Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben
#1
Hier im Forum wurde schon oft darauf hingewiesen, dass die Fragestellung des Gerichtes an ein Gutachten von großer Bedeutung ist.

Von daher ist es nicht erstaunlich, dass dies jetzt auch wirklich nachgewiesen wurde.

Bei einer Befragung von Gutachtern gab etwa ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben.

Wie wir auch wissen, vergeben Gerichte häufig die Aufträge an die ihnen bekannten Personen, um dadurch schon eine Tendenz des Ergebnisses anzudeuten.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/...vorgegeben
Zitieren
#2
Dieser Mißbrauch seitens der Justiz wird auch zukünftig auf Mediatoren zutreffen. Die Mediation ist ja zwischenzeitlich im FamFG angekommen.

So können Familienrichter unliebsame Fälle abwälzen und bei Kindesentzug die Eltern erst mal zum Mediator schicken. Er ist den Fall für die nächsten Monate los. Meist wird wohl ein Elternteil in die Röhre gucken......Ja, wer wohl?

Ein neuer Amtsrichter am Ort "empfahl" direkt eine Mediatorin: "Gehen Sie da mal hin. Die ist gut. Und sie kennt sich mit der Materie aus, weil sie ist nämlich auch Anwältin!"
So wird man sich weiter auch gegenseitig versorgen......

Mediatoren - die vielleicht auch besser sind - werden sich ihre Kundschaft wohl per Werbung und auf dem "freien Markt" suchen müssen. Das wird noch Stilblüten treiben auf die ich gespannt bin, habe ich doch nun auch meine Prüfung gemacht ;-)

(Ansonsten ist es einfach ein weiteres Zertifikat auf meiner "Ich liebe mich Wand" Big Grin ; wohlwissend, das mich das Amtsgericht nicht empfehlen wird.)
Zitieren
#3
Das dem so ist, ist keine neue Erkenntnis. Früher und heute beauftragten bzw. beauftragen FamRichterinnen und FamRichter nach wie vor Gutachterinnen und Gutachter, mit denen sie in der Angelegenheit bereits Erfahrungen hatten oder haben.

Ich kenne die direkte Zahl nicht. Aber so 90 Prozent aller Gutachten sollen sich wohl meist mit der einzigen Zielfrage beschäftigt haben.

Wer ist besser für`s Kind. MAMA oder Papa.

Ich jedenfalls legte damals den FamGerichtsBeschluss in Sachen Erziehungsgutachten dem Herrn Thiel (systemischer Familienberater) vor und erhielt kurz und knapp Antwort in der Form, daß wohl beabsichtigt ist, mich NICHT als besser Für`s Kind einstufen zu wollen.

Deshalb beteiligte ich mich durch einfaches "nein" sagen nicht am beabsichtigten Gutachten. Was mir im Übrigen NICHT als "Verweigerung" angeleastet wurde. Es wurde gesprochen von "fehlender Zuarbeit" meinerseits.

Sorry. Ich war einfach nicht so pervers, zu meiner Entsorgung "selbst" auch noch "ja" zu sagen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#4
(08-02-2014, 19:29)Dzombo schrieb: Das dem so ist, ist keine neue Erkenntnis.
Das mag aus Betroffenheitserfahrungssicht so erscheinen. Deshalb hat das auch ziemlich wenig Wirkung und wird auch nicht veröffentlicht. ;-)

Es macht dennoch einen großen Unterschied, ob so eine Frage von jemand mit der entsprechenden Position systematisch erhoben, ausgewertet und im Ärzteblatt veröffentlicht wird. Da soll auch noch mehr kommen. Das kann dann schon eher Wirkung haben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#5
@sorglos...

Die allermeisten Gutachten in Familiensachen sind so falsch, wie bspw. der VAMV linkisch ist. Ergo bedarf auch das Gutachterwesen einer grundlegenden Reformierung. Und zwar auf dem Grundpfeiler der Erhaltung von Beziehungen zwischen davon Betroffenen und nicht dem der Erhaltung von Beziehungen zwischen Gutachter-und Richtertum.

Aber egal. Du hast recht. Sowas steht defintiv NICHT in Ärzteblättern drin und verpufft somit in seiner breiten Wirkung.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste