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PKH - Reform
#1
zur Reform des Prozeßkostenrechts vermute ich schon die Stellungnahme des VAfK:
"Man bedauert sehr diesen Schritt in die falsche Richtung und wünscht sich von der Politik im Hinblick auf die davon betroffenen Väter eine baldige Korrektur".
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#2
Dann könntest du hier eintreten, denn dieser Verein hat eine sachliche Zusammenfassung statt fiktiv fehlerhafter Stellungsnahmen gebracht.
Da Inhalte ja nur noch Nebensache sind, wichtiger ist das betonen theoretischer Fehler anderer Väter an jeder nur möglichen Stelle, spar ich mir die nähere Kommentierung der Reform, die für Väter durchaus auch positive Auswirkungen hat.
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#3
(30-01-2014, 22:18)p schrieb: ... spar ich mir die nähere Kommentierung der Reform, die für Väter durchaus auch positive Auswirkungen hat.
[wegradiert, weil zu persönlich - Petrus]
Ich warte derweil trotzdem mal die Reaktion des VAfK ab.
Bin ja gerne bereit, mich positiv überraschen zu lassen.

Meine Meinung dazu will ich niemanden vorenthalten:
Der Vorwurf der Mutwilligkeit wird -soweit noch nicht geschehen- der Mutwilligkeit der Gerichte überlassen.
Was das im Familienrecht bedeutet, muss ich niemanden erklären.
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#4
(31-01-2014, 01:22)Ibykus schrieb: Der Vorwurf der Mutwilligkeit wird -soweit noch nicht geschehen- der Mutwilligkeit der Gerichte überlassen.

Jedenfalls besteht nach der Reform in Fällen wie hier eine neue Begründung des Beklagten gegen einen Verfahrenskostenhilfeantrag der Klägerin. Ein Eisen mehr im Feuer nimmt man doch gerne mit. Auch die Neuregelung zu Einkommensänderungen und die Reaktion bei aufgeflogenen Tricks hat interessante Nebenwirkungen, die aufgrund der typischen Fallverläufe im Familienrecht begrüssenswerte Folgen haben werden.
Natürlich ist es eine Schande, dass der vafk das ganz falsch kommentieren würde, wenn er es täte. Darauf kann man nicht oft genug hinweisen. Diese fiktiven Machenschaften müssen immer im Mittelpunkt stehen.
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#5
(31-01-2014, 14:24)raid schrieb: Viel lieber wäre es mir hier, wenn man einer umgangsboykottierenden Kindesmutter mal endlich keine Verfahrenskostenhilfe gewährte.

Im vorletzten Umgangsverfahren bei mir war vereinbart worden, dass die Eltern sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes über Folgetermine verständigen. Die Mutter hat dann meine schriftlichen Vorschläge und Erinnerungen ignoriert, sodaß ich klagen mußte. Ich war dann allein im Termin, die Mutter erschien wie gehabt mit Anwältin: Ihr VKH-Antrag wurde abgelehnt.

Wenn so etwas nun häufiger geschieht, kann man das nur begrüßen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
also, der von P oben bsphaft aufgeführte Fall ist wirklich nur sehr bedingt typsch! Eher eine extreme Ausnahme. Und ich sehe auch nicht, was sich für ihn (den dortigen TO) geändert haben könnte.

Ich vermute und befürchte Folgendes:
Wenn wir Väter bislang in nicht enden wollenden Umgangsverfahren (oder auch Sorgerechtsverfahren) zumindest in erster Instanz zunächst keine PKH bewilligt erhalten haben, dann wurde das meistens mit mangelnden ERfolgsaussichten begründet. Die Beschwerdeinstanz hatte das dann mit Bezug auf die bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben wieder korrigiert. Nun scheint es mir so, als würde man nicht mehr auf die Erfolgsaussichten abstellen müssen, sondern dem Anstragsteller wesentlich leichter Willkür unterstellen können.
Über Willkür entscheidet dann familiengerichtliche Willkür.

Dann werden die meisten Väter nicht mehr klagen können und es ist Ruhe im Karton (es sei denn Umgangsverfahren -das habe ich noch nicht rechtlich geprüft- müssten auch ohne Prozeßkostenvorschuss rechtshängig gemacht werden, § 12 FamGKG).

Unser Verschulden ist es, dass den gesetz/verordnungsgeberischen Gewalten überhaupt nicht klar zu sein scheint, dass uns Vätern mglw. ins Glas gepinkelt wird. Man hat uns Väter noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Denn wir haben keine Lobby, die Druck ausübt, sondern nur einen VAfK, der Gemeinnützigkeitsgelder kassiert und sich -für mich ganz klar- auch oder insbesondere deswegen politisch korrekt verhält und mit "Diplomatie und Seriösität" meint, Veränderungen herbeiführen zu können.

Wir Väter müssen aufwachen.
Die Zeit läuft eindeutig gegen uns
Deswegen bin ich so sauer auf den verschlafenen Aufbruch für Kinder.
Er bindet personelle Ressourcen in seine Untätigkeit ein. Väter, die scheinbar blind sind oder diesem Verein blind vertrauen!

Ich antworte nun -jedenfalls vorerst Wink - nicht mehr auf diese Thematik, weil auch ich mit meiner Zeit nicht mehr klar komme.
Niemand soll sich bitte also mißachtet fühlen.
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#7
@Ibykus

Für den Fall, dass Du doch noch ´mal hier hinschaust: Hat die Threaderöffnung durch Dich eigentlich nur den Sinn gehabt, einmal mehr auf den vafk einzudreschen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
(31-01-2014, 16:02)Ibykus schrieb: Und ich sehe auch nicht, was sich für ihn (den dortigen TO) geändert haben könnte.

Bei ihm besteht folgende Situation: Die Mutter kann ihn mit einem Anwalt verklagen oder die Mutter kann dem Jugendamt diese Dienstleistung überlassen, die arbeiten kostenlos. Dasselbe gilt übrigens auch für sämtliche Kindesunterhaltsklagen, denn das ist eine ausdrücklich gesetzlich festgelegte Dienstleistung des Jugendamts an alle Alleinerziehende. Der Unterschied ist nur, ob die Mutter die Unterschrift beim Anwalt für ein Mandat oder die Unterschrift beim Jugendamt für eine Beistandschaft setzt.

Nun heisst es gem. § 114 Abs. 2 ZPO, dass die Rechtsverfolgung mutwillig wäre, "wenn eine Partei, die keine Prozesskosten beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.".

Wir haben somit das Paradebeispiel für eine Rechtsverfolgung, für die ein einfacherer und billiger Weg besteht der ebensogut beschritten werden kann und gemäss der neuen Definition ist diese Rechtsverfolgung nun mutwillig.

Mir ist natürlich klar, dass in der Werkstatt für Tricks & Winkelzüge massenhaft Personen in einer Amtstracht daran feilen, das doch wieder zu hintergehen und ihnen das in vielen Bereichen auch gelingt. Aber von einer Verschlechterung durch die Reform kann man nicht mehr sprechend, sondern von hinzugekommen Chancen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann man beklagten Vätern mit gutem Gewissen raten, eventuelle Verfahrenskostenhilfeanträge der Gegenseite mit obiger Argumentation als mutwillig anzulehnen. Das Kostenrisiko für den Vater sinkt bei Erfolg, weil die Anwaltskosten der Gegenseite damit wegfallen können wenn sie den nicht bezahlt bekommt und zum Jugendamt geht.

Solche kleine Chancenedelsteine finde ich viele in dieser Reform. Ich habe den vamv nicht verlinkt, um dich zu ärgern. Das hat einen Grund. Der hat sich nämlich im Vorfeld entschieden gegen diese Reform ausgesprochen, nachzulesen in seinen Vereinsheftchen. Einige Sachen sind zurückgenommen worden, andere nicht.

Wäre doch sinnvoll, das für Väter kommentierend verfügbar zu machen, ihnen zu zeigen was nun für neue Möglichkeiten bestehen bzw. falsche Hoffnungen zu begrenzen?
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#9
@p
ja - aus Sicht der Gegner(in) hatte ich das noch nicht durchleuchtet.
Aber was die Verschlechterungsmöglichkeit der Position der Mütter im FamRecht angeht, bin ich ein gebranntes Kind: ich glaube nicht daran.

Gleichwohl bin ich nach Deinen Hinweisen wie Du der Meinung, dass man unter Bezug auf die Neuregelung, auf die mutwillige und kostenverursachende Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes hinweisen sollte.
Wir müssen uns alles -aber auch wirklich alles- nutzbar machen.

wackelpudding schrieb:@Ibykus
Für den Fall, dass Du doch noch ´mal hier hinschaust: Hat die Threaderöffnung durch Dich eigentlich nur den Sinn gehabt, einmal mehr auf den vafk einzudreschen?
ist diese rhetorische Fragestellung nicht ein bischen zu provokativ und zu "persönlich"?
Schreib' mir noch schnell, ob Du lieber ein JA oder ein Nein darauf als Antwort haben möchtest.

Mir fehlt einfach die Zeit für eine SINNLOSE Streiterei! Wink
Küßchen!
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#10
In Österreich geht man jetzt den umgekehrten Weg: Die Gerichtskosten werden zum 1. Januar gesenkt. Und zwar in "Exekutionsverfahren, in Insolvenzverfahren, in Pflegschafts- und Unterhaltssachen sowie im Außerstreitverfahren". Es wird billiger in Teilen des Zivilrechts.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...16-gesenkt
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