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Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB
#1
Hier wieder einmal ein fällig gewordener Ordnungsgeldantrag.

Kooperation wollte man nicht - Unterhalt (den es ja ohne Sorgerecht nicht gibt) auch nicht!
Wozu also noch Rücksicht nehmen?
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#2
Die ist doch nicht ganz bei Trost.
Ich drücke hier die Daumen zu einem klaren Signal vom Familiengericht, dass solch ein Verhalten der KM nicht geht! Ich sehe für das Seelenheil des Kindes Gefahr in Verzug!
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#3
Die KM glaubt wohl nach der Sorgerechtsentscheidung nun einen Freifahrtschein zur völligen Vaterentsorgung erhalten zu haben ...
Wer ein Kind derart manipuliert und in Angst um sein geliebtes Haustier versetzt, dem gehört das Sorgerecht gänzlich entzogen!
Aber was rede ich ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#4
Viel Glueck, hoffentlich ist der Richter vernuenftig.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Ich bin auf das Ergebnis gespannt. Mami wurde ja wieder in ihrem Tun bekräftigt, aufgrund der "gewonnenen" Sorgerechtsverhandlung und prompt kommt die nächste Aktion.

Nun muss man die Scherben dieses Schwachsinns aufsammeln und stellt sich als Richter wahrscheinlich demnächst genervt hin.

Die augenscheinliche Erziehnungsunfähigkeit wird ignoriert, da von weiblicher Seite kommend und letztendlich an die Eltern appelliert, sich doch nun endlich mal zusammen zu raufen. Also, das kann doch nun wirklich nicht sein....

Der Ordnungsgeldantrag kommt in meine Sammlung, ist schön anonymisiert und geeignet, irgendwelchen Alleinverziehenden-Verstehern unter die Nase zu reiben (vielleicht bei einer Lesung ;-) , da so formuliert, dass nicht einmal der Blödeste und fanatischste Beckenrandschwimmer hier zwischen den Zeilen doch noch eine Schuld des Papa's herleiten könnte.
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#6
neue Richterin!
die die hiesige Diakonie (die das JA vertritt) um die Erstellung eines Berichts gebeten hat!

Der damaligen -zwztl. verstorbenen- Diakoniemitarbeiterin wegen hatte ich ja die Datenschutzbeauftragten des Lkr, den LandDtnSch-Beauftragten und den gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Kirche und der Diakonie eingeschaltet, weil sich die Mitarbeiterin nicht daran erinnern vermochte, von wem sie das damals ihr übersandte Gutachten erhalten hatte. Das hätte ihr aber bei gehöriger und ordentlicher Aktenführung möglich sein müssen.

Auf diese Herrschaften -die sich ziemlich sicher weigern werden, dem Verfahren beizuwohnen- freue ich mich schon!
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#7
übrigens:
"Papa, Mama will mich künftig zu dir lassen, wenn du das Klagen aufgibst".
Sagt meine Tochter gestern zu mir.

Mein Ansinnen ist es ja, dass meine Tochter nicht nur an Umgangstagen, sondern immer dann, wenn sie es wünscht, zu mir kommen darf.

und darüber hinaus:
Die Mutter hat mittlerweile schriftsätzlich zum Antrag Stellung genommen.
Ohne RA Borkenkäfer!

Nachtigall, ick hör dir trapseln?
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#8
Will sie den Anwalt nicht mehr zahlen?
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#9
Der Schriftsatz würde mich ja nun doch interessiere - hat sie viel gelernt bei ihrem Anwalt? ;-)
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#10
ich hoffe, dass ich demnächst dazu komme, die Schriftsätze hochzuladen.

Habe gerade mit meiner Schwester im europ. Ausland wohnend telefoniert und konnte feststellen, dass trotz der nicht nur in diesem Forum vertretenen Ansicht, es würde sich in den Köpfen der Menschen etwas verändern, noch immer die Väter die Querulanten sind, die obwohl bestehenden Umganges sich auf dem Rücken der Kinder mit deren Mütter streiten. ....

Diese Position werden wir Väter auch noch in 20 Jahren bejammern, wenn wir nicht gewillt sind, über Wege nachzudenken, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise auf uns aufmerksam zu machen.
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#11
Schön das du wieder hier trotz des vorherrschenden Wahns betreffend Feminismus und Borderline, schreibst.

Kindeswohlhandel.de wird sich dieser Initiative anschliessen.
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#12
(12-11-2013, 17:22)Ibykus schrieb: Hier wieder einmal ein fällig gewordener Ordnungsgeldantrag.

Kooperation wollte man nicht - Unterhalt (den es ja ohne Sorgerecht nicht gibt) auch nicht!
Wozu also noch Rücksicht nehmen?
Antwort der Kindsmutter:
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4

Danach fragt das Gericht, ob wegen des Todes des Hundes Erledigung erklärt würde.
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#13
Meine Replik:
Seite 1
Seite 2
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#14
Oha, da wird wahrscheinlich Weihnachten bei der KM der Haussegen sehr schief hängen?

Paragraph 1684 BGB, bedarf, so wie ich das als juristischer Laie interpretiere, einer zeitgemäßen Reform.

Und in der jüngsten Vergangenheit gab es ja so einige höchstrichterliche Urteile im Zusammenhang mit §1684 BGB.

§ 1684 BGB alte Urteile

OLG Saarbrücken, 9. ZS - FamS II -, Beschluss vom 04.09.2000 - 9 UF 88/00

"Eine Einschränkung des nunmehr als Recht des Kindes konzipierten Umgangs mit einem Elternteil ist nur aufgrund einer konkreten, gegenwärtig bestehenden Gefährdung des Kindeswohls zulässig."

§ 1684 Abs. 1 BGB

KG Berlin, 13. ZS -FamS -, Beschluss vom 21.07.2000 - 13 UF 9842/99

"(Begleiteter) Umgang des Vaters mit seinem (13 Jahre alten) Sohn trotz dessen nachhaltiger Ablehnung."

§ 1684 neue Urteile (Suchfunktion §1684!)

Auch möchte ich auf eine gute Seite verweisen, nämlich Elternbewegung aus Bayern.
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#15
@Ibykus...

Was ist der Grund für deinen Sinneswandel, nun doch Kerzen anzuzünden und sogar zu versenden?

Und ist der Hund nun auf Grund:

1. Alterschwäche bzw. Krankheit

oder

2. wegen Unterversorgung auf Grund nicht geklärter Zuständigkeit verreckt?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#16
Und hier ist der gestern zugestellte Zurückweisungsbeschluss des FamG T'burg.
Daß man verärgert über mich ist, kann ich durchaus verstehen.
Die Gründe, denenwegen der Antrag zurückgewiesen wurde, gar nicht!

Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
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#17
Die Links funktionieren einwandfrei. Nur die Begründung des Gerichts kommt mir nicht einwandfrei vor. Genervt sind sie, das merkt man.
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#18
Auf Seite drei war der Kindername nicht geschwärzt. Deswegen habe ich den Link erneuert. Könnte von der Moderation bereinigt werden....

Natürlich ist die Richterin ärgerlich. Aber ihre Begründung für die Abweisung war nie streitgegenständlich und hat mit der Sache eigentlich nichts zu tun.

Und dass meine Tochter eine "emotionale Störung" hat (angebelich 30 % ...) ist mir nie aufgefallen und man hatte es auch seltsamerweise nie für so wichtig gehalten, mit das mitzuteilen.

Mir geht langsam die Gute Laune verloren und ich frage mich, ob es nicht mehr Sinn macht, diese Richterin so anzugehen, dass die Angelegenheit vor einem Strafgericht endet und so öffentlich wird. Wink

Übrigens ist auch die Kostenentscheidung stümperhaft. Die ist nämlich in einem kostenfreien VKH-Verfahren nicht veranlaßt!
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#19
Haetten die Dir das mit der "emotionalen Stoerung" und 30% Behinderung nicht mitteilen MUESSEN? Die wurde ja immerhin schon vor 4,5 Jahren diagnostiziert!! Wie gehst Du jetzt weiter vor?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#20
Wüsste nicht, dass es eine Mitteilungspflicht gibt. Die Mutter kann ohnehin nach Belieben allein schalten und walten, sie hat ja alleiniges Sorgerecht. Also auch zum Arzt gehen und dem Kind eine Behinderung bescheinigen lassen.
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#21
kay schrieb:Haetten die Dir das mit der "emotionalen Stoerung" und 30% Behinderung nicht mitteilen MUESSEN? Die wurde ja immerhin schon vor 4,5 Jahren diagnostiziert!! Wie gehst Du jetzt weiter vor?
Meiner Meinung nach hätte die KM das mitteilen müssen. Indem sie es unterlassen hatte, hat sie ihre Fürsorgepflicht dem Kind gegenüber verletzt. Und infolge dieser Fürsorgepflichtverletzung liegt auch zumindest eine Kindeswohlgefährdung vor.
Leider wird in der Praxis so verfahren, wie von "p" beschrieben. Allerdings -da wird er mir zustimmen- macht das die Sache ja weder besser noch richtiger.
Dieser Richterin das Wohl junger Menschen (Kindeswohl!) anzuvertrauen läßt im Ergebnis wohl die gleiche Wirkung besorgen, wie einem Affen eine Handgrante zum spielen zu geben.

Natürlich werde ich den Beschluß mit der sofortigen Beschwerde angreifen und Fakten nachlegen (der Hund, dem es ja nach den Äußerungen der KM gar nicht sooo schlecht ging, das man ihn nicht doch zum Umgang "mitzurren" konnte, wurde ja dann doch ganz plötzlich eingeschläfert: an einem Umgangsmittwoch, der selbstverständlich ausfallen musste. Denn ich kann ja nicht von meinem Kind verlangen, dass es zu mir kommen muss, wenn sie ihren Hund verliert.

Und eine Katze ist als Ersatz gekauft worden: an einem Freitag VOR einem Umgangswochenende! Auch hier konnte ich meiner Tochter nicht abschlagen, dass sie den Samstag und Sonntag zu Hause bei ihrer Katze verbringt.

Mein Kind weiß, dass ich ihr sowas niemals verübeln werde.

Die Mutter dagegen weiß genau, dass sie auf diese Weise wieder mal einen Umgang vereiteln kann.

Nur ein (das) FamGericht weiß das nicht.
Entweder, weil es zu dumm ist oder aber zu kriminell (nämlich dann, wenn man darin eine Rechtsbeugung sieht, die meines Erachtens auch vorliegt, aber eben nicht beweisbar ist).

Der "Oberhammer" ist die Gleichsetzung "Anhörung" oder "Vernehmung als Zeuge". Ich habe schon (in Abwesenheit der KM) mit meiner Tochter telefoniert und ihr mitgeteilt, dass ich nun gezwungen bin, den Grund für das Einleiten des Verfahrens zu benennen. Dagegen hatte sie -anders als sonst- keine Einwände!
Nachdem ich sie einmal früher auf ihren Wunsch hin von der Schule abgeholt hatte, machte die KM -wie immer- ein Affentheater, worauf hin meine Tochter sich im Folgenden weigerte, ihre Mutter über solche Vorfälle überhaupt noch zu informieren: die schimpft ja sowieso! Und zu mir: Ich könnte doch nochmal zum Gericht gehen, damit sie sich -meine Worte-: dazu äußern kann.

Und ich überlege, der KM ein Fürsorgepflichtverletzungsverfahren (mglw. ein Unterhaltspflichtverletzungsverfahren, denn die Unterhaltspflicht der KM besteht ja gerade in der Wahrnehmung solcher Erziehungs- und Fürsorgepflichten) anzuhängen ...
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#22
Man kann nur hoffen, dass dieses Richtergesindel irgendwann ausstirbt und es unseren Kindern dann eines Tages besser geht als uns.
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#23
(11-01-2014, 01:00)Ibykus schrieb: Und eine Katze ist als Ersatz gekauft worden: an einem Freitag VOR einem Umgangswochenende! Auch hier konnte ich meiner Tochter nicht abschlagen, dass sie den Samstag und Sonntag zu Hause bei ihrer Katze verbringt.
Unglaublich !
Aber nur für Menschen, die sich nicht so recht vorstellen können, wie manupulativ solche KindesbesitzerInnen jeden Tag auf's Neue denken und handeln.
Respekt für Deine Reaktion darauf - gerade solch dem Kind gegenüber rücksichtsvolle Handlungsweise führt gerade langfristig dem Kind vor Augen, welcher Elternteil hier in Wirklichkeit im Interesse des Kindes handelt. Eines Tages wird die Mutter sich noch sehr wundern ...

Eine umfangreiche Beschwerde ist leider wirklich zwingend.
Wie die auschliesslich mutterorientierte Richterin so tickt, kann man schon daran erkennen, dass sie den Begriff Ordnungsgeld in ihrer Abweisung in Anführungszeichen gesetzt hat - ganz so, als ob Du Dir diesen selbst ausgedacht hättest ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#24
(11-01-2014, 13:44)Pistachio 00 schrieb: Unglaublich !
Aber nur für Menschen, die sich nicht so recht vorstellen können, wie manupulativ solche KindesbesitzerInnen jeden Tag auf's Neue denken und handeln.
dieses Nichtwissen ist auch vielfach die Ursache für die in Foren unterschiedlichen Meinungen, die dann bei entsprechender Uneinsichtigkeit (manchmal auch wegen "Besserwisserei") zu Streit führen.
Pistachio 00 schrieb:Eines Tages wird die Mutter sich noch sehr wundern ...
Versprochen!

Pistachio 00 schrieb:Eine umfangreiche Beschwerde ist leider wirklich zwingend.
und ich befürchte, die Mutter wird in Bedrängnis kommen. Eben -ich wollte mein Töchterlein gerade abholen, ruft sie (die Tochter) mich an und teilt mit, dass ich sie "etwas später" abholen soll. Denn sie will mit ihrer Mutter noch zu einem bestimmten Geschäft fahren und einkaufen ...
Dagegen habe ich normalerweise nichts. Allerdings liest das OLG sowas nicht gerne, geht doch daraus auch hervor, dass die Mutter den Umgang nicht hinreichend unterstützend vorbereitet. Die Angebote an das Kind kommen ja von ihr und sind auf diese Weise ursächlich für die Umgangsbeeinträchtigung. Natürlich wird sie entgegnen, auch ich würde das Kind nie pünktlich zurückbringen, worum es aber in diesem Verfahren nunmal nicht geht. Bin mal gespannt, ob die Richterin so dreist und dumm ist und auf diese Einrede aufspringt.[/quote]
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#25
Und noch was Interessantes:

[Bild: Screenshot_2014-01-11-14-04-50.jpg]

Wink
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