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12-01-2014, 19:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-01-2014, 19:25 von Theo.)
(12-01-2014, 19:18)blue schrieb: Irgendwie kann ich Deinen Optimismus nicht nachvollziehen.
Ich auch nicht. Nachehelicher Unterhalt ist ein anderes Thema, aber beim Trennungsunterhalt hat man so gut wie keine Chance, diesem zu entgehen.
An Deiner Stelle würde ich nicht damit rechnen, dass Du aus der Nummer rauskommst. An Deiner Stelle würde ich zusehen, dass die Scheidung so bald wie möglich vollzogen wird, das ist wohl das Beste, was Du tun kannst.
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Das läuft parallel.
Ansonsten: Wenn keiner hier optimistisch ist, dann können wir das Forum auch zu machen und in der FAQ steht nur noch "Du hast Pech gehabt. Die Gerichte haben alle Recht und Du keine Chance. Tschüss."
Man muss es doch wenigstens probieren! Und wenn dann möglichst richtig probieren.
Allein schon dass die TU-Berechnung bei mir falsch ist weil die Exe alle Angaben verschweigt, soll ich einfach hinnehmen und zahlen???
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
(12-01-2014, 21:32)Antragsgegner schrieb: Allein schon dass die TU-Berechnung bei mir falsch ist weil die Exe alle Angaben verschweigt, soll ich einfach hinnehmen und zahlen??? Nix für Ungut.... Wir tauschen hier unsere Erfahrungen aus.
Meine Ex hatt damals, ich glaube es war im Jahre 2005, 80K verjubelt.
Das durfte sie, und das werde sie auch weiter dürfen, solange jemand da ist, den man später ausnehmen kann.
Gerade in Dinem Fall möchte ich behaupten wollen, dass es Dir ähnlich ergehen wird, wie mir damals in 2005!
Du bist flüssig, hast regelmäßiges, gutes Einkommen.
Wir sprechen uns in ein paar Monaten wieder, wenn das OLG den AG-Beschluss bestätigt hat.
Richte Dich darauf ein, dass Du noch so einige Hungerjahre durchzustehen hast.
Wenn nicht, dann berichte bitte, wie Du aus dieser Zwangslage rausgekommen bist!
Ich wünsche Dir 6 bessere Jahre als mir!
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Moin,
so nun wurde das erste mal wegen TU mein Lohn gepfändet. Meiner Meinung nach aber zuviel / falsch.
Situation:
Es liegt bei meinem AG ein PfÜB vor. Standard-Formular, weiß nicht ob überall gleich. Auf Seite 9 steht das vom "errechneten Nettoeinkommen" mir ~800€ plus ½ vom Mehrbetrag bleiben. Hatte beim Gerichtspfleger nachgefragt, der sagte mir, dass das bereits sehr großzügig sei.
Auf Seite 7 wird explizit nochmal auf die unpfändbaren Beträge nach §850a ZPO hingewiesen.
Nach §850d ZPO bleibt Nr. 3 von §850a weiterhin unpfändbar. Darunter fallen Schmutz- und Erschwerniszulagen. Laut Gerichtsentscheidungen fallen dort auch Schichtentschädigungen dazu.
Ich bekomme eine Erschwernis- und Waschzulage und dazu Schichtzulagen, wie diesen Monat.
Gepfändet wurde aber vom normalen Gesamtnetto, ohne vorher die Zulagen raus zu rechnen.
Rückfrage bei meinem AG, der wiederrum nochmal beim Amtsgericht nach gefragt hat, ergaben, dass das so alles richtig sei. Konkret hieß es: "unpfändbare Beträge nach ZPO bleiben laut Auskunft des Gerichts
unberücksichtigt".
Also gilt jetzt die ganze ZPO nicht mehr???
Was soll ich nun tun? Wer hat recht? Ich meine, egal was auf Seite 9 an Freibetrag eingetragen wurde, kann man damit die ZPO nicht aushebeln!
Habe Ibykus damals den PfÜB zugeschickt, leider hat er sich nicht mehr gemeldet und scheint auch hier nicht mehr aktiv zu sein. Sehr schade.
Wer hat noch Plan davon?
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(28-01-2014, 07:49)Antragsgegner schrieb: ... Erschwernis- und Waschzulage und dazu Schichtzulagen ...
Ganz ehrlich?
Wozu noch arbeiten?
Deine Ex macht sich mit TU ein schönes Leben,
und du darfst schuften.
Wenn du noch weiter kämpfst, machst du dich kaputt !
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Eben. Es geht nur um TU und dagegen gehen wir schon vor. Ich rechne mir gute Chancen aus meiner Ex kein Unterhalt zahlen zu müssen. Daher reichen wir ja auch ne Bereicherungsklage ein.
Trotz alledem ist das hier nicht das Thema sondern wie ich konkret gegen die zu hohe Pfändung vorgehe.
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Woraus schliesst du, dass Bezüge nach §850a Abs.3 ZPO nicht oder nicht ganz pfändbar seien?
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Weil der 850a sagt, das sie nicht pfändbar sind und der 850d nur die Nr. 1, 2 und 4 zur Pfändung frei gibt, Nr. 3 bleibt auch in 850d unpfändbar.
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Dann Vollstreckungsgericht. Eigene Rechnung vorlegen, beantragen den Betrag hochzusetzen.
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Die Erschwernis- und Waschzulage bekomme ich immer.
Die Schichtzulagen sind unregelmässig, da ich nicht vollkonti. Schicht mache... das wird also ein Problem.
Ich dachte der Arbeitgeber sei letztendlich in der Pflicht das richtig auszurechnen.
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Moin,
ich muss meinen AG auf die korrekte Durchführung des PfÜB wegen TU verklagen. Er führt zuviel ab bzw. beachtet nicht die unpfändbaren Teile nach ZPO.
Wie formuliere ich diese Klage, also eine Lohnklage grundsätzlich und nach welchem § muss ich auf korrekte Durchführung klagen. Also was gibt mir das Recht einer korrekten Lohnabrechnung?
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Unterhalt wird nach 850 d ZPO gepfändet. Da gibt es im konkreten Sinne keine unpfändbaren Teile. Was dir zu verbleiben hat, müsste eigentlich im PfÜb stehen.
(20-03-2014, 20:52)Timo Sassi schrieb: Was dir zu verbleiben hat, müsste eigentlich im PfÜb stehen. Hatten wir hier doch schon häufiger, dass der Arbeitgeber den Pfändungsbeschluss nicht verstanden hat.
Gleich zu klagen ist nicht der richtige Weg. Vielmehr den Arbeitgeber mit dem Rechtspfleger des Gerichts in Kontakt zu bringen.
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20-03-2014, 21:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-03-2014, 21:06 von Antragsgegner.)
Habe ich. Seine Erlauchtheit hat gemeint, es ist alles richtig.
Habe daraufhin Erinnerung bei Gericht eingelegt. Daraufhin wurde ich per Beschluss verwiesen dass das Gericht der vermeintlich fehlerhaften Pfändung keine Abhilfe schaffen kann und ich bitte meinen AG als Drittschuldner zu verklagen möge.
@Timo belese mal den 850d und Du stellst fest das nur die Grenzen von Nr. 1, 2 und 4 aufgeweicht werden, nicht allerdings von Nr. 3. Und darum geht es bei mir: Waschzulage, Erschwerniszulage, Schichtzulage... fällt alles unter 3 laut anderer Urteile und darf damit nicht bzw. nicht komplett eingerechnet werden.
Der PfÜB ist das übliche Formblatt wo das auch drin steht und es steht explizit was mir vom "errechneten Netto" bleiben darf... und mit errechnet ist, glaube ich, nicht die normale Abrechnung meines AG gemeint sondern die Berechnung nach 850a bis d.
PS.: Hab natürlich auch beim Betriebsrat vorgesprochen und auch die sagten, das nunmehr nur die Klage bleibt, wenn Lohnbüro und Rechtspfleger zu doof sind bzw. nicht klare Anweisungen geben.
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the notorious iglu
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Aha, und dir geht es jetzt um diese Zulagen, oder wie? Warum sagst du das eigentlich nicht gleich? Vielleicht machst du es auch einfach nicht so spannend und erklärst einmal, wie viel gepfändet wurde und wie viel nach deiner Meinung zu unrecht gepfändet wurde.
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Der Betriebsrat sollte eigentlich helfen und vermitteln! Ich wuerde versuchen das ohne Klage zu regeln und eher den Betriebsrat in den Allerwertesten treten dass die sich fuer Dich einsetzen. Ansonsten frag mal bei der Gewerkschaft an, die koennen ev. auch was fuer Dich tun. Den Arbeitgeber zu verklagen kommt nie gut.....
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Also ich fasse mal zusammen:
Es geht um Schichtzulagen, Erschwernis- und Waschzulagen. Diese werden bei der Pfändung vom AG nicht raus gerechnet sondern er pfändet aus dem gesamten Nettobetrag. Dies ist nach meiner Meinung nach Interpretation des PfÜB falsch.
Auf Seite 7 sind nochmal die unpfändbaren Teile genannt. Auf Seite 9 heißt es direkt "vom errechneten Netto"... verbleiben mir ~850€ + ½ vom Netto darüber.
Nach meiner ersten gepfändeten Abrechnung habe ich mein Sachbearbeiter in der Lohnbuchhaltung angemailt. Dieser hat das gleich an seine Vorgesetzte weiter gegeben. Diese hat Rücksprache mit dem Rechtspfleger gehalten. Rechtspfleger sagt, sie macht es richtig, also bleibt sie auch dabei, so lange sie nichts anderes vom Gericht hört.
Mein Anwalt hat nochmal Rücksprache mit Rechtspfleger gehalten. Rechtspfleger sagt "Erinnerung einlegen". Dies habe ich getan.
Erinnerung wurde nun vom Rechtspfleger per Beschluss abgelehnt, weil es ja eine Streitigkeit zwischen mir und AG, also Drittschuldner ist. Folglich muss ich den Drittschuldner verklagen.
Zwei Rücksprachen beim Betriebsrat ergaben: Es bleibt nur die Klage, da ja Lohnbuchhaltung sich auf die Aussage des Rechtspflegers stützt und davon nicht abweichen wird.
raid sagt es schon sehr gut: Die haben Schiss Fehler zu machen. Einen großen Fehler haben sie schon gemacht: Sie haben im Februar die Pfandbeträge vom Januar genommen und nicht neu berechnet. Den Fehler haben sie auch zugegeben, können ihn aber von sich aus nicht heilen (deren Aussage).
Gewerkschaft bietet mir Rechtsschutz, wird mir vom Betriebsrat allerdings nicht empfohlen, weil die nur die frischen Jura-Absolventen von der Uni haben, die nichts aufn Kasten haben und mein AG entsprechend sehr gute Anwälte.
Wobei ich mein AG ja nicht ans Leder will... ich will nicht mehr, ich will nur, dass es richtig verteilt wird.
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Bei einer Pfändung nach 850d darf dir nicht mehr verbleiben als dir bei einer Pfändung nach 850c verbleiben würde, vielleicht liegt es daran.
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Selbst dann muss aber auch eine Pfändung nach 850c berechnet werden!
Zurzeit wird garnix berechnet sondern mein gesetzliches Netto genommen, davon der Freibetrag abgezogen und die Hälfte davon dann abgeführt - fertig aus.
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Threads zu demselben Pfändungsfall zusammengeführt.
(23-03-2014, 19:16)Antragsgegner schrieb: Gewerkschaft bietet mir Rechtsschutz, wird mir vom Betriebsrat allerdings nicht empfohlen, weil die nur die frischen Jura-Absolventen von der Uni haben, die nichts aufn Kasten haben und mein AG entsprechend sehr gute Anwälte.
Spitzenanwälte wirst du dir in dieser Sache eh nicht leisten können. Ich würde es trotzdem darüber probieren. Wenn der Sachverhalt so klar ist wie du beschreibst, sollte es auch einem weniger gut geübten Anwalt leicht fallen, die Rechnung richtigzustellen.
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(23-03-2014, 19:16)Antragsgegner schrieb: ...und mein AG entsprechend sehr gute Anwälte.
Und verläßt sich auf die Auskunft eines Rechtspflegers?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Das isn 3000-Mann-Unternehmen... die Tante ausm Lohnbüro wird nicht den Rechtsfall bearbeiten, wenn ich klage...
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Vielleicht schreibt Dein Anwalt einfach ´mal an Geschäftsführung/Vorstand - bei ´nem 3000-Mann-Betrieb gibt´s irgendwo ´ne rechtskundige Stabsstelle...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Wäre auch eine Idee. Werde mich morgen mal mit ihm kurzschließen.
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Hasserfuellter
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Wenn ihr hier über Anwälte diskutiert; es gibt keine guten/schlechten. In der Verhandlung kennen
die sich alle; nur ihr seid fremd. Und nur die "Staranwälte" wagen es etwas zu sagen; und scheren
aus der Systemjustiz aus
Mein Anwalt hat außer Guten Tag nix gesagt. Es geht um das Geldverdienen und dass eine Krähe der anderen...
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