25-04-2009, 18:27
Dieses Urteil zeigt nur zu deutlich, wie absurd §1626a BGB ist.
Unsere europäischen Nachbarn müssen sich doch schlapp lachen über
so viel Rumgegurke im absurdistanischen Familienrecht.
Da heiratet eine Frau zwei Männer und diese streiten sich um das
Sorgerecht eines Kindes.
Wäre ja zu einfach, zu urteilen, der Mann, der das Kind gezeugt hat, ist
der Vater.
Nee-Nee, sowas ist im Gesetzt nicht vorgesehen.
Da wird einfach der erste Mann für tod erklärt und dann paßt das schon.
Da kann man sich echt nur am Kopp packen!
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=16...4/1lutf6p/
Habe das Urteil noch nicht gefunden. Bin noch auf der Suche.
Unsere europäischen Nachbarn müssen sich doch schlapp lachen über
so viel Rumgegurke im absurdistanischen Familienrecht.
Da heiratet eine Frau zwei Männer und diese streiten sich um das
Sorgerecht eines Kindes.
Wäre ja zu einfach, zu urteilen, der Mann, der das Kind gezeugt hat, ist
der Vater.
Nee-Nee, sowas ist im Gesetzt nicht vorgesehen.
Da wird einfach der erste Mann für tod erklärt und dann paßt das schon.
Da kann man sich echt nur am Kopp packen!
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=16...4/1lutf6p/
Zitat:Einen solchen Fall sieht das deutsche Recht eigentlich nicht vor, die Doppelehe ist hierzulande verboten.
Also griff das OLG zu einer Hilfskonstruktion - und behandelte Ehemann Nummer eins formalrechtlich gesehen als Toten.
...
Daran orientierten sich die Richter und gaben dem zweiten Mann das Sorgerecht für das Kind.
Dass das Kind tatsächlich auch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit von ihm gezeugt wurde, war dabei zweitrangig.
Habe das Urteil noch nicht gefunden. Bin noch auf der Suche.