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Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind
#1
Hallo Leidgenossen,

Habe hier schon einiges gelesen an Wahnsinnsgeschichten.Denke habe auch eine.Nach 10 jahren Ehe.und 2 Kindern 4 und 7 jahre die Trennung.Ganz normal Trennungsunterhalt bezahlt fuer KM die 40Std im Monat arbeitet.Dann aus heiterem Himmel klage auf Nacheheuntehalt da unser jüngster wohl ADHS hat.Richter schlug Vergleich vor bis zur einschulung solle ich weiter den Trennungsunterhalt bezahlen.Ich Nein.Keine Einigung und neuer Verhandlungstermin.KM sagt sie koenne net mehr arbeiten wegen dem kleinen der erhöt Betreuungsbeduerftig ist.Richter sagt kann er nicht beurteilen und schlaegt abermals einen Vergleich vor der eine herabstufende Unterhaltszahlung vorsieht und gleichzeitig wird die KM fingiert auf eine 50% Stelle mit der Móglichkeit nach ablauf dessen einen Abaenderungsantrag zu stellen.Schoen bezahlt die ganzen Monate.Dann der Abaenderungsantrag beim Gericht.Zwischenzeitlich noch herausgefunden das die KM bereits bei Annahme des Vergleiches 50% arbeitete und sich aber fingieren liess mit einem um 200 euro niedrigerem Einkommen.Meine RA nennt das Prozessbetrug das der Richter auch so teilte laut meiner RA die mit ihm telefoniert hatte.Wie gesagt Antrag raus und hoffnungsvoll gewartet auf Termin.Tja dann ganz grosse Enttauschung.Antrag abgelehnt!Keine Verhandlung.Soll mich an das Beschwerdegericht wenden.Kann das sein?DAS stinkt doch zum Himmel.Nix mehr von Prozessbetrug zu lesen.lediglich der schlechte Gesundheitszustand meines kleinen Sohnes war erwaehnt und das reichte um den Antrag abzulehnen.Kann das jemand nachvollziehen?Tips?
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#2
Heisst das jetzt, dass du Unterhalt zahlen musst nach einer Berechnung, die ein kleingelogenes Einkommen der Ex zugrundelegt und der Richter weiss das, schweigt aber in der Begründung? Dann ab in die Revision.

Ansonsten wäre durch die Lügerei der Ex ein eventueller Anspruch nicht gleich verwirkt. Du weisst ja: Der Berechtigte darf in diesem Land de facto immer folgenlos lügen und betrügen, ob nun Kuckuckskind oder Abzockabsichten, Unterhaltsmaximierungsprinzip sei Dank. Der Unterhaltsgrund besteht ja weiter. Dein Angriff in der Revision müsste sich dann auf die Behauptung "ADHS"und deshalb erhöhter Betreuungsbedarf richten. Wie sich bei einem Vierjährigen überhaupt ADHS diagnositierten lässt und warum das erhöhten Betreuungsbedarf verursachen soll, wäre aber bereits in der jetzigen Instanz zu prüfen gewesen. Hast du das verlangt, wurde das bestritten?

Ich denke, das ist nur der Vorlauf. Die ADHS-Lüge ist schon ein Klassiker und die Ex nutzt das nur, damit es ab Schulbeginn erst richtig losgeht, damit ist noch viele weitere Jahre Unterhalt abzuzocken.
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#3
Wie ist Dein Kontakt zu Eurem Sohn ? Was meinst Du, warum er an ADHS (angeblich) leidet ?

Grundsätzlich: In Familienrechtsangelegenheiten gibt es kaum Regeln, weil die Gesetze so formuliert sind, dass jeder Richter sie nach belieben interpretieren kann. Das ist das, was Du gerade erlebst. Dann kommen die Gutachten, viel Geld wird verschwendet und am Ende ist man(n) pleite und auch mit den Nerven am Ende. Wie lange dann das eigene Geld und der eigene Atem reicht, muss sich jeder selbst überlegen.

In Deinem Fall hat man Dir offensichtlich die Mohrrübe vor die Nase gehalten (Abänderungsklage) und dann wieder weggezogen (Antrag ohne Verhandlung abgelehnt). Jetzt hast Du auch noch herausgefunden, dass Deine Ex Dich veräppelt hat und das Gericht angelogen - wenn das nachweisbar ist, wäre das eine Falschaussage vor Gericht. Nur was bringt es, das geltend zu machen ? Der Unterhalt ist gezahlt und damit weg. Bzgl. des möglichen Beschwerdeantrags musst Du Dir genau überlegen, wie gut die Chancen sind - ein Antrag, der gestellt wird und dann nicht durchgeht, ist eine doppelte Niederlage. Und bei einem Kind, das ADHS hat, wird jeder Richter denken, dass es an der Trennung liegt und der Papi dafür zahlen muss ( <- das mag dämlich klingen, ist aber menschliche Denkweise). Offensichtlich weiss die Mutter das auch auszunutzen - vielleicht ist ADHS vorgeschoben, weil die Mutter nicht mehr arbeiten will - vielleicht stimmt es wirklich. Was folgen wird, sind teure Gutachten, die Deine Situation kurzfristig nicht viel verbessern werden. Es gibt keine kurzfristige Lösung, die durch ein Gericht herbeigeführt wird.

Vielleicht wäre es am besten, wenn Du statt Barunterhalt mehr Betreuung anbietest. Deshalb nochmal die Frage - wie ist Dein Verhältnis zu Deinen Kindern ?
https://t.me/GenderFukc
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#4
(25-02-2014, 10:03)p schrieb: Heisst das jetzt, dass du Unterhalt zahlen musst nach einer Berechnung, die ein kleingelogenes Einkommen der Ex zugrundelegt und der Richter weiss das, schweigt aber in der Begründung? Dann ab in die Revision.

Vor allem: ab zum Staatsanwalt, Strafantrag gegen die Exe wegen § 263 StGB Prozessbetrug und Strafantrag gegen den Richter wegen § 258a StGB Strafvereitelung im Amt.

Zu ADHS: das ist absolut kein Vorwand für Ganztagsbetreuung. Alle Fernseher und Computer, Gameboys und sonstiges aus der Reichweite des Betroffenen entfernen, und schon geht das. Darüber hinaus ist Mediaktion möglich, die dem Betroffenen zu einem normalen Leben verhilft - und vor allem zu brauchbaren schulischen Leistungen. Zudem wird ADHS gerne voreilig und schlampig diagnostiziert, ich würde der Sache mal nachgehen. Hast du keinen Umgang mit deinem Sohn? Kein gemeinsames Sorgerecht?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Danke fuer die Antworten.Das Verhaeltnis zu meinen mittlerweilen 6 jaehrigen und 11 Jaehrigen ist soweit blockiert.Musste nun auch ne Umgangsklage einreichen weil die KM seit 27.12.2013 den Umgang blockiert der eigentlich vor Gericht bereits zugesichert war und dann ueber ein jahr funktionierte.zumindest mehr schlecht als recht aber immer noch iO.Habe ich alles hingenommen zum wohle der Kinder.Damit Ruhe einkehrt.Tja und je mehr ich gab umso mehr nahm sie.Mein kleiner hat durch diverse Fachstellen ein ADHS das mit Medikamenten behandelt wird.Die schlagen auch laut meiner Meinung gut an.Die KM hat zwar mehrmals die Medikamente aendern lassen also es so hingestellt als wenn unser sohn besonderst schwer einzustellen ist.Das reichte dem Richter wohl.

Er Kommt jetzt im Sommer in die Schule nachdem er letztes Jahr noch zurueckgestellt wurde aufgrund seines Zustandes.Gemeinsames Sorgerecht besteht.Hindert aber due KM nicht daran alle entscheidungen alleine zu treffen.Kindergartenwechsel,Einschulung und Schulwechsel des grossen zur Weiterfuehrenden Schule.Man wird vor vollendete Tatsachen gestellt.Keine Chsnce.Zusaetzlich hat sie nun seit ca 3 bus 4 Manaten einen Lebenspartner der auch taeglich dort übernachtet und ein und ausgeht.Geruechte besagen er ist bzw wird einziehen.Interessiert auch niemanden.

Ergaenzent dazu interesiert es das Jugendamt nicht das der Umgang eingestellt ist.Sie verweissen auf andere Beratungsstellen wie Caritas und ProFamilia

Zur Betreuungsmoehlichkeit kann ich nur sagen.Die besteht im KG sigar bis 16uhr mit Mittagsessen.Fuer den grossen waere auch bis 16 uhr betreung in seiner Schule.Alles das ist nicht von belang fuer den Hr.Richter Gott.
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#6
Die KM jammert und behauptet der kleine wuerde ,jeden und jeden der ihm vor die Flinte kommt tyranisieren.voralem seinen Bruder der sehr leidet darunter.Dann erfahr ich das sie nun vorhat die beiden zudammen in ejnem Zimmer unterzubringen.Warum?keine ahnung.Auch die kids nicht.Der grosse freut such jedenfalls.Alles seltsam

Die KM behauptet weiterhin das det kleine so fordernd waere das sie nicht zum putzen und waeschen kommt.Lachhaft.Er ist ja im KG unter der Woche.Nein sitzt lieber auf dem Balkon und raucht gemuetlich auf meine kisten und telefoniert
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#7
Also der Antrag auf Vermittlung ist bereits raus.Leider dauerd es auch sehr lange da meine Anwaeltung erst abwarten wollte.Habe jetzt knaedigerweise an dem letzten We und das Vorletzte die jungs 3 std haben duerfen.Dann noch der gedanje ab den Richter Das ist genau der gleiche wie im Unterhaltsverfahren.Kotz.Habe auch echt bedenken das die Jungs da befragt werden und wue sich das auf sie auswirkt.

Umgangspflegschaft?????

Habe auch Morgen einen Termun bei einem anderen Anwalt da meine nach meiner Ansicht nix gebacken bekommt.Da heisst es Morgrn geht der Antrag raus und eune Wiche spaeter is nix passiert.Die wollte nach konfrontation von mir sigar ihr Amt niederlegen.Und dann?

Sorry fuer die schreibfehler.schreib mit dem handy
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#8
Noch ne Sache.Kann es sein das der Richter beinflusst ist durch die Schwester meiner Ex.Die ist zufaellig Polizistin und der Richter war vor dem Familiengericht bei der Staatsanwaltschaft taetig.Koennten also Kontakt gehabt haben.Reine Spekulation aber anhand der Tatsachen dich gut moeglich oder?
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#9
Sehr schwierig.Ich soll den Richter anzeigen auf der einen Seite und auf der anderen seite ihm den [Unterschreitung des Mindestniveaus] lecken?Versteh ich das richtig?
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#10
Einen Richter, von dem nichts Gutes mehr zu erwarten ist, kann man getrost anzeigen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
Kann doch aber nicht sein das sie so den Unterhalt fuer sich erschleicht und ich zusehen soll damit ich umgang mit meinen Jungs habe den ich eh nur habe wie die KM es gestattet?

Wie auch immer Jugendamt ist eingeschaltet und ein Gespraech bei der Caritas ist am 18.03

Mann kann sivh doch lug und betrug nicht einfach so gefallen lassen

Leute.Die lebt in saus und braus.hat sich sogar ein neues Auto geleistet fuer 15000 euro und die Raten mindern ihre Einkommen.Ihr altes war erst 3jahre alt.ein minijob ist laut Richter nicht zumutbar.Kann das alles so sein?
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#12
Andere Frage.Kann ich den Richter sifirt ablehenen?

Wie waere es damit.Den Temin vom Umgang abwarten was nirmak sehr schnell geht und dann die Anzeige?
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#13
Also mein Auto, bzw. die Raten dafür, haben MEIN Einkommen nicht gemindert. Bin allerdings auch keine Frau..
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#14
Eigentlich will ich weg von dem richter und deswegen ist mir angeraten worden eun Urteil zu verlangen.was meint ihr?

Achja bevor ich es vergess.jegliche hilfe beim altaeglichen Leben hat die mutter abgelehnt wie zb beteeuung beim fussbaltraining und viele andere dinge.alles per sms.zum teil nicht mal antwort darauf aber dann rumpiennsen sie haette keine zeit fuer haushalt waesche und so weiter...
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#15
Mal langsam. Hektische Kurzpostings mit immer neuen Informationsbröckchen bringen nichts, solange die offenenen Fragen nicht geklärt sind. Also noch einmal die Frage von oben:

"Heisst das jetzt, dass du Unterhalt zahlen musst nach einer Berechnung, die ein kleingelogenes Einkommen der Ex zugrundelegt und der Richter weiss das, schweigt aber in der Begründung?"

Wenn das der Fall ist, ist sowieso Revision angesagt, weil das der stärkste Punkt ist.

Trenne irrelevante Sachen ab und konzentriere dich nur auf Relevantes. Eine Verbindung von Ex-Schwägerin und Richter kannst du z.B. nicht beweisen, ein Befangenheitsantrag wäre aussichtslos. Vermutungen sind nicht tragfähig. Es kann natürlich sein, dass die Polizistin öfters als Zeugin vor Gericht auftritt und deshalb den Stil des Richter gut kennt und auf dieser Basis deiner Ex Tips gegeben hat. Kannst du nicht verhindern.

Umgang ist eine weitere Baustelle, hast du selbst schon erkannt und angefangen, das anzugehen. Aber jetzt reden wir mal über den Ehegattenunterhalt.
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#16
(25-02-2014, 17:53)Mongobill schrieb: Jegliche hilfe beim altaeglichen Leben hat die mutter abgelehnt wie zb beteeuung beim fussbaltraining und viele andere dinge.alles per sms.zum teil nicht mal antwort darauf aber dann rumpiennsen sie haette keine zeit fuer haushalt waesche und so weiter...

Das ist normal - Frauen können halt nicht organisieren.
Wenn ich alleinerziehend wäre und von alleinerziehenden Männern umgeben wäre, dann wäre die Rasselbande jeden Tag woanders betreut und würde unendlich viel Wertvolles von anderen Kindern und Vätern lernen und dabei einen Mordsspaß haben.

Alleinerziehende Frauen können sich nicht im kleinen Kreis solidarisieren und sozialisieren, da ist zuviel Stutenbissigkeit und auf dem Kind rumglucken im Spiel..

Reg' Dich nicht über Dinge auf, die Du nicht ändern kannst, sondern gehe die Themen Unterhalt und Umgang konsequent an.

Umgang: das Jugendamt IST zuständig, lass' Dich nicht abwimmeln. Wenn es um Dein Geld geht, dann haben die immer Zeit. Termin dort machen und hingehen. Hartnäckig bleiben und positiv denken, nicht alle JA-Tanten sind gegen Dich. 18.3. Caritas ist viel zu spät.

Unterhalt: in Revision gehen, beim OLG sind sie wesentlich kompetenter, auch wenn das keine Garantie ist. Keinen Vergleich eingehen, der Dir nicht passt, sondern auf ein Urteil bestehen.
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#17
Zum Unterhalt.Ja ich bin im März 2013 auf einen Vergleich eingegangen der auf der Basis eines fiktieven Einkommen meiner Ex Bestand.Sie sagt noch in dieser Verhandlung sie koenne nicht mehr arbeiten und das stimmt nicht.Laut Lohnabrechnungen arbeite sie ab 01.03.2013 bereits in einer 50%Stelle mit 200 Euro mehr Netto als der berechnete fiktieve Einkommen des Richters und sie sagte das nicht.also doppelt gelogen.A sie arbeitete.bereits mehr.und B sie verdiente mehr als der Richter berechnete.In ihrem Anwaltsbrief gaben sie dann zu das man das Gehalt erst ab Oktober 2013 heranziehen duerfte zur Neuberechnung.Die Erklaerung hinter dem ganzen laut Ex und deren Anwaeltin.Man haette soviele Überstunden angesammelt das man eine 50%Stelle bedienen kann aber erst die Stunden ab Oktober dann wirklich leisten muss.So ein Schmarn.Selbst wenn das stummen wuerde was unmoeglich ist wo hat sie die Überstunden dafuer her?ihre aussage sie koenne ja nicht mehr arbeiten

Zum Umgang.Heute mit dem jugendamt tekefoniert und den Fall geschildert.Endlich eun Mann an der strippe der sich Kompetent anhoert.Wie.gesagt Klage ist raus seit letzten Freitag.Hiffe geht schnell.War heute im Training bei meinen Jungs.war sehr schoen.Nur eins stoerte.Die anwesenheit der ueberlasteten Ex.Werde auf ein Urteil pochen auf jeden Fall.Muss weg vom dem Richter.Übrigens schlug der JA Mann einen Umgangspfleger vor.Was haltet ihr davon?
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#18
Sodele.Heute Termin bei einem anderen Anwalt.Gute Nachrichten wohl.Abgelehnt wurde wohl lediglich der Vkh Antrag.Warum muss noch geklaert werden.Geht ans Beschwerdegericht zur Entscheidung.Solange wird sich das alles nich ziehen mit der Abaenderungsklage.
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#19
Umgangspflegschaft kann helfen, kostet allerdings eine Stange Geld. Für den Umgangsprozess brauchst Du keinen Anwalt. Den Richter kannst Du Dir nicht aussuchen. Mach' einen Termin beim JA.
Du musst zeigen, dass Du Dich bemüht hast.
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#20
(25-02-2014, 20:09)Mongobill schrieb: Zum Unterhalt.Ja ich bin im März 2013 auf einen Vergleich eingegangen der auf der Basis eines fiktieven Einkommen meiner Ex Bestand.Sie sagt noch in dieser Verhandlung sie koenne nicht mehr arbeiten und das stimmt nicht.Laut Lohnabrechnungen arbeite sie ab 01.03.2013 bereits in einer 50%Stelle mit 200 Euro mehr Netto als der berechnete fiktieve Einkommen des Richters und sie sagte das nicht.
1. Einem Vergleich wegen Exenunterhalt einzugehen ist verdammt gefährlich.
Sowas geht man höchstens ein, wenn man selbst "auch" einen Vorteil dabei herausziehen kann. Ansonsten gilt bei Exenunterhalt, immer verurteilen lassen! Macht die Sache einfacher bei einer zukünftigen Abänderung.
2. Am Verhandlungstermin sollten immer alle aktuellen Unterlagen vom mindestens Vormonat dem Gericht vorgelegt werden.
Dafür hättest Du, nachdem was ich hier lese, sorgen können.
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#21
Spaeter ist man immer schlauer.man hoert halt auch auf eine erfahrene Rechtsanwaeltin

Ausserdem nicht zu vergessen.weder der richter noch ich wussten das sie mehr arbeitete vl sogar ihre eigene anwaeltin nicht mal.mir ist angeraten worden strafanzeige zu stellen gegen ex und je nachdem auch gegen ihre anwaeltin wegen prozessbetrug.das zumindest ergab heute das gespraech bei einem anderen anwalt der sehr kompetent wirkte.war ein tip aus diesem forum.am dienstag hab ich bei meiner jetzigen rechtsanwaeltin den termin.mal sehen was die sag.leider hatt sie bisher nix von anzeigen gesagt.verstehe nicht warum.werde sie auf jeden fall damit konfrontieren
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#22
(26-02-2014, 18:28)Mongobill schrieb: man hoert halt auch auf eine erfahrene Rechtsanwaeltin
Ist jetzt nicht Dein ernst. Exclamation Seit wann hören die Leute hier im Forum auf angeblich "erfahrene" RAtinnen?
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#23
Das Forum kannte ich noch nicht.erst seit kurzem.deswegen.also anzeigen oder nicht?nicht zu vergessen das die umgangsklage auch raus ist
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#24
(26-02-2014, 18:46)Mongobill schrieb: also anzeigen oder nicht?nicht zu vergessen das die umgangsklage auch raus ist
Das hatte Dir @p bereits erklärt.
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#25
Wer geht den so einer anzeige ueberhaupt nach?wer entscheidet ob das prozessbetrug ist?

Was kann ich mir darunter vorstellen?

Wie wirkt sich das auf sie.aus?
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