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wie kann ich prüfen ob mein Sohn in Ekuador lebt?
#1
Hallo, ich brauche Ratschläge. Seit Jahren zahle ich Unterhalt für meine Kinder. Mittlerweile bin ich ganz „entsorgt‘, d.h. nach mehreren Jahren Kampf habe ich aufgegeben. Die Kinder wollten mich nicht sehen. Das Familiengericht hat „eine längere Pause“ in unseren Kontakten beschlossen. Die ältere Tochter ist schon Volljährig und hat jegliche Kontakte zu mir abgebrochen. Bis vor kurzem wusste ich nicht wo sie wohnt. Das gleiche gilt bis vor kurzem auch für den fünfzehnjährigen Sohn. Mein einziges Recht war pünktlich zum Monatsende Unterhalt bezahlen. Vor paar Wochen habe ich zufällig die Adresse von meiner Ex erfahren und sie dazu aufgefordert mir noch 2005 vom Gericht angeordnete Quartalberichte über Entwicklung des Sohnes (über die Tochter muss sie nicht mehr schreiben, da sie schon volljährig ist) zuzuschicken. Den letzten Bericht habe ich im Juni 2009 bekommen. Seitdem hat meine Ex untergetaucht und kein Lebenszeichen gegeben. Jetzt schreibt sie mir, dass die Tochter in Ecuador Medizin studiert und der Sohn (15 Jahre) ist seit September letzten Jahres bei ihr, besucht dort eine Schule und lernt Spanisch. Das soll doch kein Problem sein, die Tochter ist ja volljährig. Als Beweis hat sie Kopie eines Immatrikulationsdiploms einer Unidad Educativa geschickt. Alle wichtigen Daten sind auf dem Diplom angeschwärzt. „Das Dokument“ sieht sehr komisch aus. Für das Gericht ist die Sache erledigt, da ihm „internationale Zuständigkeit fehlt„. Es sieht so aus das ich bis auf ungewisse nur zahlen kann, selbst wenn die Kinder paar Kilometer weiter wohnen und wenn die Tochter arbeitet. Habt ihr eine Idee was soll ich tun?
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#2
Nicht mehr zahlen.

Verlange einen Beweis, dass die Kinder noch am Leben sind, und wo sie wohnen, was sie tun etc.

Keine Auskunft, kein Geld.

Das Gericht hat sich bereits für nicht zuständig erklärt, also musst du dir selbst helfen.

Besteht ein vollstreckbarer Titel?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Hallo @SALI

das ist einer der extremeren Fälle. Also

- Du wurdest in 2005 (?) vom Familiengericht zum Zahlvater entsorgt
- Mutter abgetaucht in Ecuador
- Sohn 15, lebt bei Mutter in Ecuador
- Tochter >= 18, studiert Medizin an der Unidad Educativa

Da alle in Ecuador sind und das Familiengericht sich für nicht zuständig erachtet, geht es allen (ausser Dir) nur um die Vollstreckung des Unterhalts. Es stellt sich die Frage, wovon die gesamte Sippe in Ecuador lebt? Wenn sie auch ohne Deinen Unterhalt genug Geld für ihren Lebensbedarf haben, könnte man so vorgehen:
  1. den Wohnsitz verlegen und die Konten auflösen. Dann den Unterhalt einstellen. Mal sehen, wie lange sie brauchen, um ihre Ansprüche unter Bekanntgabe der eigenen Adresse anzumelden
  2. der Tochter per Email mitteilen, dass Dir ihre Angaben nicht reichen und Du gerne ein bischen mehr über sie wüsstest, wenn Du schon Geld an sie zahlen sollst. Du kannst auch versuchen bei der Universität anzufragen (Adresse im Internet)
https://t.me/GenderFukc
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#4
Austriake, Verlange einen Beweis, dass die Kinder noch am Leben sind, und wo sie wohnen, was sie tun etc. – gerne aber wie?
Petrus - die Mutter ist in Europa. Ich weis sogar nicht ob sie weiter in Deutschland wohnt. Die letztbekannte Adresse war eine Bauruine in Görlitz. Nach meiner Nachricht hat sie die Stadtverwaltung ins unbekannte abgemeldet. Unterhalt habe ich schon mal einegestellt. Dann hat sich beim mir der Gerichtsvollzier gemeldet. Ich habe überhaupt keine Information (Adresse, e- Mail Adresse usw) über die Tochter.
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#5
Du weisst nicht, wo die Mutter lebt, aber du weisst dass der Sohn bei ihr lebt?

Bezüglich Unterhalt: Egal wo die Kinder leben, egal was sie jetzt tun: So lange ein unbefristeter Titel über Unterhalt für die Kinder besteht, musst du den bedienen, andernfalls laufen Schulden auf und du kannst gepfändet werden. Das können die Kinder auch, wenn sie nicht in Deutschland leben.

Also noch einmal die Frage: Besteht ein unbefristeter Titel oder besteht keiner?
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#6
ja, es gibt ein gültiger unbefristeter Unterhatstitel.
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#7
Wenn sich der Gerichtsvollzieher gemeldet hat, muss der dann nicht rausrücken für welchen Auftraggeber/Gläubiger er pfändet und wo der Auftraggeber seine Meldeadresse hat? Bzw. als Gläubiger muß man ja den Gerichtsvollzieher beauftragen und der wird sicherlich nicht für Frau Inkognito ohne entsprechende Adresse tätig.

Das Gericht am entsprechenden Wohnort ist dann zuständig.
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#8
Dann musst du den Titel angreifen. Dazu brauchst du einen Anwalt, da Anwaltspflicht. Auf welches Konto geht der Unterhalt? Da gibts doch einen Kontoeigentümer? Unterhalt gibts nicht für Versteckspiele.

Um weiter Unterhalt zu bekommen, müsste die Mutter eine aktuelle Schulbescheinigungen des Sohns vorlegen, aus der hervorgeht dass er noch eine allgemeinbildende Schule besucht. Die Tochter muss nicht nur ihre Ausbildung nachweisen, sondern auch ihr Einkommen (Nebenjob?) und das Einkommen der Mutter, damit eine Quotelung des Unterhalts berechnet werden kann. Wenn sie wirklich in Equador ist, dann ist ihr Gesamtbedarf niedriger.

Unterlagen sind mit Belegen zu versehen. Blosse Behauptungen reichen nicht. Es geht auch nicht, wesentliche Angaben zu schwärzen, z.B. den Namen einer Schule. Wie soll sonst festgestellt werden, ob es diese Schule überhaupt gibt? Fiktive Briefköpfe kann jeder Anfänger entwerfen.

Bei Figuren, die gerne abkassieren aber zu feige sind das offen zu tun, hätte ich schon von Anfang an nicht brav gezahlt, sondern ein munteres Wechselspiel von Konten, Aufenthaltsorten und Abwesenheit gespielt, das der Gegenseite viel Arbeit macht und nichts einbringt.
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#9
Das Problem ist, dass die Alte untergetaucht ist und regelmäßig das Geld einstreicht. Und das Hauptproblem ist jetzt rauszufinden, die Bank dazu zu bringen, den Kontoinhaber und dessen Adresse zu nennen, wobei, auch diese Adresse schon längst nicht mehr aktuell sein muß.

Und solange die Adresse nicht bekannt ist, ist der Gerichtsort nicht bekannt und man dreht sich im Kreis wenn man Auskünfte oder eine Abänderung des Titels möchte.

Wenn man bei einem Schuldner eine Pfändung durchführen will, muss man doch ein Formular ausfüllen, muß in diesem Formar der Gläubiger zwingend seine Adresse eintragen? Muß der Gerichtsvollzieher dieses Formular zwecks Einsicht beim Gläubiger vorlegen?

Wenn ja, würde ich nicht zahlen, den Gerichtsvollzieher abwarten, mir die Adresse des Gläubigers geben lassen und sofort Änderungsklage beim zuständigen örtlichen Gericht einreichen.
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#10
Egal ob sie unbekannt verzogen ist oder nicht: Wer nicht regelmässig nachweist, dass er bedürftig ist, ist auch nicht unterhaltsberechtigt. Also hängt es nur am Titel. Gegen den Titel klagen. Welches Werkzeug - Abänderungsklage oder Korrekturklage - in deinem Fall das Richtige ist, muss der Anwalt prüfen.
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#11
Interessant wäre auch zu klären warum die Tochter ihr Studium nicht in D absolviert. Falls die Eltern aufgrund geringen Einkommens keinen oder nur wenig Unterhalt bezahlen können gibt es hierzulande die Möglichkeit das Studium durch BaföG zu finanzieren.
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#12
Moin Sali,

wenn Du kein Spanisch kannst und Du deswegen ev. was nicht verstehst, schick mir den Wisch und ich schau da mal drauf.

Viele Gruesse aus Spanien/Gibraltar

Kay
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#13
Hallo Kay,
danke für das Hilfeangebot. Kannst du bitte rausfinden, wo man in Ekuador Medizin studieren kann? Welchen Ruf haben die Medizinfakultäten da? Ob das überhaupt Sinn macht in Ekuador Medizin zu studieren. Ich habe gelesen, dass sehr viele Ärzte dort in den USA studiert haben.

Ansonsten stelle ich mich immer noch die Frage, ob die Ex den Jungen dort zu der zwanzigjährigen Schwester schicken dürfte. Die Schwester hat doch kein Sorgerechte für ihn hat. Sollte das Familiengericht dem nicht zustimmen?
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#14
Sali, was deine volljährige Tochter in Ecuador treibt und ob das gut oder schlecht für sie ist, geht dich nichts an.
Und wenn deine Ex der Meinung ist, dass deine Tochter auf deinen Sohn aufpassen kann, dann ist das weitestgehend ihre Sache.
Zumindest in der Rechtspraxis und auf jeden Fall solange du in Deutschland kein Gericht findest, das deinen Sohn aus Ecuador raus holt.

Auf jeden Fall ist Ecuador nicht "das gefährlichste Land Südamerikas" und kein Grund in Panik zu verfallen.

Ich würde jedenfalls von deiner Ex Lebens-, Ausbildungs-, und Aufenthaltsbestätigungen für deinen Sohn verlangen, sofern du ihre Anschrift hast.

Und falls nicht, die Unterhaltszahlung einstellen, bis du sie bekommen hast.
Und wenn du von deiner Tochter keine Anschrift hast, um entsprechende Bestätigungen zu fordern, auch bei ihr die Zahlung umgehend einstellen.
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#15
beppo, ich verstehe was du sagen willst aber ganz sicher ist das Land auch nicht:
http://www.ecuador-connection.org/leben.php
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#16
Welches Land ist schon ganz sicher?

Jungen Menschen kann nichts besseres passieren, als frühzeitig Erfahrungen in einem Land zu machen, indem ihnen nicht jeden Morgen das Bett und vieles Andere gemacht wird.

Das ist aber völlig unabhängig von der Unterhaltsfrage.

Ich an deiner Stelle, würde mich freuen, wenn ich sie in Ecuador unterstützen könnte.
Aber nur freiwillig. Nicht weil sie meinen, einen Anspruch darauf zu haben.
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#17
Sorry, noch eine Frage – falls die Tochter dort wirklich lebt – welches Rechts soll jetzt angewendet werden um zu prüfen, ob sie überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt hat. Was wäre wenn, man dort nur bis zum achtzehnten Lebensjahr zahlen muss?
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#18
Das anwendbare Recht ist normalerweise dort, wo der dauernde Aufenthalt der Kinder ist. Allerdings gibts beim Minderjährigenkindesunterhalt auch miese Tricks, den Gerichtsstand und das Unterhaltsrecht nach D zu verlegen. Bei Volljährigen schwieriger.
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#19
Du kannst dich alternativ zu allem ja auch schlicht mal mit "Max Kuckucksvater" in Verbindung setzen. Er lebt ja in Kolumbien. Und Ecuador grenzt nun mal in Südamerika an Kolumbien an.

Den Max findest Du mindestens auf FB. Und Max hat schon viel erreicht für uns Männer. Er ist ja immerhin der Initiator des Widerstandes gegen "väterdiskriminierender" Nivea-Weihnachtswerbung.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#20
Gar nicht schlecht der Blog vom "Kuckucksvater", ist recht informativ. Kannte ich noch nicht. Danke für den Tip Dzombo.
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