03-02-2014, 16:17
Guten Tag,
ich habe eine Frage bez. Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss. Ich habe am 30.05.2010 von der Stadt eine Aufstellung über die an meine Exfrau gezahlten Unterhaltsvorschüsse erhalten. Diese habe ich wie vereinbart in Raten immer pünktlich gezahlt. Im Oktober 2013 hätte ich die Summe eigentlich zurückgezahlt haben müssen. Ich habe dann im Januar, (ist mit erst da aufgefallen) die Stadt kontaktiert was bez. der Rückzahlungen nun Stand der Dinge ist, da ich ja bereits im Oktober meine Schulden zurück bezahlt habe (meines erachtens nach). Am 14.01.14 erhielt ich dann eine neue Aufstellung in der dann nochmal eine weitere Summe gefordert wurde, diese aber im Schreiben aus 2010 nicht aufgeführt ist da es damals einen Systemwechsel gab und es wohl dann einfach vergessen wurde.
Meine Frage nun, verjährt dieser Anspruch oder muss ich diesen Betrag nun entrichten, oder greift hier eine Verjährungsfrist ?
MfG
ich habe eine Frage bez. Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss. Ich habe am 30.05.2010 von der Stadt eine Aufstellung über die an meine Exfrau gezahlten Unterhaltsvorschüsse erhalten. Diese habe ich wie vereinbart in Raten immer pünktlich gezahlt. Im Oktober 2013 hätte ich die Summe eigentlich zurückgezahlt haben müssen. Ich habe dann im Januar, (ist mit erst da aufgefallen) die Stadt kontaktiert was bez. der Rückzahlungen nun Stand der Dinge ist, da ich ja bereits im Oktober meine Schulden zurück bezahlt habe (meines erachtens nach). Am 14.01.14 erhielt ich dann eine neue Aufstellung in der dann nochmal eine weitere Summe gefordert wurde, diese aber im Schreiben aus 2010 nicht aufgeführt ist da es damals einen Systemwechsel gab und es wohl dann einfach vergessen wurde.
Meine Frage nun, verjährt dieser Anspruch oder muss ich diesen Betrag nun entrichten, oder greift hier eine Verjährungsfrist ?
MfG