22-01-2014, 17:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-01-2014, 17:15 von resistance01.)
Mit Eurer Unterstützung habe ich Ende Dezember 2013 einen Antrag auf Regelung des Umgangs gestellt. Danke noch mal für die Unterstützung!
Die Richterin hat jetzt für Februar einen Anhörungstermin anberaumt, zu dem KM, JA und ich geladen sind. Das JA will sich vorher noch mal mit mir treffen, u.a. weil die KM einen Antrag auf Erziehungshilfe gestellt hat. Damit hat sie doch den besten Beweis geliefert, dass sie überlastet ist, so dass der Umgang äußerst großzügig ausfallen sollte.
Meine Fragen:
Darf die KM ihren Anwalt zur Anhörung mitbringen?
Darf ich eine Vertrauensperson mitbringen?
Was ist bei der Anhörung und ggb. dem JA besonders zu beachten?
Herzlichst
Die Richterin hat jetzt für Februar einen Anhörungstermin anberaumt, zu dem KM, JA und ich geladen sind. Das JA will sich vorher noch mal mit mir treffen, u.a. weil die KM einen Antrag auf Erziehungshilfe gestellt hat. Damit hat sie doch den besten Beweis geliefert, dass sie überlastet ist, so dass der Umgang äußerst großzügig ausfallen sollte.
Meine Fragen:
Darf die KM ihren Anwalt zur Anhörung mitbringen?
Darf ich eine Vertrauensperson mitbringen?
Was ist bei der Anhörung und ggb. dem JA besonders zu beachten?
Herzlichst