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Höherstufung KU durch Heirat der Ex?
#1
Hallo Forum,

meine Ex heiratet diesen Monat, dann kann man sich ja nicht mehr darauf berufen, dass man für ZWEI Personen unterhaltspflichtig wäre (1 Kind + 1 Frau). Könnte ich dann eine Stufe in der DDT höher gestuft werden obwohl ich nicht mehr verdiene? Bin jetzt in Stufe 4, also von 2300-2700€.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#2
Ja, wenn dein Ehegattenunterhalt endet dann gibts einen Unterhaltsberechtigten weniger und das kann dich in der Düsseldorfer Tabelle beim Kindesunterhalt um eine Stufe höher bringen.
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#3
Ich hänge es mal hier an, da es (mal wieder) um Unterhalt geht Dodgy 

Ich zahle seit Ende 2011 einen dynamischen Titel nach Stufe 4 (bis 2700€), den ich auch immer der jeweiligen Erhöhung angepasst habe.
Bis auf dieses Jahr..dachte es ist genug Gras über die Sache gewachsen nach über 5  Jahren...denkste!

Heute kam ein gelber Umschlag des hiesigen Jugendamtes mit der Info, dass eine Beistandschaft eingerichtet wurde um den aktuellen Anspruch berechnen zu können.
Und eben mit der Bitte um Auskunft über mein Gehalt  Angry
Wenn ich die letzten 12 Monate addiere und durch 12 teile, komme ich auf ziemlich genau 3000 Netto, was ja Stufe 5 entspräche. Da ich nur noch EINER Person (Kind) unterhaltspflichtig bin, könnte meines Wissens auch eine Höherstufung in Stufe 6 kommen. Das wären mal dezente 400€ für ein 8-jähriges Kind. Plus Kindergeld.
Wäre alles bezahlbar, aber eben äusserst ungern, da wir total verstritten sind und ich auch noch 100km einfache Fahrt pro Umgang habe, was größtenteils durch die KM verschuldet wurde.
Die Frage ist, wie ich taktiere.
Falls das JA Stufe 6 berechnet, Auskunft geben und Stufe 5 titulieren? Und dann hoffen, dass sie wegen der Differenz nicht extra klagen? Was würde mich so eine Klage wohl kosten? Der Streitwert bezieht sich ja nur auf die Differenz imho?
Macht es Sinn, die Umgangskosten bei der Auskunft (einkommensmindernd) zu erwähnen?
Irgendwelche Ideen?

LG und ein schönes Wochenende. Und wenig gelbe Briefe.
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#4
Erst mal die Rechnung prüfen. Berufsbedingte Kosten vom Netto abgezogen? Private Altersvorsorge vom Brutto? Das können unterschiedliche Anlageformen sein! Die Umgangskosten auch.

EIns niedriger titulieren wie das Jugendamt rechnet kannst du, aber irgendein Argument solltest du dafür auf der Pfanne haben.
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#5
Fahrtkosten zählen mit 30 cts/km einfach!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#6
(12-02-2017, 05:29)CheGuevara schrieb: Fahrtkosten zählen mit 30 cts/km einfach!

Soweit ich weiß zählen zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens Fahrtkosten doppelt (anders als bei der Steuererklärung): Die ersten 30 KM 30 cent/km, danach 20 cent/km.
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#7
Entschuldigung ... so meinte ich das auch!

Fahrstrecke zählt, nicht Entfernung.

Im übrigen ruhig mal in den Süddeutschen Leitlinien der OLGs schmökern, vielleicht ergibt sich da noch was an Anrechnungsposten.
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#8
Hier ein paar Links dazu, was abzugsfähig ist:

http://www.finanztip.de/unterhaltsanspruch/

http://www.familienrecht-muenchen.de/Akt...vermindern

http://www.scheidung-online.de/unterhalt.../index.php
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#9
Danke für die Infos erstmal..
Wie schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit, dass das JA meine Lohnzettel an meine Ex weitergibt?
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#10
(12-02-2017, 16:24)L3NNOX schrieb: Danke für die Infos erstmal..
Wie schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit, dass das JA meine Lohnzettel an meine Ex weitergibt?
Soweit ich weiß dürfen die das nicht.

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
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#11
Kann man vlt den Trick machen, die Lohnzettel persönlich zur Durchsicht dem Sachbearbeiter vorlegen und sie dann gleich wieder mitnehmen? Was spräche dagegen?
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#12
Die eingerichten Unterlagen darf das Jugendamt jederzeit der Ex geben. Ob eine einmalige Einsichtnahme ausreicht, hängt vom Sachbearbeiter ab. Manche sind damit zufrieden, vor allem wenn Unterhalt sowieso reichlich fliesst. Es gibt kein Recht darauf, die Unterlagen nur zu zeigen und dann gleich wieder mitzunehmen. Um ihre Plausibilität zu prüfen, wozu der Berechtigte das Recht hat, reicht eine einmalige Vorlage nicht aus.
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#13
(12-02-2017, 16:45)p__ schrieb: Die eingerichten Unterlagen darf das Jugendamt jederzeit der Ex geben

Danke für deine Antwort!
Bin immer wieder erstaunt, dass es das Familienrecht und seine Auswirkungen selbst nach 6 Jahren intensiver Beschäftigung schafft, mich immer wieder zu überraschen.
Hätte Stein und Bei geschworen, dass meine Lohnzhettel, die ja "datenschützenswerter" und privater kaum sein könnten, an die Ex weitergereicht werden dürfen Huh
Steht das irgendwo bzw kommt das oft vor?
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#14
(13-02-2017, 07:29)L3NNOX schrieb: Hätte Stein und Bei geschworen, dass meine Lohnzhettel, die ja "datenschützenswerter" und privater kaum sein könnten, an die Ex weitergereicht werden dürfen Huh

Machs doch einfach wie Dino in einem seiner Youtube-Videos. Big Grin
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#15
(13-02-2017, 07:29)L3NNOX schrieb: Steht das irgendwo bzw kommt das oft vor?

Wie oft es vorkommt, weiss ich nicht. Die Beiständin meiner Ex kopiert generell jede Zeile von mir und reicht sie an die Ex weiter.

Die Ex ist berechtigt, den Unterhalt für das Kind geltend zu machen. Somit ist auch diejenige, die alle Details des Auskunftsanspruchs wahrnehmen kann. Nur die Durchsetzung dieser Rechte übernimmt der Anwalt oder der Beistand, funktional sind beide dasselbe.
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#16
(13-02-2017, 10:41)Pfanne schrieb: Machs doch einfach wie Dino in einem seiner Youtube-Videos. Big Grin
Du wirst lachen, ich habe mir das Video gestern angesehen Big Grin
Da ich aber evtl. Gnade erreichen will bzgl der Höherstufung aufgrund nur noch einem Unterhaltsberechtigtem, habe ich das sein gelassen Wink

(13-02-2017, 11:21)p__ schrieb: Wie oft es vorkommt, weiss ich nicht. Die Beiständin meiner Ex kopiert generell jede Zeile von mir und reicht sie an die Ex weiter.

Die Ex ist berechtigt, den Unterhalt für das Kind geltend zu machen. Somit ist auch diejenige, die alle Details des Auskunftsanspruchs wahrnehmen kann. Nur die Durchsetzung dieser Rechte übernimmt der Anwalt oder der Beistand, funktional sind beide dasselbe.
Klingt mit diesem Wissen natürlich logisch, ist aber dennoch ein Unding ihr als Laie das auszuhändigen. Und macht auch keinen Sinn. Es ist schon schlimm genug, dass es der Sachbearbeiter in die Hände bekommt.

Die Forderung nach Auskunft erhielt für mich erstaunlicherweise nicht die Frage nach Aktien und dem Steuerbescheid.
Ist das normal oder eine Gnade des hiesigen JA?
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#17
So, die Antwort des JA kam nach einer Woche.
Bei der Berechnung des Jahresnetto aus dem Jahresbrutto hat sich der Sachbearbeiter um EXAKT 4000,00 Euro zu meinen Gunsten vertan, anders kann ich es mir nicht erklären. Damit lande ich schon (fälschlicherweise) bei 2850€/Monat Netto.
Davon wird abgezogen:
5% berufsbedingte Aufwendungen
Beitrag Pensionskasse (AV)
Beitrag zum Berufsverband
Umgangskosten 90 € (meine Berechung wurde übernommen, Fahrstrecke einfach 100 km)
Beitrag zum Bausparvertrag wurde NICHT akzeptiert.
Ergebnis: Stufe 4 plus Höherstufung um eine Stufe, also Stufe FüNF
Im Letzten Satz wird eine erstmalige Titulierung gewünscht, was falsch ist.Habe 2011 schon tituliert nach Stufe 4.
Frage:
- Wird jetzt automatisch durch die Beistandschaft alle 2 Jahre mein aktuelles gehalt abgefragt? Oder kann das auch im Sand verlaufen?
- Die Titulierung will ich aussitzen. Falls sie mich wieder anschreiben verweise ich auf den bereits bestehenden Titel und dessen Rückgabe. Ist zu rechnen, dass gleich geklagt wird seitens des JA oder künidgen die das an?
LG
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#18
Hast du keine Kosten für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte.

Die Klagewahrscheinlichkeit ist m.E. nicht zuverlässig prognostizierbar.
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#19
(06-03-2017, 08:37)L3NNOX schrieb: Ist zu rechnen, dass gleich geklagt wird seitens des JA oder künidgen die das an?

Mal so, man so, je nach Laune des Beistands. Die Auskunft alle zwei Jahre ist schon sicherer. Dafür gehen automatisch Standardbriefe raus, was keine Arbeit macht macht es gerne, das Jugendamt.

Meiner Ansicht nach kannst du nicht mehr rausholen wie diese Stufe 5.
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#20
(06-03-2017, 09:44)CheGuevara schrieb: Hast du keine Kosten für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte.

Doch klar, 37 km, die sind ja in den berufsbedingten Aufwendungen von 150 € schon anerkannt.

(06-03-2017, 09:49)p__ schrieb:
(06-03-2017, 08:37)L3NNOX schrieb: Ist zu rechnen, dass gleich geklagt wird seitens des JA oder künidgen die das an?

Mal so, man so, je nach Laune des Beistands.  Die Auskunft alle zwei Jahre ist schon sicherer. Dafür gehen automatisch Standardbriefe raus, was keine Arbeit macht macht es gerne, das Jugendamt.

Meiner Ansicht nach kannst du nicht mehr rausholen wie diese Stufe 5.

Dadurch, dass sich der Beistand m.M.n um 4000 Euro verrechnet hat, komme ich in 2 Jahren sowwieso in Stufe 6. Da darf ich momentan mit Stufe 5 noch "dankbar" sein.
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#21
Vielleicht liege ich auch falsch?

37 km (einfach) * 2 (hin und zurück) * 0,30 EUR = 22,30 EUR am Tag

Bei 220 Arbeitstagen im Jahr = 4.884 EUR p. a.

Macht im Monat 407 EUR!
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#22
(06-03-2017, 10:07)CheGuevara schrieb: Macht im Monat 407 EUR!

Kann sein, aber meines Wissens sind die 5 % vom Netto berufsbedingte Aufwendungen bei 150 € gedeckelt. Mehr müsste ich nachweisen.
Aber das ist eine gute Frage, vielleicht weiß hier jemand ob man auch mehr anerkannt bekommt (/bekommen muss)?

10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.
10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten mit erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).

So sehen es "meine" Leitlinien vor
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#23
(06-03-2017, 10:07)CheGuevara schrieb: 37 km (einfach) * 2 (hin und zurück) * 0,30 EUR = 22,30 EUR am Tag

Bei 220 Arbeitstagen im Jahr = 4.884 EUR p. a.

Macht im Monat 407 EUR!

Meiner Meinung nach:

30 * 2 *0,30 + 7 * 2 * 0,20 = 18 + 2,8 = 20,80 EUR am Tag

Bei 220 Arbeitstagen = 4576 EUR p.a.

denn ab dem 31. km kriegt man nur 20 cent.

@Lennox:
Überleg dir, ob du nicht noch mehr berufsbedingte Ausgaben hattest, z.B. Fortbildungen, Bücher etc.
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#24
@Pfanne, einverstanden, aber im ersten Schritt aggressiver ran zu gehen, hat noch niemandem geschadet ...

@Lennox:
Du bist mit Stufe 4 bzw. 5 ja kein Mangelfall.

Es wird möglicherweise argumentiert, du könntest mit öffentlichen fahren, dazu muss dir halt was einfallen - Flexibilität, unregelmäßige Arbeitszeiten, Kundentermine ...

So wird das aber auch sein!
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#25
Pfanne hat richtig(er) gerechnet, aber wie CheGuevara sagt, ich versuche erstmal das Maximale zu fordern.
Und öffentliche Verkehrsmittel wird schwer gehen bei mir, da bei ich geschickt bei der Argumentation Wink

Weitere berufsbedingte Ausgaben müssen ja alle belegt werden. Höchstens noch Waschkosten der Kleidung, das wird in der Steuererklärung auch akzeptiert 150 €.
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