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Du kommst schon wieder in Nebenthemen hinein und schiebst ständig Kleinzeug nach. Wichtige Elemente der Sache überspringst du einfach.
Ein Ausflug ins Strafrecht mittels Strafanzeige wird nichts bewirken, ausser dass die Ex in Zukunft ihre Betrügereien besser verbirgt. Ob es sonstige taktische Vorteile in deinem Fall haben könnte, lass den Anwalt beurteilen. Der soll auch die Anzeige aufgeben, wenn ihreuch dafür entscheidet, denn er weiss besser wie der Staatsanwalt zu Ermittlungen angeregt werden kann. Der Vorgang läuft so ab: Bürger zeigt jemand wegen etwas an, Staatsanwalt entscheidet was wie ermittelt wird, stellt ein oder bringt zur Anklage. Bei Anklage Verhandlung vor dem Strafgericht.
Das Ziel lautet, den Ehegattenunterhalt einzustellen. Die Verhandlung dazu hat noch nicht stattgefunden, ihr befindet euch lediglich in der Verfahrenskostenhilfeprüfung, wo es um die Frage geht, ob die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Tatsachen vorbringen, Argumentieren, Anträge stellen könnt ihr bis in die Hauptverhandlung hinein. Es ist noch alles offen.
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26-02-2014, 21:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2014, 21:17 von Mongobill.)
Ok Danke!verstehe was du meinst.heisst meine anwaeltin muss den prozessbetrug genauer darlegen?das hat sie ja bereits getan.laut aussage meiner RA hatte sie ja telefonisch mit dem richter gesprochen und teilte dieser mit das das zumindest genauer zu pruefen sei und hat dem pfaendungsantrag bisher abgelehnt
Pfaendungsantrag deswegen weil wir den Unterhalt seit bekanntwerden des Betruges gekuerzt haben.Ehegattenunterhalt! So.Heute Lohn bekommen und hopla da fehlen 300euro.was ist passiert?keine lohnpfaendung sondern die RA meiner Ex hat meine Firma angeschrieben und ne Forderung gestellt!Darf die das?laut meiner PA wurd das Geld erst mak zurueck gehalten.Jenand erfahrung damit? Noch ne Frage.Da sie ja nicht mehr arbeiten kann weil die Betreuung des kleinen zu intensiev sei obwohl er im Kiga bis 16uhr bleiben kann wuerde ich gerne wissen was ihr von einem Gutachter haltet?bringt das was?
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Habe mir heute Termine bei den Aerzten meines sohnes gemacht.will mich ueber seinen gesundheutszustand infomieren.laut letzten schriftverkeh soll sich sein zustand nenne ich das mal trotz medikation verschlechtert haben.den kindergarten werde ich auch besuchen und hoeren wie es da aussieht.auch dazu bitte eure meinung!
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Neuigkeiten.Mit PA meines Arbeitgeber telefoniert.Haben zwar kein Pfaendungsbeschluss aber duerfen bzw muessen nach Bekanntwerden etwaige Forderungen das Gehalt 3 wochen zurueckhalten
Hat die PA das auch fundiert begründet? Ich bin nicht der Meinung, dass sie Teile des Gehaltes zurückhalten können, nur weil eine RAttin gedroht hat.
....
Lese gerade was von: "mit dem richter gesprochen und teilte dieser mit das das zumindest genauer zu pruefen sei und hat dem pfaendungsantrag bisher abgelehnt"
Alles etwas sehr undurchsichtig.
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28-02-2014, 20:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-02-2014, 20:56 von Mongobill.)
Angeblich hat meine personalabteilung mit dem amtsgericht telefoniert und wie gesagt duerften es 3 wochen zurueckbehalten.am dienstag hab uch erst ein termin bei meiner RA.dann bin ich schlauer
Ist bis da kein Pfaendungsbescheid da muessen sie es mir ueberweisen
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Also, solange ich nicht unbedingt MUSS, halte ich von meinen Mitarbeitern keinen Cent vom Gehalt ein. Komische Firma....
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(28-02-2014, 21:27)kay schrieb: Also, solange ich nicht unbedingt MUSS, halte ich von meinen Mitarbeitern keinen Cent vom Gehalt ein. Komische Firma.... Eben! "Meine" Telekom will Beschlüsse und Pfändungsverfahren sehen, bevor sie was zurückhält.
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Komische Firma trifft es am ehesten!!!!
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Ich würde mal nach der rechtlichen Grundlage fragen, dir zustehenden Lohn einzubehalten. Vergiss nicht, Zinsen zu verlangen, wenn es zur Auszahlung kommt. Basiszinssatz plus fünf Prozent.
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Wie gesagt.laut amtsgericht waere das bis 3wochen moeglich dannach muessen sie ueberweisen wenn bis dahin keine pfaendung da ist.aussage der personalabteilung!
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Das ist die Wiederholung der bereits gemachten Behauptung, aber keine Nennung der rechtlichen Grundlage. Aus welchem Urteil heraus, aus welchen Paragrafen wird das begründet?
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Am Dienstag hoff ich bin ich schlauer.
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Unerwartet einen anruf meiner anwaeltin bekommen.also die firma darf den lohn einbehalten weil die ex einen titel hat.desweuteren wurde meine pkh abgelehnt mit der begruendung keine azssicht auf erfolg.den prozessbetrug hat er unter den tisch fallen lassen sagt sie.alles zum wohl der kinder.die mutter zeig ich auf jeden fall an.was meint ihr zum richter?
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03-03-2014, 14:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-03-2014, 14:11 von Austriake.)
(03-03-2014, 13:40)Mongobill schrieb: die mutter zeig ich auf jeden fall an.was meint ihr zum richter?
§258a StGB Strafvereitelung im Amt, das ist der Paragraph, nach dem du den Richter anzeigen solltest.
Austriake
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03-03-2014, 14:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-03-2014, 14:29 von Mongobill.)
Ok und wer setzt das auf?
Die Anzeige mein ich.rechtsanwaeltin?die macht sich ins hemd.bin ich sicher
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Was bringt mir das den richter anzuzeigen mak davon abgesehen das er selber staatsanwalt war vor ca 5jahren wird er nich konektion zu dem aparat haben
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(03-03-2014, 14:27)Mongobill schrieb: Ok und wer setzt das auf?
Du selbst. http://www.online-strafanzeige.de
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(03-03-2014, 14:44)Mongobill schrieb: Was bringt mir das den richter anzuzeigen mak davon abgesehen das er selber staatsanwalt war vor ca 5jahren wird er nich konektion zu dem aparat haben
Du musst das nicht machen.
Du kannst dich auch damit abfinden, dass dich Exe, Richter und Anwalt verarschen.
Austriake
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the notorious iglu
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Ich rate dringend von einer Anzeige dem Richter ggü. ab. Wegen der Sperrwirkung von §339 Stgb. wird das keinen Erfolg haben, da aus der Darstellung eine Rechtsbeugung nicht ersichtlich ist.
Fordere den Richter im laufenden Verfahren auf die VKH für die EX (vorausgesetzt natürlich ihr wurde VKH gewährt) aus dem vorherigen Verfahren auf Grundlage von §124 ZPO Abs.1 und 2 aufzuheben. Du kannst das zwar nicht erzwingen, weil dir diesbezüglich kein Rechtsmittel zusteht aber auf dieser Basis kannst du dem Richter ggü. ein Ablehnungsgesuch begründen und in dem Fall kann dann auch das Vorliegen einer Rechtsbeugung geprüft werden, auf jeden Fall bist du den Richter dann los. Der Betrug muss aber wasserdicht sein. Übrigens ist es auch kein Prozessbetrug, da kein Beschluss gefasst wurde. Die Schwierigkeit wird dabei sein, einen Anwalt zu finden, der die Eier dazu hat.
Deine Abänderungsklage sollte auch auf die Verwirkungstatbestände bzgl. nachehelichem Unterhalt abstellen.
Achso:
Wenn du die anzeigst, dann denk auch daran ihren Anwalt oder ihre Anwältin gleich wegen Beihilfe und Begünstigung mitanzuzeigen. Ich könnte mir vorstellen, dass er oder sie dann in Zukunft wenig Lust hat sie weiterhin zu vertreten.
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03-03-2014, 18:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-03-2014, 18:37 von Mongobill.)
Also meine ex auf jeden fall!deren anwaeltun gerne.muss das meine anwaeltin formulieren?
Die abaenderungsklage ist schon lange raus.da hat der richter ja die pkh abgelehnt und verweisst auf pruefung in die naechste instanz.wie gesagt den prozessbetrug liess er weg.keine silbe erwaehnt.telefonisch hat er noch bestaetigt das es zumindest zu ueberpruefen ist aber das ist schon vergessen.pfaendung kaeme nicht in frage sagte er zu meiner anwaeltin und nu das.frechheit!
Meine anwaeltin meinte er will das nur vom tisch haben.zu unangenehm das ganze.
the notorious iglu
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Da du parallel scheinbar ein Umgangsverfahren betreibst, würde ich mit der Anzeige noch warten. Lass sie einfach wissen, dass du eine Anzeige prüfst.
Dadurch könnte sie im Umgangsverfahren wesentlich geschmeidiger werden. Natürlich sollest du auch immer fleißig erwähnen, dass die gute erwiesener Maßen auch vor Lug und Betrug nicht zurückschreckt.
Wenn ein guter Umgang herauskommt, wirst du dich natürlich großzügig zeigen und von einer Anzeige abstand nehmen. Wenn sie beim Umgang bockig ist, dann Feuer frei!
Das kann deine Anwältin machen oder du machst es selbst oder eine Person deines Vertrauens.
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03-03-2014, 18:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-03-2014, 18:59 von Mongobill.)
Das mit dem umgang werde ich ueber jugendamt und caritas regeln.werde die klage ruhen lassen.will sie bloss stellen.zeigen das sie ne macke hat.weiss wie ich sie kriege.also darauf keine ruecksicht.also feuer frei!die koennen mich mal.verarascherei hat ein ende
Zeige mich bereits grosszuegig.habe mit dem ja heino der sich wirklich kompetent anhoert zusammen geschlossen und ausgemacht zum wohle.der kinder das verfahren ruhen zu lassen und die caritas gespraeche fruchten zu lassen.minimal umgang hab ich ja.momentan wieder.jedes we 4st und im fussballtraining bin ich auch 2 mal die woche
the notorious iglu
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(03-03-2014, 18:56)Mongobill schrieb:
Zeige mich bereits grosszuegig.habe mit dem ja heino der sich wirklich kompetent anhoert zusammen geschlossen und ausgemacht zum wohle.der kinder das verfahren ruhen zu lassen und die caritas gespraeche fruchten zu lassen.minimal umgang hab ich ja.momentan wieder.jedes we 4st und im fussballtraining bin ich auch 2 mal die woche
Du unterschätzt deine Gegner und zappelst bereits in der Falle. Du bist in der Tat sehr großzügig, weil du dem Pack mit deinem Rückzieher eine Menge Arbeit erspart und der guten Caritas eine Daseinsberechtigung verschafft hast. Und deiner Ex obendrein jede Menge Zeit.
Du solltest dir über dein Ziel klar werden und sehr klar trennen, was du willst. Willst du Umgang oder deiner Ex einen auswischen?
Natürlich will der Richter das vom Tisch haben, das wollen alle Richter. Wenn man das weiß, lässt sich mit der Tatsache sehr gut arbeiten.
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03-03-2014, 19:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-03-2014, 19:47 von Mongobill.)
Caritas muss ich in anspruch nehmen genauso wie die ex.richterliche anordnung.ausserdem ist eine weigerung meinerseits negativ zu berwerten
Ich will auch meine kids nicht vor gericht ziehen
Alles schon hart genug fuer die beiden
Hoffe auf eine elternvereinbarung mit hilfe der caritas und dem ja
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