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Schulische Ausbildung ohne Vergütung!
#1
Brick 
Angry Bin etwas Angefressen - meine 16 Jahre alte Tochter wird ab Sommer 2014 eine drei Jahre andauernde Schulische Ausbildung beginnen (Staatlich Geprüft mit Fach-Abi)!
So weit so gut - auf der einen Seite bin ich ja froh - aber auf der anderen Seite bin ich ja so gezwungen weitere drei Jahre Unterhalt zu stemmen (DT Stufe 4)
Meine Exe erwartet von Ihrem Lover ein weiteres Kind - demnach wird Sie wohl kaum für meine Tochter ab 18 finanziell mitaufkommen können Confused

Habe eigentlich Gedacht das meine Tochter mit ihrem guten Zeugnis eine Ausbildung anfängt und so meine monatlichen Tantiemen schmällert!

Pustekuchen!

Habe auch noch einen 14 jährigen Sohn der nochmals den selben Betrag fordert wie meine Tochter!

Gibt es irgendetwas was ich beachten sollte im Vorfeld?

Gute Tips sind herzlich willkommen!

Es kann doch nicht sein das ich weiterhin Unterhalt leiste und die Exe erfreut sich des neuen Tittis!

Leider gibt es auch einen Titel - wurde gerichtlich am Tag der Scheidung verfasst - leider unbefristet - aber auf Stufe1 der DT
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#2
Studium wirst du auch noch zahlen du auch noch zahlen.
Live or Die...Make Your Choice
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#3
(10-02-2014, 13:33)Zahlvater:-) schrieb: Es kann doch nicht sein das ich weiterhin Unterhalt leiste und die Exe erfreut sich des neuen Tittis!

Doch, das kann sein und wird sogar so sein. Bevor das junge Kind drei Jahre alt ist, wird man von Deiner Ex keine Arbeitsaufnahme erwarten können.

Was den rein finanziellen Aspekt betrifft, so kannst Du ohnehin froh sein, wenn sich Deine Unterhaltspflicht auf die nächsten drei Jahre beschränkt. Eure Tochter könnte ja immerhin auch studieren, dann wärst Du sehr viel länger in der Pflicht.

Ehrlich gesagt finde ich diese Argumentation "Kind bloß schnell in eine betriebliche Ausbildung, um Unterhalt zu reduzieren" etwas schwach. Ich für meinen Teil möchte, dass meine Kinder die bestmögliche Ausbildung erhalten und mir ist klar, dass das etwas kosten wird. Aber eine hochwertige Ausbildung ist mit der beste Start, den man seinen Kindern verschaffen kann. Insofern ist Knausrigkeit hier definitiv ein Sparen an der falschen Stelle.

Da Eure Tochter offensichtlich gut in der Schule ist, sollte man sie eigentlich ermutigen, einen möglichst hochqualifizierten Beruf zu erlernen.
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#4
Nicht falsch verstehen - auch ich möchte das meine Kinder etwas anständiges lernen - doch es wurmt mich - jetzt schon zu wissen - das Exe sich wenn meine Tochter das 18 Lebensjahr erreicht - nicht für unsere Kinder finanziell mitaufkommt!

Da Sie ja für das Titti - drei Jahre lang zuhause bleiben kann und dementsprechend nichts verdiehnt!
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#5
(10-02-2014, 14:26)Zahlvater:-) schrieb: Da Sie ja für das Titti - drei Jahre lang zuhause bleiben kann und dementsprechend nichts verdiehnt!

Ja, das mit den "Neukindern" sind immer so Sachen, die man als Expartner nicht mehr beeinflussen kann, die aber andererseits in finanzieller Hinsicht immer auch das Leben beider Expartner beeinflusst. Confused
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#6
(10-02-2014, 14:26)Zahlvater:-) schrieb: Nicht falsch verstehen - auch ich möchte das meine Kinder etwas anständiges lernen - doch es wurmt mich - jetzt schon zu wissen - das Exe sich wenn meine Tochter das 18 Lebensjahr erreicht - nicht für unsere Kinder finanziell mitaufkommt!

Problem: Dagegen kannst du nichts machen. Auch sonst ist eigentlich alles gelaufen. Titel besteht schon, du hast dir auch ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind zugelegt.

Es ist in der Tat eine grosse Ungerechtigkeit, wenn nämlich ein unterhaltspflichtiger Vater in Elternzeit geht, dann wird ihm vor Gericht der Marsch geblasen, er habe gefällist den Unterhalt weiterzuzahlen und sein Kinderproduktionsvergnügen habe er nicht auf Kosten eines anderen Kindes zu geniessen.

Bei privilegierten Volljährigen gilt nach den Buchstaben des Gesetzes eigentlich dasselbe. Da würde es vorrangig die Mütter treffen. Tut es aber nicht, da wird Richterlein weich, butterweich und das böse Wort von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und dem fiktiven Einkommen fällt gar nicht erst. Papi zahl weiter - allein.

Achte bei der Volljährigkeit trotzdem auf eine Neuberechnung des Zahlbetrages, weil das Kindergeld dann ganz bedarfsmindernd zählt und nicht mehr nur zur Hälfte.
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#7
Ebenfalls ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf BAB oder Bafög besteht. Dieser sollte bei Nulleinkommen der Mutter relativ hoch sein.

Tochter hat dieses vorrangig zu beantragen. Ein Zahlbetrag mindert deine UH-Zahlungen in voller Höhe.
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#8
Ich denke Unterhalt ist wiederrum vorrangig vor Bafög?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
Nein. Bafög muss vorrangig beantragt werden.
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#10
Gilt das auch für Ehegatten-Unterhalt?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#11
Ich weis es nicht, wüsste aber auch nicht, wieso nicht.
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#12
Weil das Bafög amt meiner ex schrieb das mein Unterhalt vorrangig wäre.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#13
Wenn sie Unterhalt bekommt, zählt das als Einkommen. Die Ansprüche finden auf verschiedenen Ebenen statt.
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#14
Gut, das muss deswegen noch lange nicht stimmen aber widerlegen kann ich es nicht.
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#15
BaföG hängt in erster Linie vom Einkommen der Eltern ab. Einkommensmindernd gelten weitere Kinder. Erkundige Dich mal beim Amt für Ausbildungsförderung oder bemuehe eine online BaföG Rechner. Dein in Ausbildung befindlicher Nachwuchs kann dann einen Teil seines Lebensunterhalts durch BaföG decken, der Rest wird durch die Eltern (in diesem Falle Du) aufgefüllt
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