin steht weiß ich noch nicht, daher kann ich erstmal nur abwarten und mir Gedanken machen wie meine Zukunft aussieht. Mit Unterhalt hab ich nämlich keine mehr. Entweder mehr arbeiten, bessere Arbeit finden und meinen absolut Krisensicheren Job aufgeben oder auswandern.

(08-01-2014, 11:51)Pinke Ohnesorg schrieb: Schreib ihr doch, dass dich der Gedanke eigentlich freut Vater zu werden[...]
Ja schon toll ein Kind zu haben und die Entwicklung komplett versäumt hat, aber man dann monatlich Geld abdrücken darf, darauf freut sich jeder Mann Wink
Die anderen Ratschläge werde ich beherzigen.
Zitieren
#11
(08-01-2014, 11:58)tobi1983 schrieb: Ja schon toll ein Kind zu haben und die Entwicklung komplett versäumt hat, aber man dann monatlich Geld abdrücken darf, darauf freut sich jeder Mann Wink

naja, deshalb hatt´ ich ja geschrieben, dass du ihr das schreiben sollst/könntest.......nicht das du so fühlen solltest.Undecided

strategisches Vorgehen könnte halt ab jetzt bares Geld sparen auch....Wink
Zitieren
#12
(08-01-2014, 11:58)tobi1983 schrieb: Soweit mir bekannt ist, war Sie schon beim Anwalt, sollte also zeitnah ein Schreiben erhalten.

Solange du noch nix von ihrem Anwalt bekommen hast, steht es dir frei, dich direkt mit ihr in Verbindung zu setzen.
Im Übrigen ist die Einschaltung eines Anwalts von ihrer Seite sowieso überflüssig, die Kosten muss sie dann selbst übernehmen.

Seh's mal zumindest teilweise positiv: Betreuungsunterhalt fällt komplett flach und Kindesunterhalt für ein Kind macht dich mit 2k€ netto nicht komplett kaputt. Z.B. Betreuungskosten, Erstausstattung usw. fallen bei einem Schulkind auch weg.
Die Folgen sind also durchaus überschaubar und kalkulierbar.

Wenn du Glück hast wird das Ganze ein Sturm im Wasserglas, weil du gar nicht der Vater bist.

Auswandern ist nicht unbedingt DIE Lösung: Wenn du z.B. im Ausland 400€ weniger verdienst, bei ähnlicher Kostenstruktur wie in D, dann sind 300€ Kindesunterhalt immer noch besser. Eine ganz andere Nummer wäre es, wenn du z.B. für 2 Kinder und Mutti abdrücken müsstest und auf lange Sicht zum Mangelfall wirst. Wenn du noch am Anfang deiner Berufslaufbahn bist, sind auch noch einige Gehaltssteigerungen drin. Einfach cool bleiben, Prinzipien das sein lassen was sie sind, alles mathematisch kalkulieren und dann entsprechend handeln.
Zitieren
#13
(08-01-2014, 13:26)MitGlied schrieb: Im Übrigen ist die Einschaltung eines Anwalts von ihrer Seite sowieso überflüssig, die Kosten muss sie dann selbst übernehmen.
[...]
Seh's mal zumindest teilweise positiv: Betreuungsunterhalt fällt komplett flach und Kindesunterhalt für ein Kind macht dich mit 2k€ netto nicht komplett kaputt. Z.B. Betreuungskosten, Erstausstattung usw. fallen bei einem Schulkind auch weg.
ALG2 Empfänger -> Prozesskostenhilfe.

Das ist es ja, 2000 Netto klingen im ersten Moment gut, wenn man aber meine Ausgaben sieht die Fix sind, hab ich 450 Euro die mir wirklich bleiben, davon jetzt noch Kindergeld abziehen und ich bin bei 150 Euro... das ist Hartz IV Niveu...

(08-01-2014, 13:32)raid schrieb: Ein Nettoeinkommen in Höhe von 2.000 Euro ist hoch, infolge hier die Unterhaltsvorschusskasse ordentlich zulangen wird.

Gemäß deinem Netto und wenn man den Unterhaltsbetrag für ein 6-jähriges Kind anwendet, dann wären das summa summarum 309 Euro im Monat, hiervon habe ich das hälftige Kindergeld bereits in Abzug gebracht.
Auch wenn es lukrativ erscheint, solltest Du momentan nicht forcieren zum ALG2 Aufstocker zu werden, da Du mit deinem Resteinkommen mE noch besser leben kannst wie als Aufstocker.
Das ist es ja, 2000 Netto klingen im ersten Moment gut, wenn man aber meine Ausgaben sieht die Fix sind, hab ich 450 Euro die mir wirklich bleiben, davon jetzt noch Kindergeld abziehen und ich bin bei 150 Euro... das ist Hartz IV Niveu...

Bzw. wenn man die Unterhaltsvorschusskasse auch noch 100 Euro will bleiben mir 50 Euro für meinen Haushalt.
Zitieren
#14
Ob der Unterhaltsvorschuss überhaupt eingetrieben werden darf ist eher fragwürdig, da die verspätetet Auffindung des Vaters ja nicht dein Versäumnis ist, sondern eher das der Mutter.
Das JA wird es in jedem Fall versuchen.
Wenn, dann haben diese Schulden den gleichen Rang wie deine anderen Schulden. Nur laufender Unterhalt geht vor.

Das ganze hört sich für mich wie folgt an: Mutti wollte sich nicht mit nem Vater von IHREM Kind rumstressen, also hat sie Unterhaltsvorschuss kassiert und da sie vermutlich von ALG2 gelebt hat, war ihr egal woher die Kohle kommt, in der Summe hätte sich nichts geändert.
Jetzt ist ihr das JA auf die Füße getreten oder das Jobcenter und nun stellt sie fest, dass sie unter Umständen IHR Kind doch alleine versorgen muss und nun fällt ihr auf einmal ein, dass sie ja da jemand anzapfen könnte.

Möglicherweise weiß sie, dass das Kind gar nicht von dir ist, sondern will dich nur in Panik versetzen, damit du unterschreibst, weil du ja zahlungsfähig bist. Vielleicht ist der echte Vater ein armer ALG2 Schlucker, der sich schlapp lacht, wenn JA-Forderungen kommen.
Mich wundert es vor allem, dass sie dir mit einem Anwalt droht, normalerweise wird die Ermittlung des Vaters vom Jugendamt durchgeführt und das meldet sich dann bei dir. Ich werde den Eindruck nicht los, dass du hier nur aufgeschreckt werden sollst.
Zitieren
#15
(08-01-2014, 11:58)tobi1983 schrieb: Ich bin Ihr wohl als letzter eingefallen, irgendwie Situationslustig, Sie war mit mir zusammen hat aber "alle" anderen Typen angegeben

Das klingt alles unglaubwürdig von ihr. Angeichts dieser Räubergeschichten hast du durchaus Chancen, nicht der Vater zu sein.

Erstens mal wird ihr vom Jugendamt Druck gemacht, mögliche Väter zu benennen. Dass das jahrelang nicht passiert ist, verwundert doch etwas. Zweitens hat sie nur Vorteile davon, wenn sie ihre Bettgenossen nennt. Die Drecksarbeit der Vaterschaftsfestellung macht ohnehin das Jugendamt - kostenlos für sie. Mindestunterhalt ist deutlich höher wie Unterhaltsvorschuss.

Sie hat keinerlei schlüssige Erklärung dafür, erst nach fünf Jahren anzukommen und Forderungen zu stellen. Jemandem mit dieser Mischung aus Gestörtheit, Langeweile und Betrug als Lebensprinzip würde ich kein Wort glauben. Hat sie damals auch bei der Verhütung beschissen? Behauptet, sie würde "die Pille" nehmen?

Schreib doch der Lügnerin mal, du würdest dich auf den Test freuen. Anschliessend möchte sie bitte zur Beurkundung der gemeinsamen Sorge kommen, die du ansonsten einklagst wie es seit sechs Monaten nun möglich ist. Weiterhin musst du darauf bestehen, Kontakt zum Kind aufzubauen, was in eine Umgangsregelung münden muss, nötigenfalls gerichtlich festgelegt.

Zitat:zu 3. Kredite und Schulden kann ich halt nicht einfach "aufhören" dann Ende ich in einer Spirale in der ich schon war...

Ist klar. Wenn Forderungen anrollen würde, würde es eng werden. Deine Ausgabenstruktur ist nicht gerade dafür geeignet, Aufstocker zu werden.
Zitieren
#16
(08-01-2014, 14:47)p schrieb: Ist klar. Wenn Forderungen anrollen würde, würde es eng werden. Deine Ausgabenstruktur ist nicht gerade dafür geeignet, Aufstocker zu werden.
Es würde nicht eng werden, die einzige Lösung wäre Suizid.
Zitieren
#17
(08-01-2014, 15:20)tobi1983 schrieb: ... die einzige Lösung wäre Suizid.

Annuitäten bei Verbindlichkeiten kann man immer verhandeln. Niemand hat ein Interesse daran, die Kuh zu schlechten, die Milch geben soll. Aber Du solltest dringend Deinen Hausarzt aufsuchen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#18
(08-01-2014, 14:47)p schrieb: Schreib doch der Lügnerin mal, du würdest dich auf den Test freuen. Anschliessend möchte sie bitte zur Beurkundung der gemeinsamen Sorge kommen, die du ansonsten einklagst wie es seit sechs Monaten nun möglich ist. Weiterhin musst du darauf bestehen, Kontakt zum Kind aufzubauen, was in eine Umgangsregelung münden muss, nötigenfalls gerichtlich festgelegt.

Man droht nicht, man macht...

Aber wenn, dann würd ich eher schreiben, dass du dich bereits auf die gemeinsame elterliche Sorge freust, die du dann gleich nach dem positiven Vaterschaftstest beurkunden lässt. (Schließlich braucht sie ja nicht mehr zustimmen und da bisher kein Streit herrschte wir es ihr auch schwer fallen Gegenargumente zu finden.)
Genauso auf den zukünftigen Umgang.
Zitieren
#19
(08-01-2014, 15:20)tobi1983 schrieb: Es würde nicht eng werden, die einzige Lösung wäre Suizid.

Wenn sich jeder umbringen würde, der pleite ist, wäre das Land menschenleer. Ich bin auch pleite, habe mehrere Kinder und das Leben ist lebenswert wie nie.

(08-01-2014, 15:25)MitGlied schrieb: Man droht nicht, man macht...

Ist keine Drohnung. Machen kann er erst, wenn er rechtlicher Vater ist.
Zitieren
#20
Sieh die positiven Dinge:
- es steht noch nichtmal fest ob du überhaupt der Vater bist.
- du hast komplette fünf Jahre Kindesunterhalt nicht zahlen müssen
- du hast komplette fünf Jahre Betreuungsunterhalt nicht zahlen müssen
- du hattest fünf Jahre komplett deine Ruhe vor Anwälten, Jugendamt, Gericht
- die Mutter kann dir nicht die gemeinsame Sorge verwehren
allein diese Punkte sind unbezahlbar, andere hier wären froh in deiner Situation zu sein.

Mein Tip: erstmal nicht schocken lassen und cool bleiben! FALLS du tatsächlich der Vater bist, immer noch cool bleiben, sofort die gemeinsame Sorge beantragen und Umgang mit dem Kind konsequent durchführen! Von Anfang an, sonst heisst es du hast kein Interesse! Ein einzelnes Kind ohne Scheidungskosten und Unterhalt für die Mutter bei einem Einkommen von 2k ist definitiv zu stemmen, das Leben geht weiter, man muss nur das Beste daraus machen. Und man(n) zahlt definitiv lieber, wenn man weiß wofür. Also auf den Umgang mit dem Kind bestehen!!
Und die Hoffnung bleibt ja: vielleicht blöfft sie ja nur, oder weiß den wahren Vater eh nicht. Also tu ihr nicht den Gefallen und verfalle in Panik, das bringt wirklich keinem was.
Ich dachte anfangs auch, dass die Welt untergeht, aber nach einigen Monaten hat sich alles zum Guten gewendet: ich habe regelmässig Umgang, muss keinen Unterhalt an die Ex mehr zahlen, verdiene wieder mehr und mir gehts besser denn je!
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Zitieren
#21
@ tobi1983

Weisst Du denn überhaupt, ob du nicht Empfänger eine Postwurfsendung geworden bist? Wieviele solcher e-mails hat sie denn verschickt?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#22
Hallo Tob1983,

zu den nicht-finanziellen Aspekten kann ich mich L3NNOX nur anschließen.

Was Deine Finanzen betrifft, so dürfte Dein Problem nicht primär im KU liegen, sondern in den ziemlich hohen Konsumschulden. Die hätten Dir auch auf anderem Wege zum Verhängnis werden können. Konsumschulden sind tödlich für jeden Vermögensaufbau und sollten ein absolutes NO-Go sein.

Wie schon geschrieben wurde, dürfte der Unterhalt für ein Kind bei Deinem Einkommen eigentlich kein Problem sein. Falls sich herausstellen sollte, dass Du tatsächlich der Vater bist, dann bleibt Dir nur noch, Deine Finanzen grundlegend neu zu planen (niedrigere Rückzahlungsraten für die Kredite vereinbaren, ggf. billigere Wohnung suchen, bis die Schulden zurückbezahlt sind...). Falls Du es alleine nicht schaffst, solltest Du eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.

Deine finanziellen Probleme sind überschaubar und mit der richtigen Strategie sicher zu bewältigen. Aber Du solltest jetzt aktiv werden und handeln.
Zitieren
#23
Ich bekam soeben eine SMS von meiner Mutter, das die KU bei Ihr war mit der kleinen... Ich könnte kotzen, jetzt zieht sie schon meine Eltern mit rein. Meiner Verhältnis zu meinen Eltern war bis dato recht gut und man sah sich mehrmals im Monat. Ob ich denen jetzt noch unter die Augen kommen kann weiß ich nicht... Alles bricht gerade über mich zusammen... ich packs nicht mehr, weder psychisch noch zukünftig finanziell ... :'(
Zitieren
#24
(09-01-2014, 15:29)tobi1983 schrieb: jetzt zieht sie schon meine Eltern mit rein.

Zieh den Vaterschaftstest asap durch... Ungewissheit nervt und macht dich fertig.
Was sagt denn deine Mutti zwecks Ähnlichkeiten beim Aussehen?
kennst du noch andere Leute, die deine Ex und das Kind auch kennen?
Zitieren
#25
@tobi1983

Warst Du schon bei Deinem Hausarzt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Was unternimmt das Jugendamt bei Schulden? Bitas 19 15.939 25-01-2017, 14:01
Letzter Beitrag: Petrus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 8 Gast/Gäste