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hallo,
mich würde man interessieren was man zu den 1000 euro noch dazu erwarten kann? stimmt es 5% Vorsorgeaufwendungen ? usw. was gibts noch`?
und was passiert mit dem Unterhaltsvorschuss ? bzw. wenn ich ein Mangelfall bin?
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Zumindest solltest du sehr vorsichtig sein, wenn sich das Jugendamt bei dir meldet und den Vorschuss in Form von Ratenzahlung auch noch haben will. Schon die erste kleine Rate könnte ein Einverständnis sein.
Habe dasselbe erlebt, erst hat das Oberlandesgericht den Kindesunterhalt gesenkt und auf meine Rente angepasst und schon bekam meine Ex den Vorschuss wegen Mangelfallberechnung.
Es kann ja nicht sein, dass das Gericht den aktuellen Kindesunterhalt ermittelt und über das Hintertürchen das Jugendamt auch noch kommt.
Ich habe gleich den Anwalt gegen das Jugendamt gehetzt und siehe nach 12 Monaten bekam ich ein Schreiben, dass ich den Vorschuss aufgrund neuer Berechnungen nicht ausgleichen muss.
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Zu dem 1000er kommen dann noch die Werbungskosten, die leider oft nicht kostendeckend anerkannt werden. Dann darfst du natürlich dein Kind auf eigene Kosten abholen und bespaßen, was auch inclusive ist.
Die 5% merkst du leider nicht, weil du die ja an deinen Rentenversicherer weiterleitest.
Bei 1000€ mit Unterhaltsverpflichtungen kann dir für alte Rückstände nichts mehr gepfändet werden, allerdings haben die Behörden ja einen langen Atem und erinnern dich auch immer fristgemäß, damit da nichts verjährt.
Bei Mangelfall kann man auch einen anderen Weg gehen: Man zahlt lieber den vollen Unterhaltssatz und lässt sich den Rest aufstocken. jetzt kann man auch ruhig mal nur Teilzeit arbeiten, braucht keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, kriegt überall ein bisschen Mitleid und Ermäßigung, während andere Steuern und Abgaben zahlen müssen.
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(02-02-2014, 15:01)raid schrieb: I.d.R. wird dieser durch die Unterstellung von fiktivem Einkommen ausgehebelt, was zur Folge hat, dass man gepfändet wird und sodann gilt ein anderer Selbstbehalt.
Ich bin dafür der lebende Beweis. Leider möchte mir
die Grundsicherung das fiktive Einkommen nicht wieder aufstocken.
Soweit es sich aber um solche geldwerten Vorteile und Sachbezüge handelt, die auch im Warenkorb des Regelsatz enthalten sind, dürfen diese nur anteilig auf die Aufstockung angerechnet werden.
Aber das kläre ich gerade noch gerichtlich. Vielleicht kann ich in ein, zwei Jahren mehr dazu sagen.
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