Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Trennung, Scheidung, nicht bezahlbarer Kindesunterhalt
#76
Ich will ja zahlen....aber ich kann erst zahlen wenn ich wieder Arbeit habe. Bis dahin sollen sie es auslegen.
Geht das nur per Klage? Kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß
Zitieren
#77
(30-10-2013, 20:05)Anonymous schrieb: Ich will ja zahlen....aber ich kann erst zahlen wenn ich wieder Arbeit habe. Bis dahin sollen sie es auslegen.
Geht das nur per Klage? Kann ich mir nicht vorstellen.

Träum weiter!

Dodgy

Simon II
Zitieren
#78
Hey.

Update:

Der KV (icke) hat endlich einen neuen Job ab Februar. Mit 1265€ unbereinigten Nettoeinkommen. Heute gab es ein Treffen mit der KM um Details zum anstehenden Handykauf fürs Kind zu bereden. Der KV hat versucht klar zu machen das es bei bestehender Beistandschaft für beide Beteiligten Probleme/Mehrkosten geben wird und das es dem Kind schadet.
Die KM hat eine gütliche Einigung abgelehnt und besteht auf Beistandschaft vom JA mit daraus resultierenden Konsequenzen für den KV.

Der KV zieht des Jobs wegen 100km weit weg und hat kein Auto. Wie ist das mit den Besuchen des Kindes rechtlich? Ich kann das Kind leider vermutlich nur einmal im Monat aufnehmen. Des Geldes und der Fahrten wegen.

Kann/wird die KM das gegen mich verwenden? Wie kann ich mein Nettoeinkommen bereinigen? Wenn ich ein Mangelfall bin.....was sind die Auflagen trotz Vollzeitjob?



Gruß
Zitieren
#79
Sag mal bitte einer was dazu!

Die KM will das Kind vorerst (!!) auf eigene Kosten 2mal im Monat bringen und holen (ich denke das wird nur 1-2mal passieren weil sie unbedingt die neue Wohnung sehen will...aber nix da).
Das macht für sie 800km in diesem Monat erstmal. Kann/Wird/Könnte sie diese Fahrten mir gegenüber negativ auslegen? Wer kommt für diese Kosten auf?
Bin ich mit 50% der Kosten dabei?

Gruß
Zitieren
#80
Wenn sie das Kind bringt, um so besser. Umgangskosten sind aber trotzdem deine Sache. Es dürfte auch schwer sein, sie von deinem Einkommen abzuziehen, weil du Mangelfall bist. Dein Weg führt Richtung Aufstocker und in diesem Rahmen kannst du auch Umgangskosten geltend machen. Überleg dir noch mal, ob du deine diesbezügliche Meinung revidierst und das durchrechnest.
Zitieren
#81
Hmmm.....Aufstocker trotz Vollzeitjob?
Zitieren
#82
Gerade deshalb. Das machen immerhin 1,2 Millionen im Land.
Zitieren
#83
Ok....wer mag das evtl. mal mit mir durchrechnen?

1750€ brutto als Grundlage....Kind ist 10Jahre jung....6Tage Umgang im Monat.

Ich probiere mich mal...bitte schreibt mir wenn ich einenj Fehler gemacht habe! ich bin mal so frei und nutze Absurdistans Posting.


Gesetzt:
Brutto 1750 €,
Netto 1250 €
6 Tagen/Monat Umgang, Kind ist Teil der BG
470 € angemessene Warmmiete für 1-Personen-Haushalt (Vater und Kleinstkind)
(535 € angemessene Warmmiete für 2-Personen-Haushalt (Vater und Kind))
gem. Fachanweisung des Jobcenter HH,
titulierter gesetzlicher Mindest-KU 225 €.

Bedarf:
374 € Vater
43,80 € Kind für 6 Tage Umgang (RL 219 € * 6/30)
50 € Reisekosten für Umgang
435 € Warmmiete (WG-Zimmer)
---
902,80 € Grundbedarf

Einkommen:
1750 € Brutto
1250 € Netto
-100 € Grundfreibetrag
-230 € Freibetrag für Erwerbstätige, min ein Kind im Haushalt
-273 € Mindest-KU
---
647,00 € anrechenbares Einkommen

Bedarf gegen Einkommen:
902,80 €
-647,00 €
---
255,80€ Leistungsanspruch, 'Aufstockung'

Ergebnis:
1250 € Netto
255,80 € Aufstockung
---
1505,8 € Gesamt-Zufluß
-435 € Miete
-273 € KU
---
797,80 € zum Leben für Vater mit Kleinkind (Miete und KU bereits bezahlt!!!)


Ist das richtig so?


Gruß
Zitieren
#84
(11-01-2014, 19:05)Anonymous schrieb: Ok....wer mag das evtl. mal mit mir durchrechnen?

[..]

Bedarf:

43,80 € Kind für 6 Tage Umgang (RL 219 € * 6/30) / hier wären 229 statt 219 richtig, wenn das Kind unter 6 Jahren ist. Also 45,80 total.

-273 € Mindest-KU / oben schreibst du noch 225 Euro KU.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#85
@Raid
Ich danke dir. Ja wenn man sich das mal vorstellt. Da bleibt einem zum würdigen Leben gar nix anderes übrig.
Ok...391€ Hartz4-Satz für mich. Check.
Die GEZ-Gebühr fällt mal flach denke ich, da ich mit den 435€ alles in meiner WG abdecke...also Miete, TV, Internet usw.!
Die Tafel ist ne Option...wenn auch eine die man sich als ehemaliger Familienvater schwer vorstellen kann.

KU war noch aus Absurdistans Posting. Ich müsste ja den Mindest-KU titulieren mit 273€. Oder?

Gruß
Zitieren
#86
(12-01-2014, 18:13)raid schrieb: Das verstehe ich nicht. Du meinst, dass Du alles anteilig in der WG bezahlst oder?

Ja ich zahle den grössten Anteil in der WG da ich auch das grösste Zimmer habe...33m². Die WG insgesamt ist 110m².

(12-01-2014, 18:13)raid schrieb: Wie ist eure WG-Vertragsgestaltung im Detail? Da Du Umgang hast, wirst Du vermutlich den größeren Teil der Wohnung bewohnen. Insofern, und ich möchte jetzt nicht zu Leistungsbetrug aufrufen, könntet Ihr euch ja einigen, dass man bei deinem Anteil stillschweigend die GEZ-Gebühr bzw. zumindest deinen Anteil draufrechnet. Das Jobcenter bezahlt somit die GEZ ;-)
Aufgrund von Umgang stehen dir auch mehr Quadratmeter zu.

Im Detail ist es so 110m² Wohnung in der ich mit zwei Mitbewohnern (Studenten) lebe und ein Zimmer mit 33m² habe.
Die GEZ-Gebühr wird durch drei geteilt. Das wären knapp 6€. Das lohnt nicht.

Mehr m² wegen Umgang stehen mir vielleicht zu....kann ich aber nicht bezahlen.


Gruß
Zitieren
#87
Sie bezahlen die angemessene Miete anstatt der tatsächlichen?
Zitieren
#88
Also mein Zimmer ist 33m². Natürlich kann ich noch das Bad, den Flur und die Küche mitnutzen.
Die 435€ wären also für mein 33m²-Zimmer und die Nutzung der oben genannten Räume.

Was kann ich da machen?
Zitieren
#89
Ich habe schon das grösste Zimmer der WG in weiser Vorrausicht gewählt das meine Kleine ja abundzu zu mir kommt. Wohnzimmer gibt es nicht.

Also erstmal geht es nicht anders. Mangels Geld hab ich eine WG ausgesucht. Man kommt einfach billiger rein und raus.
Da ich ja auch 2Jahre Fortbildung vor mir habe, muss es erstmal reichen. Danach kann man ja schauen.

Kannst du noch mal bitte meine Rechnung in Posting Nr. 90 durchgehen?
Und evtl. was zum Grundfreibetrag und zum Freibetrag für Erwerbstätige erzählen?
Danke.


gruß

PS: Ich hab ne Tochter!: : )
Zitieren
#90
Ah ok. Danke.

Ein KFZ hab ich nicht. Die 4km zu Arbeit fahre ich mit meinem Rad. Wären also 8km am Tag!
Zitieren
#91
Hab halt nur bissl Bammel vor der Titulierung.
Zitieren
#92
Hmm...warum nicht den Mindestunterhalt?
Zitieren
#93
Hmmm....ich kann dir grad nicht folgen. Alles unter MU wird von denen doch gar nicht akzeptiert. Und ohne MU bleiben ja die Sanktionen des JA.
Kannst du das evtl. etwas genauer erklären?
Ich will morgen mal bei einer CARITAS-Beratungsstelöle anrufen. Kannst du diese Stellen empfehlen? Oder ist man als Mann dort auch falsch?

Gruß
Zitieren
#94
Ich glaube man kommt mit einer Befristung eher durch als mit einem Titel von 133 Euro
Zitieren
#95
Könnte ich auf 2Jahre befristen? Würde das gehen?
Zitieren
#96
Also MU sollte meine Tochter schon bekommen. Obwohl die KM gut verdient und garantiert nicht den MU zu 100% weiter gibt. Aber egal.
Wenn ich jetzt also 273€ titulieren lasse.....sollte ich das auf 2Jahre machen? Oder gleich bis die Kleine 18 ist?
Meine berufliche Fortbildung mit den mageren 1250€ Netto geht 2Jahre. Danach werde ich übernommen und mein Lohn steigt signifikant.
Was dann?
Zitieren
#97
Verdient die Mutter möglicherweise mehr als 2500 EUR netto? Das könnte auch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben.
Zitieren
#98
(13-01-2014, 14:12)raid schrieb: Bei deinem Netto würde ein Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Mindestunterhalt nach DDT festsetzen. Bei Mangefällen mag das anders sein.

Wichtig ist nur, dass Du titulierten Unterhalt bezahlst, da ansonsten Schulden auflaufen.

Alter, da hat mich das JA ja nach Strich und Faden beschissen.
Ich war Mangelfall (und noch etwas dümmer als jetzt) und die haben mir den Titel auf 100% DDT unbefristet ausgestellt.
Das bedeutet,dass trotz meiner jahrelangen Unterhaltszahlungen exorbitante Schulden aufgelaufen sind die ich die nächsten 30 Jahre nicht mehr von der Backe bekomme?

Zitieren
#99
(13-01-2014, 14:30)p schrieb: Verdient die Mutter möglicherweise mehr als 2500 EUR netto? Das könnte auch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben.

Nach meinen Berechnungen hat sie im Monat mit KU und allem so um die 2400€ zusammen.
Reiner Hauptverdienst in ihrer Firma sind 1900€ netto ungefähr (sie hat dort zwei Arbeitsverträge).
Zitieren
Update bei mir.

Ich habe einen Notar gefunden für den es kein Problem war mal KEIN Geld zu verdienen.
Habe dort in 20min die 272€ tituliert.
Morgen fahre ich zum Jobcenter den Antrag abholen und Freitag geb ich den ab. Wird echt knapp....
Kann mir morgen abend jemand evtl. Hilfeleistung geben hier?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wechsel in PKV der Mutter und Kinder nach Trennung / Scheidung Nintendo 2 153 20-11-2024, 18:45
Letzter Beitrag: Newton
  Vorgehen bei Trennung & Scheidung Same 47 15.142 01-12-2020, 13:56
Letzter Beitrag: Newton
Sad Plane Trennung und Scheidung nach kurzer Ehe mit 1 gemeinsamem Kind Corleone 104 104.140 10-11-2020, 19:05
Letzter Beitrag: p__
  Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? Clint Eastwood 35 27.113 20-12-2018, 16:13
Letzter Beitrag: Clint Eastwood

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste