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Unterhalt für 2 Jahre rückwirkend?
#1
Hallo, es handelt sich darum, vielleicht weiß jemand Rat? Wir sind mit dem RA nicht wirklich zufrieden..
Frau und Mann trennen sich. Am Anfang hat die Frau noch beide Kinder, nach ein paar Monaten ist der Sohn zu seinem Vater zurück. So haben beide Elternteile ein Kind. Sie einigen sich, daß keiner Unterhalt zahlt.
Einen Titel hat die Frau aber.
Inzwischen ist der Sohn schon 20 und die Tochter 15. Die Frau fordert nun rückwirkend für 2 Jahre Unterhalt. Inzwischen ist klar, daß sie damals beim Jugendamt war. Es gab damals einen einmaligen Brief von denen, welchen der Mann nicht näher bewertete, da es ja die Vereinbarung zwischen denen gab, daß keiner Unterhalt zahlt. 2012 gab es dann wieder einen Schrieb vom Jugendamt. Die Frau selbst erwähnte bei persönlichen Telefonaten mit dem Mann nichts davon, obwohl er fragte, was es damit auf sich habe.
Und nun ist es soweit, daß ein REchtsanwalt ihrerseits auch eingeschaltet ist.
Wir wissen, daß es Urteile darüber gibt, daß man auch mit Titel den Unterhalt fürs Kind zeitnah einfordern muß.
Was kann der Mann tun?? Hat er nun eine Chance oder muß er zahlen, obwohl es nicht geht?
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#2
"Die KM ist offensichtlich nicht bedürftig, da sie sich nicht um den KU gekümmert hat."

Das wäre meine Argumentationslinie und damit würde ich es auf einen Prozeß ankommen lassen.

Simon II
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#3
Stichwort: Erfüllungsübernahme, Verwirkung.
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#4
Das würde ich selbst auch so denken. Es gibt aber genug Infos im Netz, daß mit einer Aufforderung vom JA zur Offenlegung der Finanzen rückwirkend eine Forderung möglich ist.
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#5
Zitat:Stichwort: Erfüllungsübernahme, Verwirkung.

So wie es im Netz überall steht, verwirkt es nicht, sofern ein Titel vorhanden ist?
Was ist mit Erfüllungsübernahme gemeint?
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#6
Einfach einmal in die Suchfunktion eingeben, dann klappt es schon.
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#7
Riecht stark nach Verwirkung. Wenn ich eine E-Mail hätte, könnte ich da was zuschicken, da ich mir hier mal was aus dem Internet ausdruckte und archivierte. Außerdem kenne ich einen Anwalt, der darauf anspringt.
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#8
Ja, das dachte ich auch. Komischer Weise denkt das der bisher betreuende RA nicht.... E-mail hab ich zugeschickt.
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#9
Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch an mich.
Ich wollte Danke sagen, für die Information, was Verjährung von Unterhaltsansprüchen angeht. Dank der Infos ist der nicht eingeforderte Unterhalt (aus vergangenen Zeiten) der Exfrau meines Partners im Sande verlaufen.
Wir haben gelernt, daß man sich auf die RA's nicht verlassen kann und selbst mitdenken muß. Traurig aber wahr...
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#10
(11-02-2014, 14:52)jessie17 schrieb: Wir haben gelernt, daß man sich auf die RA's nicht verlassen kann und selbst mitdenken muß. Traurig aber wahr...

Hallo Jessie,

zunächst mal meinen Glückwunsch für den guten Ausgang.

Eure Erfahrung bezüglich den Anwälten deckt sich mit meiner. Erst seit ich meine Anwältin vor mir her treibe und sie daran hindere, mit der Gegenseite einen Schmusekurs zu fahren, habe ich halbwegs Erfolge.

Wenn man diese schwarze Brut machen lässt, einigen die sich auf unsere Kosten.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
Vielen Dank, wir sind auch heilfroh. Der Herr RA hatte sich darum gar nicht weiter gekümmert, bis wir nochmal ganz gezielt persönlich ihn darauf ansprachen. Finde ich wirklich schlimm!
Vertrauen ist eben nicht alles! Schauen wir mal, was sonst noch für Hürden kommen ;-)
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#12
Diese Erfahrung ist absolut üblich. 80-90% aller Anwälte, die Familienrechtsfälle annehmen benehmen sich wie das allerletzte Gerümpel. Es ist für Aussenstehende kaum zu glauben, aber Tatsache. Diese hochbezahlten Juristen können nur eines: Eine fette Rechnung schreiben. Ob der Mandant untergeht? Piepegal.
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#13
Und das war sogar ein RA mit gutem Ruf!! Der Mann hatte eine Menge Erfahrungen und erst als es fast schon zu spät war, reagierte er und tat es als ein Mißverständis ab *kopfschüttel* Wir sind heilfroh, daß es noch gut gegangen ist! Daher wirklich ein Dankeschön an Euch!
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