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Elternzeit
#1
Hallo Väter,

ich bin auf euer Forum gestoßen und habe direkt eine Frage.
Ich bin seit geraumer Zeit geschieden und bezahle für meine Kinder Unterhalt. Aber weniger als den Mindestsatz da ich nicht genug verdiene. Nun bekommen meine neue Frau und ich ein Kind. Da meine neue Frau erheblich mehr verdient als ich, will ich in Erziehungsurlaub gehen. Eine Kündigung von meinem Chef würde ich ohne Probleme bekommen. Somit könnte ich auch arbeitslos sein. Wovon hätte ich mehr? Für meine anderen Kinder kann ich ja dann keinen Unterhalt mehr bezahlen. Der Unterhalt ist zwar betitelt, aber denn könnte ich ja dann ändern lassen.
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#2
Arbeitslos bringt nix. ALG1 und Elterngeld sind beides 67% vom netto. Durch unterschiedliche Berechnungen allenfalls ein paar Euro Unterschied beim Zahlbetrag. Aber mit "arbeitslos" stehst du am Ende von Elterngeld ohne Job da. Das macht keinen echten Sinn. Außer du willst dich eh verändern.

(07-01-2014, 22:00)Micha aus Bayern schrieb: Für meine anderen Kinder kann ich ja dann keinen Unterhalt mehr bezahlen.
Das ist eher ein Gerücht. Auch vom Elterngeld kannst du den KU weiter zahlen. Guurgle mal nach "Hausmann-Rechtsprechung".

(07-01-2014, 22:00)Micha aus Bayern schrieb: Der Unterhalt ist zwar betitelt, aber denn könnte ich ja dann ändern lassen.
In der Theorie ja. Allerdings frühestens 6 Monate nach Eintritt der Änderung. Praktisch also nein. Du wirst nur teure Gerichtskosten haben und die Richter werden sagen: "Dann schlagen wir den Taschengeldanspruch gegen ihre Ehefrau aufs Elterngeld drauf und schon verdienen Sie weiter wie bisher...." oder so.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#fuerdaserste
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#4
Servus Micha aus Bayern,

griass Di im Forum Smile
Den titulierten Unterhalt ändern lassen ist nicht so einfach, dies geht nur über eine entsprechende Abaenderungsklage. Bei der Konstellation (sich kündigen lassen) hat das keinerlei Aussicht auf Erfolg. Ansonsten macht es in der neuen Ehe Sinn für Dich, sich um das Kind vorwiegend zu kümmern.

VG,
Markus
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#5
Du mußt weniger als Mindestunterhalt zahlen weil DU zu wenig verdienst. In Zukunft wird das wesentlich höhere Einkommen deiner Frau dazuberchnet.
Vielleicht die Füße still halten und hoffen das es nicht mehr wird.
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#6
Servus,
wieso soll jetzt das Gehalt meiner Frau mit einberechnet werden? Für meine "alten" Kinder bin doch nur ich selber "verantwortlich"? Wir müssen ja auch irgendwie unser neues Leben finanzieren.
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#7
Das Einkommen der Frau wird nicht direkt eingerechnet. Aber es kann passieren, dass man dir unterstellt, deine Frau würde dich finanzieren und dir mit dieser Begründung den Selbstbehalt für auf Null runter senkt. Aus deinem Elterngeld wird dir dann ohne Einschränkungen der volle bisherige Unterhalt herausgeschnitten.
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#8
I noa mal,

kann das auch passieren wenn ich mich arbeitslos melde? In der Vergangeheit war ich immer in den Wintermonaten arbeitslos.
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#9
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt...Elternzeit
Diesen Artikel habe ich gerade gefunden. Gab es in dem Fall hinterher einen anderen Beschluss? Hannover ist zwar weit weg, aber könnte man sich nicht darauf berufen?
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#10
Hallo Micha,

ja das kann dir auch passieren wenn Du dich Arbeitslos meldest.

Wird dann als vorübergehendes Phänomen angesehen.Du hast alles aber auch alles zu Unterhehmen um den Unterhalt sicherzustellen.

Eine Abänderungsklage ausserhalb des Mindestunterhalts halte ich mitlerweile für fast unmöglich.

Gruss
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#11
(08-01-2014, 20:09)Micha aus Bayern schrieb: Gab es in dem Fall hinterher einen anderen Beschluss?

Allgemeine Rechtssprechung ist es jedenfalls nicht geworden. Und trifft auch auf deinen Fall nicht zu. Dir wird einfach der Selbstbehalt heruntergesetzt weil deine neue Frau gut verdient.

Eine Arbeitslosmeldung ändert nichts. Du arbeitest eh nicht, sondern bekommst Elterngeld. Wenn nicht, hättest du die Verpflichtung, dir sofort einen neuen Job zu suchen. Arbeitslosigkeit zählt zunächst als vorübergehender Zustand, der unterhaltsrechtlich unbeachtlich bleibt.
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#12
Naja, bisher wollte noch nie jemand von mir das ich mehr arbeite oder dergleichen. Aber gut, wahrscheinlich ist es das Beste alles so zu lassen. Eine Neuberechnung könnte meine ex zwar turnusgemäß machen lassen, aber ich glaube nicht das sie das macht. Sie weiß ja das wir Nachwuchs kriegen.
Danke für die Antworten
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